Turbolader Defekt Gebrauchtwagengarantie
Hallo liebe Foristen,
ich habe mir am 27.11.2020 einen gebrauchten Audi A3 8p TDI 2.0 Bj 2005 mit 73000 Kilometern für 6300€ bei einen großen Audi/VW Händler gekauft.Entfernung 250 Kilometer.
Am Montag den 30.11.2020 war ich bei meiner Werkstatt des Vertrauens um mich über ein Fahrwerk und Felgen zu informieren.
Dabei bat ich den Mechaniker, ob er denn mal schauen könnte, ob ihm augenscheinlich irgendwelche Mängel auffallen.
Auf der Hebebühne fiel ihn auf, dass der Turbolader massiv Öl verliert bzw. der Turbolader tropft und somit undicht bzw. Defekt ist.
Desweiteren teilte ich ihm mit, dass ich Geräusche beim starten des Motors wahrnehme. Er sagte mir, dass im schlimmsten Fall das Zweimassenschwungrad ausgeschlagen sein könnte. Es könnte aber auch "nur" der Anlasser sein.
Beide Mängel sind sehr teuer und würden zusammen 2000€ oder mehr kosten.
Ich rief also heute 02.12.2020 beim Händler an und wies ihn auf die gefundenen Mängel hin. Er teilte mir mit, dass er Rücksprache mit dem Verkaufsleiter halten würde und bot mir anschließend an, dass Auto zurückgeben zu können. Die Gebrauchtwagengarantie würde zwar dafür aufkommen, jedoch wären die Reparaturkosten unrentabel für das Autohaus.
Ich teilte ihm mit, dass ich das Auto gerne behalten möchte. Ich habe lange Zeit nach dem Model mit dieser geringen Laufleistung gesucht. Auch wenn ich das Fahrzeug erst seit kurzem besitze, hänge ich bereits daran und möchte nicht wieder ohne Auto sein bzw. mich auf die Suche begeben. Außerdem sind Kosten für Zulassung Abholung etc. entstanden.
In den wenigen Tagen bin ich ca.500 Kilometer gefahren.
Meine Frage ist nun, ob ich ein Recht auf Nachbesserung habe und darauf bestehen kann, dass das Auto repariert wird.?! Welche Möglichkeiten habe ich?Wie würdet ihr in so einem Fall verfahren?
Ich war heute nochmal in meiner Werkstatt um den Wagen erneut Vorzuführen. Die Geräusche beim Anlässen blieben heute teilweise aus (10x gestartet 1x Geräusch - quietschen und länger gebraucht um anzuspringen)
Der Turbolader ist definitiv Defekt ein generalüberholter Turbolader würde inklusive Einbau ca.1100€ Kosten.
Ich danke euch im Voraus für eure Meinungen und Anteilnahme.Bitte verzeiht es mir,wenn ich ggf.unnotiger Weise ein neues Thema eröffne.
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18 Antworten
Hallo,
Mit deinem A3 bist du im falschen Forum gelandet du bist im A6 Forum .
Deine Situation ist nicht schön, an deiner Stelle würde ich das Auto zurückgeben . Mit dem KM-Stand solche Probleme da scheint der Wagen viel Kurzstrecke erlebt zu haben , da solltest du damit rechnen das da noch mehr kommt. Wenn der Händler schon freiwillig die Rücknahme anbietet weil er die Reparaturkosten scheut wird es bei weiteren zu erwartenden Mängeln nicht besser , du wirst bei jedem Problem was du anzeigst jedesmal dort hinfahren müssen . Wenn dir irgendwelche Schlaumeier einen Anwalt empfehlen: kann man machen , aber auch wenn der erfolgreich deine Wünsche durchsetzt im Autohaus wirst du dann sehr unerwünscht sein Kulanz ist dann Fehlanzeige du wirst alles zahlen ,was nicht zum direkten Garantieumfang gehört , jedesmal hinfahren . Trotz der wenigen km ist das Auto 15 Jahre alt das darfst nicht vergessen .
Ob du expliziert auf eine Reparatur bestehen kannst kann ich dir nicht beantworten
Du kannst nicht auf die Reparatur bestehen der Händler hat die Entscheidung darüber ob er repariert oder zurück nimmt.
Wenn der Lader und der Anlasser bei der geringen Laufleistung schon hin ist, was soll das werden?
Es deutet doch stark auf schlechte Pflege oder einen manipulierten km stand hin.
Evtl. Nimmst du das Angebot an und gibst ihn zurück.
Auch wenn die Suche nach dem A3 lang war und Du dran hängst. Nimm das Angebot an und geb ihn zurück.
Zitat:
@Seppi-1604 schrieb am 3. Dezember 2020 um 07:40:37 Uhr:
Du kannst nicht auf die Reparatur bestehen der Händler hat die Entscheidung darüber ob er repariert oder zurück nimmt.
Das ist falsch! Die Möglichkeiten sind im BGB §439 aufgezeigt.
Erzähl doch sowas nicht lies es dir selbst mal richtig durch.
Du (Käufer) musst dem Händler den Mangel anzeigen, und ihm 2 mal die Gelegenheit geben den Mangel abzustellen sollte das nicht erfolgreich sein muss!! der Händler den Wagen zurücknehmen.
