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Überholen von Einsatzfahrzeug
Hallo, ich mache gerade den Führerschein und verzweifle gerade an dem Verständnis dieser Frage. Wieso sollte ich bitte schön ein Einsatzfahrzeug anhupen und die Reaktion abwarten?? Es geht ums Überholen.
lg
Beste Antwort im Thema
Als wichtigstes: Es handelt sich hier NICHT um ein Einsatzfahrzeug (Blaulicht!) Sondern um ein Straßendienstfahrzeug (Gelbes Licht).
Solange die Lichter nicht eingeschaltet sind ist es wie ein normaler Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte zu behandeln.
Wie schon erwähnt ist in diesem Fall (im Gegensatz zum eingeschalteten Licht, worauf die Frage wahrscheinlich abzielt) das rechts überholen ausdrücklich nicht erlaubt.
Die Antwort
Zitat:
einfach die richtige Antwort ankreuzen, was ist daran so schwer?
Ist auch ein schlechter Witz.
Wenn jemand die Regelungen auch verstehen möchte ist es besser als die Prüfungsfragen alle auswendig zu lernen und dann im Straßenverkehr da zu stehen und nicht zu wissen was zu tun ist. Und über diese Personen kommt dann der nächste Aufregerthread
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70 Antworten
... einfach die richtige Antwort ankreuzen, was ist daran so schwer?
Ich würde einfach rechts vorbeifahren
Hier geht es um Prüfungsfragen!
und die werden immer dämlicher......
Zitat:
Original geschrieben von Shanks33
Hallo, ich mache gerade den Führerschein und verzweifle gerade an dem Verständnis dieser Frage. Wieso sollte ich bitte schön ein Einsatzfahrzeug anhupen und die Reaktion abwarten?? Es geht ums Überholen.
lg
Entgegen der Abbildung heißt es im Text ausdrücklich, dass das Drehlicht nicht eingeschaltet ist. Da es sich somit um eine unklare Verkehrslage handelt, darfst du nicht überholen und rechts gleich zweimal nicht.
Hupen ist zum Anzeigen der Überholabsicht außerorts erlaubt, also warum solltest du das nicht tun?
Im Anschluss kannst du natürlich rechts dran vorbei fahren, wenn dir der Fahrer signalisiert, dass dies gefahrlos möglich ist. Streng genommen müsste er dann aber stehen bleiben und warten?!
Als wichtigstes: Es handelt sich hier NICHT um ein Einsatzfahrzeug (Blaulicht!) Sondern um ein Straßendienstfahrzeug (Gelbes Licht).
Solange die Lichter nicht eingeschaltet sind ist es wie ein normaler Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte zu behandeln.
Wie schon erwähnt ist in diesem Fall (im Gegensatz zum eingeschalteten Licht, worauf die Frage wahrscheinlich abzielt) das rechts überholen ausdrücklich nicht erlaubt.
Die Antwort
Zitat:
einfach die richtige Antwort ankreuzen, was ist daran so schwer?
Ist auch ein schlechter Witz.
Wenn jemand die Regelungen auch verstehen möchte ist es besser als die Prüfungsfragen alle auswendig zu lernen und dann im Straßenverkehr da zu stehen und nicht zu wissen was zu tun ist. Und über diese Personen kommt dann der nächste Aufregerthread
Naja, das ist aber schon eine etwas dämlich Frage.
Man erkennt ja nicht mal, ob das Fahrzeug steht oder fährt!
Wenn es steht, warum sollte man da rechst nicht dran vorbeifahren dürfen?
Und wenn es fährt, dann ist das mit dem Hupen schon ok.
Denn einfach rechts vorbeifahren ist gefährlich ... was wenn der Gute links nach einem im Graben liegenden Fahrzeug sucht oder dort sonst was gesehen hat?
Ist zwar sicher nicht erlaubt, aber er könnte trotzdem abrupt wieder nach rechts rüberziehen ... und dann hättest Du besser vorher mal gehupt
Was ist, wenn der Fahrer zum pinkeln ausgestiegen ist und somit gar kein "Zeichen" geben kann?
Die Frage ist ja nicht, was ich als Lizenzinhaber machen würde sondern, was der Prüfling ankreuzen soll. Bevor ich da etwas falsch ankreuze, lieber nochmal den Fahrlehrer fragen, wenn es noch keine Prüfungsfragen sind.
Wer sich solche Fragen ausdenkt, ist m.E. ziemlich Realitätsfern. Denn, es müssten zu viele zusätzliche Dinge berücksichtigt werden. So z.B. wenn er die Rundumleuchte AN hat, kann ich auch nicht mit Höchstgeschwindigkeit daran vorbei fahren. Ist die Leuchte NICHT an, könnte jederzeit ein unachtsamer Straßenwachtmitarbeiter mit "Kopfhörer" (Hörschutz) über die Fahrbahn rennen. Ergo: HUPEN und vorsichtig vorbei fahren ...