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Überholen in der Stadt??
hi leude
wie sieht das eigetnlich aus in der stadt ist es doch grundsätzlich erlaubt zu überholen (stimmt doch oda?).
wie sieht das denn mit der "handhabung" aus?
dh wenn ich jemanden überhole der mir zu langsam fährt(was ist zu langsam naja wenn ichs eilig hab und er zb mit 35 vor mir herkurvt), natürlich nur unter der bedingung das ich dadurch niemanden gefährde (-> gegenverkehr, fussgänger..., den pkw-fahrer vor mir), können mich die grün weissen dann irgendwie dran kriegen?
gruss murcielago
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14 Antworten
Im Prinzip gilt in der Stadt nichts anderes als außerhalb. (Ausnahme: Hupe/Lichthupe zur Ankündigung der Überholabsicht ist mW verboten.)
Aber du musst halt viel mehr aufpassen, weil es ja meist unübersichtlicher ist (auch Radfahrer/Fußgänger); weil überraschend ein Auto aus einer Seitenstraße oder Einfahrt kommen kann (auch im Gegegnverkehr, den du beim Überholen ja beachten musst); weil die Markierung (durchgezogene Linie, Richtungspfeile) in der Stadt auch sehr viel öfter wechselt; schließlich, weil du ja auch beim Überholen nicht schneller fahren darfst als erlaubt (Tempo 50 ist da sehr schnell überschritten).
in der Stadt rechts zu überholen ist kein Problem nur die Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten...
Grüße Bonatus...
@bonatus
yup mit rechts überholen ist mir noch im hinterkopf dachte eher an nen "normalen" überholvorgang -> 2spuren (inklusive gegenverkehr) und dann links auf der gegenfahrbahn vorbei
@ubc
ok.. schon klar mit den risiken..
aber wie siehts denn aus wenn ich den typen überhole und dazu kurzzeitig das tempo limit von 50 überschreite? ausserorts ist das ja erlaubt...
Zitat:
aber wie siehts denn aus wenn ich den typen überhole und dazu kurzzeitig das tempo limit von 50 überschreite? ausserorts ist das ja erlaubt...
Das Tempolimit beim Überholen zu überschreiten, ist grundsätzlich NICHT erlaubt --- weder innerorts noch außerorts.
Stimmt.
Und dann musst du noch mindestens 20 km/h schneller sein als der Überholte.
Also bei 35 km/h eigentlich nicht erlaubt..
mfg. andy.
Zitat:
Original geschrieben von dr.lunatic
Stimmt.
Und dann musst du noch mindestens 20 km/h schneller sein als der Überholte....
mfg. andy.
Echt! - man lernt nie aus. Gilt dies auch auf Autobahnen?.
cu
pp
Zitat:
Original geschrieben von Peter Panter
Echt! - man lernt nie aus. Gilt dies auch auf Autobahnen?.
cu
pp
Anscheinend zumindestens nicht für manche LKWs....
Heisst es wirklich mind. 20km/h schneller ?!
Ich hab da nur was in Erinnerung von ("schwammigen"): ...deutlich schneller als der zu Überholende
jetz muß ihc auch noch mein senf dazugeben. also das mit den 20km/h mind. schneller is glaub ich korrekt. wobei, wenns nur 15 sin wird auch keiner dumm machen!?
kurzzeitig das limit zu überschreiten zum überholen ist aber auch in der stadt erlaubt. aber in maßen eben. d.h. bei limit 50 nicht schneller als 60!
in unserer stadt gibt es eine straße auf der sehr oft manche autofahrer nur ca 30-35kmh fahren (weiß der geier warum!? touris eben + schöne gegend!?). wenn da kein gegenverkehr kommt, laß ich mich auch nicht 2x bitten. man muß halt nur aufpassen daß man dann nicht bei 60-65 hängen bleibt sondern wieder nbißchen langsamer wird :-)
bender
Moin,
Ja, kurzfristiges überschreiten eines Tempolimits ist erlaubt. Soweit Ich mich erinnere, gilt als Richtwert 3 Sekunden.
Problem : Wenn Du geblitzt wirst, mußt DU die 3 Sekunden beweisen. Das wird ohne geeichten Fahrtenschreiber unheimlich schwer.
Und überschritten werden darf das Tempo, wie schon gesagt, um ca. 10 km/h...
Die 20 km/h MEHR stammen aus Urteilen bezüglich Autobahn und Überholen mit 5 km/h mehr. Kommt quasi einem Überholverbot von LKW auf 2 Spurigen Autobahnen gleich. Leider nicht explizit.
MFG Kester
Zitat:
Ja, kurzfristiges überschreiten eines Tempolimits ist erlaubt. Soweit Ich mich erinnere, gilt als Richtwert 3 Sekunden. (...) Und überschritten werden darf das Tempo, wie schon gesagt, um ca. 10 km/h...]/QUOTE]Wo ist das festgelegt? In der StVO mW nirgends. Und ob ein Gericht mal so ein Urteil gesprochen hat???
Man muss unterscheiden: Bestimmte Dinge sind zwar ÜBLICH --- aber trotzdem VERBOTEN.
Die StVO behandelt das alles als "Geäfhrdung" oder "Behinderung" etc...
Bei mir in der Fahrschule hieß es einfach schlichtweg "zügig Überholen ohne Geschwindigkeitsüberschreitung" und "Überholvorgang schnellsmöglichst ohne Gefährdung von sich selbst oder anderen beenden", wobei mir mein Fahrlehrer noch erklärt hat, dass man das Tempolimit auch länger und/oder deutlicher überschreiten darf, um eine Gefahrensituation zu entschärfen. Wenns dabei Probleme gibt, gilt es aber auch hier, dass man selbst beweisen muss, dass eine Gefahrensituation überhaupt entschärft werden musste.
Übrigens sollte man noch berücksichtigen, dass Tachos idR mehr anzeigen, als das Auto wirklich fährt, da kein Serienauto einen geeichten Tacho besitzt Liegt einfach daran, dass es keine Serieneichung gibt und somit jeder Tacho einzeln geeicht werden müsste. So machen es die Hersteller eben so, dass er mehr anzeigt, damit sich später keiner beschweren kann, dass er zu wenig angezeigt hat und er dafür nen Blitzlicht erblicken durfte Drauf verlassen kann man sich aber auch nicht, so rein zufällig dürfte der ein oder andere Tacho auch exakt gehen!
die rege beteiligung zeigt mir wenigstens dass die frage doch net so dumm war...
Na, ja, ich habe darüber zwar schonmal, aber nie ernsthaft nachgedacht, weil es hier in meiner Gegend quasi unmöglich ist in der Stadt zu überholen Fängt schon damit an, dass wir fast alles nur noch 30er Zonen haben