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überführe Neuwagen mit Kurzkennzeichen Anmeldung erst am 4.1.2016
Hallo,
mein Neuwagen wird am 3.12.2015 mit einem Kurzkennzeichen (incl VK lt. Versicherer) vom Händler abgeholt.
Anmelden möchte ich den Wagen erst am 4.1.2016, weil optisch 1 Jahr jünger, TÜV optisch ein Jahr mehr.
Lt. Versicherer werden die Kosten für die Kurzzeitversicherung in den Vertrag ab 4.1.2016 übernommen.
Nach Ablauf des Kurzkennzeichen steht der Wagen bei mir auf dem Grundstück und ist nicht mehr versichert.
Gibt es hier eine Möglichkeit den Wagen wie üblich zu versichern?
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15 Antworten
Nein. Wenn du Kaskoschutz haben möchtest,sodann mußt du das Fahrzeug regulär zulassen.
Frage doch einfach deine Versicherung, manchmal geht sowas
ja, im Rahmen der Ruheversicherung hast du dann Kaskoschutz. Aber vorher muß man das Fahrzeug regulär versicheren. Eine vorheriges KZK. beinhaltet keine Ruheversicherung.
Wenn das so wäre, dann ist der Mißbrauch vorprogrammiert.
na ja, wer hat gesagt das ein KZK eine Ruheversicherung hat
Auszug
Tarifierungsrichtlinien KRAVAG-ALLGEMEINE
Versicherungs-AG
Stand 01.07.2013 Seite 13
17. Beitragspflichtige Ruheversicherung
1 Haftpflicht-Ruheversicherung
Besteht für ein Fahrzeug keine Haftpflichtversicherung, so kann eine gesonderte
Haftpflicht-Ruheversicherung für längstens 18 Monate abgeschlossen werden. Der Bruttobeitrag
für die Haftpflicht-Ruheversicherung beträgt 50 EUR. Wird das Fahrzeug innerhalb von 18
Monaten nach Abschluss der Ruheversicherung zugelassen und bei uns versichert, so wird der
Beitrag für die Ruheversicherung auf den Beitrag für den Anschlussvertrag angerechnet.
2 Teilkasko-Ruheversicherung
Zusätzlich zu einer bei uns bestehenden Haftpflicht-Ruheversicherung ist eine
Teilkasko-Ruheversicherung abschließbar. Der Beitrag für die Teilkasko-Ruheversicherung wird
unter Zugrundelegung von 60% des Jahresbeitrags für dieses Fahrzeug
Wegen der Zulassung würde ich nicht so ein Theater machen.Bei 2-3 Tagen ok,aber ansonsten zulassen und gut
Zitat:
@celica1992 schrieb am 29. November 2015 um 12:27:04 Uhr:
na ja, wer hat gesagt das ein KZK eine Ruheversicherung hat
Auszug
Tarifierungsrichtlinien KRAVAG-ALLGEMEINE
Versicherungs-AG
Stand 01.07.2013 Seite 13
17. Beitragspflichtige Ruheversicherung
1 Haftpflicht-Ruheversicherung
Besteht für ein Fahrzeug keine Haftpflichtversicherung, so kann eine gesonderte
Haftpflicht-Ruheversicherung für längstens 18 Monate abgeschlossen werden. Der Bruttobeitrag
für die Haftpflicht-Ruheversicherung beträgt 50 EUR. Wird das Fahrzeug innerhalb von 18
Monaten nach Abschluss der Ruheversicherung zugelassen und bei uns versichert, so wird der
Beitrag für die Ruheversicherung auf den Beitrag für den Anschlussvertrag angerechnet.
2 Teilkasko-Ruheversicherung
Zusätzlich zu einer bei uns bestehenden Haftpflicht-Ruheversicherung ist eine
Teilkasko-Ruheversicherung abschließbar. Der Beitrag für die Teilkasko-Ruheversicherung wird
unter Zugrundelegung von 60% des Jahresbeitrags für dieses Fahrzeug
Ein KZK hat keine Ruheversicherung. Habe ich das geschrieben ? Bitte mal alles lesen und nicht überfliegen.
Eine Ruheversicherung gibt es nach vorausgegangenen Vertrag !
da kannst du recht haben
Und nach Abmeldung des Fahrzeuges geht der Versicherungsvertrag automatisch in die Ruheversicherung über.
Für Haftpflicht benötigt man keine Ruheversicherung
na, wenn das nur stimmt
Schliesst du für das KZK eine VK/TK ab?
Das geht glaub ich nicht bei allen.
Allein schon das Überführen ohne VK wäre mir das persönlich zu riskant, von der evtl. fehlenden Ruheversicherung mal ganz abgesehen.
Meine Versicherung hat das beim KZK nicht angeboten, deshalb war das für mich keine Option
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 30. November 2015 um 12:23:54 Uhr:
Schliesst du für das KZK eine VK/TK ab?
Für das Kurzkennzeichen gilt VK/TK wie im Versicherungs-Antrag ab dem Zulassungsdatum 4.1.2016 beantragt. Kurzkennzeichen und Jahresprämie werden zusammen berechnet.
Der Sachbearbeiter meinte, statt normalerweise 30€ würden wohl nur 5€ berechnet.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 30. November 2015 um 12:12:55 Uhr:
na, wenn das nur stimmt
Eine Haftpflichtruheversicherung benötigt niemand und eine TK Ruheversicherung ist nach Abmeldung immer inkludiert.
Wie soll ein stillgelegtes Fahrzeug einen Haftplichtschaden verursachen ?????
so ein Quatsch
Dann frage ich mich doch, warum in der Ruheversicherung eine enthalten ist oder doch nur Quatsch.
Vielleicht sollte man mal die AKB lesen.
Man könnte ja auch die Frage stellen, wer zahlt den Schaden, wenn ein Dieb das Auto klaut und einen Schaden verursacht und der Dieb nicht auffindbar ist
Umfang der Ruheversicherung
H.1.4 Mit der Ruheversicherung leisten wir während der Dauer der Außerbetriebsetzung
eingeschränkten Versicherungsschutz.
Der Ruheversicherungsschutz umfasst
– die Kfz-Haftpflichtversicherung
- die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug zum Zeitpunkt der
Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung besteht.