Umgemeldet... Felgen und Fahrwerk steht nicht mehr drin....
Hi,
Ich habe mir 325i gekauft... und im Fahrzeugschein stand das Fahrwerk und die Alu-Felgen drin... Da ich keine Zeit hatte, hat meine Schwester das Auto umgemeldet... Jetzt ist mir gerade aufgefallen das nix mehr vom Fahrwerk oder Felgen drin steht ??? Im Fahrzeugbrief steht auch nix drin... Auch nicht im Alten... Es stand nur im alten Fahrzeugschein, der beim Kraftverkehrsamt geblieben ist.... Was mach ich jetzt nun? Haben die den Alten Fahrzeugschein nocht da liegen oder vernichten die den?
Beste Antwort im Thema
jop hab nochmal dort angerufen... diesmal war jemand anderes dran... diesmal echt ne coole Dame :-)
SIe meinte .... Scheisse da haben wir ja was falsch gemacht :-) also ich muss jetzt 5 wochen ca warten der alte Schein wird auf ein Mikrofilm gespeichert und wird dann beim KFA zusehen sein und wird dann in mein neuen Schein wieder eingetragen.... Wenn die Polzei mich anhalten sollte, soll ich sagen das die Herren beim KFA nachfragen sollen.... Ich habe dort jetzt ein vermerk :-)
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10 Antworten
Hi,
fuer diesen Schwachsinn koennen wir uns (wie leider auch bei vielen anderen Themen bzgl. neuer Regelungen) bei der EU "bedanken"
Mit den Fahrzeugpapieren ist es wirklich ein Kreuz, der alte Brief soll den "neuen" Besitzern (als "ungueltig" gekennzeichnet) ausgehaendigt werden (passiert leider nicht immer, aber dort sind meist die relevanten Eintragungen nachvollziehbar, was mit der neuen "Fahrzeugbescheinigung Teil II" nicht unbedingt der Fall ist) und der alte Fahrzeugschein wird von der Zulassungsstelle i.d.R. eingezogen und vernichtet (weil i.a. irrrelevant).
Was der Gesetzgeber offensichtlich dabei verpennt hat, ist die Tatsache, das dadurch der ummeldende oder nachfolgende Besitzer in einer Routine-Kontrolle der Verkehrspolizei in "Beweisnot" geraet! Fuer die Buerokraten in der Zulassungsstelle kein Problem, fuer den betroffenen Folgebesitzer aber u.U. schon ...
Wundert mich allerdings, das da nix im Brief steht - was nicht im Brief steht, kann eigentlich nicht im Schein stehen: Weil erst der TUeV den Um-/Einbau begutachtet und im Brief eintraegt, und dann die Zulassungsstelle den Eintrag in den Schein uebernimmt (so lange war man, frueher zumindest, mit einer "vorlaeufigen Betriebserlaubnis" unterwegs und musste das bei Kontrollen (entweder vor Ort oder beim Revier zusammen mit der Maengelruege) mit dem geaenderten Brief nachweisen).
Muss ehrlich sagen, wie das jetzt aktuell konkret gehandhabt wird, entzieht sich meiner Kenntnis - rein sachlich betrachtet koennte man mit allen Teilen mit EU-Zulassung am Auto rumfahren.
Aber in der Realitaet wir es wohl das eine oder andere Mal ein Problem bei Verkehrskontrollen geben, wo "man" dann wieder mal die A-Karte hat
der unterschie dhier beim TE ist, dass er offensichtlich nachträgliche änderungen am fahrzeug hatte, sprich anderes fahrwerk und keine original bmw-felgen. (so lese ich das zumindest raus)
wäre dies nicht der fall, gäbe es kein problem, da z.b. die reifengrößen in den neuen papieren nur noch mit der kleinstmöglichen version aufgeführt sind, alle anderen werksseitig verfügbaren felgen/reifen sind mit der BE abgedeckt.
hier handelt es sich aber um Umbaumaßnahmen, die hätten zwingend mit in die neuen papiere aufgenommen werden müssen.
also am besten schnellstmöglich kontakt mit der behörde aufnehmen, vielleicht ist noch was zu retten.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
also am besten schnellstmöglich kontakt mit der behörde aufnehmen, vielleicht ist noch was zu retten.
Genau so. Die haben anscheinend richtig gepennt. Mir ist das zumindest bei Eintragungen noch nicht passiert.
Das der TÜV etwas im Brief einträgt, ist mir übrigens neu. Verwechselst du grad Brief und Schein?
Zitat:
Original geschrieben von 1,9lgurke
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
also am besten schnellstmöglich kontakt mit der behörde aufnehmen, vielleicht ist noch was zu retten.
