UMI Navigation 20 : Radarfallen oder Safety Cameras?
Hallo.
Fast jedes Navi hat heutzutage die Funktion stationäre Radaranlagen anzuzeigen. Geht das beim Navigation 20 auch?
ernie
Beste Antwort im Thema
Auszug aus dem Polizeiticker !
Wissenswertes zum Straßenverkehr
Radarwarn- oder Laserstörgeräte sind verboten !
Die Vorschrift soll zur Sicherung einer erfolgreichen Bekämpfung von Geschwindigkeitsverstößen und anderen Verkehrszuwiderhandlungen beitragen.
In § 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung ( StVO) heisst es:
"Dem Führer eines Kraftfahrzeuges
ist es untersagt, ein technisches Gerät
zu betreiben oder betriebsbereit
mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen
anzuzeigen oder zu stören.
Das gilt insbesondere für Geräte
zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen
(Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."
Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro und 4 Punkten in Flensburg geahndet.
Die Vorschrift verbietet Maßnahmen, die ein Kraftfahrer gegen die Verkehrsüberwachung ergreift und die darauf zielen, sich Geschwindigkeitskontrollen tatsächlich wirksam zu entziehen. Diese Gefahr besteht beim Einsatz von technischen Geräten, die den Standort von Verkehrskontrollen anzeigen oder die konkrete Überwachungsmaßnahmen stören.
Nicht nur einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemen; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen ab.
Die Vorschrift lässt es im Interesse der Prävention genügen, wenn das Gerät aus Sicht des Kraftfahrers zur Warnung oder Störung bestimmt ist. Auf die konkrete Eignung der Geräte, wirksam vor Kontrollen zu warnen, kommt es nicht an.
Nicht erfasst werden übliche Rundfunkgeräte, bei denen es sich zwar um technische Geräte handelt, mit denen Informationen über Standorte von Überwachungsanlagen entgegengenommen werden können, die hierfür aber nicht primär bestimmt sind.
Anders verhält es sich bei Geräten, die zwar verschiedene Funktionen kombinieren (z.B. Zielführung und Warnfunktion), bei denen aber mindestens eine Komponente speziell der Warnfunktion dient. Dies kann ggf. auch ein Autoradio sein, wenn es mit einer entsprechenden Zusatzfunktion ausgestattet worden ist.
Neben dem tatsächlichen Betreiben wird auch das betriebsbereite Mitführen untersagt.
Solche technischen Geräte werden von der Polizei sichergestellt und vernichtet!
Durch das Betreiben oder betriebsbereite Mitführen dieser Geräte will sich der Verkehrsteilnehmer offensichtlich den gesetzlich vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen und der damit verbundenen polizeilichen Überwachung entziehen. Daraus ergeben sich erhebliche Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs.
Die Einziehung und Vernichtung dient polizeirechtlich der Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr.
Gerichte haben die Rechtmäßigkeit dieses polizeilichen Handelns wiederholt bestätigt!
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13 Antworten
Die Basis des Navigation20 soll Software von Navigon bilden. Ich bezweifle aber, dass jemand das System überzeugend manipulieren kann. MB selbst sich kaum den Handel mit POI-Modulen aufbürden.
Das ist doch illegal. Da muß man schon ein holländisches Tomtom kaufen, die warnen vor Radar und McDonald.
Die rechtliche Situation mal unberücksichtigt: Für viele Mobiltelefone (z.B. iPhone) sind POI-Warner verfügbar. Einfach mal bei Google reinschauen.
Zitat:
Original geschrieben von Eduard56
Da muß man schon ein holländisches Tomtom kaufen, die warnen vor Radar und McDonald.
Kaufen kann man die. Damit ändert sich aber nichts an der Illegalität, wenn man die dann auch benutzt.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von Eduard56
Da muß man schon ein holländisches Tomtom kaufen, die warnen vor Radar und McDonald.
Kaufen kann man die. Damit ändert sich aber nichts an der Illegalität, wenn man die dann auch benutzt.
Nu bin ich aber irritiert. Und ich dacht mit holländischen Geräten dürfte man das, die dürfen ja auch vom falschen Baum rauchen.
Auch in Holland hat man Lehren aus der Vergangenheit gezogen.
Wenn in meinen Beiträgen oder ähnliches ist, dann nehm es nicht so ernst. Manchmal hab ich gute Laune und kann die Themen nicht ganz ohne Humor komentieren.
tomtom und Navigon bieten diese Funktion monatlich im Update an.
Illegal hin oder her, es gibt diese Funktion.
Daher auch die Frage, wie das beim Navigation 20 aussieht.
ernie
Auszug aus dem Polizeiticker !
