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Umstellung auf Schadstoffklasse 5

Themenstarteram 10. April 2009 um 10:09

Hallo Zusammen,

habe über die Suchfunktion leider artverwandte Themen nicht ausfindig machen können,

daher schlagt mich nicht, wenn es dieses Thema hier schon gibt. ;-)

Höre immer öfters von der Möglichkeit bei VW/Audi Diesel-Motoren (2.0/3.0L TDI) diese auf die neue

Schadstoffklasse 5 "umschreiben zu lassen.

Notwendig hierfür soll nur ein SW-Update sein.

Hat jemand hier schon entsprechende Erfahrungen gemacht und kann das Prozedere beschreiben.

Wie schaut es mit Steuerersparnissen aus?

Mit liebem Gruß

der SAM

Ähnliche Themen
15 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Samatwork

Hallo Zusammen,

habe über die Suchfunktion leider artverwandte Themen nicht ausfindig machen können,

daher schlagt mich nicht, wenn es dieses Thema hier schon gibt. ;-)

Höre immer öfters von der Möglichkeit bei VW/Audi Diesel-Motoren (2.0/3.0L TDI) diese auf die neue

Schadstoffklasse 5 "umschreiben zu lassen.

Notwendig hierfür soll nur ein SW-Update sein.

Hat jemand hier schon entsprechende Erfahrungen gemacht und kann das Prozedere beschreiben.

Wie schaut es mit Steuerersparnissen aus?

Mit liebem Gruß

der SAM

Das Thema wurde schon mehrfach hier ausführlich abgehandelt!!! Aber nochmal in Kürze:

Über Deinen Händler erhälst Du von Audi ein Papier zum Umschlüsseln auf Euro 5 (Das Papier wurde sogar kürzlich hier von jemand als Anhang zum Ausdrucken zur Verfügung gestellt.)

Mit dem Papier gehst Du zur Zulassungsstelle und erhälst den Eintrag Euro5.

Die Zulassungsstelle meldet das dem Finanzamt und Du wirst für ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit.

Ich selbst (A5 2,5 TDI MT, Erstzulassung Mitte September 2008) habe das im Januar so durchgeführt und meine Kfz-Steuer zurückerhalten.

am 11. April 2009 um 11:54

Zitat:

Original geschrieben von Gerd_X

 

Ich selbst (A5 2,5 TDI MT, Erstzulassung Mitte September 2008) habe das im Januar so durchgeführt und meine Kfz-Steuer zurückerhalten.

Hat man dir 0,2 Liter Hubraum gestrichen, damit dein A5 EU5 erfüllt? Wahrscheinlich hast du statt 190 nur noch 173 PS :D

Woher hast Du denn diesen Unsinn?

Die zumindest bis September 2008 ausgelieferten Wagen hatten meist noch den Eintrag EU4 erfüllten aber die Norm EU5. Daher war eine Umschlüsselung auf EU5 mit einer Herstellerbescheinigung von Audi nur ein kurzer Verwaltungsakt.

Was sollte das mit Abstrichen beim Hubraum oder der Leistung des Wagens zu tun haben???

am 11. April 2009 um 16:18

Zitat:

Original geschrieben von Gerd_X

Was sollte das mit Abstrichen beim Hubraum oder der Leistung des Wagens zu tun haben???

2,7!

am 11. April 2009 um 16:44

Der S5 hat keine 5er Klasse, oder?

Sorry, Schreibfehler von mir! Natürlich 2,7 TDI MT!

Zitat:

Original geschrieben von Gonto

Der S5 hat keine 5er Klasse, oder?

Ich wills bezweifeln :D

am 11. April 2009 um 22:15

Zitat:

Original geschrieben von Gerd_X

Das Thema wurde schon mehrfach hier ausführlich abgehandelt!!! Aber nochmal in Kürze:

Über Deinen Händler erhälst Du von Audi ein Papier zum Umschlüsseln auf Euro 5 (Das Papier wurde sogar kürzlich hier von jemand als Anhang zum Ausdrucken zur Verfügung gestellt.)

Mit dem Papier gehst Du zur Zulassungsstelle und erhälst den Eintrag Euro5.

Die Zulassungsstelle meldet das dem Finanzamt und Du wirst für ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit.

Ich selbst (A5 2,5 TDI MT, Erstzulassung Mitte September 2008) habe das im Januar so durchgeführt und meine Kfz-Steuer zurückerhalten.

Warum hast Du Deine Steuer zurückbekommen? Gibt doch noch garkeinen Unterschied bei der Besteuerung zwischen EU3, EU4 und EU5?

