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u.U. kann Alkohol MPU auch ohne Fahren angeordnet werden

Themenstarteram 2. Juli 2015 um 18:07

Da ist jemand mit 1,79 Promille zu Fuß auf der Autobahn rumgetorkelt. Weil eben dieser 3 Jahre zuvor eine Alkohol MPU "bestanden" hatte, wurde seitens der Behörde eine erneute MPU angeordnet, da Zweifel am in der MPU angegebenen kontrollierten Trinken bestand.

Nach der Weigerung, sich der erneuten MPU zu stellen, entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis.

Hier der SpOn Artikel

Demnach hat der Anwalt des Betroffenen den Widerspruch gegen den Fahrerlaubnisentzug zurückgenommen.

Beste Antwort im Thema

Ich finde die Entscheidung richtig. Alkoholiker haben hinter dem Steuer nichts zu suchen.

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Ich finde die Entscheidung richtig. Alkoholiker haben hinter dem Steuer nichts zu suchen.

am 2. Juli 2015 um 18:18

Nur weil jemand 2 x Alkohol trinkt, macht es ihn noch nicht zum Alkoholiker, aber besser jetzt den Lappen abnehmen, als wenn er noch Leute um fährt. Auf der AB hat er als Fußgänger eben nichts verloren, egal ob nüchtern oder unter Alkoholeinfluss.

Da scheint aber eine "dickere" Vorgeschichte als nur die 3 Jahre alte Sache zu sein.

am 2. Juli 2015 um 18:23

Ich finde die Entscheidung falsch. MPUs sollten auf Fahrzeuge beschränkt bleiben. Schließlich nimmt man nur dann am Verkehr teil. Fußgänger rennen nicht auf der Fahrbahn rum.

Zitat:

@downforze84 schrieb am 2. Juli 2015 um 20:23:57 Uhr:

Ich finde die Entscheidung falsch. MPUs sollten auf Fahrzeuge beschränkt bleiben. Schließlich nimmt man nur dann am Verkehr teil. Fußgänger rennen nicht auf der Fahrbahn rum.

Auch als Fußgänger bis du Verkehrsteilnehmer und wenn ich das richtig gelesen habe, ist der Typ auf der Autobahn rumgerannt.

Themenstarteram 2. Juli 2015 um 18:35

Hier der Beschluss des Gerichts als weitere Informationsquelle.

Man kann schon sagen, dass man schneller zu einer MPU kommen kann, als man erwarten würde.

am 2. Juli 2015 um 18:38

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 2. Juli 2015 um 20:18:52 Uhr:

Auf der AB hat er als Fußgänger eben nichts verloren, egal ob nüchtern oder unter Alkoholeinfluss.

Da scheint aber eine "dickere" Vorgeschichte als nur die 3 Jahre alte Sache zu sein.

Weder Autobahn noch dickere Vorgeschichte.

Er hat bei der MPU eine bestimmte zukünftige Nutzung für sich selbst vorgegeben. Unter dieser Selbstverpflichtung wurde die Fahrerlaubnis erteilt.

Nur steht der Auftreffzustand in erheblichem Widerspruch damit. Schlappe 1,8 Umdrehungen sind kein "kontrolliertes Trinken" mehr, also lässt man dahingehend überprüfen. Verweigert man, ist das Ding weg.

Zitat:

@downforze84 schrieb am 2. Juli 2015 um 20:23:57 Uhr:

MPUs sollten auf Fahrzeuge beschränkt bleiben. Schließlich nimmt man nur dann am Verkehr teil.

Ein solches Verhalten ist in Deutschland überhaupt nicht möglich. Von daher wäre eine solche Einschränkung vollkommen praxisfremd.

Wer mit diesem Promillewert auf der Autobahn zu Fuß unterwegs ist hat zurecht seinen Führerscheinentzug verdient. Kontrolliert Trinken glaubt wohl nur derjenige , welches es praktizieren will. Wann hört er auf? Wenn man nicht darauf verzichten kann sollte man als Alkoholiker eben zu Fuß gehen. Und Selbsteinsicht, dass man ein Alkoholproblem hat, ist der erste Schritt zur Besserung!

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 2. Juli 2015 um 20:18:52 Uhr:

Nur weil jemand 2 x Alkohol trinkt, macht es ihn noch nicht zum Alkoholiker...

Ich konnte dem Artikel an keiner Stelle entnehmen, daß der Typ nur 2 (!) x Alkohol konsumiert haben soll.

