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Übernahme der Kosten für Sachverständigen sowie Anwalt durch die gegnerische Versicherung

Themenstarteram 29. Januar 2008 um 20:41

Hallo zusammen,

die Darstellung des Falles:

Mir fährt jemand ins parkende Auto, wobei die hintere Tür (Fahrerseite) eingedellt wird. Fahrzeug (MB A170 CDI) war bis dahin unfallfrei, jedoch schon Bj. 2000 und 96TKM. Ok, Schuldfrage klar.

Ich bekomme ein Standard-Anschreiben von der Versicherung, in dem unter anderem auch erstattungsfähige Beträge für Mietwagen und Sachverständigenkosten genannt werden. Dann stiefele ich anstatt zum Anwalt oder Sachverständigen zur MB-Werkstatt um einen Kostenvoranschlag machen zu lassen – dachte mir, dass ich den Sachverständigen notfalls auch noch später für ein Gutachten hinzuziehen kann.

Den KVA schicke ich mit der Bitte um Erstattung der darin genannten Kosten (2850.- EUR brutto) an die Versicherung. Diese bittet ein paar Tage später zur weiteren Bearbeitung des Falles noch um Fotos des Schadens, welche ich auch auf elektronischem Wege zusende.

Danach einige Zeit Funkstille, bis ein Schreiben mit einer Reparaturkalkulation des versicherungseigenen Sachverständigen bei mir ins Haus flattert, das schlussendlich eine Erstattung von 918.- EUR ausweist, die zeitgleich auch auf mein Konto überwiesen wird.

Dass ich ein wenig verblüfft bin, dürfte verständlich sein. Ich rufe deshalb bei der Versicherung an um nachzufragen, in welchem Kostenrahmen ich denn nun einen unabhängigen Sachverständigen zur Erstellung eines „richtigen“ Gutachtens beauftragen dürfte. Der etwas unangenehmen Sachbearbeiterin kann ich trotz wiederholter Versuche hierzu keine Aussage entlocken, bis ich auf das Schreiben verweise, in dem ja Beträge genannt wurden. Sie versucht sich damit herauszureden, dass ja bereits ein Gutachten erstellt worden sei (aha, prima, von einem von der Versicherung angestellten Sachverständigen auf Basis meines eingesendete KVA sowie zweier schlechter Digitalfotos…).

Ich verlange noch während des Gesprächs eine Bestätigung der im ersten Anschreiben angegebenen Erstattung für Sachverständigenkosten, die mir die Sachbearbeiterin in ziemlich impertinentem Ton verweigert („Nein, ich erteile Ihnen die Erlaubnis einen Sachverständigen gegen Kostenersatz zu bestellen NICHT“). Der versicherungseigene Sachveständige solle sich noch einmal direkt mit mir unterhalten. Ich frage mich nur wozu. Um mir ebenfalls frech mit Unwahrheiten die Zeit zu stehlen?

Was ich Euch frage ist:

1.)

Kann ich jetzt noch einen Anwalt einschalten, dessen Honorar die gegnerische Versicherung bezahlen muss? Ich habe die Faxen und die dreiste Art der gegnerischen Versicherung nämlich schon jetzt ziemlich dicke…

2.)

Habe ich trotz des eingesandten KVA und des „Gutachtens“ des versicherungseigenen Sachverständigen Anspruch auf ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen gegen Erstattung der Honorarkosten durch die gegnerische Versicherung?

Bin für alle qualifizierten Meinungen hierzu dankbar!

Viele Grüße

Willi

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12 Antworten

Auf jeden Fall zum Fachanwalt für Verkehrsrecht! Die kosten muss die Versicherung (wenn der Unfallgegner definitiv schuld ist) übernehmen.

Wird wohl das beste sein.

 

grüße

Steini 

1. Sorry, aber du hast da leider einiges falsch gemacht.

Wenn man unerfahren in Schadenregulierungsfragen ist, sollte man sich anwaltlichen Rat einholen - IMMER.

