TV wärend der Fahrt bei neuem A8
Hallo ,
hat jemand Erfahrung ob die TV Abschaltung bei dem neuen A8 4.0 Tdi Bj. 3/2004 (= Becker System) möglich ist ?
Wenn ja , wer macht soetwas ?
RAUM SÜDDEUTSCHLAND (Allgäu)
Frohe Ostern
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16 Antworten
Ich habe auf TV schon bei der Bestellung verzichtet, leider gibt es noch einen Taster mit der Beschriftung drauf. Na ja...
Ich persönlich halte es für keine besonders gute Idee, während der Fahrt fernzusehen, mal ganz abgesehen davon, dass dies verboten ist.
Vielleicht hast Du (und vor allem die anderen Verkehrsteilnehmer auch) ja Glück und es ist nicht möglich, diesen Schutz zu umgehen.
Denke mal dürfte kein Problem sein, macht beim alten A8 jeder Tuner!!
Muss nur das zweite Nehmerkabel für die Geschwindigkeit abgeklemmt werden!!
Schau mal in der Auto Motor und Sport Zeitschrift, da stehen die Leute reihenweise drin die so etwas anbieten.
Habe an meinem S8 auch die Freischaltung machen lassen und ist echt Klasse. Man kann in aller Ruhe beim Fahren fernsehen!!
Mir ging es mächtig auf den Keks, wenn Du im Stau dahin zuckelst und dann immer der Bildschirm schwarz wurde.
Ausserdem lasse ich mir nicht gerne vorschreiben was ich zu tun habe!! Daher auch das Vmax Limit entfernen lassen!!:-)
Cu PP
Zitat:
Original geschrieben von a_1stein
Ich persönlich halte es für keine besonders gute Idee, während der Fahrt fernzusehen, mal ganz abgesehen davon, dass dies verboten ist.
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,294538,00.html
Zitat:
Gleichwohl gibt es laut KBA in Flensburg keine zulassungsrechtliche Einschränkung, die das Abspielen von DVDs während der Fahrt auch auf dem vorderen Bildschirm unmöglich macht.
Es gibt kein konkretes Verbot !
Wenn mein Beifahrer während der Fahrt TV gucken will, dann hat er das auch zu dürfen !
Die Automobilhersteller sollten sich nicht so sehr in die Hose machen (und die Abschaltung der Sperre generell jedem ermöglichen, damit der Abzocker-Sumpf trocken gelegt wird).
Bei den neuen Becker Geräten geht es wohl nicht per Abziehen eines Kabels, weil irgendein Signal (GALA ?) über den CAN-Bus kommt....stand irgendwo
Zitat:
Original geschrieben von 6502
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,294538,00.html
Zitat:
Gleichwohl gibt es laut KBA in Flensburg keine zulassungsrechtliche Einschränkung, die das Abspielen von DVDs während der Fahrt auch auf dem vorderen Bildschirm unmöglich macht.
Es gibt kein konkretes Verbot !
Wenn mein Beifahrer während der Fahrt TV gucken will, dann hat er das auch zu dürfen !
Die Automobilhersteller sollten sich nicht so sehr in die Hose machen (und die Abschaltung der Sperre generell jedem ermöglichen, damit der Abzocker-Sumpf trocken gelegt wird).
Bei den neuen Becker Geräten geht es wohl nicht per Abziehen eines Kabels, weil irgendein Signal (GALA ?) über den CAN-Bus kommt....stand irgendwo
Nun ich bin kein Jurist, sondern nur einfacher Bürger, der nicht unbedingt von jemandem verletzt oder getötet werden will, nur weil dieser sich gerade dem Fernseher widmet.
Ich habe den genannten Artikel ebenfalls gelesen und dabei eine Passage entdeckt, die ich für relevant halte:
"Damit ist der Forderung in der StVO nach ungeteilter Aufmerksamkeit für den Straßenverkehr, sobald man hinterm Steuer sitzt, Genüge getan. Gleichwohl gibt es laut KBA in Flensburg keine zulassungsrechtliche Einschränkung, die das Abspielen von DVDs während der Fahrt auch auf dem vorderen Bildschirm unmöglich macht."
Es geht also hier um die Frage, ob die Möglichkeit des Abspielens einer DVD während der Fahrt zu einer Einschränkung hinsichtlich der Zulassung führt. Das bedeutet noch lange nicht, dass man mit diesem Auto dann auch tatsächlich fahren darf, man beachte dazu das Thema Handy am Steuer.
Offensichtlich fordert die StVO "die ungeteilte Aufmerksamkeit für den Straßenverkehr", die sicher nicht während des Fernsehens gegeben sein kann.
Unabhängig von der StVO halte ich persönlich es für verwerflich und eine unglaubliche Dummheit, während der Fahrt fernzusehen. Solchen Verkehrsteilnehmern kann ich da nur öffentliche Verkehrsmittel empfehlen. Am Steuer eines Fahrzeugs haben solche Leute nichts verloren.
So long
a_1Stein
Sicher hast Du irgendwie recht. Aber ich möchte eben genau die Kinder -Geschichte lösen (Urlaubsfahrten usw.). Ich habe mich soweit im Griff nicht zu schauen.
