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Unberechtigtes Knöllchen fürs Parken?

Themenstarteram 29. Oktober 2019 um 18:34

Hallo Zusammen,

Ich hätte gerne mal eine Einschätzung von euch zu folgendem Sachverhalt.

Letzte Woche habe ich ein Knöllchen bekommen mit dem Vorwürf "Sie Parkten Verbotswidrig auf dem Gehweg".

Dass es sich um einen Gehweg handelt war jedoch nicht unbedingt ersichtlich. Maximal aufgrund der unterschiedlichen Bodenbeschaffenheit hätte ich auf einen "Gehweg" schließen können. Wobei sich mir die Frage stellt, wohin der Gehweg genau führen soll, da hinter dem Fahrzeug nur ein Zaun liegt.

Zur Veranschaulichung habe ich ein Bild angehangen. Bei meinem Fahrzeug handelt es sich um den Lava-blauen Skoda Superb.

Leider war die Stelle auch nicht mit einem Parkverbotsschild gekennzeichnet. Wäre nicht der rote VW Kastenwagen ähnlich geparkt wie mein Fahrzeug wäre ich wahrscheinlich gar nicht auf die Idee gekommen dort zu Parken. Dass der BMW falsch parkt war mir zum Zeitpunkt als ich mein Fahrzeug dort abstellte klar, da er ja das Tor zum dahinterliegenden Park versperrte und somit auch keine Rettungsfahrzeuge etc. mehr in den Park fahren könnten.

Wie seht ihr das Ganze. Habe ich bei Einspruch Erfolg mein 20€ Knöllchen abzuwenden? Um ehrlich zu sein hätte ich erwartet wenigstens ein Schild am Zaun zu sehen, wenn dort das Parken nicht gestattet gewesen wäre. Denn wie gesagt, wo soll der "Gehweg" denn hinführen.

Ich vermute jedoch dass man meinen Einspruch mit Verweis auf die unterschiedlichen Böden/Pflastersteine, wodurch es für mich hätte ersichtlich sein müssen, ablehnen wird...

Der einzige Grund der mir nun im Nachhinein einfällt ist, dass man aus Übersichtlichkeitsgründen dort mehr Platz gelassen hat um die Gefährdung für Fußgänger möglichst gering zu halten. Dann sollte man dies aber ggf. durch ein Parkverbotsschild entsprechend kenntlich machen. Mit dem Verweis auf "Gehweg" komme ich mir ein wenig veräppelt vor.

Wäre über ein paar Anmerkungen dankbar.

Beste Antwort im Thema

Richtig. Der Rand wird von den Steinen gebildet. In der Mitte ist die Zufahrt und somit sehe ich drei Falschparker auf einer Zufahrt stehen. Aber das sehen bestimmt viele anders... ich hätte dort aus dem Bauch heraus nicht geparkt..

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Zitat:

@blablabla3000 schrieb am 29. Oktober 2019 um 19:34:02 Uhr:

Habe ich bei Einspruch Erfolg mein 20€ Knöllchen abzuwenden?

Die Erfolgsquote wird gegen 0 tendieren.

Da macht es mehr Sinn, zu zahlen und die 20 € als Lehrgeld zu verbuchen.

Richtig. Der Rand wird von den Steinen gebildet. In der Mitte ist die Zufahrt und somit sehe ich drei Falschparker auf einer Zufahrt stehen. Aber das sehen bestimmt viele anders... ich hätte dort aus dem Bauch heraus nicht geparkt..

Hast du Fotos, die eher der Länge nach aufgenommen sind und zeigen, wie der Bereich 20 m vor und nach dieser Einfahrt aussieht? Vielleicht auch eine evtl. vorhandene Beschilderung?

Der gepflasterte Bereich könnte ein Gehweg sein, dann darf man dort nur parken, wenn es Parkflächenmarkierungen gibt (was am Bildrand offensichtlich der Fall ist). Es könnte sich aber auch um einen befestigten Seitenstreifen handeln.

Anhand der Bilder würde ich sagen, das man schon erkennt das man dort nicht parken sollte. Meine Frage wäre...wie bist du jei dem Abstand zu dem weissen Transporter aus deinem Auto ausgestiegen? Durch den Kofferraum?

