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Überholverbot mit Zusatzzeichen "Trecker frei"
Hallo.
Frage hier in der Runde:
Darf ich als Fahrer des zweiten Pkws den ersten Pkw und den Trecker überholen, sofern es die Verkehrssituation erlaubt?
Gruß
Remarque
Beste Antwort im Thema
da es sich bei dem ersten pkw NICHT um einen traktor handelt, sollte sich deine frage eigentlich erst garnicht stellen......
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43 Antworten
da es sich bei dem ersten pkw NICHT um einen traktor handelt, sollte sich deine frage eigentlich erst garnicht stellen......
Du fährst also "stundenlang" hinter einem Trecker und einem Pkw her, wenn dieser, aus welchem Grund auch immer nicht überholt?
So könnte ich ja theoretisch alle hinter mir fahrenden Autofahrer "zwingen" hinter mir zu bleiben, oder ein Verkehrsverstoß zu begehen...
So eindeutig sehe ich das eben nicht. Es muss doch demnach eine gewisse Karenzzeit geben, nach der auch langsame Fahrzeuge, eben die, die nicht schneller fahren als Trecker, ebenfalls überholt werden dürfen.
Ich frag da gar nicht erst.
Das gehört für mich in die Kathegorie Theorie und Praxis.
Ich würde per Lichthupe dem Vordermann zu verstehen geben, dass ich nun an ihm vorbeiziehe und dann ab.
Hauptsache, der kommt in dem Moment nicht auf die gleiche Idee, und will überholen.
Zitat:
Original geschrieben von Remarque66
Hallo.
Frage hier in der Runde:
Darf ich als Fahrer des zweiten Pkws den ersten Pkw und den Trecker überholen, sofern es die Verkehrssituation erlaubt?
Gruß
Remarque
Das Zusatzschild bedeutet nach §39 StVO alle "Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen" dürfen überholt werden. Wie dieses "können" jetzt auszulegen ist - keine Ahnung.
Zitat:
Original geschrieben von Remarque66
Du fährst also "stundenlang" hinter einem Trecker und einem Pkw her, wenn dieser, aus welchem Grund auch immer nicht überholt?
was ich mache muss nciht zwangsläufig dem entsprechen, was ich dir (rein rechtlich) auf deine frage geantwortet habe!
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Das Zusatzschild bedeutet nach §39 StVO
und da sind wir dann wieder an dem punkt, wo es darauf ankommt, was der te gesehen hat, da es diese schilder auch mit dem wortlaut "traktoren dürfen überholt werden" gibt........
Ok, dann doch besser dahinterbleiben, wenn ich nicht ein Punkt in Flensburg und 80 Flocken kassieren will.
www.kfz-auskunft.de/bussgeld/tempolimit.html
Wenn Ihr Euch die Strafen für Eure potentiellen Vergehen wirklich verbindlich ansehen wollt, geht doch nicht auf irgendwelche "Piratenseiten", sondern nehmt einfach die offizielle website des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Hier also der offizielle Bussgeldkatalog.
vg
navimodus
P.S.: Der aktuell besprochene Verstoss ist das Missachten des Verkehrszeichens 276.
Zitat aus offiziellem Bußgeldkatalog zu dem Verstoß:
Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (VZ 276, 277)
= 70 Euro und 1 Punkt
Zitat Ende
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Zitat:
Original geschrieben von Remarque66
Hallo.
Frage hier in der Runde:
Darf ich als Fahrer des zweiten Pkws den ersten Pkw und den Trecker überholen, sofern es die Verkehrssituation erlaubt?
Gruß
Remarque
Das Zusatzschild bedeutet nach §39 StVO alle "Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen" dürfen überholt werden. Wie dieses "können" jetzt auszulegen ist - keine Ahnung.
Damit ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit gemeint bzw. Verkehrsrechtliche ( 25erSchild am Anhänger)
Ich kenn das so .
Das ganze bezieht sich auf den punkt "kraftfahrzeuge und züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen", das sagt das zusatzzeichen aus.
Es muß nicht immer ein traktor sein, wenn dort z.B. ein LKW fährt der nicht schneller als 25km/h den berg hoch kommt darf ich diesen auch überholen, fährt er z.B. 30 darf ich nicht mehr überholen.
Die art des fahrzeuges spielt also keine rolle da es aus der definition nicht hervorgeht und es sich bei kraftfahrzeuge ja um jedes karftfahrzeug handelt das nicht an schienen gebunden ist und von motorkraft angetrieben wird.
Was rechtlich ein "zug" ist brauchen wir glaub ich auch nicht zu klären, die gefahrene geschwindigkeit ist also der punkt.
Wenn der erste PKW hinter dem langsam fahrenden fahrzeug nicht überholen will oder kann warum auch immer, würde ich ihm signalisieren mit lichthupe oder hupe das ich jetzt überhole, blinker, verkehrsbeobachtung und vorbei.
Gruss
Maik
"Wenn der erste PKW hinter dem langsam fahrenden fahrzeug nicht überholen will oder kann warum auch immer, würde ich ihm signalisieren mit lichthupe oder hupe das ich jetzt überhole, blinker, verkehrsbeobachtung und vorbei."
