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Uneinigkeit mit der Polizei bei Schuldzuweisung. Bin ich schuld oder eher der Unfallgegner?

Themenstarteram 30. Mai 2017 um 1:30

Liebe Motor-Talker,

mir ist gerade Folgendes passiert.

Unfallort: D-76726 Germersheim, bei der Einmündung von "In der kleinen Au" in die "Bahnhofstrasse". Die Bahnhofstrasse ist die Vorfahrtstrasse. Siehe Bild 1.

Unfallzeit: Am 30.5.2017 um ca. 1.00 Uhr

Unfallbeteiligter 1: Ich, Fahrer des silbernen VOLVO

Unfallbeteiligter 2: Fahrer des roten BMW

Ablauf des Unfalls: Ich warte auf "In der kleinen Au" bei der Einmündung (s. Bild 4 und 5) und bereite für das Rechtsabbiegen in die Bahnhofstrasse vor. Der BMW, der auf der Bahnhofstrasse gefahren ist und in "In der kleinen Au" abbiegt, hat eine zu große Kurve gemacht und war zu schnell, wobei ein Zusammenstoß Zustande gekommen ist. Siehe Bild 1.

Schaden des Unfalls auf dem ersten Blick: VOLVO: Optische Schaden des vorderen Stoßfängers und der Felge vorne links. Spur verstellt. (S. Bild 6 und 7. Das Rad steht so wenn das Lenkrad gerade ist:mad:) Meldung "DTSC Vorübergehend aus" (s. Bild 8). BMW: Optische Schaden des vorderen Stoßfängers, Gehäuse der Blinkleuchte vorne links gebrochen.

Auseinandersetzungen nach dem Unfall: Nach dem Zusammenstoß ist der BMW weiter ca. 5m nach Vorne gefahren, bevor der Fahrer aussteigt und mich anspricht.

BMW-Fahrer : "Warum hast du den Weg blockiert?"

Ich: "Sie haben mich übersehen und den Unfall verursacht."

BMW-Fahrer (guckt den beschädigten VOLVO): "Ich gebe dir 500 Euro für die Reparatur des Stoßstange."

Ich: "Wir lassen zuerst die Polizei kommen."

Nach ca. 30 Minuten kommen die Polizei. Dann Befragung der beiden Seite sowie Fotografieren des Unfallortes. (Siehe Bilder 2, 3, 4, 5, fotografiert durch mich. Der VOLVO steht noch im "Originialposition", während der BMW sich weiter nach Vorne bewegt hat, um die Straße nicht zu blockieren.)

Einer der zwei Polizeibeamter zu mir und fragt: "Wissen Sie, dass Sie den Fahrzeug zu links gestellt haben? Das ist ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. Sie haben zwei Optionen: Entweder Zahlung der Strafzettel i.H.v. 35 Euro gleich oder später 1 Punkt plus Verwarnungsgeld."

Ich: "Nein. Ich habe mich während des Unfalls nicht bewegt. Der BMW-Fahrer ist dafür verantwortlich. Ihren Vorwurf kann ich akzeptieren, aber der BMW ist der Unfallschuldner."

Polizeibeamter: "Wenn Sie diesen Fehler zugeben, dann sind Sie daran schuld."

Ich: "Das kann ich leider nicht."

Polizeibeamter: "Sehen Sie, wie sich die Fahrzeuge jetzt bemühen müssen, um vorbei zu fahren?"

Ich: "Das hat mit der Klärung des Unfalls nichts zu tun und Sie versuchen jetzt zu manipulieren." (Hinweis: Anscheinend kennt der Beamter den BMW-Fahrer und Sie haben sich wie Freunde gegrüßt.)

Polizeibeamter: "Hören Sie zu: Wegen Ihres Fahrzeuges kann die Anderen hier nicht passieren. Sollen sie den Fußweg überqueren?"

Ich: "Ich wiederhole nochmals, dass der BMW zu schnell war und eine zu große Kurve gemacht hat."

......

Am Ende: Austausch der Kontakt mit BMW-Fahrer und den Polizeibeamten. Die Polizei weist darauf hin, dass ich später ein Protokoll von ihnen per Post erhalten werde.

Jetzt die folgende Fragen:

Hat die Polizei Recht oder nicht? Bin ich der Unfallverursacher oder der BMW-Fahrer?

