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unfall ab wann kann ich reparieren?

Themenstarteram 8. März 2012 um 20:47

Hallo liebe Versicherungs Experten

kurz zur vorgeschichte:

ende letzten Monat hatte ich einen unverschuldeten Unfall, wurde Polizeilich aufgenommen Unfallgegner bekam ein 35€ Ticket von der Polizei(Schuldfrage somit 100%tig geklärt??)

Schaden der Gegnerischen Versicherung gemeldet, Ihr mitgeteilt das ich den Gutachter selbst wähle.

Anfang letzter Woche habe ich dann das Gutachten erstellen lassen,welches die Gegnerische Versicherung seit ende letzter Woche besitzt.

Schaden 7700€

restwert 7500

wiederbeschaffungswert 14000€

reperaturwürdig eingestufft.

 

Abrechnen wollte ich fiktiv per Gutachten.

das problem ist ich brauche den Wagen an Ostern, sprich Familien fahrt

gut sind noch 4Wochen aber bis dahin muss er repariert sein.

bisher habe ich noch kein statment der gegnerischen versicherung erhalten

1.

Nun meine Fragen was wird wohl erwartungsgemäß passieren?

und was kann passieren?

2.

Ab wann kann ich den wagen in eigenregie reparieren?

wie ich lass kann es passieren das die Gegnerische Versicherung ein Gegengutachten ertsellen lassen kann, demnach kann es ja sogar sein das dieses gutachten so ein starken unterschied beinhaltet das wir vor gericht gehen müssen.

nun wäre es dann möglich das der richter ein drittes an ordnet?

oder eher nicht,so dass ich mein wagen nach der besichtigung des gegengutachters reparieren kann??

 

 

ich kann nicht ein halbes jahr das fhz in der garage stehen lassen,ein monat wäre ok.

 

PS:Antwort meines ANwalts auf diese fragen waren ich solle mir keine gedanken um ungelegte eier machen, erstmal abwarten.

ich möchte aber gewissheit haben was passieren kann und ab wann ich reparieren kann,daher hoffe ich könnt ihr mir weiterhelfen

 

vielen lieben dank im vorraus

gruss

Beste Antwort im Thema

Grundsätzlich gibt es kein "Nachbesichtigungsrecht" auf wenn das immer mal wieder gern so unterstellt wird.

 

Aber die Versicherung hat schon ein Recht drauf eigene Feststellungen zum Schaden zu treffen.

 

Man kann hier natürlich Mauern, aber was bringt es ?

 

Die Zahlung wird verweigert, es kommt zum Prozess, ein SV wird vom Gericht beauftragt und Moos gibt es evtl. in einen Jahr. 

 

Da wir hier weder den SV noch das Gutachten kennen, sollte man bei den Ratschlägen besser Objektiv sein.

 

Wenn das GA in Ordnung ist, dürfte der Fall wohl bald aus der Welt sein. Wenn nicht gibt es Streit so oder so.

 

Aber dann ist die rechtliche Postion für den Anspruchsteller besser, da er sich nicht verweigert hat. 

 

Kommt auch beim Richter besser an ;)

 

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am 8. März 2012 um 20:52

aus meiner (unfachlichen) sicht kannst du reparieren, nachdem das gutachten erstellt worden ist.

dieses gutachten dient ja auch der dokumentation des schadens.

die 35EUR haben aber eigentlich nicht zwingend was zu sagen.

Themenstarteram 8. März 2012 um 21:02

vielen dank für deine schnelle Antwort,

zu den 35€ scheint mir dies doch wichtig zu sein,da die Gegnerische Versicherung direkt danach fragte und vorallem über die höher mit der Bemerkung:oh da bekam sie die volle ladung(manchmal seien wohl 20€möglich)

daher dachte ich deis gilt als schuldeingeständnis,da sie es ja auch zugab und die sachlade Eindeutig ist

so sieht es auch mein RA.

zur reparatur,wenn ich diese nun durchführe und die Gegnerische versicherung oder gar später der Richter ein weiteren Gutachter schicke was mache ich denn da?

da der wagen dann bereits repariert ist kann man nichts mehr begutachten....

am 8. März 2012 um 21:09

im gutachten sollten auch bilder vorhanden sein.

der unterschied zwischen einem KVA und einem ordentlichen gutachten ist u.a. die gerichtsverwertbarkeit.

die VS muss auch gezielt deutlich machen was sie an dem gutachten bemaengelt und kann nicht "einfach so" einen gutachter schicken (auch wenn sie es schonmal versuchen).

ich vermute aber mal, dass Dellenzaehler evtl nochwas dazu schreiben wird :)

PS

einigkeit ueber den schadenumfang muss nicht bedeuten,dass auch direkt einigkeit ueber die zu zahlende summe besteht ^^

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

im gutachten sollten auch bilder vorhanden sein.

der unterschied zwischen einem KVA und einem ordentlichen gutachten ist u.a. die gerichtsverwertbarkeit.