Nee, das solltest eigentlich wissen, dass das nicht zulässig ist.
Fahrzeugart ist egal, aber unter "können und dürfen" versteht der Gesetzgeber etwas anderes.
Wenn der einfach nicht will, dann darfst nicht vorbei, denn er könnte und darf ja.
Das mit dem "können und dürfen" sieht leider in der Praxis etwas anders aus ...
... damit ist nicht gemeint, dass das Fahrzeug wegen Steigung / Gefälle etc. nur so langsam fahren kann, sondern es bezieht sich auf die technisch mögliche bzw. bauartbedingte Geschwindigkeit.
Ich habe das Spielchen vor etwas über 15 Jahren vor Gericht erlebt.
Vor mir an einer langgezogenen Steigung ein "agrargrünes Etwas" mit Bordwanderhöhungen und Rübenladung, sich den Berg mit knapp 20 km/h hinauf quälend. Kennzeichen des Anhängers war natürlich auch grün. Für mich waren das genug Indizien dafür, dass es sich um ein landwirtschaftliches Gespann handeln müsse und ich habe natürlich überholt. Es war allerdings ein LKW mit Anhänger ...
Oben auf der Kuppe an einer kleinen Haltebucht stand dann ein grün gekleideter Mensch mit Kelle.
Mit der vorstehenden Begründung habe ich den Bußgeldbescheid dann auch angefochten. Vor Gericht durfte ich mich dann dahingehend belehren lassen, dass landwirtschaftliche Anhänger normalerweise "kleine" Kennzeichen (wie Kleinkrafträder) und Geschwindigkeitsplaketten (in der Regel "25" oder "40") tragen.
Ergo verbotswidriges Überholen.
Der Richter machte zu meiner Überraschung allerdings aufgrund meiner langen beruflichen Fahrpraxis und des "sauberen" Punktekontos selbst ein Angebot: Herabsetzung des Bußgeldes auf die Obergrenze für Verwarnungsgeld (damals DM 75,-) und damit Wegfall des Punktes.
Und genau um den Punkt ging es mir ja in erster Linie bei dem Widerspruch. Ich habe natürlich zugestimmt, der Vertreter der Bußgeldstelle hat mit etwas verkniffenem Gesicht "abgenickt" und die Sache war nach Zahlung für mich erledigt. Die Kosten hat meine Rechtsschutzversicherung getragen.
In Anbetracht der heutigen Zustände auf den Straßen würde so etwas allerdings kaum noch passieren ...
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
"Wenn der erste PKW hinter dem langsam fahrenden fahrzeug nicht überholen will oder kann warum auch immer, würde ich ihm signalisieren mit lichthupe oder hupe das ich jetzt überhole, blinker, verkehrsbeobachtung und vorbei."
Nee, das solltest eigentlich wissen, dass das nicht zulässig ist.
Fahrzeugart ist egal, aber unter "können und dürfen" versteht der Gesetzgeber etwas anderes.
Wenn der einfach nicht will, dann darfst nicht vorbei, denn er könnte und darf ja.
Wie gesagt ich kenne das so das wenn das ding 25km/h und langsamer fährt ich überholen darf, egal wie schnell das ding wirklich fahren könnte.
Denn "dürfen" heist ja in dem fall er kann nicht schneller weil er z.B. ein anhänger mitführt der nur bis 20 oder 25km/h zugelassen ist und "können" heist das er wegen der schweren ladung z.B. nicht über die 25km/h kommt.
Woher soll ich denn sonst wissen was da vor dem vollbeladenen anhänger der meinetwegen 4m hoch und 2,80m breit ist für ein zugfahrzeug steckt.
Wenn das nur eine kleine leistungsschwache zugmaschiene ist kann sie nicht schneller, wenn es aber ein 300PS monster ist darf er nicht schneller wegen seines auf 25km/h beschränkten anhängers.
Gruss
Maik
Schau dir bitte die entsprechenden Pasagen in der VO und den Verwaltungsvorschriften an.
Es geht ausschließlich um die BBH und das Gesetzlich zulässige ( z.B. mit Anhänger )
So lange du kein 25 km/h ( oder drunter ) Schild am Anhänger, oder bei Solofahrzeugen an dem Fahrzeug erkennen kannst, darf definitiv NICHT überholt werden.
Diese Regelung finde ich zwar nicht praxisnah und auch für den VT nicht einfach, aber wir müssen uns nunmal an die Regeln halten.
In meinem letzten Prüfgebiet hatten wir etliche Strecken mit den Schildern.
In der Prüfung wird da auch kein Auge zugedrückt, denn die Kontrollen an den besagten Straßen waren ebenfalls erheblich.
Und voriges Post gilt auch für die hinter diesem "Trecker" tuckernden PKW. Die dürfen auch nicht überholt werden, wenn sie zwar 25 oder weniger km/h fahren, jedoch nicht durch ein entsprechedens "Geschwindigkeitsschild" gekennzeichnet sind.
Da muss man dann geduldig warten, bis der Vordermann sich sicher genug fühlt, den Trecker zu überholen. Tut er es nicht, muss man eben in sein Lenkrad beissen.
vg
navimodus