- Startseite
- Forum
- Auto
- Opel
- Vectra
- Vectra C & Signum
- Umgehung der Gewährleistung?
Umgehung der Gewährleistung?
Hallo zusammen. Eine Bekannte von mir sucht einen Vectra Caravan und hat mich um Hilfe bei der Suche gebeten. Nun haben wir einen gefunden welcher auf dem Platz eines Händlers steht. Im Gespräch mit dem Händler ließ dieser verlauten das nicht er den Wagen verkauft, sondern ein Bekannter von ihm. Das kommt mir sehr komisch vor und ich vermute man will hier die Gewährleistung umgehen.
Wie würde sich das nach einem evtl Kauf darstellen? Der Privatverkäufer kann ja die Gewährleistung ausschliessen. Was ist aber wenn ich versuche nachzuweisen das man hier einfach die Gewährleistung umgangen ist? Ich meine der Privatverkäufer muß den Wagen ja auch per Kaufvertrag von dem Händler gekauft haben. Hat sowas Chancen auf Erfolg?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Wirewolf
Verkaufen kann das Auto nur der Eigentümer und das ist der der im Brief steht! Der Händler kann ja nicht einfach einen von der Straße holen! Und wenn der gegenwärtige Besitzer nicht im Brief eingetragen ist muß er einen Nachweiss über den Kauf mit dem Eingetragenen Besitzer haben!
Ich hoffe das ist verständlich!
"Klugscheißer an"
Das ist Quatsch, verkaufen kann grundsätzlich derjenige der im Besitz des Briefes ist.
Ob der nun Händler oder Privatmann ist. Eingetragen muß derjenige auch nicht sein. Entweder ich kaufe vom Händler, dann tritt der Händler auch als Verkäufer im Kaufvertrag auf, oder ich kaufe von Privat, das kann mein Nachbar sein, dann steht der als Verkäufer im Vertrag, mit oder ohne Garantie/Gewährleistung oder was auch immer.
Bei so windigen Händlern kann man getrost auf die Garantie/Gewährleistung verzichten, wer sagt denn dass der morgen noch "Händler" ist und nicht irgendeiner aus seiner Sippschaft???
Gruß UNO
"Klugscheißer aus"
Ähnliche Themen
22 Antworten
Es kommt immer darauf an wer den Kaufvertag letztendlich abschließt!
Der Eigentümer des Fahrzeuges mit Deiner Bekannten, beide als Privatperson oder der Händler im Auftrag des Eigentümers.
Vermutlich wird nur die Privatzperson beteiligt sein und Du hast dann keine Gewährleistung, weil dazu nur gewerblich Tätige verpflichtet sind.
Wie willst das nachweisen?
Der Händler kann das Fahrzeug ja im Kundenauftrag verkaufen. Das ist nicht illegal, auch nicht, wenn der Verkäufer ein Bekannter des Händlers ist.
Da müsstest Du schon viele Fälle nachweisen.
Den Kaufvertrag abschließen würde natürlich meine Bekannte und der "Bekannte" des Händlers, also ein reines Privatgeschäft. Das heißt also das jeder Händler mit dieser Variante die Gewährleistung umgehen kann. Einfach eine Privatperson suchen über die der Verkauf läuft, dafür nen Hunni oder so locker machen und schon ist der Händler aus der Gewährleistung raus. Tolle Sache das.
Dachte man könnte da irgendwas erreichen wenn man sich den Kaufvertrag vorlegen lässt aus dem der Verkauf des Händlers an seinen Bekannten hervorgeht. Wenn der Bekannte den Wagen dann noch nicht mal auf sich angemeldet hat ist es doch offensichtlich was hier abgezogen wird
Verkaufen kann das Auto nur der Eigentümer und das ist der der im Brief steht! Der Händler kann ja nicht einfach einen von der Straße holen! Und wenn der gegenwärtige Besitzer nicht im Brief eingetragen ist muß er einen Nachweiss über den Kauf mit dem Eingetragenen Besitzer haben!
Ich hoffe das ist verständlich!
Der Händler wird den Wagen sicherlich auf Komission auf seinem Platz stehen haben. egal ob von einem Bekannten oder Fremden. damit umgeht er sicherlich die Gewährleistungspflicht, aber auch das Risiko sich ne Standuhr zuzulegen. ein anderer Grund kann aber auch sein, das der Verkäufer (nicht der Händler) sich somit einen höheren Preis ausrechnet, oder oder oder ... es gibt viele Gründe seinen Gebrauchten in Komission zu geben.
wie mein vorredner schon sagte:
der wagen steht im kundenauftrag beim händler und wartet darauf, dass ein kunde vorbeikommt und ihn kauft.
hab mein ehemaliges auto über mobile und autoscout verkauft - und bekam x mails von autohäusern ob sie nicht mein auto für mich verkaufen sollen.
ich würde das ehrlich gesagt nicht machen weil ich ja als besitzer nie weis, für wie viel das auto tatsächlich verkauft wurde. aber selbst wenn das okay wär: das autohaus schlägt auf deinen preis noch seine provision drauf - dein auto wird also im vergleich zu allen anderen im internet angebotenen teurer dastehen. okay, dafür bekommt man möglicherweise einen "100 punkte check" wenn man das auto kauft - aber wers glaubt....
grüße
Du kannst ja mal netter weise nachfragen , ob es möglich ist eine Gebrauchtwagengarantie zusätzlich abzuschliessen!
