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Umrüstung eines Passats 3BG 2.8 AMX in 2024 noch möglich bzw. sinnvoll?
Hallo zusammen,
vor geraumer Zeit bin ich wieder Besitzer eines 3BG 2.8 AMX geworden. Es ist mein zweiter, mit knapp 300 000 Km auf der Uhr.
Mein erster habe ich genau 200 000 mit einer Prins VSI gefahren und der Wagen fährt immer noch in der Familie mit etwas weniger als 400 000 auf der Uhr.
Der jetzige ist mein Zweitwagen, mit Tendenz bald Drittwagen zu werden. Trotzdem erwische ich mich immer wieder, dass ich mir Gedanken über einen Umbau mache, alleine weil "ich es schon mal hatte".
R115 ist aber mittlerweile allgegenwärtig und ich bin nicht auf dem Laufenden, ob dieser Wagen überhaupt noch umrüstbar ist (nicht technisch, sondern regulatorisch). Landi Renzo hat den Motor auf der R115 Liste, meine 1. Wahl liegt aber bei Prins oder BRC, oder KME, wenn nach dem Preis geht.
Ist der Wagen überhaupt zu einem machbaren Preis noch umrüstbar? Es ist kein Reimport, falls das noch eine Rolle spielt.
Vielen Dank für die Hilfe!
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11 Antworten
Mach doch deine Anfragen bei einigen Umrüstern? Ich habe im November 22 einen Omega aus 2001 umrüsten lassen auf Prins Vsi 2 und jetzt noch ein Angebot daliegen für Astra g 2003 125ps. Da könnte es eine Zavioli werden
Wie viele Kilometer legst mit dem Wagen circa zurück?
Und wie lange peilst an den Wagen zu halten?
Worauf ich hinaus will: Derzeit ist der preisliche Abstand LPG - Benzin geringer als in der Vergangenheit. Die Amortisationsdauer verlängert sich dadurch nicht unerheblich. Im Schnitt liegt der LPG-Preis in D bei 1,04 €. Rechne Dir das mal gegen, wie lange Du bräuchtest um den Umbau "reinzufahren".
Das als ein Argument für deine "Pro - Kontra"-Abwägung.
@bommel-73 Sind / werden denn diese Fahrzeuge nach R115 umgerüstet und zugelassen?
@rpalmer Ich kann den Wagen viel mehr fahren, wenn er günstiger pro 100 Km wird. Ganz grob gerechnet liegt die momentane Differenz bei ca 5 Euro pro 100 Km, ausgehend von Umrüstkosten von ca 2 500 Euro sehe ich kein Problem, 50 000 Km in 2-3 Jahren zu fahren.
Also die Prins wurde nach R115 umgerüstet und hat für den 4 Zylinder 2500€ gekostet . Tanken tu ich in Polen für aktuell 0,66€ . Der Astra denke ich wird auch nach R115 umgerüstet wenn es soweit ist. Der 2.8 von dir wird sicherlich paar Euronen mehr kosten.
Welche Möglichkeiten zur Eintragung der Anlage sind aktuell für diesen Passat möglich? Nur nach R115 oder gibt es eine auch andere Regelung für solche Schätzchen in fortgeschrittenem Alter?
Zitat:
@chudomir schrieb am 9. Februar 2024 um 09:47:00 Uhr:
Welche Möglichkeiten zur Eintragung der Anlage sind aktuell für diesen Passat möglich? Nur nach R115 oder gibt es eine auch andere Regelung für solche Schätzchen in fortgeschrittenem Alter?
Das hängt von der Emissionsklasse ab, nicht vom Alter.
Bei Euro 4 ist aber definitiv nach R115 vorzugehen.
Bei Euro 1, 2, D3 & teilweise D4 wird noch nach R67 verfahren. Muss man in die jeweiligen Regeln schauen, ab welchem Schadstoffschlüssel genau so zu verfahren ist.
Aber Euro 3 und höher ==> R115. Ausnahme für Importfahrzeuge mit "genullter" Schlüsselnummer.
Hi Leute,
ich habe das schon mal geschrieben.
Ich finde dies ganzes Amortisationsrechnen blödsinnige.
Du weißt nie, ob der Wagen 1. 2 oder noch 5 Jahre hält oder ob nicht irgendjemand oder selbst Du das Auto schottest.
