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Umbau Standlichtringe zu Tagfahrlicht
Hallo,
Weiß jemand ob man die Standlichtringe auf Tagfahrlicht, sowie beim neuen 3 coupe, umbauen kann. Wenn ja, was dazu nötig ist (Umprogrammierung Lichtsteuerung, Lampentausch usw.)
Danke im Voraus für die Hilfe
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17 Antworten
Was spricht dagegen einfach mit Standlicht zu fahren?
STAND licht !!!
Zitat:
Original geschrieben von deputamadre
Was spricht dagegen einfach mit Standlicht zu fahren?
Die StVO ;-)
Cori
Du brauchst die neuen Xenon Schweinerfer des FL, dadazu passend das neue Steuergerät, dadazu passend die neuen Rückleuchten und dann die entsprechenden Kabelbäume um alles zu verkabeln.
Zitat:
Original geschrieben von Oliver118d
STAND licht !!!
Dieser Irrglaube hält sich ja wirklich hartnäckig!!!
Das Standlicht ist als Beleuchtung erst dann verboten, wenn die Lichtverhältnisse Abblendlicht verlangen würden!
Nicht mit Nebelscheinwerfern verwechseln...
Wer jetzt diskutieren will (diese Diskussion gab es schon oft ), kann das gerne tun, ich werde mich raushalten!
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von 120d-Schnitzer
Dieser Irrglaube hält sich ja wirklich hartnäckig!!!
Das Standlicht ist als Beleuchtung erst dann verboten, wenn die Lichtverhältnisse Abblendlicht verlangen würden!
Nicht mit Nebelscheinwerfern verwechseln...
Wer jetzt diskutieren will (diese Diskussion gab es schon oft ), kann das gerne tun, ich werde mich raushalten!
Grüße
Dann erklär mir bitte, was folgendes in §17 Abs.2 StVO bedeutet:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php
Gruß Stefan
Falls Du auf Abs. 2 anspielst, das gilt nur, wenn's dunkel ist (aber dann brauchen wir ja auch kein Tagfahrlicht )
Zitat:
Original geschrieben von Stiefel82
Dann erklär mir bitte, was folgendes in §17 Abs.2 StVO bedeutet:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php
Gruß Stefan
Ich verdränge mal den Gedanken daran, dass Du es nicht eigentlich besser wissen möchtest und erkläre es Dir gerne:
Der §17 bezieht sich auf Beleuchtung - die bei gegebenen Lichtverhältnissen einzuschalten sind.
Auch im Abs.2 geht es um Dämmerung oder Dunkelheit und nicht um den helligten Tag.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von 120d-Schnitzer
Ich verdränge mal den Gedanken daran, dass Du es nicht eigentlich besser wissen möchtest und erkläre es Dir gerne:
Der §17 bezieht sich auf Beleuchtung - die bei gegebenen Lichtverhältnissen einzuschalten sind.
Auch im Abs.2 geht es um Dämmerung oder Dunkelheit und nicht um den helligten Tag.
Grüße
Ok, dann werd ich dir das halt mal glauben ;-)
Zitat:
Original geschrieben von deputamadre
Was spricht dagegen einfach mit Standlicht zu fahren?
Die bessere Optik durch das hellere Licht würde mir besser gefallen. Weiß niemand ob man nicht einfach die Leuchtmittel der inneren Ringe tauschen kann, da ich in meiner fast 20-jährigen Fahrzeit mein Auto max. 2x so abgestellt habe dass ich ein Standlicht benötigt habe.
Zitat:
Original geschrieben von 120d-Schnitzer
Dieser Irrglaube hält sich ja wirklich hartnäckig!!!
Das Standlicht ist als Beleuchtung erst dann verboten, wenn die Lichtverhältnisse Abblendlicht verlangen würden!
Nicht mit Nebelscheinwerfern verwechseln...
Wer jetzt diskutieren will (diese Diskussion gab es schon oft ), kann das gerne tun, ich werde mich raushalten!
Grüße
Richtig!!! Es ist erlaubt mit Standlicht zu fahren, die STVO verbietet das in keinster Weise, so lange der Einsatz von Abblendlicht nicht erforderlich ist.
mfg
Tim
Also dass
Zitat:
Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
nur gilt wenns dunkel ist, kann ich dem Abschnitt 2 nicht entnehmen...
Aber ich fahr ohnehin immer mit Standlicht.
Zitat:
Original geschrieben von dognose
Also dass
nur gilt wenns dunkel ist, kann ich dem Abschnitt 2 nicht entnehmen...
Aber ich fahr ohnehin immer mit Standlicht.
2 bezieht sich auf 1
So sehe ich das nicht.
Wenn sich ein Paragraph auf einen anderen bezieht, wird der als Unterpunkt genannt z.B. 2.1 oder hier 2a.
Da hier ganz klar von STANDlicht gesprochen wird, funzt das nicht, dass es am Tage erlaubt ist.