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Umrüstung von 16" auf 17"; auch ohne Anschlaggummi möglich?

Themenstarteram 16. September 2009 um 19:07

Moin,

erst seit einigen Wochen besitzen wir einen nahezu neuen W211 Kompressor, Bj. 2005 - aber erst 7.000km gelaufen. Ein eches Rentnerfahrzeug und zudem scheckheft-gepflegt.

Derzeit sind die serienmäßigen Elegance 16"-Alufelgen aufgezogen. Diese gefallen uns aber so absolut nicht und wenngleich ich auch ein sehr großer Komfortfanatiker bin (vorher: Citroen C5), könnte ich mir jetzt sehr gut 17" Felgen vorstellen. Habe bereits von Mercedes einen Auszug der zulässigen Rad-/Reifenkombinationen für die W211 Limousine erhalten und dort steht u.a. bei einer geplanten 17" Bereifung, dass u.a. beim Basisfahrwerk die serienmäßigen Einfederpuffer an der Vorderachse gegen Anschlaggummi (Teilenummer: 211 326 0268) als Einfederbegrenzung auszutauschen sind.

Habe dann ein wenig gegoogelt und festgestellt, dass der Austausch der serienmäßigen Puffer gegen die Anschlaggummi in etwa 500,00 € kosten soll. Bei diesem Aufpreis stellt sich für mich natürlich nicht mehr die Frage, ob ich auf 17" umrüsten sollte. Hat mit dieser Thematik bereits jemand Erfahrung und wie schaut es mit einer Abnahme von Tüv (d.h. Eintrag in den Fahrzeugschein) aus? Wäre mit einem Eintrag in die Papiere der Versicherungsschutz weiterhin gewährleistet? Wie gesagt, ohne größere Felgen würde die Welt nicht untergehen und ich würde halt etwas "schönere" 16" Felgen kaufen; wobei Schönheit natürlich Geschmackssache ist.

Tja, vllcht. kann jmd. weiterhelfen??

Gruß aus Ostfriesland,

Stephan

Beste Antwort im Thema

Die Puffer haben ausschließlich mit dem Federweg zu tun. Die nennt man auch Federwegsbegrenzer.

Wenn das Rad voll einfedern muss (starke Bodenwelle o.ä.) würde das Rad ohne Federwegsbegrenzer ggf. innen das Radhaus beschädigen oder der Reifen sich am Radlauf aufschlitzen oder oder oder. Es wird über den Begrenzer halt verhindert das das Rad "nach oben" durchschlägt.

Das andere was angesprochen wurde sind Lenkeinschlagsbegrenzer. Das ist eine Vorrichtung um den Lenkeinschlag soweit zu reduzieren, dass Rad/Reifen nicht innen am Kotflügel/Radhaus schleifen oder gar mit den Fahrwerksteilen in Kontakt kommen.

Gruß

Hyperbel

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Hallo,

und herzlich Willkommen beim Stern :cool:

vor dem Problem stand ich vor langer Zeit auch mal.

Leider hast du nicht geschrieben, welches Ausstattungspaket du mit an Bord hast:

Classic, Elegance oder Avangarde.

Falls du das nicht weißt, steht auf der leiste zw. Kotflügel und vorderen Türen ;)

Ich meine bei dem Avangarde oder Luftfahrwerk brauchte man die Puffer nicht, jedoch ohne Gewehr :confused::D

Als ich mir hier damals im Forum erkundigt habe, wurde mir hier mit geteilt, dass viele diese gar nicht eingebaut haben bzw. nicht nötig waren.

Es darf nur nichts schleifen etc...das wird der Tüv überprüfen.

Wie das genau mit der Eintragung ist weiß ich nicht, da es ja Originalfelgen wären!!

Bei Zubehörfelgen also nicht Mercedes ist diese Vorlage meist nicht gegeben, dann jedoch auf jedenfall die Eintragung beim TüV!!

Hoffe das hilft die ein wenig weiter.

Gruß Alex

Hallo,

es gibt mehrere Möglichkeiten:

1. Umrüstung auf Original-Felgen ohne Abnahme. Siehe diese Dokument: http://www.mercedes-benz.de/.../E_Klasse_Limousine_Typ_211_080915.pdf

Der Fahrzeughersteller erteilt für bestimmte Rad- / Reifenkombination eine Freigabe. Vorteil: Du muß nichts abnehmen lassen. Nachteil: Du mußt die Puffer einbauen lassen.

2. Umrüstung auf Original-Felgen mit Abnahme. Du kannst auch die Originalfelgen montieren und damit zum Prüfer fahren und sie abnehmen lassen. Vorteil: die Puffer werden nicht benötigt. (Vor Kauf aber bitte deinen Prüfer fragen) Nachteil: Kosten bei TÜV/Dekra und Kosten für die Änderung der Fahrzeugpapiere.

