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Übertragung und Höherstufung SF-Klasse bei Erst- und Zweitwagen
Liebes Forum,
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Zusammenfassung für alle die nicht so viel lesen wollen:
Zur Höherstufung der SF Klassen nach Übertragung der SF Klasse vom bisherigen Skoda auf den neuen Volvo habe ich telefonisch folgende Auskunft bekommen:
a) Der Volvo erhält die übertragene SF-Klasse 17 und wird im September 2025 auf 18 gestuft, sofern unfallfrei.
Damit würden die mit dem Skoda im aktuellen Jahr "erfahrenen" 9 Monate verfallen
b) Der Skoda wird trotz Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen weiter immer zum 01.01 höher gestuft, sofern unfallfrei. Da zum 01.01.25 aber nicht mehr als ein halbes Jahr in der neuen Klasse, erfolgt eine Höherstufung erst zum 01.01.26.
Damit müsste ich mit dem Skoda der jetzt als Zweitwagen geführt wird in der ungünstigen SF-Klasse 4 statt 12 Monaten wie üblich, 15 Monate unfallfrei fahren.
Die Punkte a) und b) empfinde ich als sehr nachteilhaft.
Gibt es einen Weg dies zu vermeiden?
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Langfassung:
Folgende Situation:
Fahre einen Skoda Fabia der seit Jahren bei der HUK Coburg versichert ist (Haftpflicht+VK). SF-Klasse 17. Hauptfälligkeit 01.01
Jetzt habe ich einen gebrauchten Volvo XC60 gekauft. Der Volvo soll die SF-Klasse 17 übernehmen, da höhere Typklasse. Der Skoda soll als Zweitwagen behalten werden, “fällt" bzw. wird dann auf SF-Klasse 4 eingestuft.
Telefonisch habe ich ein Angebot eingeholt und es hieß für den Volvo würde die Hauptfälligkeit nicht der 01.01 sein, sondern ein Jahr nach Abschluss der Versicherung also im September. Nach dem aktuellen Versicherungsbedingungen scheint das aber nicht zwingend zu sein (Zitat: "Die automatische Verlängerung des Vertrags tritt auch ein, wenn zu Vertragsbeginn die Laufzeit weniger als ein Jahr beträgt, um einen bestimmten Ablauftermin zu erreichen. Beispiel: Der Vertrag beginnt am 1. September und endet am 1. Januar. Ab 1. Januar verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Und dann immer wieder um ein Jahr.
Aber: Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr vereinbart, endet der Vertrag zu dem vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.")
Bezüglich des Skoda hatte ich überlegt einen Telematik Tarif auszuprobieren. Im Meine HUK Online Portal heißt es, man muss in diesem Fall den Vertrag auf die neuen Versicherungsbedingungen umstellen und wird zu einem Rechner weitergeleitet. Nach Eingabe der Daten ergibt sich für den Skoda eine deutliche Ersparnis von mehr als 200€ im Vergleich zu dem alten Vertrag.
Zur Höherstufung der SF Klassen habe ich telefonisch folgende Auskunft bekommen:
a) Der Volvo erhält die übertragene SF-Klasse 17 und wird im September 2025 auf 18 gestuft, sofern unfallfrei.
Damit würden die mit dem Skoda im aktuellen Jahr "erfahrenen" 9 Monate verfallen
b) Der Skoda wird trotz Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen weiter immer zum 01.01 höher gestuft, sofern unfallfrei. Da zum 01.01.25 aber nicht mehr als ein halbes Jahr in der neuen Klasse, erfolgt eine Höherstufung erst zum 01.01.26.
Damit müsste ich mit dem Skoda in der ungünstigen SF-Klasse 4 statt 12 Monaten wie üblich, 15 Monate unfallfrei fahren.
Die Punkte a) und b) empfinde ich als sehr nachteilhaft.
Kann das sein? Oder habe ich oder die Versicherung irgendwo einen Denkfehler?
Gibt es einen Weg dies zu vermeiden? (Also die "erfahrenen" 9 Monate nicht verfallen zu lassen bzw. mit dem Skoda 3 Monate zusätzlich unfallfrei fahren zu müssen bzw. wenigstens eines der Autos zum 01.01.25 in eine höhere Sf Klasse stufen zu lassen, also nach Ablauf der 12 unfallfreien Monate)
Vielen Dank für Eure Hilfe!
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12 Antworten
Da es ja die 6 Monatsregel seit 6/23 bei der HUK nicht mehr gibt, müsste der Skoda, wenn der Ablauf 01.01. hat, am 01.01.25 in SF 5 gestuft werden.
Für den Volvo gibt es nur noch den unterjährigen Ablauf, da kannst du nichts ändern
Kannst aber zum 01.01.25 ein VN-Wechsel auf deine Frau mit dem Volvo machen.
