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Unbekanntes Kind verursacht Schaden

Themenstarteram 13. Juni 2022 um 17:55

Heute, am frühen Nachmittag, war ich betrieblich (im Auftrag des Arbeitgebers) unterwegs, als ich auf einer größeren Straße durch ein Wohngebiet fuhr, Tempolimit 30. Schon in der Kurve vernahm ich, dass auf der linken Seite der Straße zwei Jungs standen (dürften 8-12 Jahre alt gewesen sein, ich habe keine Kinder und bin daher auch relativ schlecht darin, deren Alter einzuschätzen). Einer der beiden hielt einen Fußball in der Hand, der andere blickte in meine Richtung zur Straße hin. Wegen des Fußballs rechnete ich ehrlich gesagt mit allem, weswegen ich mich bereits auf 15-20 km/h heruntergebremst hatte.

Auf Höhe der Stelle, an der der Junge am nächsten zur Straße stand, nahm ich noch einmal explizit Blickkontakt auf als dieser völlig unvermittelt einen Stein in Richtung meines fahrenden Autos warf. Die Entfernung vom Auto zum Kind dürfte etwa 5 Meter betragen haben. Der Stein traf das Fenster auf Fahrerseite und dieses ist schließlich neben mir eingebrochen. Im Schock des Moments bin ich erst noch einige Meter weitergerollt ehe ich zum Stillstand kam, die Kinder standen in diesem Moment noch an der gleichen Stelle wie zuvor. Ich blieb also stehen, schaltete die Warnblinkanlage an und öffnete die Tür und schon liefen die beiden davon, durch ein angrenzendes kleines Waldstück den Hang hinab.

Ehrlich gesagt war ich in dem Moment nicht in der Lage, die Kinder (liefen, soweit ich das sehen konnte in verschiedene Richtungen davon) zu verfolgen. Ich ging also zurück zum Auto und fuhr erstmal mit dem Rest vom Fenster, der noch vorhanden war, weiter. Nach dem Termin beim Kunden habe ich dann die Sache der örtlichen Polizei gemeldet, es wurde eine Anzeige gegen Unbekannt aufgenommen und Fotos vom Schaden gemacht, mehr aber erstmal nicht. Ich habe die Kinder bzw. deren Aussehen beschrieben und den Sachverhalt geschildert als mir der Beamte mitteilte, dass man die Täter wahrscheinlich nicht ermitteln können wird und mir riet, den Schaden meiner VK zu melden, ich habe aber gar keine VK, rechnet sich für mein Auto eigentlich auch gar nicht mehr. (Abbezahlt, kein Leasing, Brot und Butter - Fahrzeug)

Bedauerlicherweise handelt es sich um meinen privaten PKW den ich (auch steuerlich berücksichtigt) beruflich nutze. Daher ist der Schaden für mich auch von beruflicher Natur da ich für die Reparatur erstmal auf den Wagen verzichten werde müssen und ich mich dann um ein Leihfahrzeug umsehen muss, das bezahlt mir natürlich auch niemand.

Was soll ich nun unternehmen? Ich habe bereits auf dem Rückweg zur Firma die unmittelbare Nachbarschaft in dem betreffenden Wohngebiet abgeklopft, aber niemand konnte oder wollte etwas dazu sagen, wer diese Kinder denn sein könnten.

Andere Frage: kann ich dafür meinen AG in Anspruch nehmen? Es handelte sich schließlich um eine betriebliche Fahrt und nicht mein Privatvergnügen.

Tut mir leid falls der Text etwas wirr geworden ist, ich bin immer noch etwas mitgenommen und schockiert, denn ich hätte mit allem gerechnet (Kind läuft auf die Straße, schießt den Ball weg, you name it) aber nicht mit einem Steinwurf.

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145 Antworten

Du nutzt deinen privaten PKW freiwillig für Geschäftliche Zwecke und bist für solche Schäden nicht versichert.

 

Richtig oder falsch?

Hast Du für das Fahrzeug eine Teilkasko-Versicherung abgeschlossen? Dann brauchst Du nach einer entsprechenden Medlung nur zum Autoglaser bringen.

Zahlt die TK auch,wenn ein Dritter die Scheibe vorsätzlich eingeworfen hat?

@vBeek82

Wie groß war denn der Stein, dass die Seitenscheibe gleich platzt?

Themenstarteram 13. Juni 2022 um 18:06

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 13. Juni 2022 um 19:59:46 Uhr:

Du nutzt deinen privaten PKW freiwillig für Geschäftliche Zwecke und bist für solche Schäden nicht versichert.

Richtig oder falsch?

Richtig.

Zitat:

Hast Du für das Fahrzeug eine Teilkasko-Versicherung abgeschlossen? Dann brauchst Du nach einer entsprechenden Medlung nur zum Autoglaser bringen.

Sorry, hätte gleich schreiben sollen, dass ich gar keine Kasko mehr habe, nur Haftpflicht.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 13. Juni 2022 um 20:05:43 Uhr:

Zahlt die TK auch,wenn ein Dritter die Scheibe vorsätzlich eingeworfen hat?

@vBeek82

Wie groß war denn der Stein, dass die Seitenscheibe gleich platzt?