2. Ein Kostenvoranschlag sagt leider gar nichts aus, wie du ja nun auch feststellen durftest.

Bei dieser Schadenhöhe wäre ein Gutachten eines Sachverständigen, den DU beauftragt hast, mehr als nur ratsam gewesen.

3. Noch ist nichts verloren.

Schnellstens zu einem Rechtsanwalt gehen und mit diesem das weitere Vorgehen absprechen - die Anwaltskosten wird in diesem Falle die gegnersiche Versicherung vollständig übernehmen müssen.

Das ist im moment der beste Rat, den wir dir hier geben können - alles andere wird in diesem Falle, wie von dir geschildert, nicht weiterführen.

Hello !

Ich würde Dir raten, versuche erst mal eine Nachbesichtigung Deines Schaden bei der Versicherung zu erreichen.

Weitere Schritte kannst Du immer noch einleiten.

{< Alles schriftlich und daher nachweisbar }>

adi

Hallo XBOOSTER,

ich kann Dir nur raten, nachträglich noch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Dieser wird Dir den Rat gegen, ein Beweissicherungsgutachten von einem qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen erstellen zu lassen. Die Kosten hierfür muss die gegnerische Versicherung bezahlen.

Im konkreten Fall hast Du alles falsch gemacht, was man nur falsch machen kann !!!

Grundsätzlich solltest Du immer bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall einen Fachanwalt und einen Sachverständigen einschalten.

Gruss HCING

Hello !

Zitat:

ich kann Dir nur raten, nachträglich noch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.

Trotzdem würde ich erst versuchen, mit einer Nachbesichtigung, zu meinem Recht zu kommen.

Einen Anwalt und zusätzlich einen Gutachter damit zu beauftragen, dazu bleibt noch immer Zeit.

In der Regel geht das ohne schwere Kanonen meist schneller. Sollte die Versicherung natürlich uneinsichtig sein, dann muss schweres Gerät aufgefahren werden.

Grundsätzlich verstehe ich xbooster sowieso nicht. Ich hätte denen gar keine Fotos übermittelt und die Schadenshöhe mitgeteilt.

Meine Vorgangsweise wäre komplett anders gewesen.

Entweder wenn das Auto zur Rep. in eine Werkstätte gekommen wäre, dann hätte die Werkstätte mit der Versicherung verhandelt.

Wäre ich auf eine Schadensablöse aus gewesen, wäre ich zur Besichtigung, zur gegnerischen Versicherung gefahren zur Begutachtung. Dazu hätte ich schon eine Kostenaufstellung, mit allem Pi Pa Po dabei gehabt, - Ersatzteilpreise, Az, Lack und div. Kleinmaterial - , dies hätte ich mit dem Gutachter der Versicherung durch gesprochen und ich bin überzeugt davon, dass ich das bekommen hätte, was ich wollte.

Man muss nämlich davon ausgehen, dass eine mitgebrachte Kostenaufstellung die Arbeit des Gutachter extrem vereinfacht.

Hilfreich wäre, noch einige Kleinigkeiten als Neuteil anzuführen, welches der Gutachter rausstreichen kann, um bei seinem Arbeitgeber besser dazustehen.

Das funkt immer.

adi

Hallo Adisenator,

Deine Vorgehensweise wäre nicht viel besser als die von Xbooster.

Zitat:

"Trotzdem würde ich erst versuchen, mit einer Nachbesichtigung, zu meinem Recht zu kommen.Einen Anwalt und zusätzlich einen Gutachter damit zu beauftragen, dazu bleibt noch immer Zeit."

Allein die Vorstellung, dass Du als Laie einem Gutachter der gegnerischen Versicherung etas aufschwätzen willst, ist völlig absurd. Die Maxime des Versicherungsgutachters ist grundsätzlich, die Schadenhöhe und somit die Zahlungshöhe zu minimieren.

Glaube mir, im vorliegenden Fall ist der einzig richtige Weg, den von mir beschriebenen Ablauf umzusetzen.

