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Überholen parkender Fahrzeuge

Themenstarteram 31. August 2022 um 7:49

In unserer Dorfstraße kommt es beim Vorbeifahren parkender Fahrzeuge häufig zu brenzligen Situationen. Die Straße gut ausgebaut, ausreichend breit und führt einfach gerade aus, so dass man einfach an parkenden Fahrzeugen trotz Gegenverkehr vorbeifahren kann, wenn der Gegenverkehr einfach nur ein Stück nach rechts fährt. In der Regel klappt das auch gut. Man sieht schon von weitem, ob der Gegenverkehr ein Stück nach rechts zieht und man ungefährdet vorbeifahren kann.

Es kommt aber auch vor, dass der Gegenverkehr ausreichend rechts fährt und in dem Moment, wo man mich sieht und ich vorbeifahren möchte, plötzlich mittig fährt, sodass man dann stoppen muss. Nach dem Motto "ich habe Vorfahrt und du hast auf meiner Spur nichts zu suchen". Ich fahre dort schon entsprechend vorsichtig und bremse einfach ab.

Ich frage mich, wie ist die rechtliche Situation. Wenn aus meiner Sicht der Gegenverkehr ausreichend rechts fährt, so dass ich ohne Probleme vorbei komme und genau in dem Moment mittig fährt, wenn er mich sieht. Trifft diesen dann auch eine Teilschuld? Durch sein provokatives Verhalten trägt er meiner Meinung nach eine Mitschuld an dem Unfall. Nachzuweisen ist ein derartiges Verhalten wohl nur sehr schwer.

Hintergrund der Frage ist, dass es letzte Woche zu einem schwerem Unfall kam, wo der Vorbeifahrende mit dem Gegenverkehr zusammenstieß. Genauere Umstände weiß ich aber nicht. Zum Glück gab es nur leichte Verletzte, aber beide Autos waren Schrott.

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49 Antworten

Es könnte gegebenenfalls als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gesehen werden wenn das verhalten von Zeugen bestätigt wird.

Etwas ähnliches bei uns: 2x einspurige Straße wurde neu asphaltiert ... anschl kam keine Mittellinie mehr dafür aber beidseitig eine (schmalle) Radfahrspur mit gestrichelter Linie. Jetzt gibt es tatsächlich Leute die stoisch in der Mitte (wo früher die MLiniewar) fahren und drauf halten ... ganz ohne Radfahrer. gelegentlich sieht man da haarsträubende Situationen wenn da 2 Wackeldackelautos aufeinander "zurasen".

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 31. August 2022 um 09:49:24 Uhr:

 

...

Es kommt aber auch vor, dass der Gegenverkehr ausreichend rechts fährt und in dem Moment, wo man mich sieht und ich vorbeifahren möchte, plötzlich mittig fährt, sodass man dann stoppen muss. Nach dem Motto "ich habe Vorfahrt und du hast auf meiner Spur nichts zu suchen".

...

Leider ein häufiges Arschlochverhalten. Das ist hier in Stuttgart auch sehr oft zu beobachten, weil gezielt die Straßen in neuen Wohngebieten oder bei Gebietssanierungen verengt werden.

Die Beweislage ist immer schwierig, oftmals hilft es, wenn der "Vorbeifahrende" (also der, der an den in seiner Fahrtrichtung parkenden Autos vorbeifährt) schon sehr weit an ihnen vorbeigefahren ist und der an sich "vorfahrtsberechtigte" Geradeausfahrer (ohne Hindernisse auf seiner Seite) erst am Anfang der Engstelle ist, wenn es zur Kollision kommt - denn dann kann der eigentlich Berechtigte (der ohne Hindernisse) nicht behaupten, der wartepflichtige andere wäre unter Verletzung seiner Wartepflicht eingefahren und hätte so den Unfall verursacht.

Wenn es zu eng für zwei Fahrzeuge ist, gilt ja grundsätzlich, dass der eigentlich berechtigte nicht weiterfahren darf, wenn der andere, eigentlich wartepflichtige, bereits in der Engstelle ist (und damit ja nicht mehr ausweichen kann). Das gilt aber nicht für beliebig lange, unterbrochene Strecken, sondern nur für die aktuelle Engstelle. Sobald eine Lücke kommt, muss der Wartepflichtige warten.

Wer das aber erzwingt, kann mithaften.

Da bräuchte man mehr Dateils zu den Gegebenheiten vor Ort.

Es gibt ja Mindestbreiten für Fahrstreifen. Der Gegenverkehr (also da wo keine parkenden Autos stehen) hat sicherlich seine komplette Fahrspur verfügbar (gibt es in der Mitte die weißen Striche?). Die Spur darf dann der Gegenverkehr auch erstmal nutzen.

Ich vermute anhand deiner Beschreibung, dass nun Du (ich nehme mal dich als Beispiel) mit deinem Fahrzeug ein wenig in die Spur des Gegenverkehrs hineinragst, wenn du nun an den parkenden Autos auf deiner Spur vorbei fährst (du musst ja auch hier einen entsprechenden Abstand einhalten). Korrekt?

Wenn dem so ist, dann bist du angewiesen zu warten sofern du nicht als Erster in der Engstelle bist. Dann muss auch in der Tat der Gegenverkehr warten.

So gern wie ich das miteinander unterstützen würde (und es auch selber machen würde) zählt bei einem Unfall dann nur die harten Fakten (wer war zuerst in der Engstelle) und ist man in seiner eigenen Spur geblieben (es sei denn man kann es hart beweisen, dass der andere "böswillig" rübergezogen hat).