 

die VS muss auch gezielt deutlich machen was sie an dem gutachten bemaengelt und kann nicht "einfach so" einen gutachter schicken (auch wenn sie es schonmal versuchen).

 

ich vermute aber mal, dass Dellenzaehler evtl nochwas dazu schreiben wird :)

Nö..... du hast das alles doch super erklärt. Da gibt`s nix zu meckern hier.......:)

Themenstarteram 8. März 2012 um 21:17

Gut das ich ein Gutachten und kein KVA habe,

Bilder sind selbstverständlich im selbigen vorhanden,aber nicht von allen schäden nur Äussere zb nicht vom Lenkgetriebe,da ich überkeine bühne verfügte. Dies jedoch auch der dickste punkt im Gutachten ist.

 

Demnach kann ich ja schonmal anfangen Teile zu besorgen und langsam anfangen sprich Osterfahrt stünde nichts im Wege....

vllt hat sich ja wärend der teile organisation durch meldung der Versicherung alles erledigt.

Jedoch bin ich mir ziemlich sicher aufgrund der schadenshöhe,dass ein Gutachter kommt,

wobei mein RA mir sagte es kann passieren aber sei nicht die Regel,da dies auch der Versicherung extra Geld kostet quasi auf eine gewisse art und weise dich bestätigte.

 

nun hat die Versicherung eine Woche das Gutachten hast du erfahrungswerte wann diese kontakt mit mir oder meinem RA aufnimmt bzw nehmen muss???

wenn die Schuldfrage geklärt ist, dauert so eine Regulierung zwischen 14 Tagen und 6 Wochen.

 

je nach Schadenaufkommen und Versicherung.

 

Und wenn so ein Kasper von Manager bei einer Gesellschaft meint, er muss mal eben wieder einige Mitarbeiter entlassen, weil Geld gespart werden muss, kann die Zeit schon lang werden.....   

 

Liegt nämlich nicht immer am Sachbearbeiter selber.

Themenstarteram 8. März 2012 um 21:29

Ich danke euch von Herzen

mit eurer Erfahrung, dass ich den Wagen auch vor der REgulieren bereits reparieren kann habt ihr mir einen dicken Stein vom Herzen genommen.

 

viele liebe grüße

 

PS:melde mich sobalt ich neuigkeiten habe

Und, hat der Unfall das Lenkgetriebe so geschädigt das es defekt ist?

 

Sollte der SV das mit in seinem Gutachten aufgenommen habe, solltest Du evtl. schauen ob das Auto noch am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf ....

 

 

Themenstarteram 8. März 2012 um 22:04

ja das getriebe knackt nun, werkstatt untersuchte dies und bestätigte Lenkgetriebe SV nahm dies im Gutachten auf,konnte jedoch keine Fotos machen(hätte auch keinen SInn gemacht,denn der schaden liegt im inneren des Lenkgetriebe)

 

Das Fhz wird so GARNICHT im öffentlichen Straßenverkehr genutzt(war mir zu gefährlich,das aus Knacken plötzlich klemmen wird und kein lenken mehr möglich würde),daher möchte ich auch langsam anfangen mit der Reperatur so dass ich es wieder nutzen kann.

auch wenn die Geldfrage erst später geklärt wird,

ABER möchte auch nicht durch die vorzeitige Reparatur negativ resultieren.

am 8. März 2012 um 22:11

Tja wvn, erstens kommt es anders, und zweitens als man denkt ... ;)

Themenstarteram 12. März 2012 um 16:20

Hallo Forengemeinde,

habe nun ein Update, bin noch in der Teile Organisation dh FHZ wurde noch nciht angerührt.

Habe heut ein Brief der Gegnerischen Versicherung bekommen in dem Stand mein eingereichtes Gutachten sei nicht Nachvollziehbar daher möchten diese mir Ihren eigenen SV schicken.

Ihr schriebt mir das diese nicht ohne Grund mein Gutachten Anzweifeln können,jedoch ist das eine korrekte Begründung"nciht Nachvollziehbar"??

Ich denke da an Harrrys Beitrag:

die VS muss auch gezielt deutlich machen was sie an dem gutachten bemaengelt und kann nicht "einfach so" einen gutachter schicken (auch wenn sie es schonmal versuchen).

Der SV der GV könnte auch nichts nachschauen wenn ich bereits Repariert hätte und ich Defekte Teile bereits Ausgesondert hätte.

Themenstarteram 12. März 2012 um 16:23

PS:Mein Anwalt sagte mir:

Die erstellung eines Gegengutachtens sei das Recht der GV.

Und wieso glaubst du deinem Anwalt nicht?

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

die VS muss auch gezielt deutlich machen was sie an dem gutachten bemaengelt und kann nicht "einfach so" einen gutachter schicken (auch wenn sie es schonmal versuchen).

ich vermute aber mal, dass Dellenzaehler evtl nochwas dazu schreiben wird :)

und die GV begründete dies mit nicht nachvollziehbar.... was für Ihr wohl KEINE genaue begründung sei

 

Jedoch meinte halt Ihr RA es sei Ihr recht

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