Gruss HCING

Hilfreich wäre, noch einige Kleinigkeiten als Neuteil anzuführen, welches der Gutachter rausstreichen kann, um bei seinem Arbeitgeber besser dazustehen.

 

Die Maxime des Versicherungsgutachters ist grundsätzlich, die Schadenhöhe und somit die Zahlungshöhe zu minimieren.

 

ich hätte da mal ein Vorschlag zu machen.

 

Wie wäre es denn, wenn der Geschädigte das bekommt, was Ihm zusteht.... nämlich die Tasächlichen Reparaturkosten?........

 

 

 

@ HCING !

Allein die Vorstellung, dass Du als Laie einem Gutachter der gegnerischen Versicherung etas aufschwätzen willst, ist völlig absurd. Die Maxime des Versicherungsgutachters ist grundsätzlich, die Schadenhöhe und somit die Zahlungshöhe zu minimieren.

Zitat:

 

Deinen Aussagen zufolge, scheinst Du entweder Hellseher zu sein, oder Du besitzt "gottähnliche " Fähigkeiten.

Woher ziehst Du den Schluss, ich wäre auf dem Gebiet ein Laie?

Selbst Deine Schlussfolgerung, ich würde dem Gutachter etwas aufschwätzen wollen zeigt mir, entweder hast Du meinen Beitrag nicht gelesen, oder Du hast ihn nicht verstanden, oder im allerschlimmsten Fall, Du hast keine Ahnung.

Nachdem ich meine Gutachten die ich mit Gutachtern der verschiedenen Anstalten nicht gezählt habe, die ich im Laufe von etwa 40 - 45 Jahren erstellt habe, kann ich Dir auch keine definitive Zahl sondern nur eine Schätzung nennen. Im Schnitt 2 Gutachten / Tag - ergibt pro Woche 10, sind pro Jahr an die 500 Gutachten. Den Rest zu ermitteln überlasse ich gerne Dir persönlich.

Ausgehen kannst Du davon, dass jede Anstalt und jeder Gutachter, so schnell und einfach als möglich zu einem Ergebnis kommen wollen. Mit einer detaillierten vorarbeit hat er natürlich wesentlich weniger Zeitaufwand für den einzelnen Fall aufzuwenden. Da kommt er Dir auch gerne etwas entgegen. In meiner langjährigen Tätigkeit habe ich noch nie, aber wirklich noch nie, zu wenig bekommen.

Hausangestellte Gutachter oder in einem Gutachterbüro angestellte Sachverständige sind nämlich dazu angehalten pro Tag etwa 20 - 25 Gutachten abzuliefern, daher sind sie für jede Erleichterung dankbar.

Dass Gutachter oder Versicherungen penetrant reagieren wenn für sie der Eindruck entsteht, man will sie über den Tisch ziehen oder Forderungen derart überzogen sind, klingt für jeden in der Materie beheimateten absolut logisch.

Obwohl das ""Recht"" besteht sich eines privaten Gutachters und eines Anwaltes zu bedienen führt das ohne Zweifel zu einer Verhärtung der Fronten.

adi

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von adisenator

 

Hilfreich wäre, noch einige Kleinigkeiten als Neuteil anzuführen, welches der Gutachter rausstreichen kann, um bei seinem Arbeitgeber besser dazustehen.

Zitat:

Hausangestellte Gutachter oder in einem Gutachterbüro angestellte Sachverständige sind nämlich dazu angehalten pro Tag etwa 20 - 25 Gutachten abzuliefern, daher sind sie für jede Erleichterung dankbar.

allein diese Aussagen von dir lassen den zwingenden Schluss zu, dass du:

 

A. ein Faker bist

B. unter einer Profilneurose leidest

C. oder beides Zusammen

 

du bist nie im Leben ein Sachverständiger - nicht für Kraftfahrzeuge- und wenn du mal einer warst, was ich  aufgrund deiner Ausführungen hier sehr stark anzweifele, dann ist deine Uhr lange, aber schon sehr lange abgelaufen :mad:

