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Unfall, angeblich schuld jedoch nix gemerkt? Keine Polizei

Themenstarteram 25. Juli 2017 um 11:35

Grüße zusammen,

Partei 1 Parkt aus und soll dabei angeblich Partei 2 Stoßstange "angeremptelt" haben wodurch folgender Schaden passiert sein soll:

https://www2.pic-upload.de/img/33605760/image.jpg

Bei Partei 1 am Auto sieht man NIX, bei Partei 2 nur diese Kratzer.

Nach einiger Diskussion werden Namen ausgetauscht so wie E-Mail, Partei 2 Meldet sich nach 7 Tagen mit einen Kostenvoranschlag für den "Schaden" welcher 800€ betreffen soll, weil nur ein Stoßstangenwechsel in frage kommen würde.

Es wurde bei den Unfall keine Polizei hinzugezogen, Partei 2 hatte nur 1 Zeuge, anscheinend seine Lebensgefährtin etc.

Wie sollte Partei 1 nun vorgehen?

Und ist für diesen Schaden eine Summe von 800€ gerechtfertigt?

Bei den Model von Partei 2 Handelt es sich um einen Silbernen Opel Astra bj- 2014-16 schätzungsweis, bei dem Model von Partei 1 um einen BLAUEN Polo BJ 2015.

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20 Antworten

Den Schaden mit einer ausführlichen Beschreibung der eigenen Versicherung melden. Dazu auch die Höhe des Schadens messen und überprüfen, ob am eigenen Fahrzeug in dieser Höhe überhaupt ein Kontakt möglich wäre.

Das Schadensbild spricht m.E. gegen eine Beschädigung durch ein anderes Fahrzeug beim Ausparken. Dass man Kratzer nur durch einen Austausch des Stoßfängers beheben kann, wäre mir neu.

Ich würde das meiner Versicherung melden und sagen dass du keinen Unfall mitbekommen hast und auch nicht der Meinung bist, dass du das gewesen bist. Die Versicherung ist so schon einmal informiert und es ist ja auch in ihrem interesse die Schuldfrage zu klären. Daher: greif zum Hörer und quatsch mit deiner Versicherung.

am 25. Juli 2017 um 11:47

Das einzige was Du machen muss ist Deine Versicherung informieren.

In der Schadenanzeige schilderst Du den Vorfall wie er war, auch dass Du nichts von einem "Unfall" gemerkt hast.

Alles andere regelt die Versicherung. Entweder wehrt diese die Ansprüche ab, oder sie zahlt. Dann kannst Du Dir aber 6 Monate überlegen (und sparen) ob Du den Schaden selbst zahlst.

Bis zu einer Höhe X werden Versicherungen nicht einmalaktiv, weil der Aufwand viel zu hoch ist. Der Dumme ist der Versicherungsnehmer, der hochgestuft wird.

Wenn Partei 1 nicht gegen den Wagen von Partei 2 gefahren ist,hätte ich meine VersicherungsDaten nicht mal herausgegeben.

Und wenn am Auto von Partei 1 nichts zu sehen ist von einem Kontakt, wie sollen die schrammen am Auto von Partei 2 entstanden sein. Würde ich wehemend abstreiten. Warum wurde die Polizei nicht gerufen? die hätten gleich Zweifel angebracht wenn nur ein Fahrzeug beschädigt ist.

Wenn Partei sich sicher ist,nicht gegen das Fahrzeug gefahren zu sein,Rechtschutz in Anspruch nehmen und ab zum Anwalt.

Gruß m

[list]

  • Zitat:

    @UliBN schrieb am 25. Juli 2017 um 20:51:50 Uhr:

    Bis zu einer Höhe X werden Versicherungen nicht einmalaktiv, weil der Aufwand viel zu hoch ist. Der Dumme ist der Versicherungsnehmer, der hochgestuft wird.

    Naja, ganz so einfach ist es nun auch nicht...

