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Turbolader undicht, Ölverlust

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 4. Dezember 2015 um 15:51

hallo. meine Werkstatt schreibt mir gerade das die Rechnung über die Undichtigkeiten am Turbolader nicht übernommen werden. weder Gebrauchtwagen Garantie noch Kulanz. da ich die Wartung nicht bei einer autorisierten mb Werkstatt durchführen lasse habe, sondern in einer freien nach herstellervorgaben. dort sind die Undichtigkeiten auf festgestellt worden. laufleistung 78000 km. Gebrauchtwagen mit 58000 km gekauft . w212 diesel. war aber noch in der ein jahres garantie drin. wie sollte ich mich verhalten? wie sieht es rechtlich aus? danke gr gernedoch

Beste Antwort im Thema

Der meldet sich ja nicht mehr... Sowas hasse ich

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Ohne Service bei Mercedes wird das nichts mit der Kostenübernahme

Premium fahren heißt Premium zahlen

Themenstarteram 4. Dezember 2015 um 18:09

nee , nee so einfach kann das nicht sein. vielleicht kennt sich ja einer aus. danke

Wann läuft denn die Garantie aus und wann wurde der Schaden festgestellt?

Bitte schick mal was aussagekräftigeres sonst schreiben andere auch sowas

Zitat:

@gernedoch1 schrieb am 4. Dezember 2015 um 19:09:41 Uhr:

nee , nee so einfach kann das nicht sein. vielleicht kennt sich ja einer aus. danke

Doch, ist leider ganz einfach! Lese bitte die AGB Deiner Gebrauchtwagen-Garantie welche Bedingungen sie stellen. Dann weisst Du auch genau welche Chancen Du hast oder was Du hättest tun sollen! :rolleyes:

hilft dem TE zwar nicht wirklich weiter, aber solange ich GW-Garantie, JS oder sonstige Garantien habe, die ich bei Mercdes abgeschlossen habe, würde ich nicht wirklich zu einer freien Werkstatt gehen.

Ist ja bei einer Kaffeemaschine auch nicht anders. Solange Garantie besteht, schick ich das Teil zum Hersteller/Händler und lass es nicht zwischendurch von jemanden "Fremden" richten/warten.

Und Kulanz kann man nur erwarten, wenn man gegenüber dem Hersteller kulanterweise seinen Service in Anspruch nimmt, sozusagen gegenseitige Kulanz.

Üblicherweise sind Wartungen in einer freien Werkstatt kein Grund die Garantieleistung abzulehnen: selbst für die MB100 gibt es keine Bindung an einer Mercedes-Werkstatt - die Hersteller-Vorgaben müssen aber erfüllt werden.

Das kannst Du am Besten in der Garantiebedigungen in deinem Vertrag lesen.

Nun stellen sich für mich folgende Fragen:

- Wartungsinterval überschritten?

- freie Werkstatt hat die Wartung ins MB-System rückgemeldet?

- welche Garantie-Vertrag hast Du?

- Voraussetzung für Garantieanspruch laut Vertrag?

Ich würde mir eher die Frage stellen warum ein Turbolader bzw. die Welle am Turbolader undicht ist? Nach gerade mal 78tkm? Ohne die Ursache für den Turboschaden zu finden, bringt dir ein neuer Turbo auch nichts, egal wer die Kosten übernimmt. Wenn die Ursache nicht gefunden wird, ist dein nuer Turbolader nach kurzer Zeit auch defekt.

Üblicherweise sind Wartungen in einer freien Werkstatt kein Grund die Garantieleistung abzulehnen: selbst für die MB100 gibt es keine Bindung an einer Mercedes-Werkstatt - die Hersteller-Vorgaben müssen aber erfüllt werden.

Das kannst Du am Besten in der Garantiebedigungen in deinem Vertrag lesen.

 

FALSCH, ACHTUNG:

Gemäß Bedingungen der MB100 und MB80 Garantie, ist Vorraussetzung, dass alle Arbeiten wie Reparaturen oder Wartung in einer MB Werkstatt zu erfolgen haben.

 

Level

Zitat:

@level0611 schrieb am 5. Dezember 2015 um 14:22:50 Uhr:

 

FALSCH, ACHTUNG:

Gemäß Bedingungen der MB100 und MB80 Garantie, ist Vorraussetzung, dass alle Arbeiten wie Reparaturen oder Wartung in einer MB Werkstatt zu erfolgen haben.

Level

Richtig sind wohl die aktuellen zum Download bereitstehenden Bedingungen, wenn es überhaupt eine MB100 oder MB80 Garantie ist.

 

Zitat:

Garantiebedingungen [url=http://www.mercedes-benz.de/.../...antiebedingungen_MB-100_11-2012.pdf[/url]:

Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer:

a) an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-,

Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber, in einer vom Hersteller anerkannten

Vertragswerkstatt bzw. nach Herstellervorgaben, durchführen lässt. Eine fehlende oder nicht

nach Herstellervorgaben durchgeführte Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeit ist unschädlich,

soweit diese für einen eingetretenen Schaden nicht ursächlich ist. Eine Überschreitung von bis

zu 1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. bis zu einem Monat (Hersteller-Zeitvorgabe) ist

unbeachtlich, wobei bereits eine Überschreitung einer der beiden Vorgaben einem Garantieanspruch

entgegensteht;

.. Ist unschädlich, soweit .......

Wer bitte schön über prüft das denn?? Der Garantie Geber wird immer sagen, das die Wartung bei einer freien Werkstatt schuld ist. Den Schuh zieh ich mir nicht an und las es beim Freundlichen machen, solange ich Garantie habe. Auch wenn es mehr kostet. Bei einem 60000 Euro-Auto sind das pro Wartung ca. 1 % des Anschaffungspreises oder anders Mehrkosten von vielleicht 200 - 300 Euro.

Wir wissen auch nicht wie hoch die Rechnung ist und was gemacht worden ist.

Vielleicht war nur eine Dichtung defekt und das übernimmt die JS-Garantie nicht.

Bitte mehr Infos ...

Der meldet sich ja nicht mehr... Sowas hasse ich

Freie Werkstatt mag ja zulässig sein allerdings schickte mich PitStop zu einer MB-NL mit der Aussage: Kein Werkzeug, aber eigentlich auch kein KnowHow so was zu reparieren, als das gleiche bei meinem aufgetreten war. Bei MB hat das dann ca €1000 gekostet.

Sprich: kannst direkt zur MB Werkstatt gehen und dann mal schauen, wer die Kosten trägt.

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