- Startseite
- Forum
- Auto
- LKW & Anhänger
- übernachtung im sprinter
übernachtung im sprinter
hallo übernachtund im sprinter ohne schlafkabine ! weiss jemand was das strafe kostet ? grüsse
Beste Antwort im Thema
> Infobroschüre der Stadt Hamburg bezügl. Lenk- und Ruhezeiten
ZITAT:
"Die tägliche Ruhezeit ist die Zeitspanne, in der der Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann und keine Tätigkeit für seinen Arbeitgeber ausführen muss. Sie darf nur außerhalb des Fahrzeugs oder, wenn das Fahrzeug nicht in Betrieb ist, in der Schlafkabine des Fahrzeugs verbracht werden."
Was bedeutet, dass ein Schlafen innerhalb des Fahrzeuges OHNE Schlafkabine ein Verstoß gegen die Ruhezeit ist, was mit folgenden Höchststrafen geahndet werden kann:
> Zeitschrift "Logistikunternehmen Aktuell"
ZITAT:
"Seit dem 11.4.2007 gilt die neue EU-Verordnung 561/06, mit der die Lenk- und Ruhezeiten von Lkw-Fahrern umfassend geändert wurden. Der deutsche Gesetzgeber hätte bis April 2007 ein nationales Gesetz verabschieden müssen, das Verstöße gegen die Verordnung 561/06 mit Bußgeldern belegt. Das hat er jedoch nicht geschafft. Da es keine geltende Bußgeldregelung gab, konnte bei einem Verstoß auch nicht wirksam ein Bußgeld von Ihnen verlangt werden.
Mit diesen goldenen Zeiten ist nun leider Schluss. Der Bundesrat hat am 8.6.2007 das Dritte Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes verabschiedet. Bis zu 15.000 € kann es Ihr Unternehmen nun an Geldstrafe kosten, wenn Sie einen Transportplan aufstellen, der die gesetzlichen Pausen und Ruhezeiten des Fahrpersonals nicht berücksichtigt. Und damit nicht genug. Auch Ihren Fahrern droht eine Geldbuße von 5.000 €."
Wobei ich den letzten Satz für entscheidend halte, was das Strafmaß angeht.
-ABER: Wo kein Kläger, da kein Richter.
- NUR: ist man nach dem schlechten Schlaf am Fahrerplatz nicht fit und verursacht einen Unfall, erfolgt eine Tiefenkontrolle - wann und wo hat der Fahrer seine Nachtruhe verbracht? Exisitieren Quittungen von einer Pension, Motel, etc.
Wenn es sich allerdings nur um eine "normale" Kontrolle (ohne Zwischenfall) handelt und man überzeugend darstellen kann, dass man zB bei Bekannten geschlafen hat oder in einer Pension und hat sich keine Rechnung geben lassen, sieht es möglicherweise anders aus.
Ähnliche Themen
32 Antworten
Warum soll das Strafe kosten??
Hi,
... kaputtes Kreuz ...
Ne, mal Spaß beiseite, wäre mir nicht bekannt, dass das Strafe kosten würde.
... hoffe es ist wenigstens eine Standheizung vorhanden.
Gruß
Tobias
Hab schon etliche gesehen die in ihrem Sprinter übernachtet haben,soweit ich weiss muss bei nem LKw halt ne Standheizung drin sein
Strafe für wen?
den Fahrer oder den Chef?
Wenn du eine Panne hast und das einzige Hotel/Pension im Umkreis von 200Km halt ein Hilton ist dann hat er für das billigste Zimmer dort aufzukommen
Bedenke dass du Spesen erhälst um selbst für den Mehraufwand im geregelten Tagesablauf zu sorgen. Dazu gehört auch eine Übernachtungsmöglichkeit
Artikel 8
dann schaut euchmal den letzten satz an , gruss
(1) Der Fahrer legt innerhalb jedes Zeitraums von 24 Stunden eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 zusammenhängenden Stunden ein, die höchstens dreimal pro Woche auf nicht weniger als 9 zusammenhängende Stunden verkürzt werden darf, sofern bis zum Ende der folgenden Woche eine entsprechende Ruhezeit zum Ausgleich gewährt wird.
Die Ruhezeit kann an den Tagen, an denen sie nicht nach Unterabsatz 1 verkürzt wird, innerhalb von 24 Stunden in zwei oder drei Zeitabschnitten genommen werden, von denen einer mindestens 8 zusammenhängende Stunden betragen muß. In diesem Falle erhöht sich die Mindestruhezeit auf 12 Stunden.
