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Über Rot gefahren dann aber vor Kreuzung angehalten

Themenstarteram 28. Juli 2018 um 18:15

Guten Abend liebes Forum

 

Ich habe folgendes Anliegen. Ich bin auf eine Kreuzung zugefahren und habe die Ampel wegen eines dichten Baumes nicht gesehen und bin so bei der Rotphase an der Ampel vorbei gerollt, über den Fussgänger und dann vor den „Kein Vortritt“ Zeichen stehen geblieben. Waren vielleicht 4-5 Meter. Habe es dann bemerkt, dass es eine Ampelkreuzung ist und bin zurück gerollt. An dieser Kreuzung waren blöderweise Blitzer, habe den hinter mir jedoch nicht auslösen gesehen. Habe ich mich soo Strafbar gemacht oder gibt es erst eine Busse nach überqueren der Kreuzung?

 

Besten Dank im voraus.

 

Kawafab

 

 

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28 Antworten
am 28. Juli 2018 um 18:20

Wenn die Ampel nicht sichtbar ist war alles korrekt. Ich würde die Situation noch fotografieren, nicht dass noch jemand den Baum stutzt.

OpenAirFan

Was ist ein „kein Vortritt“Zeichen ?

am 28. Juli 2018 um 18:35

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 28. Juli 2018 um 20:34:30 Uhr:

Was ist ein „kein Vortrittzeichen“?

Vorfahrt gewähren nach schweizer Art ;)

Zitat:

@KawFab schrieb am 28. Juli 2018 um 20:15:52 Uhr:

An dieser Kreuzung waren blöderweise Blitzer, habe den hinter mir jedoch nicht auslösen gesehen. Habe ich mich soo Strafbar gemacht oder gibt es erst eine Busse nach überqueren der Kreuzung?

Der Blitzer fotografiert ja nur einmal auf Ampelhöhe und kann deshalb nicht wissen, wie weit du in der Rotphase noch gefahren bist. Und ja, nach dem Gesetz hast du dich soo strafbar gemacht. Das heißt aber nicht, dass du automatisch mit einer Busse rechnen musst. Mit etwas Glück kommst du straffrei davon. ;)

Wenn das in der SCHweiz war, kann das natürlich anders sein...

Themenstarteram 28. Juli 2018 um 19:26

ich dachte das die rotlichtblitzer 2x blitzen um eben zu sehen ob die kreuzung passiert wurde oder nich gebremst wurde.

Stimmt auch, da gibt es zwei Fotos.

Wie geht es denn dem Fußgänger, über den der TE gerollt ist? "bin so bei der Rotphase an der Ampel vorbei gerollt, über den Fussgänger und dann vor den „Kein Vortritt“ Zeichen stehen geblieben."

Zitat:

@KawFab schrieb am 28. Juli 2018 um 20:15:52 Uhr... an der Ampel vorbei gerollt, über den Fussgänger und ...

Also so einfach ueber Fussgaenger rollen... :rolleyes:

Nee, das gehoert sich nicht!

Ciao

Ratoncita

Hat in BRD im Jahre 1994 , 20.- DM Verwarnungsgeld gekostet.

Ist mir damals passiert. Habe mich aber nicht strafbar gemacht!

War nur eine Ordnungswidrigkeit!

Busse sind auch keine vorbeigekommen. Nur Trambahnen.

am 29. Juli 2018 um 7:34

Für D... einzig ungewiß ist die Sache im Bezug auf den erwähnten Fußgängerüberweg. Aber so lange man nicht in den eigentlichen Kreuzungsbereich einfährt und nur mit <scnr>"quietschenden Reifen" über die Haltelienie rutscht </scnr> ist das kein Rotlichtverstoß sondern nur ein Haltelinienverstoß... i.d.Regel 10,- €

...wobei insgesamt folgende Tatbestände aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog in Frage kämen - bzgl. des Fußgängerüberweges kommt es meiner Meinung drauf an, ob sich dort Personen aufgehalten haben und somit gefährdet wurden - im worst case: A Verstoß / 1 Punkt / 70,00€

141211 Sie hielten nicht an der Haltlinie (Zeichen 294).

§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 154 BKat

0 Punkte / 10,00€

141730 Sie hielten trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294) und gefährdeten +) dadurch Andere.

§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 150 BKat; § 19 OWiG

A Verstoß / 1 Punkt / 70,00€

141731 Sie hielten trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294). Es kam zum Unfall.

§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49

A Verstoß / 1 Punkt / 85,00€

Keine Ahnung, wie das in der Schweiz läuft: Hier Foto 1 bei überfahren der Haltelinie, Foto 2 in der Mitte der Kreuzung. Gibt es nur ein Foto, wird auch nichts verfolgt.

Das habe ich anders gehört. Wenn es (in D) nur einmal blitzt gibt es auch eine Strafe. (Überfahren der Haltelinie) Allerdings deutlich geringer, als bei zwei mal.

Zitat:

@giantdidi schrieb am 30. Juli 2018 um 08:17:17 Uhr:

Das habe ich anders gehört. Wenn es (in D) nur einmal blitzt gibt es auch eine Strafe. (Überfahren der Haltelinie) Allerdings deutlich geringer, als bei zwei mal.

Es geht um einen ROTLICHTVERSTOSS und nicht um überfahren der Haltelinie.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 29. Juli 2018 um 20:14:28 Uhr:

Keine Ahnung, wie das in der Schweiz läuft: Hier Foto 1 bei überfahren der Haltelinie, Foto 2 in der Mitte der Kreuzung. Gibt es nur ein Foto, wird auch nichts verfolgt.

Hallo! Das hast Du dann aber unklar formuliert, s.o.

Da sprichst du ganz allgemein von Strafe.

Und fie gibt's sehr wohl bei 1 Foto.

Wobei es bei mir damaks 2x blitzte , als ich nämlich nach Überfahren der Haltlinie zureckgesetzt hatte.

 

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