     

    Wenn der Versicherungsnehmer bestreitet, den Gegner touchiert zu haben und kein offensichtlicher Schaden am Fahrzeug erkennbar ist, muss der Versicherer die Abwehr der Ansprüche betreiben... Es gibt keine Rechtsgrundlage, die sagt, bis 1.000 Euro Schaden darf der Versicherer seine vertraglichen Pflichten umgehen!

     

    @windelexpress

    Der "Geschädigte" hat einen Direktanspruch an Deine Versicherung. Dem musst Du weder Daten geben, noch muss er mit Dir reden. Er kann mit Deinem Kennzeichen über den Zentralruf einfach seine Ansprüche geltend machen!

@Mimro

Das ist falsch! Im Grundsatz besteht die Verpflichtung, aber mit einem sehr weiten Ermessensspielraum.

Hier mal beispielhaft stellvertretend für viele andere Auszüge aus rechtskräftigen Urteilen dazu:

Zitat:

Ein Kfz-Haftpflichtversicherer ist verpflichtet, ihm gemeldete begründete Schäden zu regulieren bzw unbegründete Ansprüche zurückzuweisen, wobei ihm bei der Regulierung ein gewisser Ermessensspielraum eingeräumt ist. So verhält sich ein Versicherer auch dann noch sachgerecht, wenn er zweifelhafte Forderungen begleicht, um Zeit und Kosten zu sparen und ein Prozessrisiko zu vermeiden.

Zitat:

Ein Haftpflichtversicherer hat allein aufgrund der bestehenden Regulierungsvollmacht zu entscheiden, wie er die gegnerischen Schadensersatzansprüche behandelt. Diese Vollmacht wird nur durch eine völlig unsachgemäße Bearbeitung eingeschränkt. Dem Haftpflichtversicherer steht dabei ein gewisser Ermessensspielraum zu.

Nur dann, wenn der Schadensfall völlig unsachgemäß bearbeitet wird, insbesondere durch die Begleichung einer offensichtlich unbegründeten Schadensersatzforderung, liegt eine Ermessensüberschreitung vor. Weder unsachgemäß noch pflichtwidrig handelt ein Versicherer, der in Zweifelsfällen Ersatz leistet, um zeitraubende und aufwendige Ermittlungen zu ersparen und das Risiko eines Prozesses zu vermeiden, selbst wenn er dabei Ansprüche befriedigt, die möglicherweise ungerechtfertigt sind.

am 26. Juli 2017 um 7:24

Zitat:

@windelexpress schrieb am 26. Juli 2017 um 00:07:32 Uhr:

 

Wenn Partei sich sicher ist,nicht gegen das Fahrzeug gefahren zu sein,Rechtschutz in Anspruch nehmen und ab zum Anwalt.

Gruß m

Die Rechtschutz wird hier nicht zahlen.

Es ist eine Sache der KH-Versicherung. Und die wird einen Anwalt auch nur übernehmen, wenn Sie es vorher genehmigt hat.

Du kannst wenn die Versicherung den Schaden zahlt und Du das nicht einsiehst, versuchen über den Ombudsmann oder mit einem Anwalt (hier zahlt auch die Rechtschutz, wenn Aussicht auf Erfolg gegeben ist) den Rückstufungsschaden bezahlt zu bekommen, mehr aber nicht.

Themenstarteram 26. Juli 2017 um 9:20

Danke an alle, frage wäre, weiß einer wie teuer in Gutachter ist?

am 26. Juli 2017 um 9:30

Zitat:

@derballast schrieb am 26. Juli 2017 um 11:20:30 Uhr:

Danke an alle, frage wäre, weiß einer wie teuer in Gutachter ist?

1.) Für was einen Gutachter? Für Dein FZG?

2.) Wie ausführlich soll das Gutachten sein? Je nachdem kann es zwischen 100 und 500 Euro schon kosten.

