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Umgang mit der Air Arken GmbH Düsseldorf

Themenstarteram 20. Dezember 2017 um 7:16

Guten Morgen,

die Parkplatzbewirtschaftungsfirma Air Arken GmbH aus Düsseldorf schreibt mich an und verlangt eine Zahlung in Höhe von 30 Euro weil unser Fahrzeug angeblich vorschriftswidrich auf einem Supermarktparkplatz geparkt haben soll.

Wie werde ich Air Arken am besten wieder los? Zahlen werde ich auf keinen Fall.

Hinweise ggf. per PN.

Gruss Dieter

Beste Antwort im Thema
am 20. Dezember 2017 um 13:06

So lange es nicht das eigene Grundstueck oder Geschaeft ist, wird sich benommen wie eine offene Hose. Da verlangt man und fordert alles umsonst. Aber wenn es dann ploetzlich das eigene Grundstueck oder Geschaeft waere, ja dann wuerde man sich sicher Austoben. Ich will nicht Wissen wieviel von den die Privatparkplaetze belegen und dann die Strafe nicht zahlen wollen, zu Hause ein Schild an der Einfahrt haben das ,,Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig Abgeschleppt werden`` anzeigt ;)

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Nix machen. Erst wenn ein Brief mit gelbem Umschlag im Kasten ist, fristgerecht dem Mahnbescheid widersprechen.

Stand denn das Fahrzeug tatsächlich unzulässigerweise auf dem Supermarktparkplatz? Dann wurden die Einstellbedingungen akzeptiert und die Forderung ist berechtigt. Anders wäre es nur in (sehr seltenen) Ausnahmefällen, z.B. wenn die Einstellbedingungen nicht oder nicht gut lesbar ausgehängt waren.

Falls du Halter des Fahrzeugs bist, aber nicht der Fahrer warst, dann hast du - je nach Rechtsprechung - keine bis mäßige Chancen. Die Tendenz geht dahin, dass bei privatrechtlichen Forderungen der Halter in Anspruch genommen werden kann.

Ich halte den Tipp, einen Mahnbescheid abzuwarten, in diesem Fall auch nicht für sinnvoll, denn die Forderung wird sich dadurch nur erhöhen.

Es handelt sich vermutlich um diese Firma...

Wie war Dein Fahrzeug dort abgestellt? Laengere Zeit oder doch nur zum Einkauf?

Evtl. Einkaufsbeleg noch vorhanden?

Ciao

Ratoncita

Wie weist diese Firma Dir gegenüber nach, dass Dein Fahrzeug falsch geparkt haben soll?

Behaupten kann man zunächst viel.

Wie man sie los wird...

der einfache Weg....bezahlen

Aber wenn Du Dir sicher bist das die Anschuldigung unbegründet ist,

denen durch eine kurze Mail mitteilen, das ihnen ein Fehler unterlaufen sein muß.

(Vielleicht mal was von anderen Fahrern schreiben und Beweise anfragen)

Bei etwaigen folgenden zivilen Mahnungen mit dem gleichen Argument widersprechen.

Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudeln diesem auf alle Fälle fristgerecht widersprechen,

dann geht es nämlich vor Gericht und dort fliegt ihnen alles um die Ohren,

weil es ja garkeine Beweise geben kann, das Dein Fahrzeug dort abgestellt war.

Ist natürlich nur schlau wenn die Vorwürfe unbegründet sind.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 20. Dezember 2017 um 08:36:11 Uhr:

...weil es ja garkeine Beweise geben kann, das Dein Fahrzeug dort abgestellt war.

Na ja, die machen sicherlich Fotos... ;)

Ciao

Ratoncita

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 20. Dezember 2017 um 08:39:44 Uhr:

Zitat:

@onzlaught schrieb am 20. Dezember 2017 um 08:36:11 Uhr:

...weil es ja garkeine Beweise geben kann, das Dein Fahrzeug dort abgestellt war.

Na ja, die machen sicherlich Fotos... ;)

Ciao

Ratoncita

Wir gehen mal davon aus, das der TE unschuldig durch eine Versehen dieser Firma

ins Fadenkreuz geraten ist.

Alles andere wäre ja auch nur zu dämlich.

Warum gehen "wir" davon aus? Ich gehe davon erst aus, wenn es der TO so schildert.

