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Überführung & Verischerung bei Gebrauchten innerhalb der Familie
OK, ich kaufe einen gebrauchten PKW von meinem Vater in Süddeutschland und bringe ihn nach Norddeutschland. Was ist die einfachste (und günstigste) Art der Überführung?
1. Er lässt das Auto angemeldet (mit Datum, Uhrzeit vermerkt im Kaufvertrag zwecks Versicherung) und ich fahre es hoch und melde es bei mir vor Ort um.
2. Er meldet es ab, schickt mir vorab per Post alle Unterlagen so das ich es vor der Abholung auf mich anmelden kann und nehme dann die neuen Kennzeichen zur Überführung mit.
Dann ist noch gesagt, das ich bis jetzt noch keine PKW Haftpflicht habe. Bei der ersten Option müsste ich erst nach der Überführung mir eine Versicherung raussuchen und anmelden? Und bei der zweiten Option schon vor der Überführung? Oder übersehe ich da was?
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12 Antworten
Du brauchst vor der Zulassung eine Versicherung von der du eine sogenannte EVB Nummer bekommst und die will die Zulassungsstelle wissen. Bei Anfrage bei der Versicherung wäre es gut wenn du Schlüsselnummern und Ez dabei hast für die genaue Berechnung. Vergiss nicht das du aktuell Termin brauchst bei der Zulassungsstelle
Bei Vollkasko oder Teilkasko würde ich nur Variante 2 nehmen. Dann ist die Versicherung schon auf dem langen Weg vorhanden. Bei nur Haftpflicht ist es egal.
Grüße
Steini
Nimm V 1. (Die EVB kannst du schon vorher besorgen).
Zitat:
@Thomsenhk schrieb am 5. August 2020 um 20:48:03 Uhr:
OK, ich kaufe einen gebrauchten PKW von meinem Vater in Süddeutschland und bringe ihn nach Norddeutschland. Was ist die einfachste (und günstigste) Art der Überführung?
1. Er lässt das Auto angemeldet (mit Datum, Uhrzeit vermerkt im Kaufvertrag zwecks Versicherung) und ich fahre es hoch und melde es bei mir vor Ort um.
2. Er meldet es ab, schickt mir vorab per Post alle Unterlagen so das ich es vor der Abholung auf mich anmelden kann und nehme dann die neuen Kennzeichen zur Überführung mit.
Dann ist noch gesagt, das ich bis jetzt noch keine PKW Haftpflicht habe. Bei der ersten Option müsste ich erst nach der Überführung mir eine Versicherung raussuchen und anmelden? Und bei der zweiten Option schon vor der Überführung? Oder übersehe ich da was?
Siehst eigentlich alles richtig . Würde Option 1 nehmen. Gerade jetzt zu der Zeit , wo man nicht mal eben schnell ummelden kann. Ist die einfachste und günstigste Lösung für beide.
Gruss
Wann kommt dein Vater demnächst zu Besuch? Könnte er nicht mit dem Auto kommen? Den Kaufvertrag erst bei dir abschliessen, zur KZK gemeinsam fahren und ummelden?
So eine Art "Vater und Sohn Aktion"?
Was ist die KZK? Was macht man dort?
Du meintest sicherlich die Zulassungsstelle.
Ganz klar Variante 1 ... dann bleibst du auch am flexibelsten, wenn was mit der Zulassung nicht sofort klappt ... gibt Gebiete/Ämter die aktuel Terminprobleme haben ...
Und ein Amtsstubenbesuch + 1 x Abmeldekosten werden auch gespart, zwar nur Peanuts, aber innerhalb einer intakten Familie muss das ja nicht sein
Gegen Variante 1 spricht eigentlich nur etwas, wenn euer Vater-Sohn Verhälnis irgendwie gestört ist und ein gegenseitiges Misstrauen besteht??
Was bzgl. Versicherung auf dich zukommt, kannste ja auf den einschlägig bekannten Vergleichsseite checken ... Als Startdatum kannste auch ein ungefähres Datum eintragen, das exakte Datum wird dann der Meldung vom Amt -> Versichung entnommen, sobald die Ummeldung abgeschlossen ist ...
Zitat:
@Thomsenhk schrieb am 5. August 2020 um 20:48:03 Uhr:
2. Er meldet es ab, schickt mir vorab per Post alle Unterlagen so das ich es vor der Abholung auf mich anmelden kann und nehme dann die neuen Kennzeichen zur Überführung mit.
Abmeldung ist überflüssig. Du kannst das Auto mit den Unterlagen ummelden. Man kann inzwischen Kennzeichen bundesweit auch bei Halterwechsel behalten. So bin ich zu einem Auto mit Mainzer Kennzeichen gekommen, obwohl ich am Niederrhein wohne. Man spart sich das Geld für neue (Wunsch-)Kennzeichen, Siegel und die Umweltplakette. Bei der Abmeldevariante muss das Auto auf Privatgrund stehen. Ein abgemeldetes Auto am Straßenrand oder öffentlichem Parkplatz kann saftige Strafen nachziehen.
Es gäbe noch eine dritte Möglichkeit:
Bei einem guten Vater-Sohn-Verhältnis wäre zu prüfen, ob das Auto nicht formal zum Zweitwagen deines Vaters wird. Je nach deinem Alter und deiner Versicherungseinstufung kann das deutlich günstiger sein. Wenn du ein paar schadensfreie Jahre zusammen hast, kannst du den Wagen oder seinen Nachfolger auf dich anmelden und die Versicherung mit dem Schadensfreiheitsrabatt übernehmen.
Zitat:
@Kornpeter schrieb am 6. August 2020 um 10:03:35 Uhr:
Was ist die KZK? Was macht man dort?
Du meintest sicherlich die Zulassungsstelle.
Ja, Fipptehler!
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 6. August 2020 um 12:50:36 Uhr:
...
... Man kann inzwischen Kennzeichen bundesweit auch bei Halterwechsel behalten. So bin ich zu einem Auto mit Mainzer Kennzeichen gekommen, obwohl ich am Niederrhein wohne. Man spart sich das Geld für neue (Wunsch-)Kennzeichen, Siegel und die Umweltplakette. ....
Rein aus Interesse, gibt es dazu einen Link .... Ich dachte immer das wär nur beim gleichen halter (z.B. Umzug) möglich?
Muss da der Vorbesitzer (Halter) zustimmen?
Bei meiner Zulassungsstelle steht dazu:
"Seit dem 01.10.2019 können nun auch bei der Umschreibung mit Halterwechsel eines zugelassenen Fahrzeuges (Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk) die bisherigen Kennzeichenschilder bundesweit beibehalten werden. Eine Bestätigung des Vorhalters ist hierzu nicht erforderlich. "
Danke für die vielen Antworten.
Option 1 hat sich jedenfalls zerschlagen da er die alten Kennzeichen für sein neues Auto behält und ich das alte Auto erst abhole wenn das Neue da ist.
Somit bleibt nur Option 2 :-)
Das mit der Zweitwagenversicherung um eine bessere Versicherungseinstufung für mich zu bekommen wird wohl auch nicht klappen, da die Versicherungen über meine Stiefmutter laufen, um ihren Beamtenbonus auszunutzen.