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Überholverbot mit Zusatz LKWS und PKW mit Anhänger

Themenstarteram 10. Juli 2016 um 10:46

Hallo in die Runde

Heute bei Windeck am Bodensee eine Schilderkombi gesehen die uns neu ist und seither diskutieren wir leider ohne Ergebnis.

Da alle Infos sowohl das eine als auch das Gegenteil behaupten im Netz...

Es ist das Schild

Absolutes Überholverbot mit Zusatz Schild "nur LKWS, 7,5 Tonner und PKW mit Anhänger"

 

Beste Antwort im Thema
am 12. Juli 2016 um 13:03

Zitat:

@birscherl schrieb am 12. Juli 2016 um 14:48:54 Uhr:

Im Überholverbot dürfen nur Motorräder andere Motorräder überholen. Es dürfen weder mehrspurige Fahrzeuge beliebige andere Fahrzeuge überholen noch dürfen beliebige Fahrzeuge andere mehrspurige Fahrzeuge überholen.

Das stimmt so nicht.

Verbietet den Führern von Kraftfahrzeugen aller Art, mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen.

 

Es dürfen Fahrräder,Mofas,Mopeds, Roller, Leichtkrafträder, Krafträder überholt werden.

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Was ist daran jetzt konkret unklar? :confused:

Was ist daran unklar? Das Verbot gilt nur für LKW und PKW mit Anhänger. Hängt an jeder Autobahnbaustelle so.

am 10. Juli 2016 um 12:53

Dieses jenes ?

Ich denke schon. Das kommt der Beschreibung des TE am nächsten.

Zitat:

@EvA200CDI schrieb am 10. Juli 2016 um 12:46:58 Uhr:

Hallo in die Runde

Heute bei Windeck am Bodensee eine Schilderkombi gesehen die uns neu ist und seither diskutieren wir leider ohne Ergebnis.

Da alle Infos sowohl das eine als auch das Gegenteil behaupten im Netz...

Es ist das Schild

Absolutes Überholverbot mit Zusatz Schild "nur LKWS, 7,5 Tonner und PKW mit Anhänger"

Nix Neues, gibt es schon ewig. Vielleicht nicht in jedem ländlichen Landkreis, aber es ist seit langem bekannt.

Das Schild hängt doch vor den meisten Autobahnbaustellen (meist noch mit Bus dazu).

Und die A61 von Meckenheim bis Koblenz steht auch voll davon.

@EvA200CDI was ist dir denn an dem Schild nicht klar?

Zitat:

@EvA200CDI schrieb am 10. Juli 2016 um 12:46:58 Uhr:

Hallo in die Runde

Heute bei Windeck am Bodensee eine Schilderkombi gesehen die uns neu ist und seither diskutieren wir leider ohne Ergebnis.

Da alle Infos sowohl das eine als auch das Gegenteil behaupten im Netz...

Es ist das Schild

Absolutes Überholverbot mit Zusatz Schild "nur LKWS, 7,5 Tonner und PKW mit Anhänger"

Überholverbot für Fahrzeuge:

- mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich Anhänger,

- und Zugmaschinen

- und Pkw mit Anhänger.

Alle anderen sind vom Überholverbot ausgenommen.

Du meinst das Symbol mit dem Lkw oder das mit dem Sattelzug?

am 11. Juli 2016 um 6:53

ich verstehe nicht was unklar sein soll..das sagt aus, was rpalmer oben geschrieben hat..

sonst kannst du dich hier auch informieren: http://www.bussgeldkatalog.de/.../?...

Zitat:

@EvA200CDI schrieb am 10. Juli 2016 um 12:46:58 Uhr:

 

Absolutes Überholverbot

Gibt es auch ein eingeschränktes Überholverbot? :confused:

Das absolute Überholverbot gilt eben in diesem Falle NICHT für ALLE

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 11. Juli 2016 um 18:31:40 Uhr:

Gibt es auch ein eingeschränktes Überholverbot? :confused:

Meines Wissens nach nicht.

Zitat:

@wkienzl schrieb am 11. Juli 2016 um 18:53:05 Uhr:

Das absolute Überholverbot gilt eben in diesem Falle NICHT für ALLE

Es kann ja auch auf bestimmte Fahrzeugarten beschränkt werden oder auch Ausnahmen zeigen wie z.B. mit den Treckern, die überholt werden dürfen. Das hat nichts mit "absolut" zu tun.

Es gibt kein -ABSOLUTES ÜBERHOLVERBOT- , denn dann dürften auch keine Motorräder überholt werden .

Da es dafür eine Ausnahme gibt , ist-ABSOLUT- Unsinn .

Zur Sache wurde schon genügend gesagt . Natürlich sind nur die Kraftfahrzeuge gemeint die grafisch dargestellt sind , betr. dann allerdings auch WOMO mit Anhänger.

Giovanni.

am 12. Juli 2016 um 12:48

Im Überholverbot dürfen nur Motorräder andere Motorräder überholen. Es dürfen weder mehrspurige Fahrzeuge beliebige andere Fahrzeuge überholen noch dürfen beliebige Fahrzeuge andere mehrspurige Fahrzeuge überholen.

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