3.) Das Gutachten wird Dir keiner ersetzen, außer es wird von einer Versicherung in Auftrag gegeben und das ist äußerst unwahrscheinlich, da die Kosten dafür in keiner Relation zum Schaden sind.

 

Es könnte nach dem vorhandnenen Zeitablauf schwer sein, die Kausalität und Plausibilität der Schäden nachzuweisen. Das ginge nur mit Gutachter unter Hinzuziehung beider Fahrzeuge.

Ich würde mal mit Deiner Versicherung sprechen. Mach Dir aber keine große Hoffnung, da der Aufwand unverhältnismäßig zum Schaden wäre.

Auch der Gang zu einem Anwalt wäre erst mal Dein volles Risiko.

Nach meiner Auffassung stammen diese Schäden niemals von einem kleinen Anpraller beim Ausparken, dazu ist der Verlauf der Kratzer viel zu schräg. Zudem befinden sich in den Kratzern bereits Schmutzeinlagerungen und scheinen auch schon einmal mit einem Lack bearbeitet worden zu sein. Ich würde den Kontrahenten damit konfrontieren und eine Anzeige wegen versuchten Betruges in Aussicht stellen.

Weiter den Fall Deiner Versicherung genauso melden -Foto nicht vergessen- und die vermeintliche Betrugsabsicht schildern.

am 26. Juli 2017 um 9:46

Zitat:

@Harig58 schrieb am 26. Juli 2017 um 11:38:14 Uhr:

Ich würde den Kontrahenten damit konfrontieren und eine Anzeige wegen versuchten Betruges in Aussicht stellen.

Bitte vorsichtig sein mit solchen Aussagen. Hier ist man schnell im Bereich der versuchten Erpressung und Verleumdung, wenn man nichts einwandfrei beweisen kann.

Also gegenüber den Anspruchsteller gar nix sagen. Der Versicherung schildern, dort kann man das anmerken, aber sonst nirgends.

Zitat:

@Mimro schrieb am 26. Juli 2017 um 06:57:48 Uhr:

[list]

Er kann mit Deinem Kennzeichen über den Zentralruf einfach seine Ansprüche geltend machen!

Ich hoffe mal,dass Du mit 'er " die Versicherung von Partei 2 meinst. Eine Privatperson sollte keine Auskunft über meine VersicherungsDaten beim Zentralruf bekommen. Mir ist aber auch bekannt,dass es Tricks und Möglichkeiten gibt, bei denen Auskünfte zu bekommen

Ich würde Partei 2 wegen falscher Beschuldigung anzeigen. Dies über einen Anwalt, und dafür meine Rechtschutz in Anspruch nehmen.

Wenn dem so ist , dass sich beide Fahrzeuge nicht berührt haben,dann steht auch noch Versicherungsbetrug im Raum.

 

Bsp,

Ich hab einen entgegenkommenden Wagen den Spiegel abgefahren. Ob ich zu weit links war oder nicht,kann ich nicht sagen,um aber einen großes Theater zu vermeiden, hab ich dem Gegner zugesagt,den Spiegel und Anbau zu bezahlen(Pinatz bei einem 97er Cordoba). Der präsentierte mir dann ein Angebot für etwas über 300 Euro,woraufhin ich mich ebenfalls um Preise kümmerte und die teuerste möglich Variante hab durchrechnen lassen,einschließlich Lackieren und anbauen 160 Euro. Der Friedens willen hab ich den dann angeboten 180 Euro vorbei zu bringen und gut. Hat er Gegner abgelehnt. Mir egal gewesen,hab das dann meiner Haftpflichtversicherung gemeldet und die haben das in Angriff genommen.

Nach zwei Versuchen irgendwie an die über 300 Euro zu kommen,hat ihm meine Versicherung letztmalig angeboten,die 160 zu nehmen ansonsten soll er klagen.

Hat er dann wohl und ich hab dann die 160 bezahlt und wurde nicht hoch gestuft.

Gruß m

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