In diesem Fall sagt der Händler klipp und klar das er den Wagen zurück nimmt und von seinem!! Recht der Mängelbeseitigung keinen Gebrauch macht.
Gib den Wagen zurück
@Seppi, deine Aussage die ich zitiert habe ist aber eine andere. Das was du eben geschrieben hast. Stimmt natürlich. Und nein, ich lese es mir heuer nicht durch. Dafür durfte ich mir das schon zig mal zu Gemüte führen und weiß, wie und was darin steht ;-)
@ Topic, Wandeln! Karre abgeben. Und sich freuen, einen so unkomplizierten Verkäufer gefunden zu haben :-)
Vielen herzlichen Dank an alle von euch!
Wahrscheinlich habt Ihr Recht mit eurem Rat das Auto zurückzugeben und ich brauchte die Meinung anderer, um mich dazu durchzuringen. So schwer es mir fällt.
Ich war echt kurze Zeit happy und euphorisch endlich das Model mit robuster Maschine und geringer Laufleistung gefunden zu haben. Scheint jedoch kein guter Indikator zu sein.
Das Auto ist lückenlos Scheckheft gepflegt in dem Audi Autohaus wo ich es gekauft habe, hat eine Vorbesitzerin, die mittlerweile jenseits der 70 ist und stand scheinbar wirklich gut da.
Jedoch steht das ganze unter keinem gutem Stern und vermutlich würde,im Laufe der Zeit,noch mehr auf mich zu kommen. Die geringe Laufleistung und das Alter der Vorbesitzerin,lässt auf Kurzstrecke schließen.
Man weis es nicht und steckt leider nicht drin. Möchte aber auch nicht Stress haben und mein Recht auf Nachbesserung,welches ich ggf. hätte, auf Teufel komm raus durchsetzen.
Habt ihr Abschließend noch einen Gedanken, ob man die für mich entstandenen Kosten (Anmeldung, Abmeldung, Nummernschild, Anfahrten ( 3x teilweise mit 2 Autos) geltend machen kann?! Oder ist das ganze unter "dumm gelaufen" für mich zu verbuchen?!
PS:
Das Thema wurde in dieses A6 Forum verschoben, da ich vorher einen A6 4F gefahren habe. Vermutlich liegt darin der Grund.Sorry dafür
Nochmals vielen lieben Dank an jeden Einzelnen. Vermutlich habe ich das gebraucht, um Abschied davon nehmen zu können.
Schau mal, der Wagen ist knapp 4800 km im Jahr gefahren, als Diesel. Sowas kauft man nicht :-)
Ja, vermutlich nicht hab das Serviceheft gerade vor mir.
Naja, per se muss das ja auch nicht schlecht sein. Wer selbst viel macht und Expertise hat. Warum nicht? Wenn der Wagen sonst gut da stehen würde?! Aber wenn jetzt etwas ist und dann wieder und evtl. auch dann wieder, dann würde ich ihn einfach Wandeln.
Allerdings kannst du auch nicht erwarten, dass du ein 15 Jahre altes Auto kaufst und das problemlos läuft, als ob es gerade vom Band gelaufen sei. Das Durchschnittsalter der Autos in Deutschland beträgt gerade mal 8-10 Jahre (ich hatte dieses Jahr irgendwo eine solche Angabe gelesen) und da ist der A3 weit drüber.
Keine Frage; aber ein Diesel aus dem Baujahr für 3000-4000€ mit 250.000 km wäre mir sympathischer
Mir nicht
Ich würde den Turbo selbst tauschen und eine Ölspülung durch führen. Danach würde ich mich über ein Interior und den Lackzustand eines unter 100tkm Autos freuen.
Aber die Diskussion ist eigentlich unnötig, da ich das Auto nicht kenne. Und ein a3 für mich sowieso nicht in Frage kommt.
Zitat:
@Neoelectric schrieb am 3. Dezember 2020 um 15:42:13 Uhr:
[...]
Allerdings kannst du auch nicht erwarten, dass du ein 15 Jahre altes Auto kaufst und das problemlos läuft, als ob es gerade vom Band gelaufen sei. Das Durchschnittsalter der Autos in Deutschland beträgt gerade mal 8-10 Jahre (ich hatte dieses Jahr irgendwo eine solche Angabe gelesen) und da ist der A3 weit drüber.
Doch, man kann erwarten, dass ein Auto, das von einem Markenhändler gekauft wird, in einem technisch einwandfreien Zustand ist oder zumindest alle Mängel bekannt gemacht werden. Dafür muss der Verkäufer ja Gewährleistung geben. Ich erwarte nicht, dass er mir vorsätzlich/fahrlässig kaputte Autos verkauft, ohne das zu erklären. Dass das trotzdem passiert, sollte nicht der Idealzustand sein.
@TE:
Wenn das Auto nicht repariert wird, geht es eben zurück. Was sonstige Kostenerstattungen angeht, solltest Du schauen, ob Du irgendwo eine kostenfreie, juristische Erstberatung bekommst oder etwas in der Art.