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Überholen mit Behinderung des Gegenverkehr
Hallo zusammen,
kann mir jemand von euch sagen, ab wann eine behinderung des Gegenverkehrs beim Überholen besteht?
Bei mir war es nämlich so:
Ich und mein Beifahrer fuhren am Sonntag vor zwei Wochen auf einer Landstraße als letzter PKW von insgesamt 3.
Der erste PKW bog links in einen Feldweg ab. Der vormir fahrende PKW kam wie immer nicht mehr in die Gänge und schlich mit etwa 40 km/h vor mir her.
Daraufhin blickte ich auf die Gegenfahrbahn und hatte ca. 400-450m frei Sicht bis zum nächsten Ort.(leicht abschüssige Straße, ganz leichte Linkskurve ohne Sichtbehinderungen)
Ich überholte den PKW zügig und scherte wieder ein.
Das einzig Dumme daran war, dass mir dabei die Polizei entgegenkam.
Diese drehte sofort um und machte ein rießen Blaulicht und Sirenenaufstand um mich anzuhalten.
Der überaus unfreundliche Polizist beschuldigt mich des Überholens mit behinderung des Gegenverkehrs, da sie anscheinend bremsen mussten.
Versteh aber nicht warum die bremsen mussten, da meines erachtens nach genügend Abstand bestand.
Wie dem auch sei, lag heute ein Bußgeldbeseid über 123,50 Euro und drei Punkten in Flensburg im Briefkasten.
Ich fühle mich ziemlich verarscht und möchte gerne wissen was ich alles für Möglichkeiten habe.
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Besten Dank im Voraus.
Gruß Matthias
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von sportcoupe838
Versteh aber nicht warum die bremsen mussten, da meines erachtens nach genügend Abstand bestand.
Wie dem auch sei, lag heute ein Bußgeldbeseid über 123,50 Euro und drei Punkten in Flensburg im Briefkasten.
Ich fühle mich ziemlich verarscht...
Da liegt eine klassische Fehleinschätzung hinsichtlich des Abstandes zum Gegenverkehr und dessen Geschwindigkeit vor.
Tatsache ist, daß das entgegenkommende Fahrzeug auf Grund des zu geringen Abstandes eine Bremsung einleiten mußte und es dadurch zu einer Behinderung kam.
Du hättest das nun eingetretene Problem abwenden können, wenn du dir eine größere Lücke im Gegenverkehr zum Überholen ausgesucht hättest.
Gerade am Sonntag muß man es ja nun nicht wirklich so eilig haben, daß man auch noch ein Polizeifahrzeug behindert...
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101 Antworten
HAst du überholt?
Das mit den 40 (ich glaube das meinst du selbst ncith ernst)
Wenn die Hr.. der Rennleitung bremsen mussten dann heißt das für dich zahlen!
Einzige Ausnahme der Überholte sagt für dich aus
z.B. das er versehentlich beschleinigte (dann ist aber er dran)
Denke mal zahlen und gut
gruß Alex
Zitat:
Original geschrieben von sportcoupe838
Versteh aber nicht warum die bremsen mussten, da meines erachtens nach genügend Abstand bestand.
Wie dem auch sei, lag heute ein Bußgeldbeseid über 123,50 Euro und drei Punkten in Flensburg im Briefkasten.
Ich fühle mich ziemlich verarscht...
Da liegt eine klassische Fehleinschätzung hinsichtlich des Abstandes zum Gegenverkehr und dessen Geschwindigkeit vor.
Tatsache ist, daß das entgegenkommende Fahrzeug auf Grund des zu geringen Abstandes eine Bremsung einleiten mußte und es dadurch zu einer Behinderung kam.
Du hättest das nun eingetretene Problem abwenden können, wenn du dir eine größere Lücke im Gegenverkehr zum Überholen ausgesucht hättest.
