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Überfahren eines Gegenstandes

Themenstarteram 3. August 2020 um 7:59

Guten Morgen,

ich benötige Mal einen Tipp bzw. Eure Erfahrung.

Gestern bin ich mit meinem Wagen auf der Autobahn unterwegs gewesen. Hinter mir ein Befreundeter Kollege auch mit dem Auto.

Wir sind auf der Autobahn mit erlaubter Geschwindigkeit von ca. 100 km/h auf die Ausfahrt gefahren. Beim Spurwechsel bin ich mittig über einen Gegenstand gefahren. Mein Verdacht war ein Teil eines Reifens.

Der Kollege hinter mir ist danach auch darüber gefahren.

Wir sind nach der Autobahnabfahrt direkt in die nächste Straße reingefahren und haben angehalten um alles zu kontrollieren.

Ergebnis Bei mir ist eine Beschädigung an der Front-Stoßstange und beim Kollegen auch. Beide Fahrzeuge sind tiefer als Serie.

Da der Kollege Vollkasko Versichert ist und wir weitere Schäden für weitere Autofahrer vermeiden wollten, haben wir die Polizei gerufen. Dies war um ca. 17:50 Uhr.

Gegen ca. 19:15 Uhr war die Autobahnpolizei vor Ort.

Uns wurde gesagt, dass kein Gegenstand gefunden wurde. Nach Übergabe Vom Personalausweis, Führerschein und Fahrzeugschein wurde uns gesagt, dass man im Straßenverkehr immer mit Gegenständen auf der Fahrbahn rechnen müsste und wir ja noch mehr, da unsere Fahrzeuge ja tiefergelegt sind. Beim Kollegen wurde auch nochmal die Radhäuser mit der Hand kontrolliert auf Freigängigkeit und das Profil wurde gemessen.

Resultat: Ich hafte für meinen Schaden selbst und habe nun einen Unfallbericht für meine Versicherung erhalten, wo nun drin steht, dass ich das Teil aufgewirbelt habe und dadurch der Schaden an den nachfolgenden Fahrzeug verursacht habe.

Ist das alles so richtig? Ich kann doch nix dafür, dass ein Gegenstand auf der Fahrbahn war. Ich habe es nicht gesehen und mittig überfahren und danach der Kollege.

Hätte man nicht sagen können, dass der Kollege nicht genügend Abstand gehalten hat? Wäre er dann nicht auch selbst schuld gewesen?

Die Polizei hat ja etwas Zeit gebraucht. Wenn es ein Ast war und nun schon 20 Autos drüber gefahren sind, kann die Polizei ja auch nix mehr finden.

Nur bin ich echt schockiert, dass ich nun für den Schaden beim Kollegen aufkommen soll. Ich kann natürlich die Lackierkosten auch direkt bezahlen, aber ist das Gesetzt dort wirklich so?

Vielen Dank.

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@NOMON schrieb am 3. August 2020 um 11:36:39 Uhr:

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 3. August 2020 um 11:30:59 Uhr:

Warum solltest du haften? Soweit ich weiß haftest du nur, wenn der Gegenstand von deinem Auto abgefallen wäre. Wenn er auf der Straße lag, haftest du nicht.

Dann kennst du § 7 StVG nicht.

Ich weiß aus eigener Erfahrung, die allerdings schon 25 Jahre alt ist:

 

Fällt ein Stein von der Ladefläche eines LKW oder klemmte er im Zwillingsreifen, haftet der Fahrer z.B. für die Windschutzscheibe des Hintermannes. Lag der Stein am Boden, haftet der Fahrer nicht. Den Nachweis hätte der Hintermann zu erbringen.

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Sei froh, dass es keine Person war, die sich dann unerlaubt vom Unfallort entfernt hat... :rolleyes:

... und danach vielleicht noch Anzeige erstattet.

Ciao

Ratoncita

am 3. August 2020 um 8:27

Zitat:

@Deathack_funky schrieb am 3. August 2020 um 09:59:10 Uhr:

.....

