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Überführungskennzeichen mehrmals hintereinander?

Themenstarteram 15. April 2010 um 18:37

Mein Nachbar fährt seinen Ferrari(!) ausschließlich mit 5 Tage Kurzzeitkennzeichen. Ist dies überhaupt legal? Ist der Wagen dann auch kaskoversichert (Wert des Fahrzeugs ca. 80T€)?

 

Grüße, k

Beste Antwort im Thema

Darf ich diesen Thread benutzen, wenn ich mal ein Beispiel für "Äpfel mit Birnen vergleichen" brauche??

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22 Antworten
am 15. April 2010 um 18:59

Bei Überführung meines letzten PKW mit Kurzkennzeichen war die Vollkaskoversicherung enthalten, weil der nachfolgende Versicherungsvertrag ab 1. Tag des Kurzkennzeichens galt, d.h. Kurzkennzeichen vom 15.05.-19.05.2009, Zulassung am 17.05., d.h. der folgende Versicherungsvertrag incl. VK begann am 15.05.09, obwohl die Zulassung erst am 17.05.09 war.

Das muss man aber mit der jeweiligen Versicherung absprechen.

Nur mit Kurzkennzeichen rumfahren, geht eigentlich nicht. Aber wie will man nachweisen, dass er nicht z.B. eine Überführungsfahrt machen wollte.

Also einen Kaskoschutz hat der mit Sicherheit nicht.

Servus,

wie der Name schön sagt handelt es sich um Kurzzeitkennzeichen, d. h. es ist nicht an den Zweck einer Überführung gebunden.

Was man die 5 Tage mit dem Versicherungsschutz bzw. dem Fahrzeug anstellt ist da egal.

"Prominentes" Beispiel sind die Ludolfs, die mit irgendwelchen Kisten nur Ausflüge machen.

Achja, grundsätzlich besteht mit dem KK nur Haftpflicht-Schutz - Kasko nur nach Vereinbarung mit der Versicherungsgesellschaft.

Grüße

nemo

Zitat:

Original geschrieben von nemo0127

wie der Name schön sagt handelt es sich um Kurzzeitkennzeichen, d. h. es ist nicht an den Zweck einer Überführung gebunden.

Ähm das stimmt so nicht und nur weil die Ludolfs was machen ist es noch lange nicht legal, nur weil irgendwelche Honks im Fernsehen sonstwas machen wie bei Fastfood-duell wie zu schnell fahren und quer auf dem Gehweg parken wird auch das nicht legal.

Die Ausrede mancher Verkehrsteilnehmer in Kontrollen, "aber die im Fernsehen machen das doch auch immer" zeugt nicht gerade von Intlligenz und Eignung am Straßenverkehr teilzunehmen. (das war jetzt nicht gegen dich gerichtet sondern allgemein)

http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen

Zitat:

* erlaubte Fahrten

Kurzzeitkennzeichen sind nicht ortsgebunden. Es darf also an einem Ort zugelassen werden und dann an einem evtl. abweichenden Standort des Fahrzeuges montiert werden. Mit einem Kurzzeitkennzeichen dürfen aber nur folgende Fahrten unternommen werden:

o für Probefahrten

o Überführung eines Fahrzeuges vom Kaufort zum Wohnort

o Vorführtermin beim TÜV oder Dekra

 

Ergo schließen sich Spaßfahrten da aus, wobei eine Proefahrt durchaus auch Spaß machen kann

Laut Kraftfahrtbundesamt können KK für Probe–, Prüfungs– und Überführungsfahrten verwendet werden.

Wenn dich die Polizei anhält, dann machst du halt eine Prüfungsfahrt.

Laut Bußgeldkatalog (Nr. 182) wird dahingehend auch geahndet wenn das KK an nicht nur einem Fahrzeug verwendet wird.

Grüße

nemo

tja nu ne Probe- / Prüfungsfahrt zu McDonalds, zum Einkaufen und zum Kindergarten gabs schon zu oft, daher wird das nicht mehr ganz so einfach mit glaubhaften Ausreden wenn man im Auto Party macht und dann angehalten wird

Mit dem Ferrari, den der TE anspricht, wird wahrscheinlich eher nicht zum McDoof oder zum einkaufen gefahren.

dann eben an den Strand, die Kö auf und ab oder den Straßenstrich entlang, sind auch alles schwer erklärbare Probefahrten

am 16. April 2010 um 15:19

Hallo,

ich kann aus dem Gesetzestext beim besten Willen nicht herauslesen, dass es sich bei den Überführungsfahrten um solche vom Kaufort zum Heimatort handeln etc. muß, bzw. Ich kann nicht einmal herauslesen, dass es im Zusammenhang mit einem Kauf, TÜV etc. stehen muß.

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv/__16.html

Für mich liest sich das so, als wäre alles "jenseits des täglichen Gebrauchs" abgedeckt. Also auch Fahrten von Autos, die eher ein Sammelobjekt, als einen Gebrauchsgegenstand darstellen, zu einer Präsentation und zurük.

Kann mir jemand anders lautende Gesetzestexte (nicht irgendwelche Interpretationen) nennen?

Gruß!

Zitat:

Original geschrieben von kalbflei

Mein Nachbar fährt seinen Ferrari(!) ausschließlich mit 5 Tage Kurzzeitkennzeichen. Ist dies überhaupt legal? Ist der Wagen dann auch kaskoversichert (Wert des Fahrzeugs ca. 80T€)?

Grüße, k

Und mein Nachbar hört immer ganz laut Musik beim Auto saugen. Ist das überhaupt legal? Muss er da keine GEZ zahlen? Darf er CDs überhaupt öffentlich verbreiten?

Mein Tipp: Dein Nachbar ist alt genug, er wirds wohl wissen. Kümmer dich um deinen Scheiss!

Gruß

yo-chi

am 16. April 2010 um 17:02

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

Zitat:

Original geschrieben von kalbflei

Mein Nachbar fährt seinen Ferrari(!) ausschließlich mit 5 Tage Kurzzeitkennzeichen. Ist dies überhaupt legal? Ist der Wagen dann auch kaskoversichert (Wert des Fahrzeugs ca. 80T€)?

 

Grüße, k

Und mein Nachbar hört immer ganz laut Musik beim Auto saugen. Ist das überhaupt legal? Muss er da keine GEZ zahlen? Darf er CDs überhaupt öffentlich verbreiten?

 

Mein Tipp: Dein Nachbar ist alt genug, er wirds wohl wissen. Kümmer dich um deinen Scheiss!

 

Gruß

yo-chi

Ein wahres Wort gut das es noch Menschen giebt die gegen diese Blockwart mentalität bei manchen ankämpfen.

mfg

so lange bis dir einer die Bude ausräumt und dann alle nichts gesehen haben wollen, dann sehnst du dich nach einem Nachbarn mit Blockwartmentalität

am 16. April 2010 um 17:20

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

so lange bis dir einer die Bude ausräumt und dann alle nichts gesehen haben wollen, dann sehnst du dich nach einem Nachbarn mit Blockwartmentalität

Garaniert nicht, enweder ich kann mich selber sichern und versichern oder nicht.

Solche terror Nachbarn braucht kein Mensch.

leute mit solcher Einstellung sind schuld daran, dass es Opfer von U-Bahnschlägern etc gibt - bloß nicht eingreifen, bloß nicht hinsehen, bloß nicht kümmern - aber egal, btt

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