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Umbau Blinker von rot auf gelb bei Lincoln Mark IV Bj 72

Themenstarteram 13. Juli 2011 um 17:50

Hallo zusammen!

Kann mir jemand einen brauchbaren Tip geben:

Ich habe einen Mark IV BJ 72 erstanden und will ein H-Kennzeichen. Nun fordert die DEKRA den Umbau der Heckblinker auf gelb. Lt. Anforderungskatalog gem. § 21c StVZO heißt es "Der Umbau von Beleuchtungsteilen, der für die Zulassung erforderlich ist, muß anerkannt

werden. Ein genereller Umbau von Beleuchtungsteilen (z.B. Manta-Rückleuchten an einem Mercedes) ist hingegen nicht statthaft." Für mein Auto gibt es keine gelben Blinker und ein Gebastel ist nicht zulässig.

Muß die DEKRA/TÜV die roten Blinker anerkennen?

Gruß ulisae

Beste Antwort im Thema

Gegen den Zwang zur gelben Blinkerpest ist unbedingt bei den zuständigen Stellen IMMER mit Nachdruck zu protestieren! Je mehr Leute das tun, desto unbequemer wird es für die Behörden. Immerhin gibt es knapp 13.000 zugelassene US-Oldtimer in Deustchland! Einen sinnhaften Grund gibt es für das Beharren auf den teils abenteuerlichen Umbauten nämlich nicht. Sicherheitsaspekte können es wohl kaum sein, denn die blödsinnige Argumentation, daß gelbes Licht besser zu sehen ist, läßt sich mit diversen kleinen Experimenten leicht widerlegen (eines davon unten gezeigt. Großflächige rote Blinkleuchten wie bei Amerikanern größtenteil üblich sind immer besser sichtbar als kleine, gelbe in die Rückleuchte integrierte Blinker moderner Bauart. Copyright Romiman).

Zitat:

§ 53 StVZO vor 01.01.1983 Brems- und Blinklicht als Baueinheit zulässig (Einkammerleuchte)

Wobei diese hirnrissige Formulierung de facto eigentlich keine Freigabe für rote Blink-/Brems-/Rückleuchten sein soll, sondern lediglich erlaubt, daß Fahrzeuge durch die Blinkergläser Bremslicht zeigen dürfen, also oranges Bremslicht. Denn rotes Blinklicht ist ja neuerdings seit 1970 nicht mehr zulassungsfähig und Blinker müssen orange sein.

Nun wird/wurde wohl in keinem Land dieses Planeten ein Auto hergestellt, das orange durch seine Blinker bremsleuchtet. Jedenfalls kenne ich keines. Nur deutsche Behörden erfinden für diesen absurden Fall ein Gesetz, daß das als Ausnahme anerkannt werden kann. Man stelle sich das mal vor: Hundert Millionen Autos fahren mit roten Blinkern herum. Alle in Dummenland nicht zulassungsfähig! Aber für ungefähr 3 italienische Vesparoller von 1980 wird eine Ausnahme gebastelt. Brain Dead!

Eher umgekehrt muß es sein! Gelbe Bremslichter haben an Autos nichts verloren. Abschaffen! Dafür uneingeschränkte Zulassungfähigkeit von roten Fahrtichtungsanazeigern hinten ohne jede Ausnahmegenehmigung, denn sie sind keine Ausnahme sondern alltägliche Normalität!!!

Auch diese diversen anderen Blödsinnigkeiten wie: Seitenmarkierungsleuchten hinten müssen gelb sein. Nur wenn sich mit der Rückleuchte in Baueinheit sind, dürfen sie rot sein. Inkonsequenter ging es nicht, wie?!

Amöben haben mehr Verstand!

 

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Falls es sich um ein Import-Fahrzeug handelt, das bisher nicht in D bzw. EU zugelassen war:

Rote Blinker dürfen nicht mehr eingetragen werden. Die Originalität steht da hintenan.

Falls das Fahrzeug schon früher hier zugelassen war und rote Blinker als Ausnahme eingetragen hatte: kein Problem.