Wissenswertes zum Straßenverkehr
Radarwarn- oder Laserstörgeräte sind verboten !
Die Vorschrift soll zur Sicherung einer erfolgreichen Bekämpfung von Geschwindigkeitsverstößen und anderen Verkehrszuwiderhandlungen beitragen.
In § 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung ( StVO) heisst es:
"Dem Führer eines Kraftfahrzeuges
ist es untersagt, ein technisches Gerät
zu betreiben oder betriebsbereit
mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen
anzuzeigen oder zu stören.
Das gilt insbesondere für Geräte
zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen
(Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."
Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro und 4 Punkten in Flensburg geahndet.
Die Vorschrift verbietet Maßnahmen, die ein Kraftfahrer gegen die Verkehrsüberwachung ergreift und die darauf zielen, sich Geschwindigkeitskontrollen tatsächlich wirksam zu entziehen. Diese Gefahr besteht beim Einsatz von technischen Geräten, die den Standort von Verkehrskontrollen anzeigen oder die konkrete Überwachungsmaßnahmen stören.
Nicht nur einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemen; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen ab.
Die Vorschrift lässt es im Interesse der Prävention genügen, wenn das Gerät aus Sicht des Kraftfahrers zur Warnung oder Störung bestimmt ist. Auf die konkrete Eignung der Geräte, wirksam vor Kontrollen zu warnen, kommt es nicht an.
Nicht erfasst werden übliche Rundfunkgeräte, bei denen es sich zwar um technische Geräte handelt, mit denen Informationen über Standorte von Überwachungsanlagen entgegengenommen werden können, die hierfür aber nicht primär bestimmt sind.
Anders verhält es sich bei Geräten, die zwar verschiedene Funktionen kombinieren (z.B. Zielführung und Warnfunktion), bei denen aber mindestens eine Komponente speziell der Warnfunktion dient. Dies kann ggf. auch ein Autoradio sein, wenn es mit einer entsprechenden Zusatzfunktion ausgestattet worden ist.
Neben dem tatsächlichen Betreiben wird auch das betriebsbereite Mitführen untersagt.
Solche technischen Geräte werden von der Polizei sichergestellt und vernichtet!
Durch das Betreiben oder betriebsbereite Mitführen dieser Geräte will sich der Verkehrsteilnehmer offensichtlich den gesetzlich vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen und der damit verbundenen polizeilichen Überwachung entziehen. Daraus ergeben sich erhebliche Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs.
Die Einziehung und Vernichtung dient polizeirechtlich der Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr.
Gerichte haben die Rechtmäßigkeit dieses polizeilichen Handelns wiederholt bestätigt!
Wer den Umgang mit einem Tacho beherrscht, benötigt ein solches zusätzliches Hilfsmittel nicht....
Zitat:
Wer den Umgang mit einem Tacho beherrscht, benötigt ein solches zusätzliches Hilfsmittel nicht....
Naja... ich fahre normalerweise genau wie vorgeschrieben und dennoch bin ich letztes Jahr erwischt worden... mitten in der Wüste (wirklich) wo ein Depp ein 50ziger Schild anbrachte... vor und 50 Meter nachher waren es wieder 90km/h... ich wurde auf eine Atemberaubende 75Km/std erfasst. Lächerlicher weise hat jemand das Schild zwei Tage später wieder abgenommen...
Ich wusste das da manchmal ein versteckter Radar war aber an den Tag war ich ganz verträumt und das versteckte Auto nicht gesehen (und nicht mal ein neues 50Km/std Schild). Ein Warnton einige Sekunden früher hätten mir 120€ und ein 30 Std Sicherheitskurs gespart.
Tony
Zitat:
Original geschrieben von tchavei
... mitten in der Wüste (wirklich) wo ein Depp ein 50ziger Schild anbrachte...
In welchem Land hat sich dieser Vorfall ereignet?
in Süd Portugal.
Ich hab nicht reklamiert weil ich in meiner Jugend so viele Strafzettel (richtig verdient) bekommen habe und mich immer irgendwie von denen abschüttelte. Vor 12 Jahren wurde ich auf 222km/std auf der AB (120 Limit hier in Portugal) erwischt... habe die Strafe bezahlt aber den Führerschein sollte mir auch abgenommen werden aber damals hat jemand das vergessen... und ein Jahr später ist das gleiche wieder passiert... also ich kann mich überhaupt nicht beklagen.
Jetzt bin ich älter, habe eine Familie und ein bisschen mehr Verstand also habe ich halt die Verantwortung aufgenommen obwohl das ganze ein bisschen faul riecht.
"What comes around, goes around"
oder?
Tony