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Umschreibung LKW zu Wohnmobil - spricht etwas dagegen
Hallo
Ich habe mir einen Vito mit LKW Zulassung gekauft,
genauer gesagt Geländefahrzeug zur Güterbeförderung bis 3,5 t, N1G.
Die Versicherung nennt das LKW.
Diesen werde ich rein als Wohnmobil nutzen und plane ihn zum Wohnmobil umschreiben zu lassen.
Grund:
Als LKW muss ich jetzt ca 760 jährlich für Vollkasko bezahlen, als Wohnmobil wären es nur 460.
Weiter kann ich als LKW nicht den Auslandsschutzbrief der Versicherung dazu kaufen, als Wohnmobil schon.
Also müsste ich wegen einem Schutzbrief eine Mitgliedschaft beim ADAC abschließen.
Der finanzielle Unterschied pro Jahr wären also über 400 euros.
Über die Steuer hab ich mir keine Gedanken gemacht.
-
Meine Frage:
Spricht etwas gegen diese Umschreibung, begehe ich da eine Dummheit ?
-
Danke
Beste Antwort im Thema
Außer dass die KFz-Steuer etwas höher ist hast Du keine Nachteile.
Es überwiegen die Vorteile:
- günstigere Versicherung
- günstigere Fährtarife
- Nutzung von Wohnmobilstellplätzen möglich
Allerdings musst Du vor der Umschreibung erst Mal ein Wohnmobil daraus machen.
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22 Antworten
Außer dass die KFz-Steuer etwas höher ist hast Du keine Nachteile.
Es überwiegen die Vorteile:
- günstigere Versicherung
- günstigere Fährtarife
- Nutzung von Wohnmobilstellplätzen möglich
Allerdings musst Du vor der Umschreibung erst Mal ein Wohnmobil daraus machen.
... und die Mindestanforderungen für die Umschreibung erfüllen.
Erst mal Danke für eure schnellen Antworten
Für den Umbau hab ich mir ein Merkblatt vom TÜV geholt. Das ist ganz informativ, aber leider doch etwas allgemein gehalten.
Ich hab jetzt ein festes Bett eingebaut, 200 x 80, das dient auch als Sitzgelegenheit und der Raum darunter als Stauraum.
Ich hab 2 Schubschränke und nen Schrank. Die waren schon drin, weil es ein Bürofahrzeug war.
Im Boden hab ich eine Zuluft und im Dach eine Abluft.
Als Kochstelle werde ich einen Esbitkocher installieren. Weiterhin einen Kohlenmonoxidwarner und einen Feuerlöscher.
Dann installiere ich noch einen Klapptisch
Tür und Heckklappe sind von innen zu öffnen, Fluchtwege.
Der Wohnliche Charakter ist aus meiner Sicht gegeben; wirkt nicht mehr wie ein Transporter.
Für die Ladungssicherung, mein Gepäck, installier ich wahrscheinlich statisches Kletterseil zwischen den Verzurrösen, um die Ladung daran mit Gurten zu befestigen. Da ist mir das "wie" noch nicht ganz klar.
Das reicht hoffentlich aus für die Umschreibung, ich werds sehen, beim TÜV Termin.
Nicht alles was ich hier genannt hab, steht auch in dem Infozettel.
Zitat:
@nordlicht schrieb am 29. Oktober 2018 um 12:02:40 Uhr:
Mir sind Autohäuser suspekt, in denen die Mitarbeiter von Bankdienstleistungen mehr Ahnung haben, als von Autotechnik!
Genau deswegen gibt es in Autohäusern ja auch Verkäufer und Techniker und ein guter Verkäufer zieht bei schwierigen technischen Fragen immer einen Techniker hinzu.
Zitat:
@stauvorne schrieb am 29. Oktober 2018 um 13:21:32 Uhr:
...Für den Umbau hab ich mir ein Merkblatt vom TÜV geholt...
Ist kein Waschbecken mehr nötig?
Beim Waschbecken bin ich unsicher ob ich den TÜV Prüfer mit dem ich mich kurz unterhalten hab richtig verstanden hab.
Der meinte zu Wasserversorgung, man könnte ja auch aus nem Kanister reinschütten, aber mir wurde nicht klar ob es auch ein "muss" ist.
Im Infopapier steht "Küche bzw. Kocheinrichtung"
Bei der Küchensache ist mir auch nicht klar, ob sie auch rein von außen, also nur bei geöffnetter Heckklappe nutzbar sein darf oder alles rein innen stattfinden muss.
Eine Spüle wäre ein Platzproblem, ich wüsste nicht wirklich wohin damit.
Ich probiers erst mal ohne und nehm ne Schüssel mit.
-
Im Netz findet man viel zum Thema Umbau zum Wohnmobil, aber weniger zum Thema Umschreibung
Zitat:
@4Takt schrieb am 29. Oktober 2018 um 13:23:37 Uhr:
Zitat:
@nordlicht schrieb am 29. Oktober 2018 um 12:02:40 Uhr:
Mir sind Autohäuser suspekt, in denen die Mitarbeiter von Bankdienstleistungen mehr Ahnung haben, als von Autotechnik!
Genau deswegen gibt es in Autohäusern ja auch Verkäufer und Techniker und ein guter Verkäufer zieht bei schwierigen technischen Fragen immer einen Techniker hinzu.
Ein guter Verkäufer kennt sein Produkt und kann dem Käufer dazu gängige Fragen beantworten, auch ohne einen Techniker hinzuzuziehen. Leider gibt es kaum gute Verkäufer. Meistens kenne ich aus dem Internetauftritt des Herstellers und aus Prospektmaterial mehr Details als der "Verkäufer" ... Aber das ist hier OT.