Für eure Antwort danke ich euch im Voraus!

Liebe Grüße

Stefan

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Unkrautvernichter schrieb am 30. Mai 2017 um 12:56:49 Uhr:

Hast du da ein Problem mit?

Ja, habe ich.

Anders (ich hoffe für dich verständlicher) gefragt:

Welche Relevanz hat der Geburtsort eines Verkehrsteilnehmers für dessen Verschulden?

 

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Sehr kurios das Geschehen.

Auf Bild 3 sieht man, dass Du nicht ganz rechts auf der Straße stehst.

Mit dem Heck ist locker ein Meter Platz zum Rand.

Insofern kann ich die Polizisten verstehen.

So schief wie Du dort stehst ist der Schaden am Volvo komisch.

Hätte der BMW dein Heck, bzw. die ganze Seite beschädigt, könnte ich es nachvollziehen.

Wenn ein Fahrzeug die Fahrbahn blockiert, ist es kein Freibrief für andere Verkehrsteilnehmer dort hinein zu fahren.

Von Teilschuld bis hin zur vollen Haftung ist für dich alles drin.

Rechtsschutz? Ab zum Anwalt und aufklären lassen.

Bei einem Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot koennte in der Tat eine Teilschuld für dich zutreffend sein. Aber du hast hoffentlich eine Verkehrsrechtschutz? Lass das die Anwälte klären und entspann dich.

Themenstarteram 30. Mai 2017 um 3:50

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 30. Mai 2017 um 05:38:02 Uhr:

Sehr kurios das Geschehen.

Auf Bild 3 sieht man, dass Du nicht ganz rechts auf der Straße stehst.

Mit dem Heck ist locker ein Meter Platz zum Rand.

Insofern kann ich die Polizisten verstehen.

So schief wie Du dort stehst ist der Schaden am Volvo komisch.

Hätte der BMW dein Heck, bzw. die ganze Seite beschädigt, könnte ich es nachvollziehen.

Wenn ein Fahrzeug die Fahrbahn blockiert, ist es kein Freibrief für andere Verkehrsteilnehmer dort hinein zu fahren.

Von Teilschuld bis hin zur vollen Haftung ist für dich alles drin.

Rechtsschutz? Ab zum Anwalt und aufklären lassen.

Hi Cokefreak,

vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung!

1. Beschädigt wurden nur die vordere Stoßstange und das linke Rad. Von den anderen Teilen (Tür, Heck und Co.) keine Spur.

2. Ganz recht war ich nicht. So schmal war der Restweg auch nicht. Siehe Bild 4. In der Tat kann ein normales Fahrzeug noch passieren, ohne den Fußweg zu nutzen.

MfG

Stefan

am 30. Mai 2017 um 3:58

Der TE stand schepps an einer gut einsehbaren Kreuzung - der BMW fuhr.

Ich sehe die Schuld ganz klar beim BMW, könnte aber trotzdem schwierig werden:

- Polizist scheint ja dem BMW Fahrer wohlgesonnen zu sein.

- Du stehst völlig falsch an der Kreuzung, mit dem Heck im Gegenverkehr

Themenstarteram 30. Mai 2017 um 4:10

Zitat:

@Fahrspaz schrieb am 30. Mai 2017 um 05:58:51 Uhr:

Der TE stand schepps an einer gut einsehbaren Kreuzung - der BMW fuhr.

Ich sehe die Schuld ganz klar beim BMW, könnte aber trotzdem schwierig werden:

- Polizist scheint ja dem BMW Fahrer wohlgesonnen zu sein.

- Du stehst völlig falsch an der Kreuzung, mit dem Heck im Gegenverkehr

Hi Fahrspaz,

ebenfalls vielen Dank für deine Antwort!

Das Heck, das "unordentlich" links steht, wurde - komischerweise - gar nicht getroffen. Ist dieses vielleicht ein Argument gegen den BMW-Fahrer?

MfG

Stefan

Sehe das wie die ersten 2 Posts, du stehst ziemlich weit links, besonders mit dem Heck. Man muss schon um Dich rumfahren. Wie auch gesagt, ist es natürlich kein Freibrief, deiin Auto zu beschädigen.