3. Umrüstung auf Zubehörfelgen: Vor dem Kauf der Umrüstfelgen in die Unterlagen schauen. Es gibt welche mit ABE, die dürfen so montiert werden. Es gibt welche mit Gutachten, die muß ein Prüfer abnehmen. In beiden Fällen werden die Puffer meist nicht verlangt.

4. Einfach die Original felgen in 17 Zoll montieren. (Ist zwar so nicht erlaubt!) Kann die Polizei bei einer Kontrolle prüfen ob die Puffer drin sind? Weiß die Polizei überhaupt das die Puffer erforderlich sind?

Schleifen tut da nichts.

Hallo,

beste Lösung:

Orig. MB-Felgen und den Puffer verbauen. Dann ist man100% im grünen Bereich.

Den Puffer verbauen kostet vielleicht beim Freundlichen 500,- EUR, mit dieser Arbeit kann man auch beruhigt z.B. zu einem Reifen-/Tuninghändler gehen. Der arbeitet an den Federn genauso sauber wie der Freundliche, berechnet aber den tatsächlichen Arbeitsaufwand. Ich habe für den Puffereinbau 90,-EUR bezahlt. Material war,wenn ich mich recht erinnere ca. 55-60 EUR.

Gruß

Adhoma

Hallo Stephan,

... und hier sind "schöne" Räder in 17": Link

 

Viele Grüße

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von adhoma

Ich habe für den Puffereinbau 90,-EUR bezahlt. Material war,wenn ich mich recht erinnere ca. 55-60 EUR.

Das kann eigentlich nicht sein, da nach dem Einbau der Anschlagpuffer eine Fahrwerksvermessung nötig ist. Außer man schneidet die Puffer auf. Dann ist es aber nicht wirklich original.

Gruß

Achim

Zitat:

Original geschrieben von general1977

Zitat:

Original geschrieben von adhoma

Ich habe für den Puffereinbau 90,-EUR bezahlt. Material war,wenn ich mich recht erinnere ca. 55-60 EUR.

Das kann eigentlich nicht sein, da nach dem Einbau der Anschlagpuffer eine Fahrwerksvermessung nötig ist. Außer man schneidet die Puffer auf. Dann ist es aber nicht wirklich original.

Gruß

Achim

Sorry, Du hast natürlich recht.

Die Achsvermessung (35,- EUR) hatte ich unterschlagen.

Gruß

Adhoma

am 18. September 2009 um 21:21

wenn du in die faq´s mal reinklickst, dann findest du ein download für die zulässigen reifendimensionen inklusive mit den weiteren maßnahmen die du ergreifen musst;

... mal ohne dort nachzugucken:

wenn die felgen mit reifen, den gleichen abrollumfang/durchmesser haben, wie die serienbereifung...

dann brauchst dir keine gedanken machen; die sind gleich hoch;

wenn die reifen den gleichen abrollumfang haben und die reifenbreite nicht überschritten wird, nehme ich an, dass dann dieses auch kein problem macht

wegen der breite, schau ganz einfach in der o.a. tabelle nach.

 

geh mal auf die site von www.wheelscompany.com; dort gibts auch einen "reifenrechner" für den abrollumfang/druchmesser

tja, da mit dem tüv; (österreichische verhältnisse)

entweder du bekommst den tüv-bescheid über die felgen (wenn diese nicht im fahrzeugschein stehen unbedingt notwendig!) und gehst zum ziviltechniker; der stellt dir einen bescheid/bestätigung aus, dass das alles zusammenpasst; mit dem gehst du zur behörde und bekommst die eintragung

wenn du nicht zum zivi gehst, dann brauchst du ein "teilegutachten" über die felgen, das du der behörde zur eintragung gemeinsam mit dem tüv-bescheid vorlegen musst (der zivi kostet rd. 5euro mehr als das teilegutachten).

gib acht auf den lastindex der reifen; da ist mein vorbesitzer drübergestoltert UND der zivi (der hat nämlich bei mir die anhängerkupplung übersehen)

Hallo,ich habe auch vor kurzem von 16-auf org 17 Zoll umgerüstet.Und hab die Puffer nicht erneuert..Das Ganze mit den org. 17 Zoll und H&R 30mm Tiferlegungsfeder.Hab dann das ganze vom TÜV abnehmen lassen und er hat nichts bemängelt (es wurde alles so abgenommen und eingetragen).

Gruss Sami

@mb-79

Du schreibst nicht dazu welches Fahrzeug Du hast. Somit ist ein realistischer Vergleich nicht möglich.

 

Also:

Die Auflagen in dem MB-Freigabeblatt sind gültig.

Wer die angegebenen Felgen fahren will OHNE eine Eintragung beim TÜV zu machen MUSS die Puffer einbauen. Ansonsten droht Verlust des Versicherungsschutzes, Fahren ohne Betriebserlaubnis, etc.