Gerade am Sonntag muß man es ja nun nicht wirklich so eilig haben, daß man auch noch ein Polizeifahrzeug behindert...
Dein Vordemann kam "wie immer" mit 40 nicht aus dem Tee. OK, kann schon sein.
Aber wieso schaffst Du es bei 450 Meter freier Straße, also ohne Gegenverkehr, nicht zu überholen ?
Da ist doch was faul !
Vermutlich hat der TE den Überholvorgang mit dem gerade eingelegten Gang eingeleitet, anstatt sinnvollerweise zurückzuschalten und den Motor auf Nennleistung zu bringen.
wenn der entgegenkommende bremsen musste, wurde er behindert.
ob da nun 50 oder 150 meter zwischen waren spielt keine rolle....
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Dein Vordemann kam "wie immer" mit 40 nicht aus dem Tee. OK, kann schon sein.
Aber wieso schaffst Du es bei 450 Meter freier Straße, also ohne Gegenverkehr, nicht zu überholen ?
Da ist doch was faul !
40 km/h = 11 Meter/Sekunde ... Da hätte der TE dagenhafte 40 Sekunden Zeit gehabt, ein mit 40 km/h daherkriechenden VT zu überholen. Wenn man davon ausgehen darf, daß der Wagen in nur 20 Sekunden von 40 km/h auf 100 km/h beschleunigen kann, dann muss er nach 943,5 Metern wieder eingeschert sein.
Das sieht natürlich kein Streifenpolizist gerne ...
Aber ich tippe mal, daß hier eine eklatante Falscheinschätzung seitens des TE vorliegt.
Zitat:
Original geschrieben von sportcoupe838
und möchte gerne wissen was ich alles für Möglichkeiten habe.
anwalt konsultieren und widerspruch einlegen...
aber gegen einen (bzw. zwei) polizisten anzukommen...viel spaß...
War doch noch nett von der Polizei.
Hätten sie statt Behinderung eine Gefährdung gemacht, wärs ein Punkt mehr + 1 Monat Fahrverbot.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
Original geschrieben von sportcoupe838
und möchte gerne wissen was ich alles für Möglichkeiten habe.
anwalt konsultieren und widerspruch einlegen...
Ohne plausible Widerspruchsargumente vorweisen zu können?
Damit läuft der TE Gefahr, sich entweder lächerlich zu machen oder sich noch tiefer in den Schlamassel hineinzureiten, wenn in einem Widerspruchsverfahren eine Gefährdung anstatt einer Behinderung erkannt wird.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Gerade am Sonntag muß man es ja nun nicht wirklich so eilig haben, daß man auch noch ein Polizeifahrzeug behindert...
ja diese einstellung erklärt endlich mal die ganzen schnarchzapfen am sonntag...
Ganz ehrlich, Arsch zusammenkneifen und zahlen. Das kommt letzendlich billiger als Anwalt, Gericht usw...
Ich will hier nicht urteilen, aber gegen 2 Polizisten zählt deine Aussage nicht viel. da kannst es eigentlich auch gleich lassen.
Das nächste Mal hilft ein Auto mit mehr Leistung, das verkürzt den Überholvorgang ungemein und wer nur kurz auf der Gegenfahrbahn ist, gefärdet dort auch nicht so schnell einen.
Mehr Leistung?
Einen Schleicher mit 40 schaff ich ja mit meiner Schwalbe (3,7 PS) noch innerhalb von 450 Metern. Also bitte.
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Gerade am Sonntag muß man es ja nun nicht wirklich so eilig haben, daß man auch noch ein Polizeifahrzeug behindert...
Woher willst Du das wissen?
Ich dachte immer, die StVO ist so heilig. Da steht doch auch drin, dass man nicht unnötig behindert.
Ist ja wieder mal lustig. Oder gilt die nur werktags zwischen 7 und 18 Uhr?
Eilig= böse.
cheerio
Den Polizisten war es wahrscheinlich zu langweilig