Meistens geht das mit bzw. für ein paar Euronen!
Ich würde die Finger davon lassen !!!
.............da ist der Ärger schon irgentwie vorprogrammiert......
Auch wennn jetzt einige sagen .....................ach muß doch nicht sein,
Wenn ich eine Ware kaufe,........möchte ich bitte schön auch eine gewisse Garantie erhalten und nicht nur meine schwer verdiente "Kohle" über den Tresen reichen !!
Zitat:
Original geschrieben von Sniper3
Im Gespräch mit dem Händler ließ dieser verlauten das nicht er den Wagen verkauft, sondern ein Bekannter von ihm.
Hast du mal gefragt, ob der Bekannte des Händlers bei dem Geschäft als Privatmann oder als Gewerbetreibender auftritt?
Wie schon weiter oben geschrieben ist der Bekannte des Händlers Privatmann, demnach ein Privatgeschäft ohne jegliche Gewährleistung. Hatte gestern nochmal mit dem Händler telefoniert. Dieser hat mir gesagt das der Wagen nicht in Kommission bei ihm steht. Er wollte seinem Bekannten nur einen Gefallen tun und hat den Wagen bei sich hingestellt da auf seinem Platz ja relativ viel Kundenverkehr herrscht.
ich würde dort gar nix kaufen und nachdem du schon hier fragst, hast du ja wohl selber schon ein mulmiges Gefühl. Darauf würd ich hören und mich woanders umsehen.
Zitat:
Original geschrieben von Wirewolf
Verkaufen kann das Auto nur der Eigentümer und das ist der der im Brief steht! Der Händler kann ja nicht einfach einen von der Straße holen! Und wenn der gegenwärtige Besitzer nicht im Brief eingetragen ist muß er einen Nachweiss über den Kauf mit dem Eingetragenen Besitzer haben!
Ich hoffe das ist verständlich!
"Klugscheißer an"
Das ist Quatsch, verkaufen kann grundsätzlich derjenige der im Besitz des Briefes ist.
Ob der nun Händler oder Privatmann ist. Eingetragen muß derjenige auch nicht sein. Entweder ich kaufe vom Händler, dann tritt der Händler auch als Verkäufer im Kaufvertrag auf, oder ich kaufe von Privat, das kann mein Nachbar sein, dann steht der als Verkäufer im Vertrag, mit oder ohne Garantie/Gewährleistung oder was auch immer.
Bei so windigen Händlern kann man getrost auf die Garantie/Gewährleistung verzichten, wer sagt denn dass der morgen noch "Händler" ist und nicht irgendeiner aus seiner Sippschaft???
Gruß UNO
"Klugscheißer aus"
@ uno60
stimm dir 100% zu. wer den brief hat, hat die karre.
@ themenstarter
wenn der händler sagt, dass er den wagen bei sich auf dem firmengelände stehen hat, dann muss das ja kommission sein. denn der angebliche bekannte hat dem händler den wagen ja anvertraut (das bedeutet das wort kommission). eine gaststätte bekommt ihre getränke ja auch auf kommission, d.h. die brauerei vertraut mir ihre ware an in der hoffnung, dass ich nich alles selber trinke und insolvenz anmelden muss, an, um auf lange sicht einnahmen sicherzustellen. einzig die langfristige geschäftsbeziehung ist in diesem fall hier anders, rest bleibt gleich.
naja wie gesagt: der händler schlägt auf den preis des angeblichen bekannten seine provision drauf und gibt dir keine garantie / gewährleistung / whatever in der art. das heißt: lieber bei nem privatverkäufer kaufen, denn dort fehlt ja offensichtlich dann die draufgeschlagene provision, sprich der preis ist günstiger.
grüße
ja aber wo genau ist denn jetzt hier das Problem? Das läuft doch genaus so, als wenn der TE von Privat kauft. Wenn der Preis stimmt, ist das doch ok (wenn man wegen fehlender GW nicht jede Nacht schlecht schläft) Ich kann da beim besten Willen nichts windiges finden, zumal der Händler ja vorher darauf hingewiesen hat und nicht erst bei der Vertragsunterzeichnung damit kommt.