Wenn ich aber so bedenke, Rechtsfahrgebot gilt, Du scheinst vor dem Unfall ziemlich mittig auf der Strasse gefahren zu sein und wolltest dann rechts abbiegen?! Deshalb stehst du im Weg.

Klar wenn man wo einbiegt, muss man Fussgänger und Radfahrer beachten und auch, ob da jemand im Weg steht, könnte ja auch ein Fahrzeug (Lkw; Wohnwagen usw.) sein, der garnicht anders kann, da die Strasse zu schmal. Gleichzeitig sollte man sich aber auch auf das Rechsfahrgebot verlassen können. Wenn der BMW Fahrer also die Strasse kennt und weiß, es ist für 2 Autos Platz, aber du stehst da im Weg...

Ich rate Dir auch dringend zum Anwalt zu gehen. Ich kann dich verstehen sogar mit leichter Tendenz, dass du Recht hast, Aber auch den BMW Fahrer.

55% du und 45% BMW. Anders sehe es aus, wenn die Strasse so schmal wäre, dass nur du gepasst hättest.

Deshalb Anwalt, damit er das richtig einschätzt.

EDIT: Der Polizist hatte ja auch noch einen Kollege/in dabei? Der wird wohl kaum eine Beschwerde oder ähnliches riskieren.

Sprich mit dem Anwalt und wenn du Schuld haben solltest, fair bleiben und nicht zu sehr ärgern. Dein Schaden über Vollkasko, der des BMW Haftpflicht.

Vergiss nicht zu erwähnen, dass er dir 500 Euro geboten hat Ist ja quasi ein Schuldanerkenntnis, wofür du aber keine Zeugen hast oder?

Themenstarteram 30. Mai 2017 um 5:10

Zitat:

@benprettig schrieb am 30. Mai 2017 um 06:33:30 Uhr:

Sehe das wie die ersten 2 Posts, du stehst ziemlich weit links, besonders mit dem Heck. Man muss schon um Dich rumfahren. Wie auch gesagt, ist es natürlich kein Freibrief, deiin Auto zu beschädigen.

Wenn ich aber so bedenke, Rechtsfahrgebot gilt, Du scheinst vor dem Unfall ziemlich mittig auf der Strasse gefahren zu sein und wolltest dann rechts abbiegen?! Deshalb stehst du im Weg.

Klar wenn man wo einbiegt, muss man Fussgänger und Radfahrer beachten und auch, ob da jemand im Weg steht, könnte ja auch ein Fahrzeug (Lkw; Wohnwagen usw.) sein, der garnicht anders kann, da die Strasse zu schmal. Gleichzeitig sollte man sich aber auch auf das Rechsfahrgebot verlassen können. Wenn der BMW Fahrer also die Strasse kennt und weiß, es ist für 2 Autos Platz, aber du stehst da im Weg...

Ich rate Dir auch dringend zum Anwalt zu gehen. Ich kann dich verstehen sogar mit leichter Tendenz, dass du Recht hast, Aber auch den BMW Fahrer.

55% du und 45% BMW. Anders sehe es aus, wenn die Strasse so schmal wäre, dass nur du gepasst hättest.

Deshalb Anwalt, damit er das richtig einschätzt.

EDIT: Der Polizist hatte ja auch noch einen Kollege/in dabei? Der wird wohl kaum eine Beschwerde oder ähnliches riskieren.

Sprich mit dem Anwalt und wenn du Schuld haben solltest, fair bleiben und nicht zu sehr ärgern. Dein Schaden über Vollkasko, der des BMW Haftpflicht.

Vergiss nicht zu erwähnen, dass er dir 500 Euro geboten hat Ist ja quasi ein Schuldanerkenntnis, wofür du aber keine Zeugen hast oder?

Hi benpretigg?

für das 500-Euro-Angebot gibt es leider keine Zeuge. Ich habe es bei der Polizei erwähnt, worauf hin der BMW-Fahrer widersprach. (Weil die Polizei ihn unter Schutz genommen hat?)

LG,

Stefan

Die Frage ist ob du beweisen kannst das du schon eine Zeit dort standest. Wenn nicht würde ich als BMW Fahrer auch behaupten das du kürz vor der Kreuzug ausgeholt hast. Dann sieht es schlecht aus. Wenn du schon an der Kreuzug standest. Aber auch ich behaupte das für beide der Unfall vermeidbar gewesen währe und daher wird es auf eine Teilschuld hinnauslaufen.

