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Umrüstung auf 255/65 R17 oder 255/70 R16 | Kann ich im Winter die Serienbereifung fahren?
Hallo Zusammen,
wir fahre aktuell einen Crafter SY 4Motion mit folgender Serienbereifung:
235/65 R16
235/60 R17
Nun würde ich gerne auf größere Räder umrüsten, damit der Bock höher wird. Mit schwebt dabei folgender Reifen vor:
Yokohama Geolandar A/T (G015) 255/65 R17 119S/116S
Yokohama Geolandar A/T (G015) 255/70 R16 115S/112S
(Bitte keine Diskussion um den Reifen selbst, jeder hat andere Anforderungen und Wünsche)
Laut Reifenrechner gewinne ich damit ca. 2.5cm Höhe. Das würde mir schon gut passen.
Mir stellen sich jetzt folgende Fragen:
1) Ist eine Umrüstung/Eintragung ohne Änderungen am Fahrzeug möglich?
Vermutlich ja
2) Muss ich eine Tachoangleichung vornehmen? Hat jemand mit Crafter/TGE Erfahrungen?
Es gibt Stimmen im Netz, die behaupten, dass keine Angleichung erforderlich sei und die geänderte Kombination den werksseitigen Tachovorlauf kompensieren würde. Der Reifenrechner scheint das zu bestätigen.
3) Kann ich weiterhin meine Winterreifen mit den Seriendimensionen fahren?
Wenn keine Tachoangleichung notwendig wäre, müsste das doch möglich sein.
4) Würdet ihr eher 16" (Stahl) oder 17" (Lismore) bevorzugen und warum?
Ich tendiere irgendwie zu 16", weil hier die Verfügbarkeit von Reifen besser zu sein scheint. Andererseits habe ich die 17" Lismore im Keller liegen. Eine Pattsituation und ein echtes Luxusproblem dazu
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35 Antworten
Im Grunde genommen , hast Du Deine Fragen ja selbst beantwortet !? Alle anderen Kommentare wären "Ansichts- Gefühlssache" , es sei denn , jemand aus dem Forum hätte sachliche Argumente für oder gegen bestimmte Felgen oder Reifen ! Wenn Du weiterhin Deine Winterreifen/Felgen nutzen kannst , ist Dir doch schon geholfen , alle anderen Fragen können nur der TÜV/DEKRA oder entsprechende Sachverständigenunternehmen -verbindlich- beantworten ! Gruß , joeleo
Zu 1. das steht im Gutachten, sofern es eins gibt.
Zu 2. wenn sich der Abrollumfang ändert, wird der Tacho wohl angeglichen werden müssen.
Zu 3. wenn die Räder eingetragen sind, kannst du die fahren, aber wenn der Tacho an andere Räder angepasst wurde, dann wohl nicht.
Zu 4. größere Felgen bei gleichem Reifenquerschnitt, sofern eingetragen, bieten Vorteile, aber größere Felgen bei kleinerem Reifenquerschnitt, sind weniger komfortabel.
Zitat:
@joeleo schrieb am 25. März 2024 um 11:23:36 Uhr:
Im Grunde genommen , hast Du Deine Fragen ja selbst beantwortet !? Alle anderen Kommentare wären "Ansichts- Gefühlssache" , es sei denn , jemand aus dem Forum hätte sachliche Argumente [...]
Und genau darum geht es mir ja. Also darum ob jemand meine Annahmen und Recherchen (am besten aus eigener Erfahrung) bestätigen kann.
Ohne ein entsprechendes Gutachten wirst Du nachweisen müssen, dass der Tacho mit der neuen Reifengröße nicht zu wenig anzeigt. Das sind ja immerhin 3,5% weniger als bei der Seriengröße.
Zitat:
Es gibt Stimmen im Netz, die behaupten, dass keine Angleichung erforderlich sei und die geänderte Kombination den werksseitigen Tachovorlauf kompensieren würde. Der Reifenrechner scheint das zu bestätigen.
Verweisen diese Stimmen auf ein Gutachten oder können Dir wenigstens Vergleichseintragungen geben?
Zudem müsste die Freigängigkeit gegeben sein, nicht dass der größere Reifen irgendwo ansteht / schleift.
Viel Erfolg, Markus
Zitat:
@Dr.OeTzi schrieb am 25. März 2024 um 10:42:02 Uhr:
Der Reifenrechner scheint das zu bestätigen.
Das kann ich mir nicht vorstellen.
Ich nehme an, dass du dich vertan hast.
Zitat:
@Hulper schrieb am 25. März 2024 um 13:34:41 Uhr:
Ohne ein entsprechendes Gutachten wirst Du nachweisen müssen, dass der Tacho mit der neuen Reifengröße nicht zu wenig anzeigt. Das sind ja immerhin 3,5% weniger als bei der Seriengröße.
Es sind sogar 6.9%
( https://www.reifensuchmaschine.de/reifen_rechner/reifenrechner.htm )
Und ja, ich rechne damit, dass ich das nachweisen müsste. Man ließt auch immer wieder davon, dass beim TÜV dann Vergleichsfahrten gemacht würden.
Kann das wer bestätigen und wie läuft sowas ab? Auch zu den Kosten habe ich nichts gelesen.
Zitat:
@Hulper schrieb am 25. März 2024 um 13:34:41 Uhr:
Zitat:
Es gibt Stimmen im Netz, die behaupten, dass keine Angleichung erforderlich sei und die geänderte Kombination den werksseitigen Tachovorlauf kompensieren würde. Der Reifenrechner scheint das zu bestätigen.
