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Umwelzonenplakette auf Frontscheibe und andere Aufkleber sind ..

Eigentlich sind die Umweltzonenplaketten auf der Frontscheibe gar

nicht zulässig, oder ??????????

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Viele Fahrzeuge haben eine immer flachere´ Dachlinie und somit eine

kleines Sichtfelt.

Die Umweltzonenplaketten sollen rechts unten angebracht werden.

Oft klebt da schon der ADAC Mitgleider Sticker, der Shweiz und

Östereich Maut Aufkleber und was sonst noch.

Mein Versicherungsfuzzy erklärte, das in diesem Sichtfeld nix zu

kleben hat, den im Falle des Falles ist das ein Grund, von der

Versicherung regress gefordert zu bekommen.

In Höhe der Sonnenblenden ( wenn diese heruntergeklappt wären)

gebe es keine Probleme.

Der Tüv und die Zulassungen sagen ,die Aufkleber ( UWZ) sollen

auf der Beifahrerseite unten an die Windschutzscheibe. Bei zwei

meiner Autos ist die Sicht dadurch schon erhblich eingeschränkt.

Klebe ich den Stieker oben an die Scheibe , meckern die Cops.

Hier ein Auszug aus der §§§§ Wüste.

_______________________________________________________________________________

_______________________________________________________________________________

 

Nach § 23 StVO ist der Fahrer dafür verantwortlich, dass die

Sicht nicht durch den Zustand des Fahrzeugs u.a. beeinträchtigt

ist. Dies gilt ganz besonders für die Windschutzscheibe,

aber auch für die Heckscheibe. Die zu befahrenden Strecke

muss bei jeder Fahrzeugbewegung voll überblickbar sein,

sowohl nach vorne wie nach hinten.

Nachträgliches Aufbringen von Folien auf die Scheiben

(§ 40 StVZO) führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis

(§ 19 StVZO). Ausnahmen: bauartgenehmigte Folien (§ 22a StVZO).

Durch nachträglich aufgebrachte Folien können das Bruchverhalten

und die optischen Eigenschaften der Scheibe verändert werden.

Die Bauartgenehmigung für Folien ist seit 1986 vorgeschrieben.

Seit diesem Zeitpunkt müssen die Folien bauartgenehmigt und

mit einem Prüfzeichen versehen sein. Nicht betroffen von der

Bauartgenehmigungspflicht sind kleinere Aufkleber,

z. B. Plaketten, Reklameaufschriften, deren Fläche

unter 0,1 qm liegt. Es darf aber keinesfalls mehr

als 1/4 der Fläche mit Aufklebern versehen werden.

Die Scheibeneinfassung muss frei bleiben.

Das für den Fahrzeugführer vorgeschriebene Sichtfeld

durch die Windschutzscheibe, aber auch durch die

anderen Scheiben, muss unter allen Witterungsverhältnissen

und Betriebsbedingungen gewährleistet sein (VkBl. 1986, S. 557).

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Interessanter finde ich da eher, ist die Plakette unter 5 oder 6 anderen Aufklebern überhaupt noch "leicht erkennbar" ?!

Aufgrund seiner besonderen Form und Design dürfte das neben ADAC und Lichttest schon leicht erkennbar sein. Das in diese "optische Ausrichtung" ergangene Urteil war da doch schon deutlich anders. 9 bis auf das Datum, bei zweien sogar nur bis auf die Uhrzeit identische Parkscheine lose auf dem Armaturenbrett sind da doch schon was anderes.

 

Man sollte unwahres und Polemik raushalten, wenn man man diskutieren will:

Zitat:

Und wie schon erwähnt, den Versicherungen ist das nicht egal im Schadenfall begrüßen die jeden Möglichkeit eine Teilschult hervorzurufen.

Haftungsminderung hat zwar mit einer Plakette nichts zu tun, aber einfach mal schreiben einer wird das schon als Wahr sich annehmen.

Zitat:

Die häßlicher Plakette ist doch eh für nix gut. Die Rußrausschmeißenden LKW´s dürfen weiterhin fahren,

dass die auch nicht mehr fahren dürfen, ist doch egal, hauptsache es findet sich einer, der das glaubt.

Zitat:

alle Sonderdienste sowieso.

Auch bei diesem Thema bloß nicht weiterdenken, wer bezahlt diese Sonderfahrzeuge: der Steuerzahler. Würden diese Fahrzeuge keine Sondergenehmigung haben, dann musst Du als Steuerzahler die neuen Fahrzeuge bezahlen, wer denn sonst? Der Staat sind nunmal wir alle

Mit dieser Behauptung bist Du also dafür, dass Du die neuen notwendigen Fahrzeuge bezahlst, denn anders geht es nicht.