Genau so. Die haben anscheinend richtig gepennt. Mir ist das zumindest bei Eintragungen noch nicht passiert.
Das der TÜV etwas im Brief einträgt, ist mir übrigens neu. Verwechselst du grad Brief und Schein?
Trägt der TÜV was in den Schein ein? Das wäre mir auch neu.
Zitat:
Original geschrieben von 1,9lgurke
Das der TÜV etwas im Brief einträgt, ist mir übrigens neu. Verwechselst du grad Brief und Schein?
Hi,
nein, da habe ich nichts "verwechselt" - zumindest was die Eintragungen im alten Fahrzeugbrief anlangt nicht. Es gab ueber die Jahre mindestens folgende drei Varianten:
1) TUeV traegt ein und bestaetigt Betriebssicherheit, Zulassungstelle erteilt die "Betriebserlaubnis" dazu im Brief und traegt das im KBA-Datensatz nach. Was dort nicht erfasst ist, steht auch nicht im Schein (Ziff. 33).
2) Eintragung "von Amtswegen", z.B. "Umschluesselung" wg. Nachr. von "KAT", "KLR" etc. mit Steuerrelevanz. Aenderungen werden nur bei Vorlage einer Einbau- samt neuer AU-Bescheinigung der ausfuehrenden Werkstatt akzeptiert.
3) TUeV erstellt einen "Pruefbericht" fuer die Umruestung mit Bestaetigung der Betriebssicherheit aus. Eintrag in den Brief erfolgt bei der Zulassungstelle und erteilt die "Betriebserlaubnis".
In allen drei Faellen wird der Fahrzeugschein von der Zulassungsstelle neu erstellt/ausgedruckt und beglaubigt.
(Habe mittlerweile den 4ten Schein, ne eigentlich jetzt einen "Doppelschein", weil das ganze Geblubber zu "Ziff. 33" nicht mehr auf ein Formular passt )
Aenderungen am Fahrzeugschein, von den HU/AU-Terminvermerken in den dafuer vorgesehenen Feldern auf der letzten Seite durch die Pruefstelle abgesehen, sind Urkundenfaelschung!
Und da kannst Du lange warten, bis sich ein Pruefer dazu hinreissen laesst
Wo ich mich tasaechlich vertan habe, ist bei der Bezeichnung der neuen "Briefe":
Heissen jetzt "Zulassungsbescheinigung Teil II" und
nicht "Fahrzeugbescheinigung Teil II".
Da das aber weitgehend Neuland fuer die meisten Leute ist (mich eingeschlossen), mache ich mir aber keinen Kopf deshalb.
"Die im Amt" sollten es aber langsam schon wissen und darauf achten - vor Allem, was in den neuen Papieren steht, bevor Sie sie beglaubigen ...
Stimmt, ich kann mich dunkel erinnern das ich für meine Felgen dann zur Zulassungstelle musste für die Eintragung. Ich muss das zum Glück nicht so oft machen.
Ja Super ne.... Ich habe beim KFA angerufen... Ja und was haut die Frau raus... Es wird nicht mehr auf den Schein eingetragen.... Da fragte ich, : was wäre wenn die Polizei mich anhält? SIE ganz "freundlich" : Ich sage ihn das noch einmal, es wird nicht mehr eingetragen und die Polizei hat einsicht auf diese eintragungen....
Was ist das denn für ne Schei.... So freundlich wie die da war, habe ich auch gleich das telefonat beendet ;-) Ich blick da garnicht mehr durch.... und wenn ich zum TÜV fahre??? was ist dann?
Hast du dir den Namen der Dame notiert?
Dann verweise den Herren beim TÜV auf diese Dame.
Greetz
Cap
da habt ihr ganz klassisch aneinander vorbeigeredet!
sie hat recht, dass andere reifengrößen, insofern sie ab werk freigegeben sind, nicht mehr eingetragen werden.
du hast jedoch im nachhinein eine bautechnische veränderung durch das fahrwerk durchgeführt, diese muss ZWINGEND eingetragen udn übernommen werden!
jop hab nochmal dort angerufen... diesmal war jemand anderes dran... diesmal echt ne coole Dame :-)
SIe meinte .... Scheisse da haben wir ja was falsch gemacht :-) also ich muss jetzt 5 wochen ca warten der alte Schein wird auf ein Mikrofilm gespeichert und wird dann beim KFA zusehen sein und wird dann in mein neuen Schein wieder eingetragen.... Wenn die Polzei mich anhalten sollte, soll ich sagen das die Herren beim KFA nachfragen sollen.... Ich habe dort jetzt ein vermerk :-)