Zitat:

@matzi99 schrieb am 29. Oktober 2019 um 19:41:06 Uhr:

Richtig. Der Rand wird von den Steinen gebildet. In der Mitte ist die Zufahrt und somit sehe ich drei Falschparker auf einer Zufahrt stehen. Aber das sehen bestimmt viele anders... ich hätte dort aus dem Bauch heraus nicht geparkt..

Ich sehe das auch so.

Seelze01

Eine Ausfahrt ist nicht dadurch gekennzeichnet, dass sie Linien oder Bordsteine hat, sonst könnte man ja die 3 m breite Ausfahrt beliebig auf 10 oder 20 m erweitern. Deswegen steht der Skoda auch nicht vor der Ausfahrt, was ja auch gar nicht vorgeworfen wird. Der Vorwurf ist Parken auf dem Gehweg, also muss man prüfen, ob es wirklich ein Gehweg ist und nicht ein Seitenstreifen.

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 29. Oktober 2019 um 20:25:01 Uhr:

...also muss man prüfen, ob es wirklich ein Gehweg ist und nicht ein Seitenstreifen.

Meiner Meinung nach steht der Prüfaufwand in keinem sinnvollen Verhältnis zu den zu zahlenden 20 €.

Welcher "Prüfaufwand"? Ich rede hier nicht von einer anwaltlichen oder gerichtlichen Überprüfung, sondern von "Augen aufmachen". Wenn beispielsweise eine lange Strecke vor und nach der Einfahrt Parkflächenmarkierungen vorhanden sind und gleichzeitig kein Schild "ganzseitiges Parken auf Gehwegen, quer" vorhanden ist, dann ist das für mich eher ein Seitenstreifen. Das lässt sich den Bildern aber nicht entnehmen.

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 29. Oktober 2019 um 20:30:13 Uhr:

Ich rede hier nicht von einer anwaltlichen oder gerichtlichen Überprüfung, sondern von "Augen aufmachen". Wenn beispielsweise eine lange Strecke vor und nach der Einfahrt Parkflächenmarkierungen vorhanden sind und gleichzeitig kein Schild "ganzseitiges Parken auf Gehwegen, quer" vorhanden ist, dann ist das für mich eher ein Seitenstreifen. Das lässt sich den Bildern aber nicht entnehmen.

Das kann man zwar machen, aber als Begründung für einen Einspruch reicht das nicht aus.

Ich verstehe manchmal nicht, was du hier schreibst. Von einer Begründung war doch noch gar nicht die Rede. Wenn die Prüfung ergibt, dass es sich tatsächlich um einen Gehweg handelt, dann legt man natürlich keinen Einspruch ein. Wenn Zweifel bleiben, dann kann man es sich überlegen. Also einfach mal eine sinnvolle Reihenfolge bei der Vorgehensweise einhalten.

Würdest du denn einen Strafzettel bezahlen, wenn der Tatvorwurf nicht zutrifft? Dass er hier nicht zutrifft, habe ich ja nicht behauptet. Es besteht aber die Möglichkeit, dass es so ist.

am 29. Oktober 2019 um 19:58

Bei so einem egoistischem Verhalten würde ich mir wünschen, dass der Fahrer des Transporters mal mehrfach seine Beifahrertür öffnet. Noch mehr stellt nur der BMW Fahrer seine Unwissenheit zur Schau

Seltsamerweise kommt noch niemand mit dem Rat um die Ecke unbedingt zum Anwalt zu rennen. ;)

Zitat:

@ME1200 schrieb am 29. Oktober 2019 um 21:03:25 Uhr:

Seltsamerweise kommt noch niemand mit dem Rat um die Ecke unbedingt zum Anwalt zu rennen. ;)

man sollte immer die richtigen Wege wählen... hier wäre doch die UN-Menschenrechtskommision gefragt.... :rolleyes:

Wir reden über 20 Euro... was soll da der Anwalt?

Na lies dich mal quer durch die Themen hier im Forum heutzutage braucht man offenbar für jeden Furz nen Anwalt.

Übrigens hast du wohl den Smiley nach meinem Satz übersehen..

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