Die Zulassung als PKW M1 Wohnmobil hätte noch den Vorteil, dass in einigen Ländern für N1 Fahrzeuge (NFZ bis 3,5t) höhere Maut verlangt wird oder andere Geschwindigkeitsregeln gelten, zumindest mit Anhänger.
Bei den Mindestanforderungen scheint beim TÜV einiges Chaos zu herrschen. Früher gab es da mal ein verbindliches Merkblatt.
Es stellt sich auch die Frage, ob ein PKW Wohnmobil nach TÜV auch ein Wohnmobil für die Steuer wird, denn Womo sind etwas günstiger als PKW. Da wird möglicherweise Stehhöhe verlangt, je nach Bauchgefühl des Zollamtsmitarbeiters.
Ich würde auf jeden Fall ein kleines Waschbecken mit Ablauf in einen Kanister einbauen. Der Zulauf kann aus einem Kanister mit Hahn oberhalb des Waschbeckens oder über eine Tauchpumpe erfolgen.
In immer mehr Ländern muss das Brauchwasser aufgefangen werden, darf nicht mehr einfach so im Boden versickern. Daher unbedingt ein Abwasserbehälter.
Als Kocher einen Gas Kartuschenkocher mit Zündsicherung, wie den Camping Gas Bistro Stopgaz
https://...tenmoebel.edingershops.de/.../...Stopgaz::91227937.html?...
Die Kartuschen dafür gibt es unter 1€ im Versandhandel (Ebay/Amazon)
Waschbecken mit Zulauf und Abwasser und Gaskocher erhöhen deutlich den Wohnkomfort.
Esbit im Innenraum würde ich vermeiden, dann lieber noch einen Origo 3000 oder 1500 mit Brennspiritus.
Ein Spüle ist hauptsächlich ein Platzproblem. Mein TÜV Termin ist am 13.11., vielleicht fällt mir bis dahin noch was ein.
Das würde ich dann so machen wie du beschreibst, das Material dazu hab ich schon.
Der Gaskocher ist mehr Praxisorientiert, ich wurde aber ausdrücklich darauf hingewiesen daß er für Innenräume zugelassen sein muss und das ist laut Campinggaz keiner ihrer Kocher.
Esbit hatte der TÜV Prüfer erwähnt, also probier ichs erst mal damit.
Im realen Leben koche ich eigentlich außerhalb auf Gas. So einen von dir gezeigten Kocher werde ich mir wahrscheinlich noch holen, denn er verfügt über die bessere Standfestigkeit und der Topf passt besser drauf.
Die kleinen, hohen benutze ich eigentlich innen nicht, da ich keine Lust habe mich zu verbrühen.
Zitat:
@stauvorne schrieb am 29. Oktober 2018 um 13:37:51 Uhr:
Der meinte zu Wasserversorgung, man könnte ja auch aus nem Kanister reinschütten, aber mir wurde nicht klar, ob es auch ein "muss" ist.
Damit meint er, das du keine elektrische Pumpe mit Wasserhahn dafür brauchst.
Zitat:
@stauvorne schrieb am 29. Oktober 2018 um 13:37:51 Uhr:
Bei der Küchensache ist mir auch nicht klar, ob sie auch rein von außen, also nur bei geöffneter Heckklappe nutzbar sein darf oder alles rein innen stattfinden muss.
Bei manchen serienmäßig gebauten Minimal-Wohnmobilen ist die Küche oft auch nur von außen nutzbar.
Aber warum fragst du das alles nicht den TÜV-Mensch? Der muss es doch genehmigen.
"Aber warum fragst du das alles nicht den TÜV-Mensch? Der muss es doch genehmigen."
Meine Frage ist, ob etwas gegen die Umschreibung vom LKW zum Wohnmobil spricht, das ich noch nicht berücksichtigt habe
Zitat:
@stauvorne schrieb am 29. Oktober 2018 um 14:14:55 Uhr:
Der Gaskocher ist mehr Praxisorientiert, ich wurde aber ausdrücklich darauf hingewiesen daß er für Innenräume zugelassen sein muss und das ist laut Campinggaz keiner ihrer Kocher.
Der Kocher muss nur eine Zündsicherung haben, also ein Ventil, was das Gas automatisch abstellt, wenn die Flamme ausgeht, durch Wind oder so. Gibt es bei jedem Campinghändler und in den Camping-Abteilungen von Supermärkten ab 50,- €.
Zitat:
@stauvorne schrieb am 29. Oktober 2018 um 14:26:46 Uhr:
Meine Frage ist, ob etwas gegen die Umschreibung vom LKW zum Wohnmobil spricht, das ich noch nicht berücksichtigt habe.
Wenn der Umbau zu minimalistich ist, kann es sein, das der Zoll, der ja neuerdings für die Kfz-Steuer zuständig ist, eine Umschreibung trotzdem verweigert.
Es ist leider ein weitverbreiteter Irrglaube, dass das was der Tüv absegnet eine Relevanz für die fiskale Klassifizierung beim Zoll hat...!
Mir hatte kürzlich der TÜV meinen DEFENDER zum LKW anerkannt, nur dem Zoll war es wurscht...!
Nach zähen Verhandlungen und zig Fotos haben sie es anerkannt.
Ebenso bei vielenwerksneuen Mercedes Benz Marco Polo mit Wohnmobilstatus. Erst nach persönlichen Vorführungen erfolgte die Anerkennung.
Als Nachteile gebe ich zu bedenken:
Überholverbot mit Anhängern beim Schild 277 (LKW-Überholverbot)
SF nur bis 10
Und beim ersten Crash Rückstufung auf 0
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Gruss
Nico