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Unfähigkeit von TÜV und Autohäusern

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 4. November 2014 um 22:43

Hi liebe Gemeinde,

war gestern gerade mit dem dicken beim TÜV im VW-Autohaus.

Bj 2008 knapp 100k km drauf. Dachte mir, da wird nix kommen ausser die TÜV Gebühr.

2h nach Abgabe des Fahrzeugs bekomme ich einen Anruf das am Fahrzeug soweit alles passt, bis 2 Sachen zum einen ist angeblich die Scheinwerferreinigung nicht raus gekommen (komischerweise hatte ich sie 2h vorher gerade in Benutzung), das wurde jedoch gleich kostenneutral behoben. Das zweite war dann doch sehr interessant. Mein rechter Scheinwerfer hat das Lichtbild eines Rechtslenkers, daher kein TÜV.

Es ist aber der Originalscheinwerfer im Fahrzeug wie bei Auslieferung und in den letzten Jahren ist er immer sauber durch den TÜV gekommen.

Ich könnte im Kreis kotzen, das heftigste war dann die Info ich müsse für 800€ nen neuen Scheinwerfer kaufen + 200€ Einbau.

Das habe ich natürlich erstmal abgelehnt.

Ein Anruf bei der VW-Hotline ergab dann auch nichts. Ich sehe jedoch nicht ein, einen Scheinwerfer neu zu kaufen, der Anscheinend bei VW original falsch verbaut wurde, die spinnen doch.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@A-lx1 schrieb am 5. November 2014 um 13:34:22 Uhr:

Das wird ein Mangel sein, der schon beim Kauf bestand -> Ich würde über Anwalt und Gutachter (Nachweis, dass da nicht dran rumgeschraubt wurde) darauf drängen, auf Kosten von VW (oder eben dem letzten Händler) den Scheinwerfer getauscht zu bekommen.

Sehe ich anders. Wenn ich in die Fahrzeughistorie des TE schaue entnehme ich dieser, dass der Wagen gebraucht gekauft wurde. Wer sagt denn, dass nicht der Vorbesitzer den Scheinwerfer getauscht hat (aus welchem Grund auch immer). Meiner Meinung nach wird es sehr schwer sein einen "Schuldigen" 100%ig zu ermitteln. Ob sich da der Gang zum Anwalt oder gar zum Gutachter rechnet sei mal dahingestellt. Ich würde versuchen über nen Teileverwerter den passenden Scheinwerfer zu organisieren und somit in den sauren Apfel beißen.

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Blöde Frage. Ist der Scheinwerfer zufällig in der MFA auf "Rechtsverkehr" umgestellt worden? Guck mal unter "Reisemodus" in der MFA (sofern der Menüpunkt bei dir vorhanden ist).

Zitat:

@pEAkfrEAk schrieb am 5. November 2014 um 08:16:20 Uhr:

Blöde Frage. Ist der Scheinwerfer zufällig in der MFA auf "Rechtsverkehr" umgestellt worden? Guck mal unter "Reisemodus" in der MFA (sofern der Menüpunkt bei dir vorhanden ist).

Ich denke, dass Deine Frage nicht blöd, sondern zielführend ist. Der Wagen war ja nicht erstmalig beim TÜV. Falls, was an sich sehr unwahrscheinlich ist, tatsächlich ab Werk ein falscher Scheinwerfer verbaut wurde (Teilenummer), wäre das falsche Lichtbild doch bereits bei den früheren Prüfungen aufgefallen. Egal, wie dilettantisch der Prüfer im Einzelfall arbeitet, das Messgerät wird definitiv immer vor die Scheinwerfer geschoben.

Also bleibt eigentlich nur die Möglichkeit, dass der Reisemodus per Menü oder (versehentlich oder gar absichtlich) per Codierung aktiviert wurde.

Guter Tipp, "Reisemodus" wäre plausibel, wenn der TE Xenon hat! Ich habe nur Halogen, da gibts das nicht.

Vom TÜV Prüfer braucht man nicht verlangen, dass er das kennt, aber das VW Autohaus müsste so was doch wissen, statt dem Kunden 1000€+ abknöpfen zu wollen.

Reisemodus fährt aber die Scheinwerfer nur herunter. Der Lichtkeil bleibt aber weiter nach links zulaufend.

Rechtslenker Scheinwerfer haben den Lichkegel nach rechts zulaufend. Das macht der Reisemodus nicht. Der fährt den Lichtkeil nur soweit herunter dass er rechts an der hohen Stelle nur noch so hoch ist wie er bei Rechtslenker Scheinis an der niedrigen Stelle gewesen wäre.

Das sollte man schon unterscheiden können. Auch vor einer Hauswand

An einen versehentlichen und vor allem dann jahrelang unbemerkten Fehlverbau mag ich aber nach wie vor nicht wirklich glauben.

Beim Fahren müsste ein quasi symmetrischer Lichtkegel doch auch aufgefallen sein, oder?