Verweisen diese Stimmen auf ein Gutachten oder können Dir wenigstens Vergleichseintragungen geben?
Genau deswegen mein Post und dieses Thema. Ich bin auf der Suche nach Leuten, die mir das möglichst aus erster Hand bestätigen können.
Zitat:
@Hulper schrieb am 25. März 2024 um 13:34:41 Uhr:
Zudem müsste die Freigängigkeit gegeben sein, nicht dass der größere Reifen irgendwo ansteht / schleift.
Viel Erfolg, Markus
Das ist absolut richtig und ist wohl bei 255 aber (noch) kein Problem, wenn man bei den einschlägigen Ausrüstern (Blackforrest, Greenmonkey, Seikel und Co schaut). Allerdings verkaufen die das nur i.V.m. den eigenen Höherlegungs-Kits und genau da beginnen alle ihr eigenes Süppchen zu kochen (was ja auch klar ist)
Zitat:
@Oetteken schrieb am 25. März 2024 um 13:46:55 Uhr:
Zitat:
@Dr.OeTzi schrieb am 25. März 2024 um 10:42:02 Uhr:
Es gibt Stimmen im Netz, die behaupten, dass keine Angleichung erforderlich sei und die geänderte Kombination den werksseitigen Tachovorlauf kompensieren würde. Der Reifenrechner scheint das zu bestätigen.
Das kann ich mir nicht vorstellen.
Ich nehme an, dass du dich vertan hast.
Doch, das war schon genau so gemeint (deswegen habe ich in grau das ursprüngliche Zitat ergänzt) nur ggf. etwas verkürzt formuliert.
Anders formuliert:
- Wenn ich 100km/h Tacho fahre, zeigt das GPS rund 92/93km/h. Das Fahrzeug hat also ab Werk eine Tachoabweichung von 7%.
- Die Differenz zwischen Serienbereifung (235/60 R17) und Wunschbereifung ("55/65 R17) beträgt gleichzeitig 6.9%
- Die Differenz des Abrollumfangs kompensiert also genau die werksseitige Tachoabweichung.
- Der Gesetzgeber sagt sinngemäß, "der Tacho darf nicht weniger anzeigen als die reale Geschwindigkeit"
Die These ist also, dass die genannte Reifenkombination auch ohne Tachoangleichung geradeso zulässig sein dürfte. Was zu beweisen war.
Worum es mir geht ist, hier im Forum Leute zu finden, die meine Recherchen aus (möglichst eigener) Erfahrung bestätigen können.
Am besten wäre es, wenn jemand die Sache mit der Vergleichsfahrt bestätigen könnte und/oder mir erzählen könnte, wie die Eintragung abgelaufen ist.
Denn das die Reifengröße grundlegend eintragungsfähig ist, ist klar. Es fahren ja X-Fahrzeuge so draußen herum. Die Frage ist nur unter welchen Bedingungen die Eintragung erfolgen kann und ob die Serienbereifung erhalten bleibt, ich also im Winter mit den "kleinen" Winterrädern fahren darf.
Okay, jetzt verstehe ich dich.
Das würde ich genau so mit einem Prüfer besprechen.
Bin gespannt, was der dazu sagt.
@Dr.OeTzi schrieb am 25. März 2024 um 14:31:30 Uhr:
Zitat:
@Hulper schrieb am 25. März 2024 um 13:34:41 Uhr:
Es sind sogar 6.9%
Danke für die Korrektur, hab ich mich bei der Eingabe vertan (versehentlich mit 255/65 R16 verglichen).
Über 4% wird es glaube ich unabhängig vom Tacho schwierig, denn es ändert sich ja leider auch die Übersetzung.
https://www.tuvsud.com/.../tuning-faq
Zitat:
Der Abrollumfang darf von der größten im CoC aufgeführten Reifengröße um 1%, von der kleinsten um -4% abweichen.
Ich teile die Idee das zunächst mal mit dem TÜV zu besprechen.
VG, Markus
Zitat:
@Hulper schrieb am 25. März 2024 um 15:18:51 Uhr:
Über 4% wird es glaube ich unabhängig vom Tacho schwierig, denn es ändert sich ja leider auch die Übersetzung.
Was meinst du mit die "Übersetzung" ändert sich?
Er meint die Strecke die das Auto mit jeder Kardanwellenumdrehung (oder Achsantriebswelle) zurücklegt.
Genau, durch den größeren Raddurchmesser ändert sich die Gesamtübersetzung.
VG, Markus
Ach das meinst Du... ja das ist ja klar...
Eintragungsfähig ist diese Kombination definitiv:
https://blackforest-offroad.de/.../
Ich bleibe am Thema...
Schau einfach bei Google nach Reifenumfang Messuhr, da kannst du sehen um wieviel % oder cm sich die
versch. reifengrössen voneinander unterscheiden und dann wie viel Unterschied zulässig ist !
Jan
@invaderduck
Das ist alles bekannt: Es sind 6.9% und die Radreifenkombination ist für dieses Fahrzeug eintragungsfähig.
Worum es geht ist:
a) Welche Bedingungen müssen für eine Einzelabnahme erfüllt sein.
b) Ist eine Tachoangleichung tatsächlich erforderlich? Wie läuft so eine Vergleichsfahrt ab?
c) Wenn nein, bleibt die Serien-Reifengröße erhalten; kann die Serienbereifung (bspw. im Winter) weiterhin gefahren werden.
Und um diese Fragen wirklich beantworten zu können, suche ich nach anderen Nutzern, die bei ihren Fahrzeugen auf große AT`s umgestiegen sind und besagte Reifengröße fahren und/oder sich wirklich in der tiefe mit der Thematik auskennen