Ungefähr Faustgroß, an meiner Hand gemessen (wahrscheinlich durchschnitt für einen Mann Ende 30). Allerdings ein recht wuchtiger Brocken (habe ihn auch mitgenommen, liegt bei der Polizei).

Wenn Du für die betriebliche Fahrt einen finanziellen Ausgleich erhältst, hast Du mit ziemlicher Sicherheit keinen Anspruch. Genaues wird Dir aber der Vertrag sagen.

am 13. Juni 2022 um 18:13

Zitat:

@windelexpress schrieb am 13. Juni 2022 um 20:05:43 Uhr:

Zahlt die TK auch,wenn ein Dritter die Scheibe vorsätzlich eingeworfen hat?

Ja.

Themenstarteram 13. Juni 2022 um 18:16

Zitat:

@Harig58 schrieb am 13. Juni 2022 um 20:10:25 Uhr:

Wenn Du für die betriebliche Fahrt einen finanziellen Ausgleich erhältst, hast Du mit ziemlicher Sicherheit keinen Anspruch. Genaues wird Dir aber der Vertrag sagen.

Puh, da muss ich jetzt erstmal nachsehen. Aber soweit ich mich erinnern kann, ist das nicht direkt vertraglich geregelt. Mein AG ist ein kleines Unternehmen, da wird (fälschlicherweise, wie man hier sehen kann) nicht jede Kleinigkeit vertraglich geregelt, zumal der AG seinen (Haupt-)Sitz in der Schweiz hat und damit der Vertrag vorsichtig gesagt eher den dortigen Gepflogenheiten entspricht. Es gibt zwar eine deutsche Niederlassung, der Vertrag besteht aber schon länger als diese und wurde entsprechend auch mit der Schweizer NL geschlossen. Inwiefern das relevant ist, weiß ich nicht.

Eigentlich handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Frage. Wenn der Arbeitgeber die Nutzung des privaten Fahrzeugs für (echte) Dienstfahrten anweist bzw. bekanntermaßen regelmäßig akzeptiert, dann ist er dem Arbeitnehmer aus Fürsorgegründen zum Schadenersatz verpflichtet, solange kein Mitverschulden des Mitarbeiters den Erstattungsanspruch mindert oder nur persönliche Gründe, wie z.B. Bequemlichkeit der Anlass war, den Privatwagen zu verwenden.

Du musst dafür nicht zwingend eine eigene Versicherung abgeschlossen haben. Manche Arbeitgeber schließen für solche Fälle eine sogenannte Dienstreisekaskoversicherung ab.

Google einfach mal „Privatfahrzeug Dienstfahrt“, dann findest du eine ganze Reihe verlässlicher Internetseiten, die fachlich solide Infos liefern, z.B. von IHK‘s, Fuhrparkzeitschriften oder Fachanwälten für Arbeitsrecht.

Sprich mit deinem Arbeitgeber, wenn er seriös ist, übernimmt er die Kosten.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 13. Juni 2022 um 20:13:18 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 13. Juni 2022 um 20:05:43 Uhr:

Zahlt die TK auch,wenn ein Dritter die Scheibe vorsätzlich eingeworfen hat?

Ja.

Vorausgesetzt, man hat eine. Ansonsten hat man halt an der falschen Stelle gespart.

Üblicherweise wird bei betrieblichen Fahrten mit dem Privatfahrzeug das Kilometergeld erstattet. Dies beinhaltet neben den Verbrauchskosten auch die Kosten für Fahrzeugpflege, Werkstatt, Verschleiß, Rücklagen etc. auch Steuer und Versicherungen- alles natürlich anteilmäßig und eben auf den Kilometer heruntergerechnet. Wenn das Entgelt annähernd dem für Dein Fahrzeug berechneten Satz entspricht, wird sich Dein AG wahrscheinlich bedeckt halten. Ich gehe davon aus, dass Du selbst in die Tasche greifen musst, eine Nachfrage kann aber nicht schaden.

Themenstarteram 13. Juni 2022 um 18:25

Zitat:

@8848 schrieb am 13. Juni 2022 um 20:23:29 Uhr:

Zitat:

@Florian48 schrieb am 13. Juni 2022 um 20:13:18 Uhr:

 

Ja.

Vorausgesetzt, man hat eine. Ansonsten hat man halt an der falschen Stelle gespart.

Im Nachhein ist man immer klüger. Aber prinzipiell hast du natürlich recht.

Zitat:

@8848 schrieb am 13. Juni 2022 um 20:23:29 Uhr:

Zitat:

@Florian48 schrieb am 13. Juni 2022 um 20:13:18 Uhr:

 

Ja.

Vorausgesetzt, man hat eine. Ansonsten hat man halt an der falschen Stelle gespart.

Hat er nicht.

Zitat:

Sorry, hätte gleich schreiben sollen, dass ich gar keine Kasko mehr habe, nur Haftpflicht.

Nur HP

@ TE

Sprich mit deinem AG. Ich war vor geraumer Zeit auch betrieblich mit meinem Privat-Auto unterwegs als durch einen Steinschlag eines vorausfahrenden Fahrzeugs die Motorhaube beschädigt wurde. Die Versicherung meines AG hat den Schaden

(ca. 780 €) komplett übernommen.

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