Woher hast du diese Information?

am 2. Juli 2015 um 20:27

Zitat:

@Wolf-Dieter08 schrieb am 2. Juli 2015 um 21:23:14 Uhr:

Kontrolliert Trinken glaubt wohl nur derjenige , welches es praktizieren will.

KT ist nun auch nicht ganz einfach, zum Einen hatte er es ein Jahr lang vor der MPU nachweislich gemacht, zum Anderen muss der Verstoß für den früheren Fahrerlaubnisentzug nicht so sonderlich heftig gewesen sein, sonst wäre mit kT keine MPU möglich, wäre schon vor dem Beginn zu Ende.

Bei vielen funktioniert es und die Rückfallquote ist bei kT geringer, als bei Abstinenz. Bei einigen funktioniert es halt nicht.

Zitat:

@downforze84 schrieb am 2. Juli 2015 um 20:23:57 Uhr:

MPUs sollten auf Fahrzeuge beschränkt bleiben. Schließlich nimmt man nur dann am Verkehr teil. Fußgänger rennen nicht auf der Fahrbahn rum.

Nö, auch Fußgänger/Radfahrer nehmen natürlicham Verkehr teil, zumal der Delinquent auf der Autobahn unterwegs war.

Das kommt schon ab und an so vor, allerdings immer nur mit Alkoholpegeln die der Normalsäufer eigentlich nicht erreichen kann und dann noch zu mehr als umfallen fähig ist.

Gruß Metalhead

Lieber ein Alkoholiker mit seinem Normalen Pegel von 2,0 am Steuer als der gleiche auf Entzug mit 0,0.

Naja in jedem Fall wäre er wohl als Beifahrer besser geeignet.

am 26. Oktober 2015 um 12:29

Wenn ich das hier alles schon wieder lese.. mann mann mann. Seid mal lieber nicht so blauäugig. Klar kann die MPU auch angeordnet werden, wenn Du gar nicht im Straßenverkehr teilgenommen hast. Zum Beispiel mit Drogen in der Tasche und im Taxi unterwegs -> trotzdem MPU oder bei anderen Strafrechtlich relevanten Sachen wie z.B. Körperverletzung = Aggression = Vermutung auf agressivität hinterm Steuer = MPU.

Die Führerscheinstelle kann nach eigenem Ermessen vieles anordnen wenn es Eignungszweifel gibt und diese sind sehr breit ausgelegt. Gibt genügend Fälle hiervon. Ist ein verwaltungsrechtliches Unikum in Deutschland und selbst mit Anwalt wirst da wenig ausrichten können. Da müsstest schon den Grund der überhaupt zur Meldung an die FSS geführt hat, anfechten..

Außerdem spielt der Justizminister gerade wieder einmal mit dem Gedanken udn will etwas durchkriegen, dass man wegen Hasskommentaren in Sozialen Netzen oder im Internet auch seinen Führerschein verliert!! Unvorstellbar? Tja, der Gesetztgeber macht es sich passend wo er kann und die Abschreckung ist um ein vielfaches größer als durch bloße Geldstrafen..

Zitat:

@BonVivante schrieb am 26. Oktober 2015 um 13:29:51 Uhr:

Zum Beispiel mit Drogen in der Tasche und im Taxi unterwegs -> trotzdem MPU

Quatsch

Zitat:

@BonVivante schrieb am 26. Oktober 2015 um 13:29:51 Uhr:

oder bei anderen Strafrechtlich relevanten Sachen wie z.B. Körperverletzung = Aggression = Vermutung auf agressivität hinterm Steuer = MPU.

unter ganz ausgesuchten Umständen

Zitat:

@BonVivante schrieb am 26. Oktober 2015 um 13:29:51 Uhr:

Die Führerscheinstelle kann nach eigenem Ermessen vieles anordnen wenn es Eignungszweifel gibt und diese sind sehr breit ausgelegt.

Die Führerscheinstelle hat gar kein Ermessen sondern handelt auf der Grundlage von Gesetzen

Zitat:

@BonVivante schrieb am 26. Oktober 2015 um 13:29:51 Uhr:

Gibt genügend Fälle hiervon.

Beispiele?

Zitat:

@BonVivante schrieb am 26. Oktober 2015 um 13:29:51 Uhr:

Außerdem spielt der Justizminister gerade wieder einmal mit dem Gedanken udn will etwas durchkriegen, dass man wegen Hasskommentaren in Sozialen Netzen oder im Internet auch seinen Führerschein verliert!!

Quelle?

Es gibt Postings, für die sich das Reaktivieren von gut abgehangenen Threads einfach nicht lohnt.

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