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TV gucken beim Autofahren, strafbar?

Themenstarteram 13. Juni 2023 um 18:29

Einen schönen guten Abend!

Vorweg eine bescheidene Bitte. Lest euch bitte den Beitrag ganz durch, bevor hier wieder die Moralapostel die Keule rausholen.

TV gucken während der Autofahrt ist unsinnig und gefährlich!! Auch ich sehe das so.

Meine Frage zielt aber auf ein klein bisschen was anderes.

Ich habe mir für mein Auto so eine Android CarPlay-Box zugelegt. Hauptsächlich aus 2 Gründen:

1. Da ich sehr viel Spotify im Auto höre, wollte ich ein natives Spotify im Auto, da mir das CarPlay Spotify über mein iPhone einfach, wie soll ich sagen, zu sperrig in der Bedienung ist.

2. Wollte ich die Daten nicht über mein iPhone laufen haben, da es ein Diensthandy ist.

Also die Box mit separater SIM-Karte. Über diese Box ist dann natürlich auch diese Bewegtbildsperre während der Fahrt aufgehoben.

Ok, nun also zur eigentlichen Frage. Bei Spotify ist es ja so, dass einige Songs mit so einem kleinen Video hinterlegt sind. Schätze so ca. 3 sec., die immer in einer Schleife wiederholt werden. Da guckt man natürlich nicht hin, da völlig unsinnig. Jetzt frage ich mich, ob das Probleme geben kann, wenn z.B. mal die Rennleitung an der Ampel hinter mir steht und dann natürlich sehen kann, dass auf meinem Display irgendwas läuft. Was meint ihr?

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46 Antworten

Wenn die dann der Meinung sind, dass du abgelenkt wurdest, hast du die A-Karte. Ist aber nicht merkt als eine Ordnungswidrigkeit.

1. Du hast dir keine Gedanken darüber gemacht, was die Versicherung denkt, ist auch so ein Thema.

2. https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...

3. Warum stellst du die "3s-Videos" nicht einfach ab?! https://www.t-online.de/.../...oppen-sie-die-nervigen-mini-videos.html

notting

Themenstarteram 13. Juni 2023 um 18:49

Zitat:

@notting schrieb am 13. Juni 2023 um 20:41:54 Uhr:

 

3. Warum stellst du die "3s-Videos" nicht einfach ab?! https://www.t-online.de/.../...oppen-sie-die-nervigen-mini-videos.html

notting

Ah ok, danke. Wusste gar nicht, dass man die auch abstellen kann. Wieder was gelernt.

bei mir laufen ständig Livekonzert-Videos von SD, die Rennnleitung hats bis jetzt nicht interessiert.

Filme sind bei mir allerdings Nogos!

Ok, ab und zu mal die Tagesschau via DVB-T2 ;)

Zitat:

@prikkelpitt schrieb am 13. Juni 2023 um 20:29:57 Uhr:

Jetzt frage ich mich, ob das Probleme geben kann, wenn z.B. mal die Rennleitung an der Ampel hinter mir steht und dann natürlich sehen kann, dass auf meinem Display irgendwas läuft. Was meint ihr?

solange du STEHST(!) kann dir die Rennleitung garnichts, das ist sogar erlaubt. Hersteller schalten da die Videowiedergabe frei.

Nur ab 5 km aufwärts wird das Videobild standardmäßig von allen Herstellern deaktiviert, jedenfalls hier in D.

@prikkelpitt

Natürlich ist das was deine Überschrift sagt, strafbar und die Versicherung kann jede Leistung streichen, wegen grober Fahrlässigkeit.

Also warum solche Überschrift?

"......Beim Autofahren...."

Ganz dünnes Eis....bleibt es aber auch ohne "....fahren....."!

Grund zur Ablenkung und somit Leistungsverweigerung ist auch dann gegeben.