Dann bekommt deine Frau SF18.
Aber auch den neuen Tarif 1/25, ob der günstiger ist, wie die SF 17 im Tarif 7/24 kannst du erst ab 07.10.24 berechnen
Oder den Volvo bis zum 1.1.25 wegstellen (also unangemeldet in der Garage parken) und die Ganze Wechselaktion um 3 Monate nach hinten schieben. Den Skoda derweil an der Strasse parken, ist ja angemeldet, falls es ein Platzproblem geben sollte.
Herzlichen Dank @celica1992 für die hilfreiche Antwort!
Nachfrage:
Zitat:
@celica1992 schrieb am 30. September 2024 um 12:14:01 Uhr:
Da es ja die 6 Monatsregel seit 6/23 bei der HUK nicht mehr gibt, müsste der Skoda, wenn der Ablauf 01.01. hat, am 01.01.25 in SF 5 gestuft werden.
Gilt die Einstufung in SF5 zum 01.01.25
a) nur wenn ich im alten Tarif (AKB 01.01.2016) bleibe?
Dort ist definitiv Ablauf 01.01. Muss man dann mehr als 6 Monate in der neuen SF Klasse gefahren sein oder reicht es 9 Monate in SF17 und dann 3 Monate in SF4 unfallfrei gewesen zu sein?
b) oder auch in dem Fall, dass ich jetzt schon für den Skoda Telematik dazubuche?
Laut MeineHuk muss man dazu in den neuen Tarif wechseln und der hat ja unterjährigen Ablauf.
Falls b) nicht geht, müsste/sollte man wohl die Einstufung in SF5 abwarten und Telematik und damit den günstigeren neuen Tarif erst nach dem 01.01.25 dazubuchen oder?
Zitat:
Für den Volvo gibt es nur noch den unterjährigen Ablauf, da kannst du nichts ändern
Kannst aber zum 01.01.25 ein VN-Wechsel auf deine Frau mit dem Volvo machen.
Dann bekommt deine Frau SF18.
Aber auch den neuen Tarif 1/25, ob der günstiger ist, wie die SF 17 im Tarif 7/24 kannst du erst ab 07.10.24 berechnen
Gibt es Nachteile durch den VN Wechsel auf meine Frau und kann später wieder zurückgewechselt werden?
Wir haben (bald) einen Kombibonus weil private Haftpflicht und Gebäudeversicherung (wie auch PKV) auch über mich bei der HUK laufen
Woraus bzw warum ergibt sich, dass sie dann SF18 statt meiner SF17 bekommt?
Vielen Dank
Seit letztem Jahr kann man nur noch zum Ablauf, den Tarif wechseln. Ausnahme ist die Aufnahme von Telematik. Dann kannst musst du bei einem älteren Tarif umstellen und du hast dann auch den unterjährigen Ablauf und er wird dann auch in 1 Jahr in SF5 gestuft.
Machst du jetzt kein Telematik und bleibst im alten Tarif, kriegst du zum 01.01.25 dann die SF 5.
Danach kannst du dann Telematik dazu nehmen.
Glaube aber nicht das dies günstiger wird.
Deine Frau würde deshalb die SF18 am 01.01.25 bekommen, weil dein Vertrag im Hintergrund schon am 01.01.25 weitergestuft wird. Bei einem VN-Wechsel zum 01.01.25 bekommt sie dann SF18, muss aber auch 18 Jahre den FS haben .
Sie kriegt dann ja auch den Tarif 01/25, ob dann das Ganze dann günstiger wird, wage ich zu bezweifeln. Einfach ab 07.10. selbst berechnen
Zitat:
@celica1992 schrieb am 1. Oktober 2024 um 13:39:16 Uhr:
Machst du jetzt kein Telematik und bleibst im alten Tarif, kriegst du zum 01.01.25 dann die SF 5.
Danach kannst du dann Telematik dazu nehmen.
Glaube aber nicht das dies günstiger wird.
Danke @celica1992
a) Alter Tarif mit SF4 wäre laut telefonischer Auskuft ~586€
b) Telematik jetzt mit SF4 hab ich Online selbst gerechnet ~ 377€
c) Telematik ab 01.01.25 mit SF5 sagst du kann ich ab 07.10 (selbst?) rechnen oder liegt der nur intern vor und ich muss anrufen?
Kann ich mich nach dem 07.10 noch zwischen b) und c) entscheiden oder gilt ab dann nur noch der Tarif 01/25?
Wie kann ich mir Option b) offenhalten bis ich sie mit c) vergleichen kann? (Angebot für b) zusenden lassen und ggf nach Vergleich mit c) dann annehmen?)
Die Entscheidung nur vom Endpreis abhängig machen, dh egal ob SF4 oder SF5?