Ich würde mal sagen, daß der Verkehrsteilnehmer, der das Hindernis auf seiner Fahrspur hat, hier sind es geparkte Fahrzeuge, gegenüber dem Gegenverkehr grundsätzlich wartepflichtig ist, wenn dazu die Gegenfahrbahn mitbenutzt wird.

Ist ausreichend Platz vorhanden und der Gegenverkehr spielt etwas mit, sollte das aber kein Problem darstellen.

Würde hier aber soweit gehen, daß wenn der Gegenverkehr "absichtlich" dann zurück in die Mitte zieht unter dem Motto "Ich habe Vorfahrt !!!" und es kommt dabei zum Unfall, könnte das je nach Situation zu einer Teilschuld oder alleinigen Schuld des Gegenverkehrs kommen.

Wenn aber Platz genug für beide Fahrzeuge vorhanden ist und der Gegenverkehr vorsätzlich in die Mitte zieht schaut das eher nach "Unfallverursacher" aus.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 31. August 2022 um 10:15:44 Uhr:

... könnte das je nach Situation zu einer Teilschuld oder alleinigen Schuld des Gegenverkehrs kommen....

Ich will nicht korinthenkacken, aber "Schuld" und "(Mit-) Haftung" sind zwei ganz unterschiedliche Dinge... Ein Verschulden eines Verkehrsteilnehmers kann den Haftungsmaßstab verschieben.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 31. August 2022 um 10:15:44 Uhr:

Ich würde mal sagen, daß der Verkehrsteilnehmer, der das Hindernis auf seiner Fahrspur hat, hier sind es geparkte Fahrzeuge, gegenüber dem Gegenverkehr grundsätzlich wartepflichtig ist, wenn dazu die Gegenfahrbahn mitbenutzt wird.

... Öhm, das ist bisweilen über 100m oder gar km der Fall .... evtl. auch leicht kurvig. Du siehst kein gegenverkehr, also fährst Du rein .... jetzt kommt jemand um "die Ecke" (oder Querstraße, Ausfahrt) und beide haben sich zu arrangieren ... und da einen überflüssigen Meter luft zu halten ist von beiden Seite nicht akzeptabel ... allerdings sieht man häufig das gerade Leute mit SUV-like Fahrzeugen ein echtes Problem haben ihre Feutzeugbreite abzuschätzen ... die Leute denken beim Kauf nur noch an bequemes Geradeausfahren.

Als vorfahrthabender Radfahrer erlebt man auch oft, daß "Überholer parkender Fahrzeuge" offenbar erwarten, daß man wegen ihnen ganz nach rechts in den Rinnstein fährt, wo massenweise schlecht verlegte Gullideckel und Frostbeulen das Radfahren zur Qual und gefährlich machen. Ich fahre schon ganz rechts, aber nicht, wenn ich voraus erkennen kann, daß ich in einem Loch lande.

... nur manche scheinen das loch erst 3m vorher zu sehen und reißen dann richtig am Radlenker ... nur wenige schauen kurz nach hinten, was schon reicht um zu erkennen das da gleich eine (solche) Aktion kommt und alles ist gut.

Themenstarteram 31. August 2022 um 9:15

Zitat:

@real_Base schrieb am 31. August 2022 um 10:14:25 Uhr:

...

Wenn dem so ist, dann bist du angewiesen zu warten sofern du nicht als Erster in der Engstelle bist. Dann muss auch in der Tat der Gegenverkehr warten.

...

Ist dem so?

Meist bin ich schon mit meinem Wagen am Hindernis vorbei, bin aber noch minimal auf der Gegenspur und trotzdem weichen diese nicht oder bremsen wenigstens ab. Meist wird dann mit unverminderter Geschwindigkeit weitergefahren.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 31. August 2022 um 11:15:05 Uhr:

 

...

Ist dem so? ...

So ist dem.

Rechts ran, anhalten und warten bis der andere Verkehrsteilnehmer an einem vorbei gefahren ist.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 31. August 2022 um 11:15:05 Uhr:

Zitat:

@real_Base schrieb am 31. August 2022 um 10:14:25 Uhr:

...

Wenn dem so ist, dann bist du angewiesen zu warten sofern du nicht als Erster in der Engstelle bist. Dann muss auch in der Tat der Gegenverkehr warten.

...

Ist dem so?

Meist bin ich schon mit meinem Wagen am Hindernis vorbei, bin aber noch minimal auf der Gegenspur und trotzdem weichen diese nicht oder bremsen wenigstens ab. Meist wird dann mit unverminderter Geschwindigkeit weitergefahren.

Ich korrigiere mal ein wenig. Wenn ich die Hindernisse auf meiner Seite habe bin ich natürlich wartungspflichtig sofern ich die Engstelle soweit einsehen kann und der Vorfahrtberechtigte für mich zu sehen ist.

Ist dem nicht so - sprich für mich als Wartepflichtiger ist augenscheinlich alles frei - dann darf ich hineinfahren. Wenn nun nach den hineinfahren dann doch jemand von der anderen Richtung kommt und mich sieht, dann muss er in der Tat warten auch wenn er auf der Vorfahrtberchtigten Spur ist.

Nun gibt es auch Straßen da sind beide Enden nicht immer direkt einsehbar (Kurven, ..) und man trifft sich in der Engstelle. Dann gilt die gegenseitige Rücksichtnahme und man einigt sich hoffentlich rigendwie.

Klugscheißermodus an!!!!!!!!!!!!!!!!

Man überholt keine parkenden Fahrzeuge, man fährt an denen vorbei.

Überholen kann man nur etwas was in Bewegung ist.

Klugscheißermodus aus !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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