Neu eingetragen werden darf das aber überhaupt nicht mehr, egal wie groß der technische Aufwand einer Umrüstung ist oder wie blöd das hinterher aussieht.

Themenstarteram 13. Juli 2011 um 18:30

Danke erst mal.

dann muß ich mir warscheinlich was einfallen lassen

am 15. Juli 2011 um 19:08

Hallo!

Also das kann ich mir absolut nicht vorstellen das ein DEKRA-Mensch so etwas von dir verlangt:eek:

Also entweder der gute Mann ist gerade erst von der Schule oder er hat echt keine Ahnung von US-Oldtimern?!

1. du wirst auf der ganzen Welt keine Rückleuchten mit gelber Blinkeinheit für dein Auto bekommen weil es diese einfach nie gab!

2. würde es die Orginalität des Fahrzeuges versauen und du bekomst wieder keine H-Zulassung weil es einfach nicht original ist

3. wäre eine Sonderanfertigung der Rückleuchte inkl. der "Einzelabnahme" unbezahlbar.

Ich würd den mal fragen ob er dir den Katalog geben soll wo es sollche Teile gibt!

Diplomat28E, du magst ja recht haben aber das trifft laut meinen Kenntnissen nur für neuere Baujahre zu(z.B. so ab 1990);)

Mein Tip: Ruf mal bei der DEKRA Zentrale an und schildere dein Anliegen, ich wette die erzählen dir was ganz anderes:D

Gruß

Micha

Zitat:

Original geschrieben von oldsschmiede

[…]

Diplomat28E, du magst ja recht haben aber das trifft laut meinen Kenntnissen nur für neuere Baujahre zu(z.B. so ab 1990);)

[…]

Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung bis 31.12.1969 ist die Eintragung immer noch möglich. Bei Fahrzeugen ab Erstzulassung 1.1.1970 sind rote Blinker hinten nicht mehr zulässig, Ausnahmegenehmigungen dürfen nicht mehr erteilt werden, bestehende genehmigte Ausnahmen fallen allerdings unter den Bestandsschutz.

Grüsse

Norske

am 16. Juli 2011 um 7:25

Hallo norske, da werd ich das mal glauben (müssen).

Ich kann mir aber nicht vorstellen wie bzw. welche Firma so eine Sonderanfertigung macht. Das ist in meinen Augen ne riesen Sauerei:mad: praktisch muss jetzt jeder der sich nen coolen 70er Ami-Schlitten rüberholt sich so einen Wahnsinn antun?! Auf der einen Seite heulen die von der DEKRA wegen jeden quäntchen rum was nicht original ist, auf der anderen Seite verlangen die so einen riesen Eingriff in die orginalität des Fahrzeugs. Ich finde gerade die roten Blinker machen das besondere an nem Ami aus.

Bloß gut das mein Auto schon mal zugelassen war und das ganze Zeug's mit "Wirkung in etwa" eingetragen ist.

Gruß

Micha

Hi ulisae,

ganz einfach, such' dir eine andere Prüfstelle.

Es gibt genug Prüfer, die dir an einem Ami für's H die roten Blinker eintragen. Vermutlich kommst du aber um die Trennung von Blink- und Bremslicht nicht rum. Such' mal in Ami-Forum, dort gibt es immer gute Tipps ;)

Gruß

Hendrik

am 17. Juli 2011 um 12:51

Moin,

das mit den roten Blinkern geht. Hab ich schließlich auch geschafft. Ging zwar um nen 77iger aber das sollte ja keine große Rolle spielen.

In welchem Bundesland bist du denn Wohnhaft oder warst bei der Dekra?

Schau mal, ohne jetzt Werbung machen zu wollen, im lincolnforum.dehäh vorbei. Da wurde der Spass schon mehrmals durchgekaut.

MfG

Mirko

Zum Thema hintere Blinker/Bremsleuchten:

Zitat:

§ 53 StVZO vor 01.01.1983 Brems- und Blinklicht als Baueinheit zulässig (Einkammerleuchte)

Ansonsten: Such dir einen anderen Prüfer.

