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Umrissleuchten hinten (rot) was ist zulässig????
Hallo zusammen,
nach langen suchen im www habe ich keine passende Antwort gefunden!
Wieviele Umrisseuchten kann ich hinten an einen Wohnwagen montieren???
Als Beispiel habe ich ein Bild angehangen....
Besten Dank für eure Hilfe
Beste Antwort im Thema
Frage, ob es deutsche LKW sind, die mit diesem Firlefanz gesichtet wurden.
LKW sieht man auch mit beleuchteten Weihnachtsbäumen im Cockpit - das heißt noch lange nicht, das sie zugelassen sind.
Gruß situ
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14 Antworten
Hallo,
lies mal hier, wenn Du das noch nicht gemacht hast.
Ansonsten würde ich den TÜV fragen ob das, was Du vorhast, überhaupt zulässig ist.
Nach meiner Meinung wären das keine Umrißleuchten.
Liebe Grüße
Herbert
Hallo,
schau noch mal hier, wo es heißt:
"(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlussleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur eine Schlussleuchte zu haben. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Schlussleuchten darf nicht tiefer als 350 mm, bei Krafträdern nicht tiefer als 250 mm, und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1 500 mm, bei Arbeitsmaschinen, Staplern und land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen nicht höher als 1 900 mm über der Fahrbahn liegen. Wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung dieser Maße nicht zulässt, darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 2 100 mm über der Fahrbahn liegen. Die Schlussleuchten müssen möglichst weit voneinander angebracht, der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen Schlussleuchten ausgerüstet sein. Vorgeschriebene Schlussleuchten dürfen an einer gemeinsamen Sicherung nicht angeschlossen sein."
IMO handelt es sich nicht um Schlußleuchten sondern um zusätzliche Rückleuchten, von denen max. zwei erlaubt wären und nicht so, wie Du das vorhast.
Liebe Grüße
Herbert
Vielen Dank für deine Antwort.
Diesen Text habe ich schon gelesen und leider bringt er mich nicht wirklich weiter
Ob man diese Leuchten als Umrissleuchten überhaupt bezeichnen kann, steht selbst bei mir im Raum rum!
Aber als Heckleuchten bzw. Rückleuchten kann man sie ja auch nicht bezeichnen!
Man sieht diese Beleuchtung bei sehr vielen LKW´s und vor kurzem habe ich sie auch bei einem Tabbert zu Gesicht bekommen...
Und mir gefällt diese Sache so gut, dass ich von diesem Vorhaben nicht mehr abkomme
Hallo,
die entscheidenden Passagen lauten:
Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen Schlussleuchten ausgerüstet sein.
und
Die Schlussleuchten müssen möglichst weit voneinander angebracht, der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein.
Für mich ist damit alles gesagt.
Liebe Grüße
Herbert
So, habe selber mal was gefunden
Lichttechnik
Ab der Seite 40 wird es interessant.....
Aber irgendwie widersprechen sich die ganzen Gesetzestexte gegeneinander!
Der eine sagt, eine max Höhe von Rückleuchten von 1,90 m, Bauartbediengt 2,10 m und in der Beschreibung in meinem link, sagt das die Höhe unerheblich ist!
Das soll jetzt einer verstehen
Umrissleuchten sollen die Umrisse eines besonderen Fahrzeugaufbaus sichtbar machen, die Wirkung von Schlußleuchten verstärken.
Was du angemalt hast, sind so m.M. nach keine Umrissleuchten.
Zulässig sind m.M. nach 2 Umrissleuchten ca. auf Höhe der Schlußleuchten.
Sie müssen aber die Umrisse anzeigen, nicht quasi mittig am Heck befestigt sein.
Die oberen Leuchten sind eher Begrenzungsleuchten, bzw. zusätzliche Schlußleuchten...
Deine mittigen Leuchten sind unzulässig.
Ich vermute auch mal: Bei LKW ist dies Zulässig, da diese ja eine plane Fläche hinten haben und die Leuchten wirklich den Umriss des LKW darstellen. Bei einem Wohnwagen wäre dies so nicht möglich, da er hinten die Rundung hat. Würdest du die Leuchten auf dem Dach montieren, würde es mM. nach kein Problem darstellen- so aber schaut das Fahrzeug ja tiefer aus, als es ist...
Alles nur eine Vermutung, aber irgendwo her muss ja die Zulassungsmöglichkeit für LKW kommen!
Frage, ob es deutsche LKW sind, die mit diesem Firlefanz gesichtet wurden.
LKW sieht man auch mit beleuchteten Weihnachtsbäumen im Cockpit - das heißt noch lange nicht, das sie zugelassen sind.
Gruß situ
Hallo,
X zusätzliche Rücklichter a la nordischer LKW halte ich eher für contraproduktiv.
Besonders bei schlechter Sicht und Kolonnenverkehr lassen sich hier die einzelnen Fzg. kaum noch voneinander unterscheiden.
