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Überholen/Vorbeifahren innerhalb geschlossener Ortschaften an einer Kreuzung.

Themenstarteram 4. Dezember 2018 um 19:53

Hallo Miteinander,

auf dem Bild sieht man eine Kreuzung, die beiden gegenüberliegenden Seiten haben Grün, das Rote Auto will nach links abbiegen und ordnet sich so weit wie möglich links und mittig ein, gegenüberliegend kommt ein Violettes Auto das gerade aus will, das Rote Auto muss also warten, darf jetzt das blaue Auto rechts vorbei? Es wird ja quasi in einem Fahrstreifen Rechts überholt bzw. vorbeigefahren. Manche fahren rechts vorbei andere warten bis das Auto vor ihnen abgebogen hat und fahren dann weiter, führt dann öfter mal zu wilden gestikulieren. Ich hatte da vor kurzen eine Diskussion gehabt ob das erlaubt ist oder nicht, ich bin der Meinung, das es nicht erlaubt ist, da es ja nur ein Fahrstreifen in eine Richtung ist und nicht zwei.

Kreuzung
Beste Antwort im Thema

Schau einfach mal weiter oben nach, da steht die Antwort. Das, was du da täglich beobachtest, ist erlaubt. Verrückt, oder? Weiteres verkneife ich mir auch.

 

Grüße vom Ostelch

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Wenn genug Platz ist um ohne Gefährdung anderer durchzukommen, kannst du m.M.nach an dem roten vorbeifahren.

Da der rote steht scheint mir das auch kein Überholen zu sein sondern ein Vorbeifahren.

Das blaue Auto darf rechts vorbei, wenn der Platz dafür ausreicht.

Das ist kein Überholen, sondern nur ein Vorbeifahren.

Wenn ein Fahrstreifen sehr breit ist oder es keine Fahrstreifen gibt, ist das Überholen dann untersagt bzw. muss man dann nach ganz links, obwohl genug Platz auf dem Fahrstreifen ist, z. B. bei einem Mofa, das man überholt?

Und wie ist das mit Fahrzeugen, die sich links zum Abbiegen einordnen?

Natürlich ist das ein Überholen, weil der andere verkehrsbedingt wartet, so zumindest glaube ich das einmal gehört zu haben, aber die StVO gibt doch hier eine klare Auskunft und wenn man sich die erste Frage beantwortet...

Zitat:

@Tarnik schrieb am 4. Dezember 2018 um 20:53:58 Uhr:

Hallo Miteinander,

auf dem Bild sieht man eine Kreuzung, die beiden gegenüberliegenden Seiten haben Grün, das Rote Auto will nach links abbiegen und ordnet sich so weit wie möglich links und mittig ein, gegenüberliegend kommt ein Violettes Auto das gerade aus will, das Rote Auto muss also warten, darf jetzt das blaue Auto rechts vorbei? Es wird ja quasi in einem Fahrstreifen Rechts überholt bzw. vorbeigefahren. Manche fahren rechts vorbei andere warten bis das Auto vor ihnen abgebogen hat und fahren dann weiter, führt dann öfter mal zu wilden gestikulieren. Ich hatte da vor kurzen eine Diskussion gehabt ob das erlaubt ist oder nicht, ich bin der Meinung, das es nicht erlaubt ist, da es ja nur ein Fahrstreifen in eine Richtung ist und nicht zwei.

Wurde das in der Fahrschule nicht behandelt ? Dann wäre es einmal Zeit für die Auffrischung der Theorie. Also wenn genug Platz da ist, warum nicht ? Ich würde und werde das auf jeden Fall machen, und hätte keine Probleme damit. Dient auch dem Verkehrsfluß. ;)

Sodele, und jetzt kann es hier wieder nach der üblichen MT Tradition losgehen. Überhaupt wenn die entsprechenden Protagonisten einsteigen. Wird bestimmt wieder lustig (nur der lustig heißt hier nicht Peter)!:eek:;):D

Gruß MIFIA4

Bin gerade überrascht, dass so eine Frage aufkommt - da ich selber an so einer Stelle ohne weiteres rechts dran vorbeifahren würde und, ehrlich gesagt, auch noch nie bei anderen was anderes gesehen habe.