Wenn der TE da gestanden hat wird die Firma Fotobeweise haben, hat er dort nicht gestanden kann es diese Beweise nicht geben.

Gibt es die Beweise wird man die Firma ganz schnell los wenn man die 30 Euro bezahlt.

Kann es diese Beweise nicht geben, muss man der Firma mitteilen das ihre Forderungen Unrecht sind. Dann wird die Firma alles prüfen , hat sie tatsächlich keine Beweise wird sie sich überlegen ob sie weiter Stress macht.

Aber bis jetzt weiß hier ja keiner ob der TE nun ein Unrechtsopfer oder ein Zahlungs verweigernder Täter ist.

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 20. Dezember 2017 um 08:39:44 Uhr:

Zitat:

@onzlaught schrieb am 20. Dezember 2017 um 08:36:11 Uhr:

...weil es ja garkeine Beweise geben kann, das Dein Fahrzeug dort abgestellt war.

Na ja, die machen sicherlich Fotos... ;)

Ciao

Ratoncita

Auch von der Hutablage? Vielleicht hat der TE dort ja seine Parkscheibe abgelegt. Somit wäre es Aussage gegen Aussage. :cool:

Zitat:

@Monstrabidur schrieb am 20. Dezember 2017 um 08:49:55 Uhr:

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 20. Dezember 2017 um 08:39:44 Uhr:

 

Na ja, die machen sicherlich Fotos... ;)

Ciao

Ratoncita

Auch von der Hutablage? Vielleicht hat der TE dort ja seine Parkscheibe abgelegt. Somit wäre es Aussage gegen Aussage. :cool:

Oder wurde beobachtet wie er woanders einkaufte,

oder stand dort 3 Tage oder oder oder.

Mitten auf einer Linie stehen und 2 Parkplätze blockieren sollte auch mit dabei sein.

am 20. Dezember 2017 um 7:54

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 20. Dezember 2017 um 08:39:44 Uhr:

Zitat:

@onzlaught schrieb am 20. Dezember 2017 um 08:36:11 Uhr:

...weil es ja garkeine Beweise geben kann, das Dein Fahrzeug dort abgestellt war.

Na ja, die machen sicherlich Fotos... ;)

Ciao

Ratoncita

So kenne ich das auch. Hab gesehen das solche Firmen in gewissen Abstaenden Fotos von den Fahrzeugen machen. Da hast Datum und Uhrzeit mit drauf. Haeufig wird auch ein Reifen markiert. Wenn da z.b. Parken nich laenger als 2h fuer Kunden erlaubt ist, schlaegt der Waechter aller 2h auf und macht Fotos. Wer da laenger steht ist faellig.

Hat der TE wirklich zu unrecht geparkt, dann wuerde ich auch wie er nicht zahlen wollen. Versteht sich ja von selbst ;) Am Ende wird das aber noch teurer. Halt dumm gelaufen.

Ist die Anschuldigung zu Unrecht, dann wuerde ich die mal kontaktieren und sagen das da ein Fehler vorliegt. Das wuerde sich ja dann klaeren lassen.

am 20. Dezember 2017 um 7:56

Zitat:

@Monstrabidur schrieb am 20. Dezember 2017 um 08:49:55 Uhr:

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 20. Dezember 2017 um 08:39:44 Uhr:

 

Na ja, die machen sicherlich Fotos... ;)

Ciao

Ratoncita

Auch von der Hutablage? Vielleicht hat der TE dort ja seine Parkscheibe abgelegt. Somit wäre es Aussage gegen Aussage. :cool:

Wenn in den Regeln des Betreiber steht ,,Frontscheibe'' dann musst halt zahlen, selbst wenn du den Parkschein statt auf der Hutablage im Seitenfenster hast

Zitat:

@Monstrabidur schrieb am 20. Dezember 2017 um 08:49:55 Uhr:

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 20. Dezember 2017 um 08:39:44 Uhr:

 

Na ja, die machen sicherlich Fotos... ;)

Ciao

Ratoncita

Auch von der Hutablage? Vielleicht hat der TE dort ja seine Parkscheibe abgelegt. Somit wäre es Aussage gegen Aussage. :cool:

Interessant. Ist es zulässig die Parkscheibe auf die Hutablage zu legen? Hab ich noch nie drüber nachgedacht.

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