Resultat: Ich hafte für meinen Schaden selbst und habe nun einen Unfallbericht für meine Versicherung erhalten, wo nun drin steht, dass ich das Teil aufgewirbelt habe und dadurch der Schaden an den nachfolgenden Fahrzeug verursacht habe.

....

Ein unbekannter Gegenstand, der nicht auffindbar ist - aber die klare Schuldzuweisung und Benennung eines Verursachers ?!

Und wieso soll der vordere Überfahrende Schuld sein, wenn der Nachfolgende auch darüber fährt - der Gegenstand lag auf der Strecke anyway und es ist ja nichts, was der vorne Fahrende verloren hätte;

was sagt denn Dein Bekannter dazu ?! Wieso konnte der nicht ausweichen ?! lt. Polizei müsse man ja immer mit soetwas rechnen - also warum bist Du der Verursacher ?!

 

sorry - ich halte das Ganze für Unsinn; und so würde ich das ggf. auch der Versicherung schreiben....

Gruß rmx

@ TE, egal was dir die Polizei gesagt hat steht es dir frei eine Anzeige gegen Unbekannt zu machen. Bringt aber nix, das Verfahren wird eingestellt.

Dir wird nix anderes übrig bleiben Deiner Kaskoversicherung deinen Schaden zu melden, in Abwägung natürlich, ob es finanziell Sinn macht. Soviel zu deinem Schaden.

Den Schaden des Kollegen hinter dir meldest du deiner Haftpflicht, die wird schon wissen was zu tun ist.

Mir erscheint der Lagebericht der Polizei als richtig. Du gibst selber zu das Objekt beim Spurwechsel aufgewirbelt zu haben. Der Kollege kann nur froh sein dass die Polizei nichts gesagt hat wegen zu dichtem auffahren, bei richtigem Abstand wäre es ev. über sein Fahrzeug hinweg geflogen oder hätte mehr Zeit gehabt um seitlich abzudriften.

Themenstarteram 3. August 2020 um 9:30

Danke erstmal für eure Antworten.

Zitat:

@remix schrieb am 3. August 2020 um 10:27:42 Uhr:

Zitat:

@Deathack_funky schrieb am 3. August 2020 um 09:59:10 Uhr:

.....

Resultat: Ich hafte für meinen Schaden selbst und habe nun einen Unfallbericht für meine Versicherung erhalten, wo nun drin steht, dass ich das Teil aufgewirbelt habe und dadurch der Schaden an den nachfolgenden Fahrzeug verursacht habe.

....

Ein unbekannter Gegenstand, der nicht auffindbar ist - aber die klare Schuldzuweisung und Benennung eines Verursachers ?!

Und wieso soll der vordere Überfahrende Schuld sein, wenn der Nachfolgende auch darüber fährt - der Gegenstand lag auf der Strecke anyway und es ist ja nichts, was der vorne Fahrende verloren hätte;

was sagt den Dein Bekannter dazu ?! Wieso konnte der nicht ausweichen ?! lt. Polizei müsse man ja immer mit soetwas rechnen - also warum bist Du der Verursacher ?!

 

sorry - ich halte das Ganze für Unsinn; und so würde ich das ggf. auch der Versicherung schreiben....

Gruß rmx

Und so sehe ich das ja auch. Der Bekannte ist hinter mir gefahren und hat es wie ich auch nicht gesehen.

Wie gesagt, geht es mir nicht um meinen Schaden, aber möchte ungern die Versicherung nun in Anspruch nehmen oder selbst für die Kosten aufkommen, weil ich nix dafür kann.

Und dieses Aufgewirbelt ist auch so eine Sache...bin drüber gefahren und habe es sicherlich bewegt. Aber es weiß keiner, was es war.

Warum solltest du haften? Soweit ich weiß haftest du nur, wenn der Gegenstand von deinem Auto abgefallen wäre. Wenn er auf der Straße lag, haftest du nicht.

Ich habe den Eindruck, dass die Polizei die Rechtslage richtig wiedergegeben hat.

