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Überholt im Tunnel (Überholverbot)

Themenstarteram 19. Juli 2010 um 11:26

Hallo, ich habe mal eine Frage.

Es geht um folgendes:

Angenommen jemand fährt im Tunnel jemanden hinterher und der ist sehr sehr langsam und ich überhole diesen jemanden.

Dort währe aber eine doppelte durchgezogene Linie und Überholverbot.

Laut Aussage bekannter ist in diesem Tunnel eine Kameraüberwachung. (Können diese sowas überhaupt aufnehmen und zur Anzeige bringen?)

Hat dieser jenige etwas zu befürchten ?

Vielen dank im voraus.

Beste Antwort im Thema

Ich find's ja schon irgendwie lustig ....

Da ist jemand in der Probezeit, ist vom Besitz der Fahrerlaubnis beruflich abhängig. Und was macht er? Er überholt im Tunnel im Fahrverbot bei 2 durchgezogenen Linien. Dümmer geht nimmer oder?

Hinterher jammern bringt's dann auch nicht mehr.

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Ich kenne den Tunnel und die Überwachungstechnik zwar nicht, aber JA, das ist durchaus möglich. Da das Überholen über eine doppelte Linie verboten ist, dürfte klar sein. Gerade in Tunnelbereichen sind die Behörden sehr empfindlich aufgrund der schweren Unfälle/Brände der letzten Jahre.

Dir bleibt nichts anderes übrig, als abzuwarten ob etwas kommt und derweil darüber nachzudenken, ob sich der gefährliche Überholvorgang gelohnt hat. Passiert ist zum Glück ja nichts...

Themenstarteram 19. Juli 2010 um 11:44

Wann dürfte dann denn dann was kommen ?

Die werden ja Bänder nicht ansehen wenn da nichts war, dann müssten mann das ja quasi direkt gesehen haben also jemand der am Bildschirm sitzt oder ?

rein rechtlich gesehen ist ein großer unterschied zwischen "überholen im überholverbot" (treuepunkte) und "überfahren einer durchgezogenen linie" (30€)

Themenstarteram 19. Juli 2010 um 12:01

Im Grunde wurde dann ja gegen beide Verstoßen. :(

Ich selbst bin nochmal durchgefahren und hab ein wenig nach Kameras geschaut, gesehen hab ich nicht viel ausser Luftabzüg an den Decken.

Aber selbst wenn da welche sind werden die doch nicht einfachso alte Bänder ansehen wenn es keine Gründe gibt oder ?

Wenn das jemand direkt in dem momment gesehen hat dann müste doch die nächsten Tage was kommen oder ?

Wann verjährt das denn ?

Ob und wann die Bänder ausgewertet werden, kann Dir wohl nur der Betreiber des Tunnels beantworten. Wann ein Überholverstoß verjährt, kannst Du ganz einfach Googlen.. Bin selber grade zu faul dazu, mir is zu warm!

Wenn Du was gefunden hast, kannst es ja mal hier posten :)

Themenstarteram 19. Juli 2010 um 12:12

3 Monate wenn ich das richtig verstehen. :(

Was meint ihr ? Wie stehen die Chancen da ohne etwas ruaszukommen?

Edit: Strafe währe Geldstrafe und Nachschulung, kein Fahrverbot wenn ich das richtig lesen. Wäre dann nichtmal sooo tragisch.

nochmal 2 jahre probezeit? glückwunsch

am 19. Juli 2010 um 12:17

meiner meinung nach dauert das 3 Monate!

 

 

Denke mal das man nur abwarten kann!

am 19. Juli 2010 um 12:29

Zitat:

Original geschrieben von Suv85

Hallo, ich habe mal eine Frage.

Es geht um folgendes:

Angenommen jemand fährt im Tunnel jemanden hinterher und der ist sehr sehr langsam und ich überhole diesen jemanden.

Dort währe aber eine doppelte durchgezogene Linie und Überholverbot.

Laut Aussage bekannter ist in diesem Tunnel eine Kameraüberwachung. (Können diese sowas überhaupt aufnehmen und zur Anzeige bringen?)

Hat dieser jenige etwas zu befürchten ?

Vielen dank im voraus.

Ich komme da nicht so richtig mit.... hast Du so einen Vorgang beobachtet oder hast Du, trotz Überholverbot und doppelt durchgezogener Linie einen langsameren Im Tunnel überholt ?

Themenstarteram 19. Juli 2010 um 12:30

Zitat:

Original geschrieben von schlang

nochmal 2 jahre probezeit? glückwunsch

Ganz ehrlich ? Das ist mir egal da ich ansonsten immer nach Vorschrift fahre, mit ging es jetzt nur um ein Fahrverbot da ich berufluch von meinem Führerschein abhängig bin.

Ansonsten warte ich eben ab, sollte was kommen werd ich euch Informieren.

am 19. Juli 2010 um 12:34

naja Nachschulung und 2 Jahre Probezeit mehr ist schon viel!

 

Desweiteren solltest du dir dann net mehr viel erlauben!

 

Und wenn du dich immer an die Regeln hälst solltest du gerade bei so einer Beschriebenen stelle NICHT überholen!

am 19. Juli 2010 um 12:37

Überholen im Überholverbot ist für  Führerscheininhaber auf Probe ein A Verstoß

 

http://www.bussgeldkataloge.de/uprobe.html

Entzogen wird er wohl (noch) nicht aber ein teurer spaß sind die 20 Sekunden Zeitvorteil auf jeden Fall... Falls was kommt...

Themenstarteram 19. Juli 2010 um 16:00

Danke für eure Antworten.

Ich warte am besten ab.

Weis jemand wie lange sowas i.d.R dauern sollte bis sich was tut, wenn sich was tut ?

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