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Überholt es wurde knapp, Gegenverkehr gibt Lichthupe

Themenstarteram 7. September 2013 um 12:14

Hallo,

folgende Sitation:

LKW dahinter Auto A, dann Auto B, dahinter Auto C.

Alle drei Autos überholen gleichzeitig hintereinander den LKW.

Das Auto A beschleunigt unerwartet langsam, Auto B will Überholvorgang abbrechen hinter ihm ist aber Auto C, welches erst später den Überholvorgang abbricht.

Auto B entschliesst sich den Überholvorgang fortzuführen und beim Einscheren wird es knapp und der Gegenverkehr gibt Lichthupe.

Angenommen das Kennzeichen von Auto B ist bekannt, der Fahrer jedoch nicht identifiziert und es gibt ausser dem Gegenverkehr keine weiteren Zeugen, was wäre bei einem Verfahren die möglichen Konsequenzen für Auto B???

Beste Antwort im Thema

Das passiert ein paar hundert Mal in Deutschland und das jeden Tag.

Konsequenzen: KEINE!

Erstens: der Gegenverkehr kann wahrscheinlich das Tempo von B nicht abschätzen und damit nicht behaupten, dass es nicht gereicht hätte.

Zweitens: ist das im Nachhinein sowieso nicht zu beweisen.

Drittens: mit solch einem Fred rufst Du nur wieder Blinde auf den Plan, die von Farben reden.

Lehn Dich einfach zurück, da kommt schon nichts.

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am 7. September 2013 um 12:27

Da du der Fahrer von Auto B bist ;) , liegt hier mit sicherheit ein Ueberholvorgang mit gefaehrdung des Gegenverkehrs vor. Kostet 100 Euro, 3 Punkte und kein Fahrverbot. Der Zeuge bzw Klaeger muss dich dazu aber erkannt haben.

Das passiert ein paar hundert Mal in Deutschland und das jeden Tag.

Konsequenzen: KEINE!

Erstens: der Gegenverkehr kann wahrscheinlich das Tempo von B nicht abschätzen und damit nicht behaupten, dass es nicht gereicht hätte.

Zweitens: ist das im Nachhinein sowieso nicht zu beweisen.

Drittens: mit solch einem Fred rufst Du nur wieder Blinde auf den Plan, die von Farben reden.

Lehn Dich einfach zurück, da kommt schon nichts.

Themenstarteram 7. September 2013 um 12:34

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Da du der Fahrer von Auto B bist ;) , liegt hier mit sicherheit ein Ueberholvorgang mit gefaehrdung des Gegenverkehrs vor. Kostet 100 Euro, 3 Punkte und kein Fahrverbot. Der Zeuge bzw Klaeger muss dich dazu aber erkannt haben.

naja weil man viel liest von wegen Straftat und 1 Jahr Führerschein weg, wenns dumm läuft -.-

am 7. September 2013 um 12:37

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear

Das passiert ein paar hundert Mal in Deutschland und das jeden Tag.

Konsequenzen: KEINE!

Erstens: der Gegenverkehr kann wahrscheinlich das Tempo von B nicht abschätzen und damit nicht behaupten, dass es nicht gereicht hätte.

Zweitens: ist das im Nachhinein sowieso nicht zu beweisen.

Drittens: mit solch einem Fred rufst Du nur wieder Blinde auf den Plan, die von Farben reden.

Lehn Dich einfach zurück, da kommt schon nichts.

Ich geb dir Recht das es paar hundert mal in Deutschland pro Tag passiert. Ich geb dir auch Recht das da nicht viel passieren wird da der Gegenverkehr bei sowas keine Zeit hat zu schauen wer faehrt und welches Kennzeichen er hat.

Bei einem geb ich dir nicht Recht. ;) Und zwar sagt hier nicht der Gegenverkehr das es knapp war, sondern der Ueberholende. Und da wird die Einschaetzung ploetzlich eine ganz andere darueber wie knapp es am Ende wirklich war.

Themenstarteram 7. September 2013 um 12:37

Zitat:

 

Drittens: mit solch einem Fred rufst Du nur wieder Blinde auf den Plan, die von Farben reden.

???

am 7. September 2013 um 12:38

Zitat:

Original geschrieben von mrennere

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Da du der Fahrer von Auto B bist ;) , liegt hier mit sicherheit ein Ueberholvorgang mit gefaehrdung des Gegenverkehrs vor. Kostet 100 Euro, 3 Punkte und kein Fahrverbot. Der Zeuge bzw Klaeger muss dich dazu aber erkannt haben.

naja weil man viel liest von wegen Straftat und 1 Jahr Führerschein weg, wenns dumm läuft -.-

Geb mal in google ,,Ueberholen`` ein. Da findest den Katalog ueber die Strafen. Dort hab ich es her mit den 3 Points und den 100 Euro ;)

Dann war es einfach ein Fehler, dasS er an der Stelle nicht vom Gas ging. Deswegen muss ihn keiner anzeigen und schon gar nicht irgendwer zu einer Strafe verknacken.

Von einer Straftat ist auf keinen Fall die Rede!

Themenstarteram 7. September 2013 um 12:41

aber es ist auch so, dass der der jmd. anzeigt eher Recht bekommt als der Beschuldigte da der der anzeigt ja kein Benefit von seiner Anzeige hat. ist nicht so wie bei "normalen" Verfahren wo Aussage gegen Aussage steht...

Dann geb doch vorsorglich gleich den Führerschein in Verwahrung. Man weiß ja nie, was noch alles passieren kann.

Themenstarteram 7. September 2013 um 12:45

nee ich fahr seeehr gerne Auto :)

... und wenn es schief geht steht es am nächsten Tag in der Presse oder ist (schlimmstenfalls) im TV zu sehen.

Sorry, ich will das Thema nicht abwürgen. Nur hat mein Vorschreiber @ wolfgear schon recht, es führt HIER zu nix, weiter zu schreiben über mögliche Konsequenzen. Es wird nur wieder sinnlos/hirnlos/unsinnige Beiträge geben die nicht wirklich weiter helfen. Zudem wird niemand seine Fahrweise deshalb ändern und nach wie vor auch mal überholen bei Gegenverkehr. So wie es mir die Tage passierte. Der LKW ist einfach auf den Mehrzweckstreifen ausgewichen, der Blutdruck ist kurz gestiegen und gut ist.

Das Leben endet tödlich - für alle!

am 7. September 2013 um 12:47

Ist den ueberhaupt was schriftlich gekommen, oder machst du dir nur sorgen ob was kommen koennte? Wenn nix gekommen ist kann man das hier wirklich beenden.

Zitat:

Original geschrieben von mrennere

aber es ist auch so, dass der der jmd. anzeigt eher Recht bekommt als der Beschuldigte da der der anzeigt ja kein Benefit von seiner Anzeige hat. ist nicht so wie bei "normalen" Verfahren wo Aussage gegen Aussage steht...

Der Mythos " Aussage gegen Aussage" ist schlichtweg falsch.

 

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=56713

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