Bin gespannt wie das bei meinem 77er Lincoln läuft...

Gegen den Zwang zur gelben Blinkerpest ist unbedingt bei den zuständigen Stellen IMMER mit Nachdruck zu protestieren! Je mehr Leute das tun, desto unbequemer wird es für die Behörden. Immerhin gibt es knapp 13.000 zugelassene US-Oldtimer in Deustchland! Einen sinnhaften Grund gibt es für das Beharren auf den teils abenteuerlichen Umbauten nämlich nicht. Sicherheitsaspekte können es wohl kaum sein, denn die blödsinnige Argumentation, daß gelbes Licht besser zu sehen ist, läßt sich mit diversen kleinen Experimenten leicht widerlegen (eines davon unten gezeigt. Großflächige rote Blinkleuchten wie bei Amerikanern größtenteil üblich sind immer besser sichtbar als kleine, gelbe in die Rückleuchte integrierte Blinker moderner Bauart. Copyright Romiman).

Zitat:

§ 53 StVZO vor 01.01.1983 Brems- und Blinklicht als Baueinheit zulässig (Einkammerleuchte)

Wobei diese hirnrissige Formulierung de facto eigentlich keine Freigabe für rote Blink-/Brems-/Rückleuchten sein soll, sondern lediglich erlaubt, daß Fahrzeuge durch die Blinkergläser Bremslicht zeigen dürfen, also oranges Bremslicht. Denn rotes Blinklicht ist ja neuerdings seit 1970 nicht mehr zulassungsfähig und Blinker müssen orange sein.

Nun wird/wurde wohl in keinem Land dieses Planeten ein Auto hergestellt, das orange durch seine Blinker bremsleuchtet. Jedenfalls kenne ich keines. Nur deutsche Behörden erfinden für diesen absurden Fall ein Gesetz, daß das als Ausnahme anerkannt werden kann. Man stelle sich das mal vor: Hundert Millionen Autos fahren mit roten Blinkern herum. Alle in Dummenland nicht zulassungsfähig! Aber für ungefähr 3 italienische Vesparoller von 1980 wird eine Ausnahme gebastelt. Brain Dead!

Eher umgekehrt muß es sein! Gelbe Bremslichter haben an Autos nichts verloren. Abschaffen! Dafür uneingeschränkte Zulassungfähigkeit von roten Fahrtichtungsanazeigern hinten ohne jede Ausnahmegenehmigung, denn sie sind keine Ausnahme sondern alltägliche Normalität!!!

Auch diese diversen anderen Blödsinnigkeiten wie: Seitenmarkierungsleuchten hinten müssen gelb sein. Nur wenn sich mit der Rückleuchte in Baueinheit sind, dürfen sie rot sein. Inkonsequenter ging es nicht, wie?!

Amöben haben mehr Verstand!

 

Us-blinker-17544
am 17. Juli 2011 um 18:00

Danke spechti, Zin-Azshari, Dr_Death01 und redmex :):)

Das wollte ich hören.

Gruß

Spechti,

die ganze Nummer ist noch viel viel kruder: Wenn Dir einer der Durchschnittspiloten hinten in den legal, weil mit Ausnahmegenehmigung versehenen, rot blinkenden Lincoln donnert, dann kann es sein, dass Dir eine Teilschuld angelastet wird – kranke Welt…

Grüsse

Norske

am 18. Juli 2011 um 0:50

Nimm´ gelbe LED´s, die sind heller und blinken dann gelb/orange durchs rote Glas.

Sollte jeden Prüfer friedlich stimmen,auch wenn nicht StVO zugelassen.

Einfach mal googeln,..... sowas hier

Gruß aus Düsseldorf

am 18. Juli 2011 um 2:07

Gelb + Rot = heller als Weiß + Rot :confused::confused:

am 18. Juli 2011 um 2:14

Zitat:

Original geschrieben von Prussiacus

Gelb + Rot = heller als Weiß + Rot :confused::confused:

Ich mach morgen mal ´n Foto/Video dann siehst Du wie das aussieht :-)

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