Ich sehe das so. Wenn Du das Geld für die Umrüstung hast, dann rüste um Punkt!!!
Und freue Dich beim Tanken, dass Du viel Geld sparst.
Wenn Du aber das Geld nicht hast oder groß rechen muss, dann lass es,
Naja, das Amortisierungsrechnen macht insofern Sinn das man weiß ob man es überhaupt amortisieren kann wenn man seine geplante Haltedauer und Laufleistung rechnet. Wenn, das schon nicht gegeben ist brauche ich auch keine Risikoabwägung machen. Wenn ich nur einen klitzekleinen Benefit sehe würde ich dann auch aus Gründen der Risikoabwägung auf dem Umbau verzichten.
Zitat:
@rpalmer schrieb am 4. Februar 2024 um 15:30:45 Uhr:
Worauf ich hinaus will: Derzeit ist der preisliche Abstand LPG - Benzin geringer als in der Vergangenheit. Die Amortisationsdauer verlängert sich dadurch nicht unerheblich.
Diesen "Vergleich" finde ich immer witzig. Gibt viele Leute, die kaufen sich einen teuren Diesel, der mehr Steuer und Unterhalt kostet, weil das Zeug 10-20ct günstiger ist.
Aber bei einem Unterschied von zZ immer noch rund 80-90 ct ist das unrentabel.....dafür werden drei Discounter angefahren, weil da die Milch 5ct günstiger ist und dort der Käse im Angebot....
Rechnen ist und bleibt schwierig.
Zitat:
@rpalmer schrieb am 9. Februar 2024 um 18:19:24 Uhr:
Das hängt von der Emissionsklasse ab, nicht vom Alter.
Bei Euro 4 ist aber definitiv nach R115 vorzugehen.
Bei Euro 1, 2, D3 & teilweise D4 wird noch nach R67 verfahren.
öm, R67 gibbet nicht, das wäre 67R- und das ist keine Norm für die Zulassung wie die ECE115, sondern das Prüfzeigen der Bauteile, die alle Gasteile aufweisen müssen. also nicht zwei grundsätzlich verschiedene Dinge durcheinanderwürfeln. Nicht ECE115 konforme Umbauten werden per EAB abgenommen, als §19.3 oder §19.3, aber nicht irgendwie nach R67 sowas....
Zitat:
@MrFleetwood schrieb am 14. Februar 2024 um 18:03:02 Uhr:
Diesen "Vergleich" finde ich immer witzig. Gibt viele Leute, die kaufen sich einen teuren Diesel, der mehr Steuer und Unterhalt kostet, weil das Zeug 10-20ct günstiger ist.
Aber bei einem Unterschied von zZ immer noch rund 80-90 ct ist das unrentabel.....dafür werden drei Discounter angefahren, weil da die Milch 5ct günstiger ist und dort der Käse im Angebot....
Und? Was hat das alles mit der Tatsache zu tun?
Sinkt der preisliche Abstand Benzin - LPG, so dauert die Amortisation länger. Kann situationsabhängig also wirtschaftlich unsinnig sein. Was ist an der Aussage nun falsch?
Zitat:
@MrFleetwood schrieb am 14. Februar 2024 um 18:03:02 Uhr:
öm, R67 gibbet nicht, das wäre 67R- und das ist keine Norm für die Zulassung wie die ECE115, sondern das Prüfzeigen der Bauteile, die alle Gasteile aufweisen müssen. also nicht zwei grundsätzlich verschiedene Dinge durcheinanderwürfeln. Nicht ECE115 konforme Umbauten werden per EAB abgenommen, als §19.3 oder §19.3, aber nicht irgendwie nach R67 sowas....
Ja, hier habe ich mich falsch ausgedrückt. Du hast Recht.
Ersetze im Beitrag "nach R67" mit "bisheriger Praxis" (= Normentsprechende Bauteile, ggf. notwendiges Abgasgutachten, Einzelabnahme des Umbaus, Eintragwesentlicher "Gas-Bauteile" im Fahrzeugschein).
Zitat:
@rpalmer schrieb am 14. Februar 2024 um 20:10:31 Uhr:
Was ist an der Aussage nun falsch?
Hab ich mit einem Wort angedeutet, diese Aussage wäre falsch? Nein :-)
Nur witzig, weil so immer gg LPG "Argumentiert" wird, es aber woanders scheinbar egal ist.