Themenstarteram 13. Juni 2023 um 20:14

Zitat:

@manvo schrieb am 13. Juni 2023 um 21:35:08 Uhr:

@prikkelpitt

Natürlich ist das was deine Überschrift sagt, strafbar und die Versicherung kann jede Leistung streichen, wegen grober Fahrlässigkeit.

Also warum solche Überschrift?

"......Beim Autofahren...."

Ganz dünnes Eis....bleibt es aber auch ohne "....fahren....."!

Grund zur Ablenkung und somit Leistungsverweigerung ist auch dann gegeben.

Wie, warum solche Überschrift? Weil ich wissen wollte, ob TV gucken beim Autofahren strafbar ist, deswegen habe ich "..beim Autofahren" geschrieben. Hätte ich wissen wollen, ob TV gucken beim Kühe melken strafbar ist, hätte ich "...beim Kühe melken" geschrieben.

Solche Frage zu stellen, (beim fahren, also während man fährt, "fernsehen", das ist es doch im Grunde), finde ich schon krass, sollte man als Führerscheininhaber eigentlich selbst drauf kommen, ist schlimmer als Telefonieren.

Da nützt es auch nichts, wenn es "ein klein bischen anders ist"!

Das man im stehenden ! Auto das wissen möchte, könnte ich noch verstehen.

 

Um auf die Frage zu antworten.

Nein, es ist keine Straftat. Und deshalb auch nicht strafbar.

Also weiterfahren und Video schauen.

Eine Owi ist nicht ausgeschlossen.

@MZ-ES-Freak

"Ein Fernseher im Auto ist nicht verboten, aber der Fahrer darf ihn während der Fahrt nicht nutzen. Sonst drohen Bußgelder, Aufhebung des Versicherungsschutzes sowie Fahrverbot."

Da nützt auch kein rumeiern....

da hat man immer schlechte Karren!

Unsinn.

 

Die Frage wurde beantwortet.

 

Lies dich in die Gesetze ein, dann weißt du was eine Straftat ist.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 13. Juni 2023 um 23:11:32 Uhr:

Um auf die Frage zu antworten.

Nein, es ist keine Straftat. Und deshalb auch nicht strafbar.

So schwer ist die Transferleistung aber nicht, um die Frage des TE auch auf Ordnungswidrigkeiten zu beziehen. Er will also wissen, ob es "verboten" ist.

Und da muss man unterscheiden zwischen "Es läuft ein Video", was nicht verboten ist und "Der Fahrer schaut dieses Video", was nur erlaubt wäre, wenn er eine "nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen" ausübt (§ 23 StVO).

Das Video darf also laufen, der Fahrer darf es aber praktisch nicht anschauen, Mitfahrer aber schon. Das gilt aber nicht nur für bewegte Bilder, sondern auch für statische Display-Anzeigen, wie z.B. dieser Tesla-Fahrer erfahren musste.

Der Nachweis einer Ordnungswidrigkeit wird ohne Unfall, ohne auffällige Fahrweise und ohne eigene Einlassungen aber praktisch nie gelingen, d.h. wenn nichts weiter passiert, kann man es kaum nachweisen, dass der Fahrer "zu lange" auf das Display geschaut hat.

Zitat:

@Rockville schrieb am 13. Juni 2023 um 23:22:51 Uhr:

So schwer ist die Transferleistung aber nicht, um die Frage des TE auch auf Ordnungswidrigkeiten zu beziehen. Er will also wissen, ob es "verboten" ist.

So schwer ist aber meine Antwort auch nicht zu lesen, hättest du sie richtig zitiert, wäre dir das aufgefallen. (Verweis auf die Owi)

 

Und nun ja, ich habe immer noch korrekt auf die Frage geantwortet.

 

Bleib also beim Thema.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 13. Juni 2023 um 23:28:47 Uhr:

... hättest du sie richtig zitiert.

Ich habe sie zitiert, bevor du deinen Beitrag editiert hast. Außerdem bleibt es eine unnötige Aussage, denn es war klar erkennbar, dass der TE nicht über den Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit belehrt werden wollte.

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