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Unfall an geparktem Auto - Verursacher bekannt. Weiteres Vorgehen?

Themenstarteram 4. November 2012 um 20:40

Hallo zusammen,

nach langem stillen Mitlesen habe ich mich nun auch bei euch registriert :)

Habe eine Frage.

An meinem geparktem Auto (ordnungsgemäß am Seitenrand, innerhalb der Ortschaft) bin ich am Mittwoch nach der Arbeit auf einen Zettel gestoßen, von der Polizei, dass mein Fahrzeug an einem Verkehrsunfall beteiligt war. Nach dem ersten Schock, stellte ich fest, das nach meiner Einschätzung auf der Beifahrerseite hinten Rechts ein Radfahrer in mein Rücklicht + Beule + Kratzer "reingefallen" ist.

Auf dem Schreiben von der Polizei stand, der Verursacher ist bekannt, ich erhalte eine Unfallmeldung peer Post. Diese ist bis heute nicht eingetroffen.

Was würdet ihr mir nun empfehlen? Der Fall wäre ja dann etwas für die Private Haftpflicht des Verursachers, jedoch habe ich ja keine Daten, etc.

Soll ich (morgen) schonmal zu einer Werkstatt fahren und mir einen Kostenvoranschlag geben lassen? Oder muss man erst abwarten, bis man das schreiben von der Gegnerischen Versicherung erhält, ob sie einen Kostenvoranschlag, Gutachten, etc haben wollen?

 

Ist mein erster Unfall und ich hoffe, ihr könnt mir ein paar Tipps geben :)

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von freakstyle74

Der Fall wäre ja dann etwas für die Private Haftpflicht des Verursachers, jedoch habe ich ja keine Daten, etc.

Wenn der Verursacher eine Privathaftpflicht haben sollte, dann wäre das ein Fall für diese - nur: Ob er denn eine hat??

 

Zitat:

Original geschrieben von freakstyle74

Soll ich (morgen) schonmal zu einer Werkstatt fahren und mir einen Kostenvoranschlag geben lassen? Oder muss man erst abwarten, bis man das schreiben von der Gegnerischen Versicherung erhält, ob sie einen Kostenvoranschlag, Gutachten, etc haben wollen?

Erstmal sollte man die Daten des Verursachers kennen, bevor man anfängt, Kosten zu produzieren.

Sollte es sich bei dem Verursacher um einen Hartz IV-Empfänger handeln, der nicht versichert ist und bei dem auch sonst nichts zu holen ist, bleibst du nämlich auf jedem Cent an Kosten sitzen, der bis dahin angefallen ist.

Zitat:

Original geschrieben von freakstyle74

Ist mein erster Unfall und ich hoffe, ihr könnt mir ein paar Tipps geben :)

Den zweiten oder dritten Schritt nicht vor dem ersten machen.

Erst (siehe oben) den Verursacher herausfinden, dann diesen kontaktieren und dann ggf. weitere Schritte einleiten.

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Abend

Auto ist am Kotflügel und am Spiegel beshädigt. Spiegel: Glas kaputt und die kappe. Kottflügel: ca. 3cm tiefe und 7 cm lange beule bis zur kante des Kottflügels. Bilder mach ich später.

Der verursacher hat wohl heute schrot raus gebracht und an mein Auto damit gekommen. Der meinte zu mir ich soll Kostenvoranschlag machen. Wie gehts dann weiter???? muss ich was beachten???

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Mein Auto wurde beschädigt.verursacher steht fest. was nun?' überführt.]

Adresse und Versicherungsdaten vom Verursacher haste ? Dann auf zur DEKRA oder nach Volvo und Gutachten erstellen lassen ! Dann (ich nehme mir immer einen Anwalt) mit der Versicherung vom Verursacher auseinandersetzen oder las dich durch einen Anwalt vertreten ??

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Mein Auto wurde beschädigt.verursacher steht fest. was nun?' überführt.]

Es ist immer gut, min. einen Zeugen bei den Gesprächen zu haben.

Anwalt, na ja, wenn kein KFZ-Haftpflichtschaden kostet er wohl Dein Geld.