Immer vorausgesetzt, das ganze ist gefahrlos machbar, also Straße breit genug.

Ja, das ist eigentlich die tägliche Praxis, die man auf den Straßen sieht.

Laut BGH ist Überholen ein rein tatsächlicher Vorgang, der vorliegt, wenn ein Verkehrsteilnehmer von hinten an einem anderen vorbeifährt, der sich auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung bewegt oder nur mit Rücksicht auf die Verkehrslage anhält.

Da der andere Typ sich nicht in die gleiche Richtung bewegt, sondern nach links abbiegt, ist es nur ein Vorbeifahren.

Gerade unter https://www.arcd.de/detail/rechts-ueberholen-ist-das-erlaubt/ gefunden:

Zitat:

Erlaubt ist das Vorbeifahren rechts auch, wenn ein Fahrzeug links blinkt und sich zum Linksabbiegen eingeordnet hat [...]

Zitat:

@PeterBH schrieb am 4. Dezember 2018 um 21:32:31 Uhr:

Laut BGH ist Überholen ein rein tatsächlicher Vorgang, der vorliegt, wenn ein Verkehrsteilnehmer von hinten an einem anderen vorbeifährt, der sich auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung bewegt oder nur mit Rücksicht auf die Verkehrslage anhält.

Da der andere Typ sich nicht in die gleiche Richtung bewegt, sondern nach links abbiegt, ist es nur ein Vorbeifahren.

Ich würde zu demselben Schluss kommen. (Danke fürs Nachschlagen beim BGH.)

Zitat:

@Tarnik schrieb am 4. Dezember 2018 um 20:53:58 Uhr:

...führt dann öfter mal zu wilden gestikulieren.

Wer gestikuliert da und warum? :confused:

Ich habe zwar die Skizze nicht kapiert, aber ein Fahrzeug, das sich zum Linksabbiegen eingeordnet hat, wird auf jeden Fall rechts überholt. Das steht ja auch wörtlich in § 5 Abs. 7 StVO.

"Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen."

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 4. Dezember 2018 um 21:30:02 Uhr:

Bin gerade überrascht, dass so eine Frage aufkommt - da ich selber an so einer Stelle ohne weiteres rechts dran vorbeifahren würde und, ehrlich gesagt, auch noch nie bei anderen was anderes gesehen habe.

Immer vorausgesetzt, das ganze ist gefahrlos machbar, also Straße breit genug.

Kann man denn überhaut ein stehendes Objekt überholen? Meines Wissens nach gibt es nur ein Überholen im fließenden Vergeher. Und selbst in der Kollone (sprich Stau ist das bis 80 Km/h und entsprechender niedrigen Differenzgeschwindigkeit) auch nur ein Vorbeifahren. Oder liege ich da falsch ?

Zitat:

@Florian333 schrieb am 4. Dezember 2018 um 21:38:05 Uhr:

"Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen."

Erstaunlich. Das beißt sich mit der weiter oben zitierten Definition des Überholens. OK, da es ein Gesetzestext ist, ist daran wohl nicht zu rütteln.

Heißt: Für genau diese Szene, die sich im realen Straßenverkehr täglich vermutlich hunderttausendfach abspielt, muss es eine andere Herleitung geben. Ich bleibe vorerst dabei: Es ist nicht verboten.

Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 4. Dezember 2018 um 21:39:25 Uhr:

Kann man denn überhaut ein stehendes Objekt überholen?

Wartende, also verkehrsbedingt haltende, Fahrzeuge werden überholt. Es wird an ihnen nicht vorbei gefahren.

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