ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Unfall an Versicherung melden?

Unfall an Versicherung melden?

Themenstarteram 25. September 2018 um 17:35

Hallo zusammen,

meine Freundin hatte heute einen Unfall und wir sind nun am überlegen ob es überhaupt Sinn macht den Unfall der Versicherung zu melden.

Folgendes ist passiert:

Das Fahrzeug vor Ihr kam mit ihr aus einem Kreisverkehr und beide fuhren eine Straße entlang, beschleunigten dabei auf 70km/h (dort zulässige Geschwindigkeit). Kurz vor einer Kreuzung bremste das vorrausfahrende Fahrzeug sehr stark (ohne ersichtlichen Grund und ohne die Spur zu ändern bzw. zu Blinken). Meine Freundin musste, weil sie ihm sonst draufgefahren wäre ausweichen und ist an ihm vorbeigefahren. Als sie neben dem anderen Fahrzeug war zog der andere Fahrer nach links um abzubiegen und traf sie somit sehr mittig an der Beifahrerseite. Folge: Seine vordere Ecke am Fzg. ist beschädigt und bei meiner Freundin ist der Schweller leicht eingedrückt und die Türen sind beide komplett im Eimer.

Kostenvoranschlag wäre 4000€ alles neu oder mit gebrauchten Teilen 1700€. (Türen tauschen, Schwellerblech ausbeulen, schleifen, grundieren und nachlackieren).

Was meint ihr? Lohnt es sich und besteht Aussicht darauf zumindest eine Teilschuld für den anderen herauszubekommen? Beide KFZs sind Teilkasko versichert. Das Fzg meiner Freundin wäre ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Laut Stvo ist das überholen an Kreuzungen ja nicht verboten, auch die Markierungen am Boden und Schilder verbieten ein Überholen nicht. Der andere Fahrer hätte sich doppelt versichern müssen über Spiegel und Schulterblick das niemand neben ihm ist und hätte Blinken müssen. Er hat sogar der Polizei gesagt das er nicht geblinkt hat.

Mir ist klar das ich hier kein Eindeutiges Urteil hören werde, ich möchte nur gerne mal ein paar andere Meinungen dazu hören. Vielen Dank im Voraus!

P. S. Das Bild ist das Fzg meiner Freundin

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. September 2018 um 22:27:05 Uhr:

Das ist nach der Schilderung schon sehr wahrscheinlich.

Fraglich ist nur wie objektiv diese Schilderung ist und ob der andere Beteiligte nicht eine ganz andere Sicht der Geschehnisse einbringt.

Ich fühlte mich beim Ausgangsbeitrag an ein eigenes Erlebnis von vor ein paar Tagen erinnert:

Ich fuhr auf dem Heimweg auf einer Hauptstraße. Vor mir ein Wagen mit auswärtigem Kennzeichen, der zunächst mit normaler Geschwindigkeit fuhr, dann aber abbremste und etwas unentschlossen bzw. desorientiert wirkte. Es sah für mich so aus als ob der Fahrer irgendwas suchte oder nicht genau wusste ob er demnächst abbiegen musste. Das zu schildern dauert fast länger als beim tatsächlichen Geschehen. Man kann also nicht wirklich von einer Verkehrsbehinderung reden oder dass der voraus fahrende Wagen irgendwas gemacht hätte, was man einem Ortsunkundigen übel nehmen könnte. Trotzdem scherte der ungeduldige Fahrer hinter mir aus und überholte uns beide, gerade als der "Schleicher" vor mir den Blinker setzte und links abbiegen wollte. Eine Sekunde später und der Überholer und der Abbieger wären kollidiert.

An der Stelle gab es übrigens eine durchgezogene Linie, die nur durch drei Striche das Abbiegen erlaubte - aber das nur am Rande.

Worauf ich hinaus will ist, dass es viele ungeduldige Verkehrsteilnehmer gibt, die hektisch und drängelnd unterwegs sind und mit riskanten Fahrmanövern Gefahrensituationen in unklaren Verkehrslagen herbeiführen. Ganz einfach weil sie nicht mitdenken und in anderen VT nur Bremsklötze sehen um die man ohne lange zu überlegen herum kurvt, wenn sie mal nicht so fix verschwinden wie man das gerne hätte.

Wenn der Unfallgegner so ein Szenario glaubhaft machen kann, dann hat man schnell mal eine Teilschuld an der Backe.

Ganz ähnlich übrigens die Unart der "Abbiegespurraser", also jener die auf dem ersten Meter der Abbiegespur rüber ziehen und Gas geben um evtl. nicht ganz so schnell entschlossene Abbieger zu überholen.

34 weitere Antworten
Ähnliche Themen
34 Antworten

Ähm, wer soll den Schaden beim Unfallgegner bezahlen?

