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Umleitung korrekt ausgeschildert?
Hallo Zusammen,
in Sipplingen kam es zu einem schweren Zugunglück, weil ein LKW-Fahrer auf einem Bahnübergang wenden wollte.
Meine Frage zu dem angehängten Bild:
Dies soll die Umleitung nur für Radfahrer darstellen, die direkt auf den Bahnübergang zeigt. Nach dem Unfall wurde das untere Schild mit Klebestreifen überklebt, um weitere Missverständnisse zu vermeiden.
Das Regierungspräsidium Tübingen sagt dazu:
"Dieses Schild gilt, klar durch ein Zusatzschild kenntlich gemacht, nur für Fahrradfahrer."
Hätte die Umleitung für Radfahrer wirklich so ausgeschildert werden dürfen?
Ich sage nein, denn die grünen Hinweisschilder sagen ja nicht aus, dass auf besagtem Weg nur Fahrradfahrer fahren dürfen. Was meint Ihr?
Viele Grüße,
diezge
Beste Antwort im Thema
Dann dürfte es auch keine Geisterfahrer geben und und und... sorry, wer ein Andreaskreuz und ein rotes BÜ-Licht (k.a. ob noch Blinklicht oder Dauerlicht) einfach überfährt, ohne sicher zu wissen, dass er "in einem Rutsch" komplett drüberkommt, dem ist einfach nicht mehr zu helfen.
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37 Antworten
ja, das war wirklich scheisse dumm.
Wer erwartet schon so'n Riesen Umleitungsschild NUR für Radfahrer?!
Ein riesen Schild nur für Radfahrer... Für mich ist das auch nicht eindeutig.
Bei diesem Schild handelt es sich doch um die allseits genutzten Umleitungsschilder für Kraftfahrer, und wenn man diesem nicht folge leistet wirds Teuer. Sowas ordnet kein Mensch einem Radfaher zu. Auf dem obersten Schild ein Pfeil hätte es gebracht.
Zitat:
@Bitboy schrieb am 17. Oktober 2018 um 08:43:04 Uhr:
Bei diesem Schild handelt es sich doch um die allseits genutzten Umleitungsschilder für Kraftfahrer, und wenn man diesem nicht folge leistet wirds Teuer.
Warum wird es teuer? Das Schild ist nur eine Empfehung.
Ich interpretiere das Umleitungsschild ebenfalls für Autofahrer. Es ist aber nur ein Richtungsweiser, der andere Verkehrszeichen nicht aufhebt. Im schlimmsten fall verfährt man sich nur. Der LKW-Fahrer hat sich wohl nur verfahren, und einer ungeeigneten Stelle gewendet.
Aus der Anlage 3 zur StVO:
Temporäre Umleitungen (z.B. infolge von Baumaßnahmen
lfd. Nr. 67 - Zeichen 455.1 - Erläuterung: Fortsetzung der Umleitung
weitere Erläuterung: Die Zeichen 454 und 455.1 können durch eine Zielangabe auf einem Schild über den Zeichen ergänzt sein. Werden nur bestimmte Verkehrsarten umgeleitet, sind diese auf einem Zusatzschild über dem Zeichen anzugeben.
Das grüne Hinweisschild finde ich jedoch nicht in der Anlage 3 zur StVO. Ob das damit die Umleitung nur für Radfahrer korrekt anzeigt, bezweifele ich.
Wenn du mit einem Tieflader mit Bagger hinten drauf da ankommst, oder einem Doppelstockbus, entscheidest du wie?
Mangels Führerschein fahre ich die Dinger nicht. Aber auch mit PKW oder Motorrad würde ich mich auch am U-Schild orientieren. Ich sehe an einem Pfahl ein grünes Schild, welches für Radfahrer bestimmt ist und käme nicht im Traum auf die Idee, dass das nur für Radfahrer gelten solle und ich nicht nach links abbiegen darf. Ob ich allerdings nach links auf die Schienen abbiegen würde, bezweifel ich. Da müsste schon eine Straße sein.
Anders nur dann, wenn nicht schon früher die Umleitung als ausdrücklich nur für Radfahrer erkennbar ausgeschildert wäre.
Da muss doch in den Ort zuvor schon was gestanden haben? Da gibt es ja keine Möglichkeit drumherum zu fahren, wenn man bereits davor steht. Aber wenn da ein Umleitungsschild für Radfahrer steht, sollte man dort auch eines für Kraftfahrzeuge aufstellen. Da werden wohl die meisten, die das vermutlich im vorherigen Ort stehende Schild ignoriert haben oder nicht wussten, wo die angegebene Sperrung überhaupt ist, links vor der Baustelle der Umleitung folgen. Ich finde solche Hinweisschilder auch immer recht schlecht, auf denen dann steht, dass die und die Straße irgendwo weiter hinten gesperrt ist und man den Straßennamen gar nicht kennt.
Jetzt ist alles klar, hat also alles seine Richtigkeit
Zitat:
@protagonist schrieb am 17. Oktober 2018 um 12:36:21 Uhr:
Jetzt ist alles klar, hat also alles seine Richtigkeit
Anders ausgedrückt, das war wieder so eine Ausschilderung, die nur von den Ortsansässigen verstanden werden konnte. Dabei brauchen meist nur die Ortsfremden entsprechende Hinweisschilder.
Liest sich doch etwas anders, als ganz oben.
Eine Behörde, die alles richtig gemacht hat, trotzdem aber ihr Verhalten ändert? Eigentlich schon ein Widerspruch in sich. Statt eines U-Schildes hätte hier ein kleiner Richtungspfeil nach links auf dem Radfahrerschild gereicht. Wobei das Schild ganz vorne, mit dem Durchfahrt verboten, auch für Radfahrer gilt.
Ändert natürlich nichts an der Dusseligkeit des LKW-Fahrers, blind seinem Navi zu vertrauen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 17. Oktober 2018 um 14:47:41 Uhr:
Liest sich doch etwas anders, als ganz oben.
Eine Behörde, die alles richtig gemacht hat, trotzdem aber ihr Verhalten ändert? Eigentlich schon ein Widerspruch in sich. Statt eines U-Schildes hätte hier ein kleiner Richtungspfeil nach links auf dem Radfahrerschild gereicht. Wobei das Schild ganz vorne, mit dem Durchfahrt verboten, auch für Radfahrer gilt.
Ändert natürlich nichts an der Dusseligkeit des LKW-Fahrers, blind seinem Navi zu vertrauen.
Ja, der LKW-Fahrer hat zuvor drei Verbotsschilder ignoriert. Radfahrer sind auf der Straße keine, da es einen Radweg gibt.
Mir geht es aber nur um die Beschilder am Bahnübergang, wo das RP Tübingen behauptet, dass diese Beschilderung wie im Bild eindeutig nur für Radfahrer gelte und man alles richtig beschildert habe.
Ich stimme meinen Vorrednern zu, dass ein grüner Pfeil nach links auf dem oberen vollkommen genügt hätte.
Grüße,
diezge