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Umbau Standlichtringe zu Tagfahrlicht

BMW 1er E87 (Fünftürer)
Themenstarteram 26. April 2007 um 13:05

Hallo,

Weiß jemand ob man die Standlichtringe auf Tagfahrlicht, sowie beim neuen 3 coupe, umbauen kann. Wenn ja, was dazu nötig ist (Umprogrammierung Lichtsteuerung, Lampentausch usw.)

Danke im Voraus für die Hilfe

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17 Antworten
am 26. April 2007 um 15:47

Was spricht dagegen einfach mit Standlicht zu fahren?

STAND licht !!!

Zitat:

Original geschrieben von deputamadre

Was spricht dagegen einfach mit Standlicht zu fahren?

Die StVO ;-)

Cori

Du brauchst die neuen Xenon Schweinerfer des FL, dadazu passend das neue Steuergerät, dadazu passend die neuen Rückleuchten und dann die entsprechenden Kabelbäume um alles zu verkabeln.

Zitat:

Original geschrieben von Oliver118d

STAND licht !!!

Dieser Irrglaube hält sich ja wirklich hartnäckig!!!

 

Das Standlicht ist als Beleuchtung erst dann verboten, wenn die Lichtverhältnisse Abblendlicht verlangen würden!

Nicht mit Nebelscheinwerfern verwechseln...

Wer jetzt diskutieren will (diese Diskussion gab es schon oft :)), kann das gerne tun, ich werde mich raushalten!

 

Grüße

am 26. April 2007 um 19:48

Zitat:

Original geschrieben von 120d-Schnitzer

 

Dieser Irrglaube hält sich ja wirklich hartnäckig!!!

 

Das Standlicht ist als Beleuchtung erst dann verboten, wenn die Lichtverhältnisse Abblendlicht verlangen würden!

Nicht mit Nebelscheinwerfern verwechseln...

Wer jetzt diskutieren will (diese Diskussion gab es schon oft :)), kann das gerne tun, ich werde mich raushalten!

 

Grüße

Dann erklär mir bitte, was folgendes in §17 Abs.2 StVO bedeutet:

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php

Gruß Stefan

Falls Du auf Abs. 2 anspielst, das gilt nur, wenn's dunkel ist (aber dann brauchen wir ja auch kein Tagfahrlicht ;) )

Zitat:

Original geschrieben von Stiefel82

Dann erklär mir bitte, was folgendes in §17 Abs.2 StVO bedeutet:

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php

Gruß Stefan

Ich verdränge mal den Gedanken daran, dass Du es nicht eigentlich besser wissen möchtest und erkläre es Dir gerne:

Der §17 bezieht sich auf Beleuchtung - die bei gegebenen Lichtverhältnissen einzuschalten sind.

Auch im Abs.2 geht es um Dämmerung oder Dunkelheit und nicht um den helligten Tag.

 

Grüße

am 26. April 2007 um 20:12

Zitat:

Original geschrieben von 120d-Schnitzer

Ich verdränge mal den Gedanken daran, dass Du es nicht eigentlich besser wissen möchtest und erkläre es Dir gerne:

Der §17 bezieht sich auf Beleuchtung - die bei gegebenen Lichtverhältnissen einzuschalten sind.

Auch im Abs.2 geht es um Dämmerung oder Dunkelheit und nicht um den helligten Tag.

 

Grüße

Ok, dann werd ich dir das halt mal glauben ;-)

Themenstarteram 27. April 2007 um 5:22

Zitat:

Original geschrieben von deputamadre

Was spricht dagegen einfach mit Standlicht zu fahren?

Die bessere Optik durch das hellere Licht würde mir besser gefallen. Weiß niemand ob man nicht einfach die Leuchtmittel der inneren Ringe tauschen kann, da ich in meiner fast 20-jährigen Fahrzeit mein Auto max. 2x so abgestellt habe dass ich ein Standlicht benötigt habe.

Zitat:

Original geschrieben von 120d-Schnitzer

 

Dieser Irrglaube hält sich ja wirklich hartnäckig!!!

 

Das Standlicht ist als Beleuchtung erst dann verboten, wenn die Lichtverhältnisse Abblendlicht verlangen würden!

Nicht mit Nebelscheinwerfern verwechseln...

Wer jetzt diskutieren will (diese Diskussion gab es schon oft :)), kann das gerne tun, ich werde mich raushalten!

 

Grüße

Richtig!!! Es ist erlaubt mit Standlicht zu fahren, die STVO verbietet das in keinster Weise, so lange der Einsatz von Abblendlicht nicht erforderlich ist.

mfg

Tim

am 28. April 2007 um 14:01

Also dass

Zitat:

Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

nur gilt wenns dunkel ist, kann ich dem Abschnitt 2 nicht entnehmen...

Aber ich fahr ohnehin immer mit Standlicht.

Zitat:

Original geschrieben von dognose

Also dass

 

nur gilt wenns dunkel ist, kann ich dem Abschnitt 2 nicht entnehmen...

Aber ich fahr ohnehin immer mit Standlicht.

2 bezieht sich auf 1

So sehe ich das nicht.

Wenn sich ein Paragraph auf einen anderen bezieht, wird der als Unterpunkt genannt z.B. 2.1 oder hier 2a.

Da hier ganz klar von STANDlicht gesprochen wird, funzt das nicht, dass es am Tage erlaubt ist.

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