Themenstarteram 5. November 2014 um 10:04

Also die Scheinwerfer sind Xenon, und der Reisemodus ist nicht drin. Es ist definitiv ein Rechtlenker-Scheinwerfer. Wäre es nicht möglich einfach den Shutter zu wechseln (laut VW nein)?

Letzten endes werde ich wahrscheinlich nicht drum rum kommen und mir nen neuen Scheinwerfer zu holen. aktuell günstigstes Angebot (ausserhalb der Bucht) sind 408€.

Dann montiere ich ihn selbst, denn ein paar Schrauben an der Stoßstange lösen kann ich auch noch alleine.

Stellt sich mir nur die Frage, muss ich den Scheinwerfer irgendwie anlernen bzw. per OBD einstellen?

Denn eigentlich Tausche ich ja Steuergerät und Birnen nicht aus, sondern nur den Scheinwerfer mit Stellmotor für Kurvenlicht. Oder gibt es eine Möglichkeit ohne OBD-Gerät eine Einstellung zu machen.

Themenstarteram 5. November 2014 um 10:09

Zitat:

@wk205 schrieb am 5. November 2014 um 10:59:24 Uhr:

An einen versehentlichen und vor allem dann jahrelang unbemerkten Fehlverbau mag ich aber nach wie vor nicht wirklich glauben.

Beim Fahren müsste ein quasi symmetrischer Lichtkegel doch auch aufgefallen sein, oder?

Ganz Ehrlich, die Xenons sind so hell, das ich da nicht wirklich auf den Lichtkegel achte und wozu bringe ich die Kiste zum TÜV und in die Werkstatt, wenn ich mich um solche Sachen am Ende doch kümmern muss.

Das ist für mich der Hauptaufreger, ich zahle TÜV und Werkstatt um ein technisch einwandfreies Auto zu haben und dann erfährt man das sowas gravierendes nicht stimmt obwohl er allein in den letzten 2 Jahren 2 mal zur Durchsicht war 1 mal beim TÜV bei allen 3 Terminen hätte es entdeckt werden müssen.

Problem ist nur, nach 2 Jahren kann man schwer zum letzten Prüfer gehen und Schadensersatz einfordern.

Mein nächstes Familienauto wird definitiv kein VW mehr, auch wenn ich mit nem Amarok geliebäugelt habe.

Wenn du den neuen Scheinwerfer drin hast solltest du bei VW ne Grundeinstellung machen lassen.

Irre Story und ziemlich unglaublich, daß VW das egal ist. Masterfrost, hast Du nicht vielleicht einen Anwalt im Bekannten- oder Freundeskreis, den du mal fragen kannst? Das ist ja so eindeutig ein Hersteller-Mangel, ich kann's kaum glauben, daß da jetzt "Pech gehabt" gelten soll...

Ist das wirklich ein Scheinwerfer für rechts, also TN für rechter Scheinwerfer Rechtslenker, oder ist es laut TN ein rechter Scheinwerfer Linkslenker der die falschen Innerein hat (bei Hersteller des Scheinwerfers wurde gepennt)?

Das wird ein Mangel sein, der schon beim Kauf bestand -> Ich würde über Anwalt und Gutachter (Nachweis, dass da nicht dran rumgeschraubt wurde) darauf drängen, auf Kosten von VW (oder eben dem letzten Händler) den Scheinwerfer getauscht zu bekommen.

Zitat:

@A-lx1 schrieb am 5. November 2014 um 13:34:22 Uhr:

Das wird ein Mangel sein, der schon beim Kauf bestand -> Ich würde über Anwalt und Gutachter (Nachweis, dass da nicht dran rumgeschraubt wurde) darauf drängen, auf Kosten von VW (oder eben dem letzten Händler) den Scheinwerfer getauscht zu bekommen.

Sehe ich anders. Wenn ich in die Fahrzeughistorie des TE schaue entnehme ich dieser, dass der Wagen gebraucht gekauft wurde. Wer sagt denn, dass nicht der Vorbesitzer den Scheinwerfer getauscht hat (aus welchem Grund auch immer). Meiner Meinung nach wird es sehr schwer sein einen "Schuldigen" 100%ig zu ermitteln. Ob sich da der Gang zum Anwalt oder gar zum Gutachter rechnet sei mal dahingestellt. Ich würde versuchen über nen Teileverwerter den passenden Scheinwerfer zu organisieren und somit in den sauren Apfel beißen.

Zitat:

@A-lx1 schrieb am 5. November 2014 um 13:34:22 Uhr:

...Gutachter (Nachweis, dass da nicht dran rumgeschraubt wurde) ...

dieser "Nachweis" wird nicht erbringbar sein, wie auch, wenn die Teile nicht ab Werk z.B. "versiegelt" werden?

Bei Gebrauchtwagen ist da eher zu vermuten, daß ein Vorbesitzer einen kleineren Unfallschaden eben mal billig repariert hat.

Diese Nummer kenne ich von einem 911er Besitzer, dem wurde vermutlich in der Porsche-Werkstatt von einem windigen Mechaniker der Scheinwerfer mal fix getauscht....

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