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Umsatzsteuerbetrug bei Export ins EU Ausland bei Verkauf als Firma?

Themenstarteram 20. Februar 2019 um 21:12

Folgendes Szenario:

Ich verkaufe ein PKW (Wert um die 43000 Euro).

Auto gehört einer Firma. Muss beim Verkauf eigentlich die MwSt ausweisen.

Jetzt kommt ein potentieller Käufer (sagen wir aus Bulgarien) und möchte den Wagen kaufen.

Da es sich um einen Export handelt, kann ich ihn ohne MwSt verkaufen.

Der potentieller Käufer ist Händler und schickt mir alle Daten zu.

Handelsregisterauszug und seine ausländische (EU) Umsatzsteuer ID.

Die habe ich geprüft und diese passt auch zu den angegebenen Daten des Händlers.

Er möchte mit mir zur Bank und das Bargeld (ohne MwSt ca 36000 Euro) auf mein Konto einzahlen .

Ich würde ihm eine Rechnung ohne MwSt schreiben mit Verweis auf Export „Innergemeischaftliche Steuerfreie Lieferung“

Jetzt folgendes Betrugsszenario:

Der Käufer zahlt den Wagen mit seinem privaten Geld. Die Firma dient nur als Grund, um die MwSt zu sparen. Er verkauft den Wagen anschließend weiter für 43000.Macht 19 Prozent Gewinn.seine Firma sieht das Geld und den Wagen nie.Am Ende fliegt es auf und ich darf die MwSt zahlen (auf die Summe, die ich erhalten habe)

 

 

 

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5 Antworten

Probieren kann man es ja......

Dass es in die Hose geht ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

Das ist ein sehr spezieller Fall mit dem Export. Hier sollte man beim Hauptzollamt nachfragen, was und wie vorzugehen ist und wer anschliessend die MwSt zahlen muss. Vielleicht gibt es vom Zollamt Formulare, die du ausfüllen musst. Ich kenne es nur so, dass der Käufer die Mwst mitbezahlt und sich die beim Zoll bei Ausfuhr zurückholt. Genauso ist es bei Import, nur umgekehrt. Also nicht blauäugig einfach die Mwst abziehen, sie muss in jedem Fall im Kaufvertrag ausgewiesen sein, damit der Käufer sie beim Zoll gelten machen kann.

Ein Verkäufer kann die Haftung für die Umsatzsteuer nicht ausschließen. Man ist immer mit 'im Boot'. Das Risiko kann höchstens bis fast Null minimiert werden, mit gesundem Menschenverstand.

Die Sache ist unkritisch beim Versand ins Ausland und Zahlung per Bank.

Holt der Käufer ab mit einem Stapel Bargeld, ist das immer verdächtig. Geldwäschegesetz beachten! Ausweis zeigen lassen. Ist der Abholer nicht identisch mit dem Käufer (=Inhaber der USt-ID), weitere Auskünfte einholen.

Kauft eine GmbH, unbedingt auch einen HR-Auszug zeigen lassen, dass der Abholer auch GF ist. Gerade hier kam es in einem mir bekannten Fall zu Betrug, weil der Abholer mit der GmbH nichts zu tun hatte - Datenmißbrauch.

Im Zweifel das Geschäft fallen lassen bzw. auch Kfz nur gegen Überweisung aus dem Ausland verkaufen.

Und kein Western-Union Geldempfang oder Scheckempfang o.ä.

Beim Betrug geht es nicht darum, dass das Geld zurück gebucht wird, sondern einzig um die Hinterziehung der Umsatzsteuer, hier und im Empfängerland.

Themenstarteram 21. Februar 2019 um 10:34

Zitat:

Im Zweifel das Geschäft fallen lassen bzw. auch Kfz nur gegen Überweisung aus dem Ausland verkaufen.

Und kein Western-Union Geldempfang oder Scheckempfang o.ä.

Beim Betrug geht es nicht darum, dass das Geld zurück gebucht wird, sondern einzig um die Hinterziehung der Umsatzsteuer, hier und im Empfängerland.

Das hatte ich mir auch gedacht. Allerdings habe ich bei Überweisungen aus dem Ausland auch so Sachen gehört. Rückbuchungen, weil Phishing Konto usw.

Letztendlich habe ich es nicht gemacht

Da kannst du nur bei der Bank nachfragen. Überweisungen - auch aus dem Ausland - lassen sich nicht so einfach zurück holen. Und hier geht es ja um EU-Länder, nicht um Bahamas oder Madagaskar.

Ein Risiko bei Auslandsgeschäften besteht immer. Also die Gewinnmarge so wählen, dass auch dieses Risiko abgedeckt ist. Ansonsten führen auch aus diesem Grund manche Händler ihr Geschäft als GmbH. Das Privatvermögen des GF ist dann 'safe'.

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