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Umgemeldet & Feinstaub-Plakette nicht mehr lesbar

Themenstarteram 26. Februar 2012 um 9:38

Hallo,

meine Frau hat ihren Wagen umgemeldet (neue Stadt, neues Kennzeichen). Eine Feinstaubplakette ist im Wagen, aber war wohl mit einem so dämlichen Stift geschrieben, dass das Kennzeichen nicht mehr wirklich lesbar ist. Sie hat nun eine neue Plakette. Aber die alte kriegt ja kein Mensch ab.

Wie gehe ich nun vor? Alte irgendwie entfernen und dabei die halbe Scheibe kaputt kratzen? Alte Plakette einfach behalten? Weiss jemand Rat? Freue mich über jeden Tipp!

Beste Antwort im Thema

schreib doch einfach mitm schwarzen edding auf der scheibe über das weiße feld dein aktuelles kennzeichen:D:D:D:D:D

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am 26. Februar 2012 um 9:40

Warum bekommst du die alte Plakette nicht ab? Nimm einen Schaber für Ceranfelder.

am 26. Februar 2012 um 9:41

Die alte bekommt man mit einer Teppichmesserklinge gut ab die Klebereste kann man dann mit Brennspiritus beseitigen.

 

Oder du klebst die neue einfach oberhalb der alten Plakette an die Scheibe.

In der Regel geht das Aufklebergedöns inklusive auch Vignetten ganz gut ab, wenn man sie mit dem Föhn erwärmt. Reste gehen gut mit stinknormalem Speiseöl ab.

 

http://www.motor-talk.de/.../warnaufkleber-entfernen-t3287821.html?...

 

http://www.motor-talk.de/.../alte-tankpads-entfernen-t1903575.html?...

 

Zum Stöbern :D

Salve Tim.

Die erste Generation der Ösi- Pickerl gingen auch ganz schwer weg.

Hier muss ich sagen (hat auch H4F schon geschrieben) kam der Ceranfeldschaber nicht ungelegen.

Die Reste von Kleber dann einfach kurz mit einem Schwamm (+warmes Wasser) einweichen, und wegwischen.

Griaßle

Alpenfreund

am 26. Februar 2012 um 14:01

Wenn du wirklich nicht fähig sein solltest die Plakete abzumachen, dann kleb die neue halt daneben.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Wenn du wirklich nicht fähig sein solltest die Plakete abzumachen, dann kleb die neue halt daneben.

Oder die Frau zum Händler schicken und dort lieb fragen, ob die das schnell machen können.

Meiner hats gemacht, aber die waren auch selbst Schuld, dass ich eine neue Plakette gebraucht hab

Wenn der Händler oder die Ausgabestelle schuld an der unlesbarkeit haben, dann würde ich mir auf deren Kosten aber eine neue Plakette besorgen.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Wenn der Händler oder die Ausgabestelle schuld an der unlesbarkeit haben, dann würde ich mir auf deren Kosten aber eine neue Plakette besorgen.

Ich musste dafür auch nix bezahlen ;)

Aber dem TE bringt das nix, da sie eine UO hatten..

Zitat:

Original geschrieben von Tim99

Hallo,

meine Frau hat ihren Wagen umgemeldet (neue Stadt, neues Kennzeichen). Eine Feinstaubplakette ist im Wagen, aber war wohl mit einem so dämlichen Stift geschrieben, dass das Kennzeichen nicht mehr wirklich lesbar ist. Sie hat nun eine neue Plakette. Aber die alte kriegt ja kein Mensch ab.

Wie gehe ich nun vor? Alte irgendwie entfernen und dabei die halbe Scheibe kaputt kratzen? Alte Plakette einfach behalten? Weiss jemand Rat? Freue mich über jeden Tipp!

Hi,

ich verstehe Dein "Problem" gerade nicht - die Plakette wird dem bezogenen Kfz zugeordnet bzw. zugeteilt und nicht dem aktuellen Kfz-Kennzeichen!

In so fern ist es voellig belanglos, ob ein - vormals - auf der Plakette vermerktes Kennzeichen noch lesbar ist oder nicht!

Bei meinem und meiner Tochter ihrem Wagen ist das schon seit Jahren so der Fall, weil der Eintrag / die Aufschrift des "Scheiben-Unterklebers" inzwischen verblichen ist, aber "aufgeregt" hat sich darueber bisher von den OrdnungshueterInnen bei uns in KA-Stadt noch niemand! - Warum auch? (Bedingungen fuer die Zuteilung der "Feinstaub"-Plaketten s.o.).

LG, wbf325i

am 27. Februar 2012 um 7:30

Zitat:

Original geschrieben von wbf325i

ich verstehe Dein "Problem" gerade nicht - die Plakette wird dem bezogenen Kfz zugeordnet bzw. zugeteilt und nicht dem aktuellen Kfz-Kennzeichen!

Ah ja. Und woran erkennt man dann, dass die Plakette genau diesem Fahrzeug zugeteilt wurde, und nicht irgendeinem anderen?