Gruß, und viel Glück

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Mein Auto wurde beschädigt.verursacher steht fest. was nun?' überführt.]

So hier sind mal bilder. Morgen hol ich den Kostenvoranschlag von Volvo ab.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Mein Auto wurde beschädigt.verursacher steht fest. was nun?' überführt.]

Dsc00724
Dsc00725
Dsc00726
+2

Kostenvoranschlag wuerde ich auf alle Faelle einholen.

Danach wuerde ich bei dem Verursacher mal klopfen und fragen, was Sache ist..

Danach, wenn noetig, den Anwalt einschalten..

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Mein Auto wurde beschädigt.verursacher steht fest. was nun?' überführt.]

am 18. August 2009 um 12:19

klarer fall fuer die privathaftpflicht des verursachers. kva bei volvo machen lassen und ihn diesen an die phv schicken lassen. sollte eigentlich keine probleme geben, wenn der verursacher entsprechend versichert ist. wenn nicht, haftet er mit seinem privatvermoegen, was aber hoechstwahrscheinlich auf einen streit hinaus laeuft.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Mein Auto wurde beschädigt.verursacher steht fest. was nun?' überführt.]

Kostenvoranschlag hab ich gemaht. Volvo kommt auf 1213,17€. Versicherung hat er keine so wie ich das verstanden habe. Werde bei ihm heute anrufen und fragen wie er das blechen will.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Mein Auto wurde beschädigt.verursacher steht fest. was nun?' überführt.]

am 20. August 2009 um 10:59

Hallo!

vielleicht kannst Du ihm auch entgegen kommen und anbieten, dass er sich darum kuemmert, dass es irgendwie billiger repariert wird- denn wenn er keine versicherung hat und den Preis liest, dann wird das geschreih gross sein nehme ich an. Ansonsten koenntest Du noch pruefen, ob Deine Privathaftpflichtversicherung den Einschluss "Forderungsausfalldeckung" beinhaltet und Dich ggf. an Deine PHV wenden, falls der Verursacher nicht zahlen kann und/oder will. Wichtig ist, dass Du vielleicht einen Zeugen hinzuziehst zu Eurem Gespraech, damit Du im Zweifel nachweisen kannst, dass er auch der schuldhafte Verursacher war. Im schlimmsten Fall weiss er dann vielleicht nichts mehr von dem Schaden.

Wuensche Dir viel Erfolg!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Mein Auto wurde beschädigt.verursacher steht fest. was nun?' überführt.]

erst anwalt ! der soll alles unternehmen.mfg fritz

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Mein Auto wurde beschädigt.verursacher steht fest. was nun?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von zacha

Hallo!

vielleicht kannst Du ihm auch entgegen kommen und anbieten, dass er sich darum kuemmert, dass es irgendwie billiger repariert wird- denn wenn er keine versicherung hat und den Preis liest, dann wird das geschreih gross sein nehme ich an. Ansonsten koenntest Du noch pruefen, ob Deine Privathaftpflichtversicherung den Einschluss "Forderungsausfalldeckung" beinhaltet und Dich ggf. an Deine PHV wenden, falls der Verursacher nicht zahlen kann und/oder will. Wichtig ist, dass Du vielleicht einen Zeugen hinzuziehst zu Eurem Gespraech, damit Du im Zweifel nachweisen kannst, dass er auch der schuldhafte Verursacher war. Im schlimmsten Fall weiss er dann vielleicht nichts mehr von dem Schaden.

Wuensche Dir viel Erfolg!

Sehr wichtig m.M., dass Du einen Zeugen auftreibst der das Schadensereignis gesehen hat.

 

Ansonsten brauchst Du unbedingt einen Zeugen der dabei ist, wenn er zugibt der Verursacher zu sein, dann kann er sich vielleicht auf Grund von konkludentem Verhalten (konkl. Willenserklärung) nicht mehr rausreden.

Ein frisches Gedächtnisprotokoll schreiben -> Dokumentation der ohne Zeugen abgelaufenenen Gespräche.

Denn hab ich noch folgendes gefunden:....Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand, sagen Anwälte ihren Mandanten um vor einer möglichen Prozessniederlage zu warnen.....

