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Übertragung der SF Rabatte von Mutter
Hallo,
ich habe eine etwas komplizierte Frage zur Übertragung von SF Rabatten bei der KFZ Versicherung.
Folgender Fall:
Ich möchte gerne die SF Rabatte von meiner Mutter übernehmen. Meine Mutter hat allerdings ihr Auto seit knapp 6 Jahren nicht mehr angemeldet bzw. versichert. Nach 7 Jahren verfallen diese Prozente ja, deswegen möchte ich diese gerne auf mich übertragen.
Nun habe ich aber irgendwo gelesen das eine Übertragung nur innerhalb 1 Jahres nach Abmeldung möglich ist. Stimmt das ??
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17 Antworten
Kommt darauf an, wie das dein designierter Versicherer handhabt.
Meiner Meinung nach ist für die Bewertung ob 6 Jahre zu lange für eine Übertragung sind, der neue Versicherer zuständig, der alte Versicherer wird den Rabatt bestätigen da unter dem Namen deiner Mutter angefragt wird.
Das Ergebnis wird aber das gleiche sein. Ich wüsste zumindest aus dem Stegreif keinen der das nach 6 Jahren macht.
Außerdem wäre dann auch die Frage wie lange du den Führerschein hast. Hier wären dann 6 Jahre + die freien schadenfreien Jahre erforderlich.
Ich würde eher dazu raten erst mal ein Auto oder auch Roller bzw. Motorrad (wenn Führerschein vorhanden) bei einem anderen Versicherer auf deine Mutter zuzulassen und danach erst den Rabatt übertragen.
Genaueres könnte man sagen wenn man wüsste bei welchem Versicherer der Rabatt liegt, zu welchem Versicherer du willst, wie viel SF Jahre übertragen werden sollen und wie lange du den Führerschein hast.
Aachen Münchener verzichtet auf alle Fristen.
Zitat:
Genaueres könnte man sagen wenn man wüsste bei welchem Versicherer der Rabatt liegt, zu welchem Versicherer du willst, wie viel SF Jahre übertragen werden sollen und wie lange du den Führerschein hast.
Der Rabatt liegt bei der Mecklenburgischen. Ich bin momentan bei AllSecur in der Klasse SF2. Seit meinem neuen Auto habe ich es auf mich selbst versichert. Alle anderen Autos vorher wurden über meine Mutter versichert, meine Mutter hat SF25. Ich selbst habe den Führerschein jetzt 17 Jahre lang.
Am besten wäre es wohl wirklich das Auto erstmal ne zeitlang auf meine Mutter zu versichern und anschließend die SF Klasse auf mich zu übertragen.
Aber, wie geschrieben, habe ich mein Auto zur Zeit auf mich selbst versichert. Kann ich denn nun einfach das Auto auf meine Mutter versichern ? Ich müsste doch dann erstmal meine kündigen und da habe ich doch Fristen, oder ?
Kurzfristig die Versicherung auf deine Mutti zu versichern, geht nur bei Umeldung des autos. Oder man spricht mit der Versicherung und fragt ob man diese vorzeitig kündigen kann. Jetzt haste auch chancen bei einer Versicherungsbeitragerhöhung 4 wochen nach zugang des Briefes zu kündigen, und es auf deine Mutter zu versichern.
Hi,
hier ein paar Möglichkeiten :
Du kannst die SF-Klasse anfragen, hier werden allerdings maximal deine 17 Jahre Fahrerfahrung berücksichtigt.
Es gibt durchaus Angebote bei denen diese Fristen nicht berücksichtigt werden ( wurde glaube ich oben schon beschrieben ) allerdings gillt hier zu beachten das du nach einem Schadensfall so zurück gestuft wirst wie du es bei der tatsächlichen SF-Klasse in deinem Fall also 17 geworden wärest.