Mit deiner Begründung könnte ich an die älteste Diesel-Dreckschleuder ne grüne Plakette pinnen, irgendein Phantasiekennzeichen eintragen und gut.

Auf der Plakette muss das aktuelle KfZ-Kennzeichen eingetragen sein. Ist kein, oder das fasche Kennzeichen eingetragen, ist das so, als wenn garkeine Plakette geklebt würde.

Nur weil du bisher noch nicht erwischt wurdest, heisst das nicht, dass es erlaubt ist. Ich wurde bisher auch noch nie bei Tempolimit 70 geblitzt. Heisst das jetzt, dass ich dort so schnell fahren darf, wie ich möchte?

Hier die Grundlage:

Zitat:

Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

§ 3 Kennzeichnung

(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen. Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen.

MfG Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Zitat:

Original geschrieben von wbf325i

ich verstehe Dein "Problem" gerade nicht - die Plakette wird dem bezogenen Kfz zugeordnet bzw. zugeteilt und nicht dem aktuellen Kfz-Kennzeichen!

Ah ja. Und woran erkennt man dann, dass die Plakette genau diesem Fahrzeug zugeteilt wurde, und nicht irgendeinem anderen?

Mit deiner Begründung könnte ich an die älteste Diesel-Dreckschleuder ne grüne Plakette pinnen, irgendein Phantasiekennzeichen eintragen und gut.

Auf der Plakette muss das aktuelle KfZ-Kennzeichen eingetragen sein. Ist kein, oder das fasche Kennzeichen eingetragen, ist das so, als wenn garkeine Plakette geklebt würde.

Nur weil du bisher noch nicht erwischt wurdest, heisst das nicht, dass es erlaubt ist. Ich wurde bisher auch noch nie bei Tempolimit 70 geblitzt. Heisst das jetzt, dass ich dort so schnell fahren darf, wie ich möchte?

Hier die Grundlage:

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Zitat:

Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

§ 3 Kennzeichnung

(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen. Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen.

MfG Zille

Wobei das im Prinzip doch quatsch ist.

Wenn ich in der Lage bin mir eine Plakette zu besorgen, dann kann ich ja gerade noch das Kennzeichen fälschen und aufkleben. Da brauch ich kein Fantasiekennzeichen... wozu auch?

Einfach unnötig. Aber dank der Regelung hat bei uns ein Nachbar einen Nissan Pathfinder ohne Rußfilter und pipapo statt einer roten eine grüne "bekommen".

Interessiert es jemanden ? Nicht wirklich.

am 27. Februar 2012 um 9:37

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez

Wobei das im Prinzip doch quatsch ist.

Wenn ich in der Lage bin mir eine Plakette zu besorgen, dann kann ich ja gerade noch das Kennzeichen fälschen und aufkleben. Da brauch ich kein Fantasiekennzeichen... wozu auch?

Der Text ist schon hieb und stichfest. Eigentlich sollte der Autobesitzer ja garkeine blanko-Plakette in die Finger bekommen.

Zitat:

In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle

Die Ausgabestelle prüft anhand der Zulassungsbescheinigung welche Plakette dem Fahrzeug zusteht, gibt die Plakette mit eingetragenem Kennzeichen aus. Der Fahrzeugbesitzer darf dann nur noch kleben.

Die Politesse vor Ort kann dann davon ausgehen, dass die Farbe der Plakette zurecht zugeteilt wurde und vergelicht nur noch ob Plakette und Auto zusammenpassen.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Wenn der Händler oder die Ausgabestelle schuld an der unlesbarkeit haben, dann würde ich mir auf deren Kosten aber eine neue Plakette besorgen.

Warum sollen die Schuld haben???? Hätten die einen "anständigen" Stift genommen muss er es auf jedenfall abkratzen, oder nur mit einer zweiten Plakette ergänzen. Dank der verblassten Schrift könnte er es wenigstens drauflassen, weil dies geduldet wird. Es darf dann aber auch wirklich nix mehr zu lesen sein, was auf das ungültige Kennzeichen hindeutet. Ich schreibe extra, das man sie weiterbenutzen könnte... Rechtlich gesehen muss sie natürlich gewechselt werden, weil sie (vergleichbar zum alten entwerteten Kennzeichen) nicht mehr zum angemeldeten Fahrzeug passt.

 

Ich persönlich würde es wechseln, da es nicht länger als 5 Minuten dauert. Besonders, da oben steht, das sie nur "kaum lesbar" ist. Mein Beispiel bezog sich, als wenn die Plakette so aussieht, als ob da nie was drauf gestanden hätte.

 

Hier ein Video, wie man sie nicht abkratzt:

http://www.youtube.com/watch?v=hGvnCWsSpQs

Und so gehts richtig, wobei ich allerdings keinen Spachtel nehmen würde.

http://www.helpster.de/...nen-so-klappt-es-ohne-rueckstaende_13987?...

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