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von adisenator

Hilfreich wäre, noch einige Kleinigkeiten als Neuteil anzuführen, welches der Gutachter rausstreichen kann, um bei seinem Arbeitgeber besser dazustehen.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Hausangestellte Gutachter oder in einem Gutachterbüro angestellte Sachverständige sind nämlich dazu angehalten pro Tag etwa 20 - 25 Gutachten abzuliefern, daher sind sie für jede Erleichterung dankbar.

allein diese Aussagen von dir lassen den zwingenden Schluss zu, dass du:

A. ein Faker bist

B. unter einer Profilneurose leidest

C. oder beides Zusammen

du bist nie im Leben ein Sachverständiger - nicht für Kraftfahrzeuge- und wenn du mal einer warst, was ich aufgrund deiner Ausführungen hier sehr stark anzweifele, dann ist deine Uhr lange, aber schon sehr lange abgelaufen :mad:

@ Dellenzähler!

Tut mir leid, wenn Du etwas zitierst was ich nie so geschrieben habe.

Nirgends habe ich behauptet ich wäre ein Sachverständiger. Du solltest da genau lesen.

Die Aussagen deinerseits A - B - C, qualifizieren sich selbst, da Deine Analyse des Beitrages von mir, jeder Logik entbehrt.

Leider ist das bei uns so, dass Gutachter unter enormen Stress stehen, ihr Pensum von 20 - 25 Besichtigungen zu erfüllen. Kann natürlich möglich sein, dass die alle die Unwahrheit sagen, ich fahre mit denen ja nicht mit.

adi

Zitat:

Original geschrieben von adisenator

 

Zitat:

Tut mir leid, wenn Du etwas zitierst was ich nie so geschrieben habe.

Zitat:

 Nirgends habe ich behauptet ich wäre ein Sachverständiger. Du solltest da genau lesen.

 

Nachdem ich meine Gutachten die ich mit Gutachtern der verschiedenen Anstalten nicht gezählt habe, die ich im Laufe von etwa 40 - 45 Jahren erstellt habe, kann ich Dir auch keine definitive Zahl sondern nur eine Schätzung nennen. Im Schnitt 2 Gutachten / Tag - ergibt pro Woche 10, sind pro Jahr an die 500 Gutachten. Den Rest zu ermitteln überlasse ich gerne Dir persönlich.

was biste denn dann bitte ?

 

Hausmeister bei der DEVK, Allianz,  HUK- Coburg oder was ??

 

20-25 Gutachten am Tag...

 

Hör auf hier so einen Mumpitz zu schreiben !!!

 

Feier lieber weiter Karneval und hör auf dich hier zu blamieren........ :mad:

 

*Kopfschüttel*

So - Ende der OT-Diskussion hier!

Für den TE ist es nämlich vollkommen uninteressant, wie viele Gutachten ein Sachverständiger am Tag erstellt!

Fakt ist hingegen:

1. Als Geschädigter bei einem Unfallschaden habe ich immer das Recht, einen Gutachter meiner Wahl zu beauftragen.

2. Ebenso habe ich das Recht, einen Rechtsanwalt zu beauftragen - die Kosten hierfür trägt die gegnerische Versicherung.

3. Eine Anwaltsbeauftragung muss nicht zwangsläufig zu einer Verhärtung der Fronten führen.

Ein versierter Anwalt führt eine Abwicklung des Schadens professionell durch, was ein Laie in Schadenregulierungsfragen eben nicht kann.

4. Als Geschädigter habe ganz allein ICH das Heft der Schadenregulierung in der Hand und muss dies auch nicht aus der Hand geben.

Das war dann gleichzeitig das Schlusswort in diesem Thread:

Die Frage des TE wurde beantwortet, er weiss nun (hoffentlich, was zu tun ist).

Weitere OT-Streitereien helfen niemandem hier und deshalb

***closed***

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