Nocheinmal viel Glück

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Mein Auto wurde beschädigt.verursacher steht fest. was nun?' überführt.]

Meine Holde hatte das gleiche "Glück", Unfallverursacher (Fahrradfahrer-Trunkenheit im Verkehr und gefährlicher Eingriff in den StVerkehr) Hartz IV wie sich später rausstellte und Keine Versicherung.  Tja, die sog. Schadensausfallversicherung zahlt nur ab einer festgelegten Schadenssumme und wenn du einen Titel hast. Also hab ich den Burschen verklagt-Ergebnis: Gerichtlich festgestelltes Schuldanerkenntnis und Titel bekommen. Gerichtsvollzieher vorbeigeschickt, natürlich vergebens. RS übernahme nur bis zur Verhandlung, alles anderer (Gerichtsvollzieher und weitere Anwaltskosten) gingen auf meine Rechnung. So, ich nun mit dem Titel zur Versicherung, nach einem Jahr stellten die dann fest, es wird nicht gezahlt-nur der Glasschaden. Also Versicherung verklagt und voll daneben gegangen. Dauer des ganzen 4 Jahre(!), Kosten sage ich lieber nicht. Dafür habe ich aber einen 30 Jahre lang Pfändbaren Titel, der jedes Jahr wächst wegen der Zinsen. Nächstes Jahr schicke ich wieder Gerichtsvollzieher hin-Kostenpunkt so um die 60€. Unter dem Strich-nichts als Ärger und Laufereien.

Also, übe Dich in Gedult.

 

André

 

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Mein Auto wurde beschädigt.verursacher steht fest. was nun?' überführt.]

am 21. August 2009 um 10:00

glasschaden zahlt teilkasko fuer kfz. forderungsausfalldeckung kann mit SB sein, muss aber nicht. kommt auch auf die gesellschaft an, wie kulant man da ist.

wie man allerdings als halbwegs zivilisierter buerger keine phv haben kann ist mir ein einziges raetsel- die wichtigste versicherung ueberhaupt, die keine pflichtversicherung ist und dazu noch fuer einen kleckerbeitrag im jahr zu haben.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Mein Auto wurde beschädigt.verursacher steht fest. was nun?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von freakstyle74

Der Fall wäre ja dann etwas für die Private Haftpflicht des Verursachers, jedoch habe ich ja keine Daten, etc.

Wenn der Verursacher eine Privathaftpflicht haben sollte, dann wäre das ein Fall für diese - nur: Ob er denn eine hat??

 

Zitat:

Original geschrieben von freakstyle74

Soll ich (morgen) schonmal zu einer Werkstatt fahren und mir einen Kostenvoranschlag geben lassen? Oder muss man erst abwarten, bis man das schreiben von der Gegnerischen Versicherung erhält, ob sie einen Kostenvoranschlag, Gutachten, etc haben wollen?

Erstmal sollte man die Daten des Verursachers kennen, bevor man anfängt, Kosten zu produzieren.

Sollte es sich bei dem Verursacher um einen Hartz IV-Empfänger handeln, der nicht versichert ist und bei dem auch sonst nichts zu holen ist, bleibst du nämlich auf jedem Cent an Kosten sitzen, der bis dahin angefallen ist.

Zitat:

Original geschrieben von freakstyle74

Ist mein erster Unfall und ich hoffe, ihr könnt mir ein paar Tipps geben :)

Den zweiten oder dritten Schritt nicht vor dem ersten machen.

Erst (siehe oben) den Verursacher herausfinden, dann diesen kontaktieren und dann ggf. weitere Schritte einleiten.

Themenstarteram 4. November 2012 um 21:04

okay,

danke für die echt schnelle Antwort :)

Also heißt es erstmal, wenn ich die Daten von dem Verursacher bekomme, ihn anschreiben, nach dem Motto: "haben sie den Unfall vom xyz, (kurze Beschreibung) ihrer Versicherung gemeldet, ...." ?

 

Von Bekannten habe ich sonst nur den Rat bekommen, dass man ja sonst (sofern der Verursacher den Schaden seiner Haftpflicht gemeldet hat) von dieser angeschrieben wird, man solle einen Kostenvoranschlag, etc einreichen?

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