Wichtig fürs Verständnis ist dabei, dass Kfz-Halter nicht verschuldensabhängig haften. Zum Glück! (Würde ich beispielsweise unbewusst ein unter dem Auto herumkrabbelndes Kleinkind überfahren, würde anderenfalls weder ich noch eine Versicherung dafür haften, um ein extremes Beispiel zu bilden.)

Übertragen auf deinen Fall bedeutet es, du haftest für den Schaden, der an dem hinter dir fahrenden Fahrzeug entstanden ist. (U.a.) Deshalb besteht dafür auch eine Versicherungspflicht. Die Haftpflicht-Versicherung (oder hier auch: Haft-Pflichtversicherung) deines Kfz springt dafür ein, wenn du dich mit dem anderen Halter nicht darauf einigen kannst oder willst, den Schaden selbst zu übernehmen.

Ein ärgerlicher Fall für dich und den anderen Fahrer/Halter. Aber so ist es nun mal... @Diedicke1300 hat das weitere Vorgehen empfohlen, wie ich es auch tun würde.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 3. August 2020 um 11:30:59 Uhr:

Warum solltest du haften? Soweit ich weiß haftest du nur, wenn der Gegenstand von deinem Auto abgefallen wäre. Wenn er auf der Straße lag, haftest du nicht.

Dann kennst du § 7 StVG nicht.

Zitat:

@NOMON schrieb am 3. August 2020 um 11:36:39 Uhr:

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 3. August 2020 um 11:30:59 Uhr:

Warum solltest du haften? Soweit ich weiß haftest du nur, wenn der Gegenstand von deinem Auto abgefallen wäre. Wenn er auf der Straße lag, haftest du nicht.

Dann kennst du § 7 StVG nicht.

Ich weiß aus eigener Erfahrung, die allerdings schon 25 Jahre alt ist:

 

Fällt ein Stein von der Ladefläche eines LKW oder klemmte er im Zwillingsreifen, haftet der Fahrer z.B. für die Windschutzscheibe des Hintermannes. Lag der Stein am Boden, haftet der Fahrer nicht. Den Nachweis hätte der Hintermann zu erbringen.

Den Nachweis hat hier ja der TE durch seine Aussage gegenüber der Polizei selbst erbracht und das unterscheidet den Fall von deinen Fällen. Zusätzlich gibt es einen weiteren Zeugen, der keine abweichende Version schilderte.

Neben dem Fahrer haftet auch der Halter. Im Fall des TE scheinen beide identisch zu sein (weil er von seinem Auto spricht gehe ich davon aus, dass er auch Halter ist). Deshalb ist hier egal, wo sich das Reifenteil vor dem Aufwirbeln befand.

welchen Nachweis hätte der TE erbracht? Dass ein Gegenstand auf der Straße lag und beide Autos nacheinander darübergefahren sind? Wie will man denn daraus eine Haftung konstruieren? Die Idee, dass das Teil aufgewirbelt worden wäre, entsprang doch nur dem Polizistenhirn.

Das können beide Fahrer schön über ihre Vollkaskoversicherungen laufen lassen.

Stimmt, es kommt genau auf das Aufwirbeln als solches an. Dieser Umstand wurde womöglich nicht bezeugt, sondern nur die Tatsache, dass ein Reifenteil auf der Fahrbahn überfahren wurde.

Zunächst mal ist die rechtliche Bewertung nicht Aufgabe der Polizei und deren (erste) Einschätzung nicht bindend.

 

Und die Frage ob der Hintermann zu dicht aufgefahren ist wird sich nicht klären lassen. Das erscheint mir im Zusammenhang mit der Haftung sowieso unerheblich.

Wenn der Kollege jetzt mit dem Unfallbericht, in dem steht, dass das Teil vom TE aufgewirbelt wurde, an die Versicherung des TE herantritt, kann ich mir durchaus vorstellen, dass die Versicherung für den Schaden eintritt. Liegt nun also auch mit am Kollegen, was daraus wird und wie der die Sache schildert. Schliesse mich deswegen der Empfehlung von Diedicke1300 an, den Vorgang der Haftpflicht zu schildern und die machen zu lassen.

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