Und mal ehrlich ;
was lenkt noch mehr ab als Navi , diverse Car-Programme als das AUDI MMI ???
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von stefan33
a_1Stein
Sicher hast Du irgendwie recht. Aber ich möchte eben genau die Kinder -Geschichte lösen (Urlaubsfahrten usw.). Ich habe mich soweit im Griff nicht zu schauen.
Und mal ehrlich ;
was lenkt noch mehr ab als Navi , diverse Car-Programme als das AUDI MMI ???
Gruss
Tja, das Problem "wie beschäftige ich die Kinder?" würde ich durch einen mobilen DVD-Player lösen, der sich im hinteren Teil des Fahrzeugs befindet. Zugegebenermaßen hat man das Problem der Halterung u.s.w. Gibt es denn nicht Einbaudisplays für die vorderen Kopfstützen? Vermutlich muss man das gleich mitbestellen, ansonsten wird's teuer.
Zugegeben, das MMI kann schon ablenken, wobei ich finde, dass das Navi mehr hilft als stört.
So long
wird beim neuen a8 etwas schwierig werden, es arbeiten schon einige tuner dran aber das kabel ziehen welche das geschwindigkeitssignal gibt wird nicht mehr hinhauen, die funktionieren glaube ich per can.
frag mal tom von navisys.de der kennt sich damit aus und der hat mal gesagt, dass es schwieriger ist
Zitat:
Original geschrieben von a_1stein
... Gibt es denn nicht Einbaudisplays für die vorderen Kopfstützen?
So long
Das gibt es inzwischen und heisst "Rear Entertainment System" (oder so ähnlich). Kann man sich nun beim A8 mitbestellen, kostet "nur" 10K€. Da ist es viel billiger jedem der auf der Rücksitzbank sitzt einen Laptop auf den Schoß zu legen :-)))
Zum dauer-TV beim neuen A8:
Es ist wohl nur durch einen Softwarepatch zu lösen. Auf diesen warte ich auch schon seit einem Jahr.
Martin
TV Freischaltung
Würde sagen es ist egal was Menschenverstand und Flensburg sagen, doch die Versicherungen sehen das anders.
Jeder Sachverständige/ Gutachter bemerkt die Freischaltung.
Würde erst im Kleingedruckten des Versicherungsvertrages nachlesen.
Sonst :
TV freigeschaltet --> kein Versicherungsanspruch
Re: TV Freischaltung
Zitat:
Original geschrieben von Rosenmeyer
Sonst :
TV freigeschaltet --> kein Versicherungsanspruch
Ist das eine Vermutung oder eine gesicherte Erkenntnis??
Martin
glaube kaum, dass das jemand bemerkt.
wer schaut schon dahin, vor allem ist das was softwaretechnisches und nichts mit kabel abzwicken
re : Ist das eine Vermutung oder eine gesicherte Erkenntnis??
Sichere Erkenntnis: nein
Habe aber schon mal was davon gehört.
Ist vielleicht auch von Versicherung zu Versicherung verschieden.
Beim alten A8 hat es noch was mit den Kabeln (durchtrennen) zu tun. Und ich bin mir sicher, dass die Leute von den Versicherungen auch entsprechende Softwareupdates feststellen können.
Vielleicht bin ich da etwas konservativ.
Aber wenn der berühmte schlimmste Fall eintritt
( Kurve--Reifen platzt -- Auto macht nen schönen Abgang gegen Baum -- Totalschaden -- Fahrer nüchtern und ohne Schuld --- aber TV freigeschaltet während der Fahrt -- somit Versicherungsanspruch erloschen...) hat man dann wohl Pech gehabt.
ganz so einfach ist es ja auch nicht.
wenn dann muss die versicherung erstmal beweisen, dass der fernseher schuld ist!
und das wird schwer, weil nur wenn dieser verstoß gegen die betriebserlaubnis die unmittelbare unfallursache ist, dann hat die versicherung überhaupt eine chance auf anspruch, aber das wird sehr schwer dieses nachzuweisen
Bist du dir sicher???
Wenn du bei Trockenheit mit Sommerreifen unterwegs bist, die weniger als 1,6mm haben, also z.B. noch einen Millimeter, dann wird dies auf trockenen, glatten Strassen dir nur Vorteile bringen.
Wenn du dann aber in einen Unfall verwickelt bist, dann wird die Versicherung doch sagen, egal wie es passiert ist, dass du mit einem Auto unterwegs warst, welches nicht den gesetzlichen Richtlinien entsprach.
Ob man dann von einer erloschenen Betriebserlaubnis sprechen darf, weiss ich nicht.
Habe schonmal von Felgen gehört, verchromte Felgen, die in den USA deutlich weninger kosten als das gleiche Pendant, das es in Deutschland gibt. Du importierst dir die Dinger, darfst sie dir aber nicht ans Auto schrauben weil die Betriebserlaubnis oder TÜV-Abnahme fehlt. Wenn du dennoch fährst, haste soweit ich weiss, Pech gehabt oder zumindest bei einem Unfall zu einem Teil, Mitschuld.
Wie das juristisch gesehen in dem Fall der TV-Freischaltung aussieht oder was die Versicherungen sagen, weiss ich leider nicht.
Vielleicht ist ja ein Jurist hier im Forum und bietet seine Hilfe an...