Sorry für die "Anfängerfragen"
Vielen Dank
Der Tarif 01/25 beginnt am 01.01.25
Zwischen b. U. c. kannst du auch noch nach dem 7.10. entscheiden.
Um die SF5 zum 01.01.25 zu bekommen, darfst du aber vorher nicht auf Telematik umstellen.
Das wird meiner Erfahrung nach, auch nicht günstiger, wie jetzt die SF4 nehmen und gleich Telematik dazunehmen.
Sparst ja dadurch dieses Jahr ca 40 Euro
Zitat:
@celica1992 schrieb am 30. September 2024 um 12:14:01 Uhr:
Da es ja die 6 Monatsregel seit 6/23 bei der HUK nicht mehr gibt, müsste der Skoda, wenn der Ablauf 01.01. hat, am 01.01.25 in SF 5 gestuft werden.
Ich habe gerade nochmal bei der HUK angerufen.
Sie behaupten, der Skoda wird jetzt als Zweitwagen neu eingestuft mit SF4.
Da er 2024 nicht mehr als 6 Monate in der SF 4 fahren wird, wird er erst zum 01.01.26 in die SF5 gestuft wenn ich im alten Tarif bleibe.
Das gleiche gilt, wenn ich zum 01.01.25 in Telematik wechsle.
Also SF5 nach 1 Jahr und 3 Monaten.
Wenn ich sofort in Telematik wechsle, würde er erst im Oktober 26 in die SF5 hochgestuft werden.
Also SF5 nach 2 Jahren.
Und die vom Skoda erfahrenen 9 Monate unfallfrei sind auch weg.
Das kann doch alles nicht sein?
Woraus ergibt sich denn dass es keine 6 Monatsregel mehr gibt?
Oder gibt es eine andere Lösung?
Zitat:
:
Wenn ich sofort in Telematik wechsle, würde er erst im Oktober 26 in die SF5 hochgestuft werden.
Also SF5 nach 2 Jahren.
Das kann normalerweise nicht sein… sicher daß das kein Hörfehler war oder Missverständlich?
Müsste eigentlich heißen:
Jetzt zu Beginn im Oktober 24 in SF 4,
Nach 1 Jahr im Okt.25 in SF 5,
im Okt.26 dann SF 6 und immer so weiter.
Da würde ich nochmals nachfragen.
@Pauliese
Leider kein Hörfehler/Missverständnis.
Ich bin fast vom Stuhl gefallen und hab noch mehrmals nachgefragt.
Gibt es denn tatsächlich eine 6 Monatsregelung vor Hochstufung? Also dass man 6 Monate in einer SF Klasse gefahren sein muss und zwar nicht 6 Monate im vorangegangenen Vertragsjahr, sondern im vorausgegangenen Kalenderjahr?
Die 6 Monatsregel gibt es seit 7/23 nicht mehr.
Bei einer Erst Einstufung bekommt der Vertrag ein Rabattgrundjahr.
Fängt eine Ersteinstufung am 01.10.24 an, bekommt man das Rabattgrundjahr 2024.
Wird der Vertrag so wie hier mit einer ZWR SF4 ersteingestuft, bekommt er das Rabattgrundjahr 2020.
Ist der Ablauf des Vertrages wie hier weiterhin der 01.01. kommt der Vertrag am 01.01.25 in SF5 , denn melde ich am 02.01.25 ein anderes Fahrzeug auf diesen Vertrag an, bekommt dies auch SF5.
Du darfst nicht dieses Jahr Telematik dazunehmen, wenn dein jetziger Tarif zu alt ist, geht dies nur mit einem Wechsel in den aktuellen Tarif und dann hast du Ablauf + 1 Jahr
Man musste mindestens 180 Tage am Stück, entsprechend 6 Monate im LAUFENDEN, also
aktuellem Kalenderjahr versichert gewesen sei um dann die nächste Rabattstufe im neuen Jahr zum 1.1. zu erklimmen. So war diese uralte Regelung die ich 1984 anwandte, als ich mein 1. Fahrzeug versichert hatte.
Zugelassen hatte ich das Ende Juli 84, aber die Versicherung zum 1.7.84 rückdatieren lassen, mit entsprechender Halbjahresprämien Zahlung , um somit Ab 1.1.85 von SF 0 auf SF 1/2 gestuft zu werden.
Damals machte das viel aus…. Jahresprämie war bezogen auf SF 1 (=100 %) ca. 800.- DM.
SF 0 bedeuteten 175 % also etwa 1400 DM jährliche Prämie, nur Haftpflichtversichert.
SF 1/2 entsprachen 125 %, also ca. 1000 DM.
Ich würde mir das schriftlich geben lassen, aber wie Celica soeben geschrieben hat, muss man Dir da offenbar Unsinn erzählt haben…