(Sofern es sich um einen VorMOPF 211er handelt ohne Airmatik oder ohne Sportpaket).

Wer einen größeren Umbau am Auto macht (Tieferlegung, Verbreiterung, etc. und lässt die Serienfelgen zur Abnahme auf dem Auto, so wird eine Vollabnahme gemacht die alle Fahrwerksteile umfasst. Wenn das ohne Einfederpuffer gemacht wird und der Prüfer macht seinen Test (Fahrzeug diagonal aufbocken) und es dabei keine Probleme gibt, so ist alles OK.

Dann ist die Abnahme in der vorgeführten Konfiguration eingetragen und technisch einwandfrei.

 

Ob die Räder den gleichen Abrollumfang haben oder nicht spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle.

Man darf eh keine Räder mit deutlich kleinerem oder größerem Umfang fahren (wegen Tacho). Relevant ist also eher die Breite der Räder und die Einpresstiefe der Felgen. Davon abhängig kommt ein Reifen der Karosserie (außen) oder den Fahrwerksteilen (innen) gefährlich nahe. Und Mercedes ist anscheinend der Meinung, dass bei den VorMOPFen ein Einfederpuffer nötig ist um auf der sicheren Seite zu sein. Daher die Auflage!

Gruß

Hyperbel

 

PS: Wenn ihr was an der Kiste macht, dann bitte vernünftig.

Von einer Fahrwerksvermessung von 35 Euro halte ich nichts. Da wurde bestimmt nicht der Nachlauf & Sturz eingestellt sondern nur die Spur. Das kann reichen, muss aber nicht. Und wer die Kiste tiefer legt (habe ich auch gemacht) sollte ruhig darauf achten, dass alles einwandfrei ist.

muss ein MOPF 211er also nicht diese Anschlaggummis verbauen? Habe nämlich ein MOPF Modell und stehe ebenfalls vor der Umrüstungsfrage auf 17" bzw. 18"

Lies das Kleingedruckte unter dem Freigabeblatt von Mercedes.

Nur was Du selbst dort gelesen hast ist relevant.

Gruß

Hyperbel

d.h. ich muss diese überflüssigen Puffer einbauen lassen, dann wäre es doch in der Tat günstiger die neuen Reifen nur eintragen zu lassen, allerdings braucht man dann ja wiederum ein Gutachten in dem wiederum steht ich brauche die Puffer....

dann macht es ja wirklich mehr Sinn Zubehörfelgen zu kaufen, da alles viel einfacher ist, oder?

Zitat:

Original geschrieben von traumeel

dann macht es ja wirklich mehr Sinn Zubehörfelgen zu kaufen, da alles viel einfacher ist, oder?

Bei Zubehörfelgen gilt immer das beigelegte Gutachten. Das MB Gutachten ist dabei belanglos. Das Problem bei Zubehörfelgen ist, daß es nicht sehr viele gibt, die eine Achslast von 1430kg, also mindestens 715kg Traglast pro Rad aushalten. Wenn man weniger nimmt, muß man im Anhängerbetrieb ablasten lassen.

Gruß

Achim

Zitat:

Original geschrieben von traumeel

d.h. ich muss diese überflüssigen Puffer einbauen lassen, dann wäre es doch in der Tat günstiger die neuen Reifen nur eintragen zu lassen, allerdings braucht man dann ja wiederum ein Gutachten in dem wiederum steht ich brauche die Puffer....

dann macht es ja wirklich mehr Sinn Zubehörfelgen zu kaufen, da alles viel einfacher ist, oder?

Kann sein, muss aber nicht!

Wenn Du die Original-Felgen eintargen lassen willst, dann schaut der TÜV-Prüfer über die KBA-Nummer auf die Traglastinformationen. Dann stellt er fest, dass die Originalräder die Traglast erfüllen und auch ein "Sternchen" tragen.

Dann wird er normalerweise den üblichen Test machen und ggf. feststellen, dass keine Puffer erforderlich sind. (Ist wohl normalerweise auch der Fall, dass es ohne Puffer geht).

Dann sind die Original-Räder eingetragen OHNE Pufffer.

Bei mir sind wegen Tieferlegung und Spurverbreiterung die Puffer eingebaut worden.

Ob es erforderlich war weiß ich nicht, aber da die Federbeine eh draußen waren war das kein Problem ...

Zubehörfelgen sind nicht unbedingt einfacher einzutragen. Schau Dir mal die Auflagen an ... (Freigängigkeiten, Breiten, Radauflagen, Bördeln, etc. - wenn Du da einen TÜV-Menschen hast der am Abend vorher nicht auf seine Frau durfte kann er Dir die Eintragung verweigern. ;))

Gruß

Hyperbel

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