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Unfall 3+ Finanzierung

Mercedes A-Klasse
Themenstarteram 7. Juli 2024 um 23:33

Guten Tag, ich besitze eine A-Klasse in der 3+ Finanzierung. Jedoch hatte ich leider vor ein paar Monaten durch Aquaplaning einen selbstverschuldeten Unfall. Ich hatte diesen Schaden dann direkt über meine Versicherung reparieren lassen. Einen Gutachter bezüglich Wertminderung gab es nicht. Werde ich dadurch Probleme bekommen? Schlussendlich ist es ja jetzt ein Unfallwagen.

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27 Antworten

Was sagt denn dein Finanzierungsvertrag zu deinen Obliegenheiten im Schadenfall? Wäre es Leasing, dann stünde dort mit Sicherheit, dass der Leasinggeber [somit der Eigentümer der Sache] in jedem Fall zu informieren wäre. Was steht bei dir?

Spannend wird das in jedem Fall, wenn der Wagen am Ende der Fianzierungsperiode nicht übernoimmen werden soll.

Gab es denn überhaupt kein Gutachten?

 

Wir hoch war denn der Schaden?

Themenstarteram 8. Juli 2024 um 9:49

Ein Gutachten gab es Natürlich, klar. Der schaden lag bei 5000€-6000€.

Hast du das Gutachten?

 

Mir ist so als wenn das immer eine Wertminderung ausgewiesen ist bei solch neuen Fahrzeugen.

 

Zumindest hab ich das immer gesehen bei den Haftpflichtschäden.

Themenstarteram 8. Juli 2024 um 11:24

Ich hoffe, ich verwechsle nichts. Das Gutachten ist doch der Brief auf dem die Summe des entstandenen Schadens steht, richtig?

Nein, auf dem Gutachten stehen die Kosten für Arbeit, Ersatzteile, der Wiederbeschaffungswert, die geschätzte Reparaturdauer und die Wertminderung inkl. Schadensbilder.

Themenstarteram 8. Juli 2024 um 12:02

Also, ich habe nochmal nachgeschaut. Ich habe nur einen Rechnungsbrief mit geleisteter Arbeit in Stunden, in dem die verwendeten Ersatzteile, Arbeiten usw. aufgeführt sind.

Dann lass dir das Gutachten von der Mercedes-Werkstatt geben.

Bei Eigenschäden gibt es meist kein Gutachen und es wird keine Wertminderung bezahlt.

Schlicht und einfach um die Kosten gering zu halten und damit die Beiträge. Meist macht die Werkstatt lediglich einen Kostenvoranschlag, paar Bilder. Ggfls. kommt ein Gutachter von der Versicherung, jedoch wird kein umfangreiches Gutachten erstellt. Schon garnicht für den Versicherungsnehmer. Der kriegt sein Auto repariert. Mehr nicht. Oft hat die Versicherung auch Partnerwerkstätten mit Rahmenverträgen. Kommt auf den Versicherungsvertrag an.

Der TE wird da aber schon falsche Angaben gemacht haben, die Versicherung weiß aus dem Antrag, ob das Fahrzeug geleast, finanziert oder eigenfinanziert ist... In der Schadenmeldung wiederholt die Finanzierungsart falsch angegeben... Die Bank oder Leasing entscheidet wo und wie repariert wird. MB will dann zb. die eigene Werkstatt und nicht den Karosseriebauer beim TE um die Ecke. Es MUSS eine Freigabe vorgelegt werden.

Und ja es wird am Ende eine Rechnung von MB geben, für den Minderwert da Unfallwagen und ggfls. für unsachgemäße Ausführung der Reparatur.

Es gibt hier auch ein Versicherungsforum, da ist die Frage sicher besser aufgehoben.

Dann lassen wir das Thema mal zur KFZ Versicherung spiegeln.

Das hört sich nach einem Vollkaskoschaden an. Dabei gibt es doch gar keine Berechnung bzw. Bezahlung der Wertminderung.

Doch, ggf. an den Leasinggeber bzw. Bank. Spätestens bei Rückgabe des Fahrzeuges.

Wenn es nicht zurückgegeben wird, interessiert das keinen was mit deinem Auto passiert ist und wie es versichert ist.

Woher kommt die Erkenntnis, dass der TE mehrere falsche Angaben gemacht hat?

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