Zweite Version du meldest dein Auto auf deine Mutter an, in diesem Fall bekommst du bei jeder Versicherung die SF25 ( kannst dir also dein Beitrags und Leistungsspektrum selber aussuchen ) dafür musst du allerdings die Ummelde Gebühren Zahlen. Diese sollten in relation zum gesparten Beitrag allerdings zu verschmerzen sein.
Zu beachten gillt allerdings das Versicherungsnehmer ab ca. 60 Jahren wieder teurer werden, du solltest dir also vorher ein Angebot einholen ;-) nicht das es dann ein böses erwachen gibt.
Du kannst dann in ( je nach Versicherung ) ein paar Jahren die Prozente deiner Mutter komplett übernehmen. Dabei gillt zu beachten welche Höchsteinstufung die Gesellschaft bietet ( manche rechnen mit max. 25 Jahren andere gehen bis 35 ).
Solltest du noch Fragen haben schick mir kurz eine PN ;-)
Beste Grüße
J.R
Ich habe es jetzt so geplant:
Da meine Versicherung die Versicherungsgebühren erhöht hat, werde ich mein Sonderkündigungsrecht gebrauchen und kündigen.
Dann möchte ich das Auto auf meine Mutter versichern. Eine zeitlang soll das so laufen und dann werde ich die SF Rabatte übernehmen.
Da ich vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen kann, kann ich doch dann das Auto über meine Mutter versichern, oder ?
Ja kannst du machen, allerdings gillt zu beachten das ein abweichender Halter bei den meisten Versicherungen auch einen Mehrbeitrag bedeutet.
Grüße
J.R
Wird wohl immer noch günstiger als meine jetztige sein. Ansonsten wäre der Mehrbetrag ja nur für einen gewissen Zeitraum.
Aber werde sicherheitshalber mal vorher einen Versicherungsvergleich durchführen.
Lach, das macht wohl Sinn.
Es ist natürlich um einiges günstiger wie wenn du es bei deiner SF2 lässt.
Ein Vergleich der Ummeldegebühren zum Mehrbeitrag würde aber wahrscheinlich trotzdem Sinn machen.
Es sei denn das Auto ist über Leasing oder Finanzierung erworben das würde es etwas umständlicher machen :-)
Grüße
J.R
Ich habe mal nachgeschaut, ich würde nach meiner Methode ca. 300 Euro im Jahr sparen.
Wie lange müsste ich das Auto denn auf meine Mutter versichern? Könnte ich im Sommer zb schon die Rabatte auf mich übertragen?
Die Übertragung wird im Sommer leichter, da das Auto aktuell versichert ist.
Allerdings gillt dann immer noch das du maximal die Jahre übertragen bekommen kannst die du selber erfahren haben könntest ( also SF17 )
Respektive 18 da dann ja ein neues Jahr angefangen hat.
Um es zu konkretisieren die nächsten 8 Jahre fährst du günstiger wenn das Auto bei deiner Mutter bleibt danach relativiert sich das.
Grüße
J.R
Danke, ab wann ich es dann selber auf mich verischere werde ich dann mal überlegen.
Aber eine kleine Frage noch:
Die Versicherungen machen dann kein Ärger, da das Auto ja dann erst ein paar Monate über meine Mutter versichert ist ?
Und folgenden Satz finde ich immer wieder: "Darüber hinaus müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie das Fahrzeug selbst überwiegend gefahren sind."
Wie genau nehmen es denn die Versicherer damit ?
gewöhnlich ist es damit getan mit dem Führerschein nachzuweisen, dass man eine "Berechtigung" zum Fahren hatte. Manche Versicherer prüfen auch, ob bei dem betreffenden Fahrzeug z.B. ein Einzelfahrer Nachlass enthalten war und somit kein anderer fahren dürfte. Wird mit einer Übertragung der Versicherer gewechselt, wird dies aber meist nicht überprüft, da dies für den Folgeversicherer nur schwer möglich ist. Bei einem Wechsel beim gleichen VR kann der Sachbearbeiter leichter in die Vergangenheit des Vertrages sehen ob es z.B. Einzelfahrernachlass gab...