++
Ich habe meinen WoWa hinten in ca. 2 m Höhe mit zwei zusätzlichen STVZO-zugelassenen 3-Kammer-Leuchten (Blinker, Bremse,Rücklicht) nachgerüstet, weil die Serienbeleuchtung relativ tief hängt und ich eine frühere (bessere) Erkennbarbeit als Anhänger erreichen wollte.
Hat sich m.E. bewährt - der TÜV hat bisher auch nicht gemeckert.
Einziges Manko war, dass die Hängerabsicherung zunächst mit den 4x 21 W BLink- bzw. Bremslicht nicht zurecht kam. Hier musste
nachgebessert werden.
Gruss
Jazzer2004
Zitat:
Original geschrieben von situ
Frage, ob es deutsche LKW sind, die mit diesem Firlefanz gesichtet wurden.
LKW sieht man auch mit beleuchteten Weihnachtsbäumen im Cockpit - das heißt noch lange nicht, das sie zugelassen sind.
Gruß situ
Da hast Du recht! Habe ich nicht dran gedacht!
Hallo und vielen Dank für eure Antworten.....
Ich war heute beim TÜV und habe mich aufklären lassen.....
Die Leuchten die ich meinte, werden also als normale Schlussleuchten bezeichnet.
Es ist erlaubt zwei zusätzliche Schlussleuchten anzubringen. Die ganzen Abmessungen kann man aus den Texten oben entnehmen.
Zu meiner Frage, wieso viele LKW´s (egal aus welchen Land) so viele zusätzlichen Lichter hinten, vorne, usw. denn überhaupt haben, meinte der Prüfer nur..... Wo kein Kläger da auch kein Richter....
Er meinte auch, dass selbst die Ordnungshüter in grün die Sachen DULDEN würden, wenn man es nicht übertreibt!!!
Er hat aber auch gesagt, dass viele die genauen Vorschriften überhaupt nicht kennen würden, da es kein Gefahrenpotenzial darstellt wenn ein oder zwei Lampen mehr leuchten würden.... In Statistiken wurde so etwas auch nie als Unfallursache aufgenommen.
Gut, über diese Aussage habe ich mich selber gewundert
Der Prüfer war ganz locker drauf und meinte mit einem lachen, dass wenn ich so etwas vor hätte und meinen Wohnwagen zum fahrenden Weihnachtsbaum umwandeln möchte, ich immer schwarzes Abklebeband dabei haben sollte....
Wofür kann man sich ja denken
Zum Schluss hat er noch gesagt das er vor drei Wochen ein Wohnmobil zur Hauptuntersuchung hatte, wo der Besitzer sich von vorne bis hinten alles mit Seitenmarkierungsleuchten zugehauen hat! Zwischen den ganzen leuchten sollte noch nicht mal eine Fliege gepasst haben. Aber erlaubt war es und soll auch noch gut ausgesehen haben.....
Zumindest habe ich mal einen lockeren TÜV Prüfer kennen gelernt
Ich hab auch an meinem Van auf dem Dach zwei zusätzliche rote Abgrenzungsleuchten, leider auf Grund der vorhandenen Montage sind die ein paar wenige mm zu weit weg von den Außengrenzen und damit per se nicht zulässig. Trotzdem bin ich problemlos durch den TÜV gekommen und von der Polizei hat auch keiner gemeckert. Angebaut habe ich diese weil ich eher langsam auf der rechten Spur im LKW Verkehr mitschwimme und weiß mit wieviel Krimskram sich einige LKW Fahrer die Kabine vollstellen und ich mich eben sichtbarer für diese machen wollte. Einige Berichte über fürchterliche Auffahrunfällen mit LKWs haben mich dazu bewegt.
Ich glaub solange es ersichtlich ist daß die Zusatzleuchten der Sicherheit dienen wird es keine Probleme geben. Solltest Du jetzt aber z.B. andere Farben benutzen wollen (wie ich z.B. in Vietnam gesehen habe wo man seitlich, vorne und hinten grün/blau/rosa/weisse/gelbe/orange teilweise blinkende Lichter hatte...) oder z.B. Blaulicht benutzen gibt es höchstwahrscheinlich (zu Recht) Probleme.
Zur Ursprungsfrage: die Antwort kann man sich in der ECE-Regel R48 holen. Relevant ist der Abschnitt 6.13. Zitat zur zulässigen Anzahl von Umrissleuchten (also nicht Rückleuchten):
"6.13.2. Anzahl
Zwei von vorn und zwei von hinten sichtbar.
Zusätzliche Leuchten sind zulässig:
a) zwei von vorn sichtbar,
b) zwei von hinten sichtbar. "
Laut R48 sind solche Umrissleuchten vorgeschrieben, wenn das Fahrzeug (Kraftfahrzeug, aber auch Anhänger) eine Breite von 2,10 überschreitet. Sie sind erlaubt, wenn die Breite 1,80m überschreitet.
An meinem Wohnmobil habe ich auch aus Spaß an der Freude vier solcher Umrissleuchten nachgerüstet.
Hella hat das recht anschaulich erklärt... siehe Anhang