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Überholverbot missachtet
Hi Leute,
kleines (großes??) Problem: mir wird vorgeworfen vor ca. 2 Wochen folgendes begangen zu haben:
1. Überholverbot missachtet nach Zeichen 276
2. beim überholen die Sperrfläche benutzt nach Zeichen 298
Beweismittel: Zeugenaussage vom Polizeioberkommissar
1. die Sache ist die das ich mich absolut nicht an einen Überholvorgang vor 2 Wochen erinnere.
2. das Auto wird durch mehrere Familienmitglieder benutzt; ab und zu auch mal ein guter Kollege....
Wenn ich es war und ich es wüsste würde ich es sicher zugeben, gar keine Frage... Aber was soll ich nun in so einem Fall wie meinem tun? Jemand Ideen, Tipps, Erfahrungen oder sonst was???
Was würde als Strafe auf einen zu kommen??
Vielen Dank im Voraus
Grüße
Beste Antwort im Thema
Oh man, V&S schlägt wieder zu in seiner besten Form.
Ich vermute hier führt jeder der Schwallenden ein Fahrtenbuch, um lückenlos nachweisen zu können wann er wo gewesen ist. Einfach lachhaft.
@ TE: Frag doch mal in deiner Familie wer wann gefahren ist, dann kann man immer noch weitersehen. Du hast ja die Möglichkeit dich zu der Sache zu äußern. Und frage am besten nicht hier im V&S um Rat, da sind nur perfekte Gutmenschen und selbsternannte Richter unterwegs. Nicht ernst nehmen, was hier geschwallt wird.
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80 Antworten
Zitat:
@sash1602 schrieb am 26. Mai 2015 um 22:16:13 Uhr:
2. das Auto wird durch mehrere Familienmitglieder benutzt; ab und zu auch mal ein guter Kollege....
Du solltest aber wissen, wer, wann dein Auto benutzt hat
Zitat:
@sash1602 schrieb am 26. Mai 2015 um 22:16:13 Uhr:
Hi Leute,
kleines (großes??) Problem: mir wird vorgeworfen vor ca. 2 Wochen folgendes begangen zu haben:
1. Überholverbot missachtet nach Zeichen 276
2. beim überholen die Sperrfläche benutzt nach Zeichen 298
Beweismittel: Zeugenaussage vom Polizeioberkommissar
1. die Sache ist die das ich mich absolut nicht an einen Überholvorgang vor 2 Wochen erinnere.
2. das Auto wird durch mehrere Familienmitglieder benutzt; ab und zu auch mal ein guter Kollege....
Wenn ich es war und ich es wüsste würde ich es sicher zugeben, gar keine Frage... Aber was soll ich nun in so einem Fall wie meinem tun? Jemand Ideen, Tipps, Erfahrungen oder sonst was???
Was würde als Strafe auf einen zu kommen??
Vielen Dank im Voraus
Grüße
Lebenslang ohne Bewährung
Hallo,
Wenn so viele Personen dein Auto benutzen solltest du mal darüber nachdenken
ein Fahrtenbuch anzuschaffen wo sich jeder eintragen muss der deinen
Wagen fährt.
Im Moment ist es nur ein "Überholverstoss"aber es geht auch noch viel schlimmer.
Irgend etwas mit Personenschaden oder so etwas.
Seelze 01
Steh doch einfach dazu...
Wenn der anzeigendeDich nicht erkennt, kannst Du auch nicht verurteilt werden
Zitat:
@Kai R. schrieb am 26. Mai 2015 um 22:41:00 Uhr:
Wenn der anzeigendeDich nicht erkennt, kannst Du auch nicht verurteilt werden
Denn in D wird bei solchen Vergehen der Fahrer/in bestraft und nicht der Fahrzeughalter.
zu 1 stehen 70,- + 1 Punkt
zu 2 ?
Sehe ich genauso wie tomold , also war so typisch rücksichtslos wohl an Kolonne vorbei , nicht vorher eingefädelt und dann noch wo schon die gestreiften Felder sind rein gedrückt.
Also von daher ist der Strafzettel doch super berechtigt und würde auch zahlen ohne langes hin und her, denn so wie ich es im Bußgeldrechner sehe, bist Du mit 150 € dabei.
Wenn Du dagegen vorgehst, bei so was wird manchmal auch fotografiert und sagst Du warst es nicht, dann siehst Du vor Gericht alt aus. Und dann kommt vielleicht noch dazu unter Verkehrsgefährdung aber dann wird es erst mal teurer, gibt Punkte und ggf. laut Bußgeldakatalog auch Führerschein Entzug.
Von daher würde ich da ganz still und brav sein und zahlen, denn Du warst sicherlich der Fahrer, denn so viele Leute daß man nicht mehr weiss wer wann mit meinem Auto gefahren ist, das gibts ja nicht ;-)
Wenn kein Beweisfoto gemacht wurde, wird der Zeuge ihn wohl nach ein paar Wochen nur schwer wieder erkennen können.
Im schlimmsten Falle (bei Wiederholungsverstößen) kann so etwas mit der Auferlegung eines Fahrtenbuchs enden. In diesem Einzelfall wage ich das allerdings mal zu bezweifeln.
Schreib denen das Du es nicht warst.
Als Wiedergutmachung spendest Du einer Jugendeinrichtung, Kinderheim oder einem Kindergarten ein paar Euro (>50,00 Euro).
Wurde dir nun vorgeworfen oder wurdest du als Halter angeschrieben?
Zitat:
@tomold schrieb am 26. Mai 2015 um 22:27:48 Uhr:
Steh doch einfach dazu...
Und wenn er es nicht war?
Als mein Bruder und ich noch studiert haben und kein eigenes Auto hatten da wurde das von den Eltern genommen wenn es frei war. Da es so alltäglich war das alle den Wagen fuhren könnte man unmöglich 2 Wochen später sagen wer es war.
Genau so ist es in bei meinem Onkel, 5 Personen Haushalt, 5 Führerscheine,2 Wagen. Ist mittags ein Wagen frei wird wird er genommen.
Zitat:
@Kevin_Nrw schrieb am 27. Mai 2015 um 07:09:21 Uhr:
Zitat:
@tomold schrieb am 26. Mai 2015 um 22:27:48 Uhr:
Steh doch einfach dazu...
Und wenn er es nicht war?
Dann schreibt er der Behörde, dass er es nicht war und
nicht weiß wer es gewesen sein könnte.
Ich hoffe das ein Richter ein Fahrtenbuch auferlegt.
Hat auch für den TE den Vorteil das er ins Buch schauen kann,
wer den Wagen mal wieder mit leerem Tank hingestellt hat.
Oh man, V&S schlägt wieder zu in seiner besten Form.
Ich vermute hier führt jeder der Schwallenden ein Fahrtenbuch, um lückenlos nachweisen zu können wann er wo gewesen ist. Einfach lachhaft.
@ TE: Frag doch mal in deiner Familie wer wann gefahren ist, dann kann man immer noch weitersehen. Du hast ja die Möglichkeit dich zu der Sache zu äußern. Und frage am besten nicht hier im V&S um Rat, da sind nur perfekte Gutmenschen und selbsternannte Richter unterwegs. Nicht ernst nehmen, was hier geschwallt wird.