Zitat:

Das in Rhein-Main die Ein & Abflugsschneise direkt an der Stadt liegt, und durch die Flieger megaviel Emmissionen abgeworfen werden, nervt wohl den Gesetzgeben nicht.

Doch, einfach mal darüber informieren, dann passieren derartige Patzer nicht.

Zitat:

Die sollten mal über CO2 und E Plaketten für die Flieger nachdenken.

Eine Plakettenforderung für Flugzeuge deutet auf die Intelligenz desjenigen, der das fordert.

CO2 ist ein ganz massives Thema, denn die Flughafengebühren (Landegebühren) orientieren sich schon seit einigen Jahren nach dem CO2-Ausstoß beim Start und sind letztens (zum 1.7.) auch wieder massiv angehoben worden.

Deutschland wird von etlichen Maschinen (nicht Gesellschaften) nicht mehr angeflogen, weil die Landegebühren aufgrund veralteter Triebwerkstechnik die überhaupt möglichen Einnahmen unter null drücken.

Zitat:

Auch die Steuernachlässe für den Neuwagenkauf werden hier wohl in der Luft verpuffen, angesichts ständig neuer KFZ Steuer und Abgabendiskussionen.

Hurra Stammtisch.

Erst wird festgestellt, dass die unklare KFZ-Besteuerung ein massives und das praktisch ausschlaggebende Kaufhinderniss ist und nun, wo die KFZ-Steuer komplett wegfällt, wird festgestellt, dass die KFZ-Steuer ohnehin so gering ist, dass sie bei einem Fahrzeugkauf nicht ausschlaggebend ist.

Alles klar.

100 Euro im Jahr hindern einen Kauf, weil es nicht 50 Euro sind, und überhaupt nichts zu kassieren ist dann noch viel schlimmer als 100 Euro zu kassieren. Typisch Deutsche Logik.

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Die Fronstscheibe ist größer als das "Sichtfeld", dies ist klar definiert, entweder die entsprechende DIN-Norm beim Beuth-Verlag kaufen oder einfach mal an einer Hauptprüfstelle ausmessen lassen, wo die Grenzen auf der Scheibe sind, dort darf nichts kleben, auf den Scheiben-Bereichen außerhalb des "Sichtfeldes" schon.

Als grober Anhaltspunkt kann man den Wischbereich der Scheibenwischer nehmen.

Wenn man den zulässigen Bereich allerdings mit "freiwilligen" Aufklebern wie ADAC oder Werbung für Freizeitparks vernagelt, dann hat man eher dünne Chancen um das Aufkleben der Feinstaubplakette rechtlich herumzukommen.

Hallo!

Die Autobahnvignetten kann man bestens in Fahrtrichtung rechts neben der Rückspiegel-Befestigung anbringen. Man sieht dann von ihnen gar nichts. Bei Grünkeil halt ein kleines Bisschen weiter unten, geht meistens auch.

Man darf ohnehin nicht mehr als 2 Vignetten desselben Landes auf der Scheibe haben.

Ich habe meistens 3-4 Jahresvignetten versch. europ. Länder auf der sehr flachen Scheibe und kein Problem mit dem Sichtfeld.

Die Umweltplakette passt dann bestens unten rechts hin, zur Not muss eben der ADAC-Aufkleber an die Heckscheibe weichen...

3 Vignetten kann man sogar beim Alfa Spider locker ohne Störung anbringen. Und der hat nun wirklich eine kleine Frontscheibe.

Alles also kein Thema, etwas mitdenken hilft... ;-)

Gruss,

M.

Hi,

Ich habe im TT in der Mitte fallweise ein Saugnapf-Navi, hinterm Spiegel ne AT und ne CH Jahresvignette, oben rechts die Feinstaubplakette und ab und an der italienische Telepass-Transponder drinnen.

Da hat noch nie einer gemeckert und ich sehe wirklich genug. Einzig den Platz rechts unten habe ich aus Sichtbarkeitsaspekten frei gelassen. Da würde der grüne Feinstaubbutton schon stören.

Wer klebt sich schon ADAC, Versicherungs- oder Lichttest etc. Sticker in die Frontscheibe?

bye

hier wurde doch eigentlich schon alles gesagt....

http://www.motor-talk.de/forum/umweltplakette-anbringen-t1681381.html

am 2. Dezember 2008 um 10:47

Die Frage, wo so etwas beim Renault angebracht werden soll, konnte aber bis heute nicht beantwortet werden :(

würde sagen auf dem visier vom helm ;)

. ja danke für die Infosn und Links in Sachen " UMWELTZONE PLAKETTE " .

ich werde den Sticker nur reinstecken, wenn ich in die SEUCHENZONE einfahre.

Der Sticker sieht superhäßlich aus, und nimmt viel Platz und Sicht bei einer gechoppten Scheibe weg.

Eigentlich muss ich eh nicht mehr oft nach FFM in die Innenstadt fahren.