Deine Freundin aus eigener Tasche?

Themenstarteram 25. September 2018 um 17:45

Ich gehe davon aus das beide KFZ Haftpflichtversicherungen greifen. Nur ist die Frage wie viel jede übernimmt im Falle einer Schadensmeldung.

Lass das die Versicherung klären.

Nach deiner Schilderung ist für mich der Unfallgegner Komplett Schuld

Der Versicherung muss ein Unfall immer gemeldet werden.

Wer weiss was dem anderen Unfallteilnehmer noch einfällt.

Der ganze Ablauf hört sich komisch an.

Wenn der Abstand, bei 70 kmh 35m, eingehalten worden wäre, hätte sie nicht ausweichen müssen.

Hat sie denn beim Ausweichen geblinkt?

am 25. September 2018 um 18:24

Ich seh nach der Beschreibung auch die Hauptschuld beim anderen.

Abhaken, Versicherung regulieren lassen und etwas für die Zukunft lernen: Mehr Abstand halten, mit allem rechnen.

Augen und Gedanken gehören auf die Straße, nirgends anders hin. Schreibe ich hier so belehrend, aber sehr wohl wissend, dass mir dasselbe morgen auch passieren könnte...

Wenn du die Hauptschuld selbst auch beim anderen siehst, kannst du es mit einem Anwalt vor Gericht versuchen, sofern deine Versicherung das nicht auch so zufriedenstellend hinbekommt. Dauert aber und ob´s sich lohnt, eben weil der Wagen keine 4.000 € mehr wert sein soll?

Täusche dich da übrigens nicht: Sofern das ein kleiner Benziner ist, der nicht völlig runtergeritten ist, ist der allemal noch 2.500 bis 3.000 € Wert. Mit der 130 % Regelung und einem niedrig angesetzten Kostenvoranschlag...

1.700 € ist meiner Meinung nach ein recht guter Preis. Wenn der Wagen gut gewartet ist und gut läuft, würde ich mir das überlegen. Vielleicht geht da auch noch was am Preis.

Übrigens gibt´s auch ein Versicherungsforum:

https://www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.html

PS:

Bevor du den "guten" Wagen für 500 € auf einer Restwertbörse verschleuderst, lass den Schaden "ausbessern" (gröbste Beulen rausmachen, gerade biegen, Rostschutz drauf) und fahr den Wagen weiter. Kaputtgehen kann dann nichts mehr, ein Kratzer mehr oder weniger tut nicht weh und auf dem Parkplatz halten alle Respektabstand, weil sie Angst ums eigene Auto haben. Ist zumindest auch eine Möglichkeit. ;) :p

Themenstarteram 25. September 2018 um 19:02

Ok das ganze war falsch ausgedrückt von mir, habe sie da falsch verstanden. Sie ist nicht ausgewichen sondern ist an ihm vorbeigefahren, weil er zuerst sehr stark verzögerte und dann sehr langsam an die Kreuzung gefahren ist, obwohl er auf der Vorfahrtsstraße war. Sie hat beim vorbeifahren allerdings geblinkt.

Themenstarteram 25. September 2018 um 19:10

@einsdreivier

Danke für die ausführliche Antwort. In den Schrott geht da gar nichts dafür hängt viel zu viel an dem Auto. Die 1700€ sind ein maximaler Betrag und wir kennen den Werkstattmeister sehr gut. Da wird sich noch was machen lassen ;)

Nach meinem letzten Post weißt du jetzt auch das es nicht am Abstand lag, meine Freundin ist auch eine sehr defensive Fahrerin, du hast natürlich Recht jeder macht mal Fehler und hält sich nicht zu 100% an die Stvo. Wir melden es morgen einfach der Versicherung und dann sehen wir was dabei raus kommt.

@poldi1608

Nach dem geschilderten Ablauf sind die Erfolgsaussichten, den Schaden komplett erstattet zu bekommen, sehr groß. Selbst ohne Rechtsschutzversicherung solltet ihr unbedingt zum Anwalt gehen und Euch beraten lassen. Wenn das in der Ermittlungsakte festgehalten ist, dass er zugegeben hat nicht geblinkt zu haben, ist der Drops schon fast gelutscht.

Sehe ich etwas anders.

2/3 bis 50% zu Lasten des Abbiegers halte ich für vertretbar.

... nicht geblinkt und doppelte Rückschaupflicht verletzt vs. kein Verstoß. ;)

Wenn das „nicht geblinkt“ in der Pol. E-Akte protokolliert wurde, gebe ich Dir Recht.

Das ist nach der Schilderung schon sehr wahrscheinlich.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Unfall an Versicherung melden?