Nach der Richtlinie der Bundesregierun von Anfang November erhalten Wagen, die nach Anfang November 2008 zugelassen sind ein bzw. zwei Jahre Steuerbefreiung (EU4 bzw. EU5), solche die vor November zugelassen wurden (wie mein Wagen) und von Anfang an die EU5-Norm erfüllen - dies gilt bei nachträglicher Umschlüsselung und Eintrag in den Kfz-Schein - erhalten ein Jahr Steuerbefreiung. Siehe dazu Infos z.B. beim ADAC u. sonstige Presse. Dies hat mit der Höhe der Kfz-Steuer nichts zu tun.

am 12. April 2009 um 13:08

Zitat:

Original geschrieben von Gerd_X

Woher hast Du denn diesen Unsinn?

Die zumindest bis September 2008 ausgelieferten Wagen hatten meist noch den Eintrag EU4 erfüllten aber die Norm EU5. Daher war eine Umschlüsselung auf EU5 mit einer Herstellerbescheinigung von Audi nur ein kurzer Verwaltungsakt.

Was sollte das mit Abstrichen beim Hubraum oder der Leistung des Wagens zu tun haben???

Ich kuller mich vom Stuhl :D

Schön, dass es dir später doch noch aufgefallen ist. Frohe Ostern!

am 12. April 2009 um 21:18

Zitat:

Original geschrieben von Gerd_X

Nach der Richtlinie der Bundesregierun von Anfang November erhalten Wagen, die nach Anfang November 2008 zugelassen sind ein bzw. zwei Jahre Steuerbefreiung (EU4 bzw. EU5), solche die vor November zugelassen wurden (wie mein Wagen) und von Anfang an die EU5-Norm erfüllen - dies gilt bei nachträglicher Umschlüsselung und Eintrag in den Kfz-Schein - erhalten ein Jahr Steuerbefreiung. Siehe dazu Infos z.B. beim ADAC u. sonstige Presse. Dies hat mit der Höhe der Kfz-Steuer nichts zu tun.

Das würde ja dann für mein Fahrzeug auch gelten, oder? EZ07/07

Zitat:

Original geschrieben von ka184

Zitat:

Original geschrieben von Gerd_X

Woher hast Du denn diesen Unsinn?

Die zumindest bis September 2008 ausgelieferten Wagen hatten meist noch den Eintrag EU4 erfüllten aber die Norm EU5. Daher war eine Umschlüsselung auf EU5 mit einer Herstellerbescheinigung von Audi nur ein kurzer Verwaltungsakt.

Was sollte das mit Abstrichen beim Hubraum oder der Leistung des Wagens zu tun haben???

Ich kuller mich vom Stuhl :D

Schön, dass es dir später doch noch aufgefallen ist. Frohe Ostern!

Tut mir echt leid. Ich hatte wohl wirklich ein Brett vor dem Kopf, nimms mir nicht übel. Sonst bin ich nämlich nicht so humorlos. Du hattest ja wenigstens etwas zu lachen!

Auch Dir frohe Ostern und baldige Steuerrückzahlung!

Zitat:

Original geschrieben von Stevo 74

Das würde ja dann für mein Fahrzeug auch gelten, oder? EZ07/07

Theoretisch ja, praktisch nein.

Nur Fahrzeuge, die bei Auslieferung und Zulassung bereits EU 5 erfüllten, haben die Chance auf Steuererstattung.

Dieses ist bei den 3.0 TDI erst ab einer bestimmten Motorengeneration der Fall, die ab ca. Mai 2008 verbaut wurde.

Für die älteren soll es gerüchteweise ein Update geben, um den Motor auf EU5 zu heben. Dieses bringt aber erst bei Umstellung auf das neue Steuerverfahren einen Vorteil bzw. es wird bei neuen Umweltrichtlinien vielleicht notwendig. Die Steuerersparnis für 1 Jahr gibt es aber garantiert nicht.

Ich habe heute versucht meinen A5 2,7TDI EZ:12/07 auf Euro 5 umschlüsseln zu lassen. Laut meinem Händler wär das bei diesem Motor und Baujahr möglich, er gab mir auch die Bescheinigung (die, die hier in einem anderen Thread schonmal zu sehen war) mit und ich bin damit zur Zulassungstelle. Dort wurde ich aber enttäuscht, eine Umschlüsselung sei mit dieser Bescheinigung und meinem Fahrzeugschein nicht möglich. Begründung: auf der Bescheinigung wird in den Kopfzeilen folgende Nummer EG-Typgenehmigung gefordert: e1*2001/116*0430*07-08

In meinem KFZ Schein (Zeile K) lautet die Nummer e1*2001/116*0430*04 und die 04 am Ende ist der Knackpunkt. Bin anschließend noch zu einem anderen Audi Haus weil ich wissen wollte, ob es noch eine andere Bescheingung gibt, aber leider Fehlanzeige. Er meinte sogar, daß dieser A5 2,7 TDI nicht umzuschlüsseln sei.

Ich nehm das jetzt erstmal so hin, mich würde aber trotzdem interessieren, ob hier jemand einen 2,7TDI mit Zulassung vor Mai 2008 auf Euro 5 umgeschlüsselt bekam.

Viele Grüsse

WMU

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