Da kann ich auch mit meinen alten Karren reinfahren, die brauchen keinen Aufkleber. ( H ZUlasssung)

Gut einkaufen kann man immer besser auf der grünen Wiese, die großen Einkaufcenter losken mit umsonst Parkplätzen. Demächst öffen neuen große Shoppuing Center direkt an der Autobahn, mit allem was man so braucht.

ZB in Darmstadt, das Loop-5, ein gorßes Themen Einkaufszentrum nach americanischem Vorbild, mit 3000 Umsonst Parkplätzen, und Valid-Parking, oder so.

Zeitgleich erwägt die Stadt, die >Umweltzone im Innenstadtbereich einzuführen.

meine umweltzonen-plakette ist da wo sie am bestne ausschaut - im handschuhfach :D

so ein hässliches teil, noch schlimmer als diese unsäglichen lichttest-plaketten.....

am 2. Dezember 2008 um 16:12

Zitat:

Original geschrieben von -C-. 

Da kann ich auch mit meinen alten Karren reinfahren, die brauchen keinen Aufkleber. ( H ZUlasssung)

:D

Genau so mache ich das auch. Wenn ich tatsächlich mal gezwungen bin in die Seuchenzone (sehr treffende Bezeichnung) einzufahren, dann nur mit der alten Kiste und dem H-Kennzeichen.

Zitat:

Original geschrieben von -C-.

ich werde den Sticker nur reinstecken, wenn ich in die SEUCHENZONE einfahre.

was dann aber rechtlich gesehen als "fahren ohne plakette" gilt, denn die muss zwingend mit der frontscheibe mittels aufkleben verbunden sein.

Zitat:

Original geschrieben von meehster

 

Die Frage, wo so etwas beim Renault angebracht werden soll, konnte aber bis heute nicht beantwortet werden

Optional die zusatzwindschutzscheibe kaufen, welche es als sonderausstattung für den spyder gibt... ;)

 

Mir war das zu lästig, ich fahr so oft nach Köln rein (bzw. zur Zeit München), dass ich einfach keine Lust hab ständig an die Plakette zu denken.

Tatsächlich darf man sich "so ziemlich die ganze Scheibe" mit Werbung vollpflastern.

Einziges Kriterium ist die Größe der einzelnen Aufkleber (nicht größer als 0,1 m², was immerhin einem Kreis mit über 35 cm Durchmesser entspricht) und eben das Sichtfeld (nicht mehr als 25 % der Scheibe dürfen verdeckt sein).

Die Umweltplakette ist also beim besten Willen kein verbotener Aufkleber.

PS:

Ich übernehme natürlich keine Garantie für das Geschriebene.

Wer sich etwas in die Scheibe klebt muss schon selbst prüfen ob er das überhaupt darf. :p:rolleyes:

Moin,

Da die einzige Vorschrift ist, dass Sie an der Windschutzscheibe leicht Sichtbar angebracht sein muss ... sehe ich überhaupt kein Problem, dass sie irgendwas einschränkt. De Facto klebt meine Plakette so, dass sie meistens durch die Sonnenblende verdeckt wird :) Ich seh sie nicht, und diejenigen, die sie sehen sollen, stolpern drüber.

Interessanter finde ich da eher, ist die Plakette unter 5 oder 6 anderen Aufklebern überhaupt noch "leicht erkennbar" ?!

MFG Kester

-

Bei der Allrtagsschlampe oder dem Dienstwagen der jeden Tag zur Arbeit gequält wird, ist mir der Aufkleber pip egal, wo er klebt. Bei eher exclusiveren Fahrzeugen nicht.

Und wie schon erwähnt, den Versicherungen ist das nicht egal im Schadenfall begrüßen die jeden Möglichkeit

eine Teilschult hervorzurufen.

Die häßlicher Plakette ist doch eh für nix gut. Die Rußrausschmeißenden LKW´s dürfen weiterhin fahren,

alle Sonderdienste sowieso. Fahrzeuge älter als 30 Jahre dürfen sowieso in die Umweltzone fahren, was hier jedes Jahr ein Zuwach von 14% hat. Das in Rhein-Main die Ein & Abflugsschneise direkt an der Stadt liegt, und durch die Flieger megaviel Emmissionen abgeworfen werden, nervt wohl den Gesetzgeben nicht.

Die sollten mal über CO2 und E Plaketten für die Flieger nachdenken.

Mit der UmweltPlakettengeschichte wird kaum einer zum Neuwagenkauf angeregt, eher umgekeht.

Auch die Steuernachlässe für den Neuwagenkauf werden hier wohl in der Luft verpuffen, angesichts ständig

neuer KFZ Steuer und Abgabendiskussionen.

Hab jetzt für zwei meiner Autos ein abnehmbaren Umweltzonensticker, und gut ist´s.

Ende und aus , Gruss -C-.

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