(2) Während jedes Zeitraums von 30 Stunden, in dem sich mindestens zwei Fahrer im Fahrzeug befinden, muß jeder von ihnen eine tägliche Ruhezeit von mindestens 8 zusammenhängenden Stunden einlegen.
(3) In jeder Woche muß eine der in den Absätzen 1 und 2 genannten Ruhezeiten als wöchentliche Ruhezeit auf insgesamt 45 zusammenhängende Stunden erhöht werden. Diese Ruhezeit kann am Standort des Fahrzeugs oder am Heimatort des Fahrers auf eine Mindestdauer von 36 zusammenhängenden Stunden oder außerhalb dieser Orte auf eine Mindestdauer von 24 zusammenhängenden Stunden verkürzt werden. Jede Verkürzung ist durch eine zusammenhängende Ruhezeit auszugleichen, die vor Ende der auf die betreffende Woche folgenden dritten Woche zu nehmen ist.
(4) Eine wöchentliche Ruhezeit, die in einer Woche beginnt und in die darauffolgende Woche hineinreicht, kann der einen oder anderen der beiden Wochen zugerechnet werden.
(5) Im Personenverkehr, auf den Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 4 oder 5 anzuwenden ist, kann eine wöchentliche Ruhezeit auf die Woche übertragen werden, die auf die Woche folgt, für welche die Ruhezeit genommen werden muß, und an die wöchentliche Ruhezeit dieser zweiten Woche angehängt werden.
(6) Jede als Ausgleich für die Verkürzung der täglichen und/oder der wöchentlichen Ruhezeit genommene Ruhezeit muß zusammen mit einer anderen mindestens achtstündigen Ruhezeit genommen werden und ist dem Betroffenen auf dessen Antrag hin am Aufenthaltsort des Fahrzeugs oder am Heimatort des Fahrers zu gewähren.
(7) Die tägliche Ruhezeit kann im Fahrzeug verbracht werden, sofern es mit einer Schlafkabine ausgestattet ist und nicht fährt.
Über 3.5to zgG?
jo klar
Das gilt ja blos für LKW,ab 3,5t??Und wenn du kein Fahrtenschreiber hast kannst ja 24h am Stück fahren
... ist die Frage, wo Schlafkabine anfängt und wo es aufhört.
Da gab's doch früher mal diese Autotransporter, wo hinten an der Fahrerhausrückwand so ein "Alusarg" angeschweißt war. Is nun die Frage, was da besser ist .... Sprinter oder angeschweißte Kiste.
Aber an die Lenkzeitvorschriften hab ich bei deiner Frage gar nicht gedacht ... mal warten was Chris dazu sagt, der kennt sich in solchen Sachen immer sehr gut aus.
Gruß
Tobias
Er schreibt ja dass er einen Sprinter über 3,5t hat, somit fällt er in die Lenk- und Ruhezeitengesetze.
Wie hoch die Strafe ausfällt, weiß ich nicht, wenn die Polizei dir das nachweisen kann dass du im Sprinter übernachtet hast, wird die Ruhezeit nicht anerkannt, und das wäre teuer. Ob die Polizei als Nachweis für eine Übernachtung einen Hotelbeleg oder ähnliches fordern darf, weiß ich leider nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Wanniwetschi
Das gilt ja blos für LKW,ab 3,5t??Und wenn du kein Fahrtenschreiber hast kannst ja 24h am Stück fahren
bleib mal beim thema !
Zitat:
Original geschrieben von Wanniwetschi
Das gilt ja blos für LKW,ab 3,5t??Und wenn du kein Fahrtenschreiber hast kannst ja 24h am Stück fahren
Ja. Sonst dürfte ich mit meinem PKW auch keine 5 Std. (oder länger bei Stau) in den Urlaub an die Nordsee durchfahren, wenn ich die Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten hätte.
Aber bitte zurück zum Thema.
Kannst Du in der Kiste überhaupt richtig schlafen? Ich müsste ja schon die Beine anwinkeln, um mich überhaupt hinlegen zu können. Und selbst wenn Du ne Doppelsitzbank anstatt eines einzelnen Beifahrersitzes drin hast, ist da immer noch ein Spalt zwischen den Sitzen. Von der geringen Länge der Sitze ganz zu schweigen. Das kann mir doch keiner erzählen, dass man da erholsam schlafen kann. Da hat mans ja in nem "grossen" LKW richtig gut, da sind wenigstens richtige Betten drin.
vieleicht war ja auch schlafen auf der Ladefläche angesagt?