MfG

Mike

Die Polizei in Deutschland stellt keine Schuld fest. Sie vergibt allemal Bußgelder/Ordnungsgelder für Verlehrsverstöße. Die Schuld wird von Versicherungen ("wer zahlt wie viel") bzw. einem Richter festgestellt.

Wenn du mit dem Wagen im Stand angefahren wurdest, dann ist IMHO der BMW Fahrer schuld. Er hat als Verkehrsteilnehmer auf Hindernisse zu reagieren, und dementsprechend zu handeln. Egal, ob das Hinderniss regelkonform oder auch rechtswidrig da steht. Das Rechtsfahrgebot könnte für dich ein Thema werden als Ordnungswidrigkeit.

Zur sicheren Seite immer einen Rechtsanwalt hinzuziehen, die Beweislage auf Grund fehlender Zeugen ist hier natürlich schwierig.

Ich würde mich mal auf fogende Argumentation des BMW-Fahrers einstellen:

BMW biegt nach rechts in diese Straße ein und der Volvo kommt gerade von dem Parkplatz. Dabei machts bumm, weil der Volvo seinen Fahrstreifen beim Einbiegen vom Parkplatz verlassen hat. Damit konnte der BMW-Mann nicht rechnen.

Die Schadenbilder der Kreuzungssituation, die Endposition des Volvo und die Lage des Schadens am Volvo passen dazu. Der Schaden am Volvo ist ein streiflicher Anstoß. Wenn der Volvo bereits in der Endposition gestanden haben sollte, müsste der BMW eher eine Wende auf der Hauptstraße hingelegt haben.

Wenn es gut für den TE läuft, dann kommt eine Haftungsverteilung von 50/50 raus (nicht aufklärbar und Betriebsgefahr) und mit etwas Pech hat er das Ding komplett an der Backe.

Es muss nicht so kommen. Aber es würde mich nicht wundern.

Die Polizei vergibt keine Bußgelder!

Nach den Fotos hast Du gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen. Und das wurde festgehalten. Es dürfte aufgrund des Schadensbildes kein Versatz des Vorderwagens nach rechts durch den Aufprall infrage kommen.

Kritisch sehe ich den Unfallort, da Du gut sichtbar warst. Der Unfallgegner hätte den Unfall voraussichtlich vermeiden können. Dazu sind aber Deine Angaben unklar: Hast Du gestanden (gewartet) oder bist Du gefahren, da Du Dich nach eigenen Angaben vorbereitet hast? Und wenn Ihr beide gefahren seid...

Die Ahndung des Vergehens ist die eine Seite, die versicherungsrechtliche Seite die andere.

Es gibt nur die Lösung: Anwalt.

Themenstarteram 30. Mai 2017 um 6:58

Zitat:

@UliBN schrieb am 30. Mai 2017 um 08:26:31 Uhr:

Die Polizei vergibt keine Bußgelder!

Nach den Fotos hast Du gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen. Und das wurde festgehalten. Es dürfte aufgrund des Schadensbildes kein Versatz des Vorderwagens nach rechts durch den Aufprall infrage kommen.

Kritisch sehe ich den Unfallort, da Du gut sichtbar warst. Der Unfallgegner hätte den Unfall voraussichtlich vermeiden können. Dazu sind aber Deine Angaben unklar: Hast Du gestanden (gewartet) oder bist Du gefahren, da Du Dich nach eigenen Angaben vorbereitet hast? Und wenn Ihr beide gefahren seid...

Die Ahndung des Vergehens ist die eine Seite, die versicherungsrechtliche Seite die andere.

Es gibt nur die Lösung: Anwalt.

Hi UliBN,

gefahren bin nicht. Wenn überhaupt, dann geht es um den Versuch, kurz vor dem Unfall den Zusammenstoß zu vermeiden.

MfG

Stefan

Also wie bereits im Eingangspost weiterhin unklar.

Für mich persönlich warst Du zu weit links, der Unfallgegener hätte nur durch Verlassen der Straße nach rechts den Zusammenstoß vermeiden können.

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