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Umsatzsteuer wirtschaftlicher Totalschaden

Themenstarteram 10. Juli 2024 um 14:53

Moin zusammen, ich habe unverschuldet einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten. Lt. Gutachten beträgt der Wiederbeschaffungswert € 32.700. Der Kaufpreis des Autos als Ersatzbeschaffung beträgt € 30.870. Die gegnerische Versicherung - wie zu erwarten - kürzt natürlich und macht erhebliche Schwierigkeiten. Meine Frage: welchen Umsatzsteuerbetrag muss die Versicherung zahlen? Den höheren Betrag von dem Wiederbeschaffungswert oder den geringeren Betrag des gekauften Fahrzeugs ? Vielen Dank für eure Mühe und Antworten.

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7 Antworten

Ich rate mal, den nach dem Gutachten, danach rechnest du doch ab oder?

Themenstarteram 10. Juli 2024 um 15:36

Die Versicherung hat die 19 % Mehrwertsteuer von dem Wiederbeschaffungswert abgezogen (und weitere Abzüge vorgenommen) und erklärt, dass sie die Mehrwertsteuer "natürlich" nachzahlen wird, wenn ich ihnen den Kaufvertrag (mit der gezahlten Mehrwertsteuer) nachweise. Ich befürchte, dass sie lediglich die tatsächlich gezahlte Umsatzsteuerbetrag und eben nicht den höheren Betrag von dem Wiederbeschaffungswert nachzahlen möchte. Bevor ich einen Anwalt beauftrage, wäre es schön, wenn jemand von euch weiß!!! wie die Rechtsprechung das Thema behandelt. Fündig geworden bin ich auch nach längerer Zeit nicht..

Bist Du bezgl. des verunfallten Fahrzeugs denn vorsteuerabzugsberechtigt und ist dies im Gutachten so ausgewiesen?

Im Übrigenhilft dieser Artikel schon gut weiter:

https://www.iww.de/.../...-die-mehrwertsteuer-beim-totalschaden-f80445

Gezahlt wird die beim Ersatzkauf gezahlte USt. Wenn der "neue" ohne Ust gekauft wurde, ist der gesamte Kaufpreis zu erstatten. Musste Ausstattung nachgekauft werden die der alte hatte, der neue aber noch nicht, dann gibts auch dieses Geld erstattet.

Themenstarteram 10. Juli 2024 um 17:48

Das ist eine erfreuliche Nachricht. Tatsächlich fehlt eine Eigenschaft, nämlich die elektronisch anklappbaren Außenspiegel. Evtl sollte ich die nachrüsten. Vielen Dank und liebe Grüße

Themenstarteram 10. Juli 2024 um 17:53

Ach ja, ich bin nicht vorsteuerabzugsberechtigt, sondern ganz "normale" private Person und das Auto war gerade 3 Jahre alt.

wesentlich bei der Betrachtung ist, wie das Fahrzeug "Umsatzsteuertechnisch" zu betrachten ist.

-Steuerneutral kein Ausweis der Umsatzsteuer möglich

-Differenzbesteuert antelig 2,4% der Umsatzsteuer sind abzuziehen

-Regelbesteuert anteilig 19% der Umsatzsteuer sind abzuziehen

Auch ein zum Vorsteuerabzug berechtiger Geschädigter kann sich ein Auto kaufen, bei welchem die Steuer nicht ausweisbar ist, kommt selten vor, ist aber nicht unmöglich.

Wichtig ist nur, dass man sich vor Augen hält, das wesentlich ist, wie das zu beschaffende Fahrzeug überwiegend gehandelt wird (siehe oben)

 

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